Ausgabe 
9.10.1890
 
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890. Donnerstag den 9. Oktober. 119.

Sberhessscher Anzeiger

Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

ö Annoncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von N auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets durch die Post nachgenommen.

Amtlicher Theil. Betreffend: Den Rundgang der Wiesenvorstände im Oktober 1890. Friedberg den 7. Oktober 1890. Das Großberzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.*

Nach Artikel 7 der Wiesenpolizeiordnung ist im Monat Oktober der Wiesengang von den Wiesenvorständen unter Zuziehung der Feld schützen und Wiesenwärter vorzunehmen. Wir beauftragen Sie deßhalb, dieselben hierzu baldigst aufzufordern und die über den Wiesengang aufzunehmenden Protokolle bis längstens zum 1. November l. J. anher vorzulegen. In diesen Protokollen haben die Wiesenvorstände, was Sie denselben noch besonders eröffnen wollen, hauptsächlich folgende Punkte aufzunehmen:

1. Ob die Anordnungen, welche Sie bei dem im März l. J. vorgenommenen Wiesengang getroffen haben, befolgt worden sind und welche nicht.

2. Welche Anordnungen von den Wiesenvorständen zur Beseitigung der bei dem diesmaligen Wiesengang vorgefundenen Mängel von Ibnen getroffen worden sind oder vorgeschlagen werden; hierbei wird den Wiesenvorständen besonders empfohlen, ihr Augenmerk namentlich auch auf die Reinigung der Wiesen von Gestrüpp, Gesträuch, Moos ꝛc.; auf die Entfernung der Herbstzeitlosen, des Erdauswurfs aus den Be und Eatwässerungsgräben, auf die Verebnung der Maulwurfshügel u. dergl. und auf die Unterhaltung der Be- und Entwässerungsgräben zu richten und hierbei nach den bestehenden Bestimmungen zu verfahren.

3. Verbesserungsvorschläge in Bezug auf größere Wiesenfluren, namentlich solche, zu deren Ausführung das Gesetz, die Bäche und die nicht staͤndig fließenden Gewässer betr., vom 30. Juli 1887,(Regierungsblatt Seite 149) Anwendung findet.

Zu Nr. 2 erläutern wir, daß Sie in der Regel, insofern kein besonderer Anstand vorliegt, jedem der betreffenden Wiesenbesitzer speziell eröffnen wollen, welche Mängel der Wiesenvorstand vorgefunden hat und daß diese Mängel binnen der vom Wiesenvorstand zu bestimmenden

8 Frist so gewiß zu beseitigen wären, als sonst die nöthigen Herstellungen auf Kosten der Säumigen angeordnet würden. Nach fruchtlosem Ablauf une. der gesetzten Frist wollen Sie nach Anhörung des Wiesenvorstandes weitere Anträge stellen. Jedenfalls sind die von Ihnen getroffenen Anord 2 nungen in den von Ihnen einzusendenden Protokollen einstweilen zu erwähnen. Das Protokoll über den Rundgang ist von allen Theilnehmern a zu unterzeichnen. War ein Mitglied des Wiesenvorstandes verhindert, am Rundgange Theil zu nehmen, so ist dies am Schlusse des Protokolls

zu bemerken. Sollte der Wiesenvorstand, der außer dem Großherzoglichen Bürgermeister oder Beigeordneten, mindestens noch aus zwei Orts⸗ einwohnern, welche Wiesen besitzen, oder solche zu benutzen oder zu verwalten haben, bestehen soll, nicht mehr vollständig sein, so wollen Sie den Gemeinderath wegen Ergänzung des Wiesenvorstandes vernehmen und uns die Anträge des Gemeinderathes in besonderer Verhandlung vorlegen. Dr. Braden. Betreffend: Die Vertilgung der Blutlaus. Friedberg den 7. Oktober 1890. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. u sehr Den nach§ 5 des Lokalreglements rubricirten Betreffs vom 6. Mai 1887 Kreisblatt Nr. 5 von 1887 vorgeschriebenen Berichten e

sehen wir bis zum 15. November l. J. entgegen. n Dr. Braden. sagasse. N

Betreffend: Fuhrwerks⸗Berufsgenossenschaft. Bekanntmachung.

el, Auf Antrag des Vorstands der Fuhrwerks-Berufsgenossenschaft bringen wir die Namen der für die Provinz Oberhessen bestimmten Ver trauensmänner der genannten Berufsgenossenschaft hiermit zur Kenntniß der Interessenten:

indecker. Herr Spediteur Adolf Lynker in Gießen, Vertrauensmann und Herr Fuhrwerksbesitzer Christ. Haubach in Gießen, Stellvertreter.

er bleibt Friedberg den 7. Oktober 1890. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. J l. MN. Dr. Braden. lolger. Bekanntmachung. len, Die Maul⸗ und Klauenseuche wurde in folgenden Orten festgestellt und Gehöftsperre angeordnet: 18m 0 Im Gehöfte der Johannes Röder IV. Wittwe zu Dorheim; us Im Gehöfte der Wilhelm Keller Wittwe zu Bauernheim; llen Im Gehoͤfte des Heinrich Weith IV. zu Nieder-Wöllstadt;

Bede In den Gehöften des Johannes Groß III., Johannes Görtz II. und Andreas Rothweil I. in Heldenbergen. darf Friedberg den 7. Oktober 1890. eee Friedberg. 1 Arolkel Dr. Braden.

zeorgl. Betreffend: Feldbereinigung in der Gemarkung Petterweill. Bekanntmachung. In der Zeit vom 9. bis 23. Oktober l. J., liegen die Arbeiten des J. Abschnittes rubre. Verfahrens nämlich: 0 der allgemeine Meliorationsplan nebst Erläuterungsbericht und Protokoll über die stattgehabte Prüfung des Planes, sowie das Verzeichniß der Obstbäume n Groß,[ auf dem Amtszimmer der Großh. Bürgermeisterei Petterweil zur Einsicht der Betheiligten offen. Tagfahrt zur Entgegennahme von Einwendungen schinl, gegen diese Arbeiten findet statt: Freitag den 31. Oktober l. J., Vormittags von 10 bis 11 Uhr, in dem Rathhaus zu Petterweil, U wozu ich die Betheiligten unter dem Hinweise einlade, daß die Nichterscheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind.

1 Friedberg den 4. Oktober 1890. binde 3914

lelseh, Betreffend: Feldbereinigung in der Gemarkung Ober Erlenbach. Bekanntmachung.

rtl In der Zeit vom 9. bis 23. Oktober l. J., liegen die Arbeiten des J. Abschnittes rubre. Verfahrens nämlich:

fl ber allgemeine Meliorationsplan nebst Erläuterungsbericht und Protokoll über die stattgehabte Prüfung des Planes und das Verzeichniß der Obstbäume

auf dem Amtszimmer der Großh. Bürgermeisterei Ober-Erlenbach zur Einsicht der Betheiligten offen. Tagfahrt zur Entgegennahme von Ein

berh⸗ wendungen gegen diese Arbeiten findet statt: Montag den 27. Oktober l. J., Vormittags von 10 bis 11 Uhr, in dem Rathhause zu ee Ober⸗Erlenbach, wozu ich die Betheiligten unter dem Hinweise einlade, daß die Nichterscheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind.

Friedberg den 4. Oktober 1890. Der Vollzugs Commissär:

3915 f Dr. Wallau.

Deutsches Reich.

Der Vollzugs-Commissär: Dr. Wallau.

1 tigen Sitzung wurde die Bestimmung angenommen, 7. Oct. DemMilitär-Wochenblatt Berlin, 6. Oct. Die Conferenz der Landes-daß die Rente durch die Post auszuzahlen sei. zufolge ist General v. Verdy du Vernois mit birektoren ist heute Vormittag unter dem Borsitz DerReichsanzeiger veröffentlicht die Pension zur Disposition gestellt. Gleichzeitig ist des Präsidenten des Reichsversicherungsamtes[Ernennung des Generals von Kaltenborn-Stachauf derselbe zum Chef des Infanterie Regiments sammengetreten, um zum Alters und Invali-zum Kriegsminister und die gleichzeitige Entbin-] Nr. 14 ernannt worden.

itätsgesetze Stellung zu nehmen. In der heu: dung des Generals v. Verdy von diesem Posten. Posen, 7. Oet. Die Mitglieder des Dom

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