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1890. 1 Samstag den 3. November. 1 132.

Oberhessischer Anzeiger.

ird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch Sus; 2 2 5 1 1 3 Wird 9 Freitag. ch Kreisblatt für den Kreis Friedberg. Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag,

Donnerstag und Samstag.

Unnoncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf., auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist,

* Amtlicher Theil.

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Betreffend r 22. Juni 1889 über die Friedberg den 6. November 1890. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Um die Zahl der im Kreise Friedberg vorhandenen nach dem rubr. Gesetz versicherungspflichtigen Personen zu ermitteln, beauftragen wir Sie, alsbald auf Grund des Gesinderegisters und soweit bei der Dringlichkeit der Sache möglich auf Grund von Eikundigungen die Zahl der in Ihrer Gemeinde beschaͤftigten Dienstboten, soweit sie nicht einer Krankenkasse angehören, festzustellen und bestimmt bis 18. l. Mts. hierüber Bericht zu erstatten. Diese Frist muß unbedingt bei Meidung eines Wart

ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von werden stets durch die Post nachgenommen.

boten eingehalten werden. J. V.: Dr. Wallau. Betreffend: Die Ausführung des Reichsgesetzes vom 22. Juni 1889 über die 1 Invaliditäts- und Altersversicherung. Friedberg den 6. November 1890.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Vorstände der Ortskrankenkassen, Knappschaftskassen, Gemeindekrankenver⸗ sicherungen, eingeschriebenen Hülfskassen, bezw. örtlichen Verwaltungsstellen derselben im Kreise Friedberg.

Zur Ermittelung der Zahl der im Kreise Friedberg vorhan- e denen, dem Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetz unterfallenden Lohnklassen nach Jahresarbeitsverdienst. Personen ist es erforderlich die Zahl der bei Ihren Kassen ver cherten im Kreise Friedberg beschäftigten Personen zu kennen. 4 e über 8 Wir beauftragen Sie deshalb, bis zum 18. l. Mts., ein Ver 350 M. 550 M. 850 W. 850 M. Zusammen. eichniß hierüber, getrennt nach den einzelnen Gemeinden und den ebenstehenden Lohnklassen an uns einzusenden. Die von uns be immte Frist muß bei Meidung von Strafe unbedingt eingehalten werden. J. V.: Dr. Wallau. Betreffend: Die Volkszählung im Jahre 1890. 5 Friedberg den 4. November 1890.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises und das Großh. Polizei-Commissariat Wickstadt. J Diejenigen von Ihnen, die die Zählkarten ꝛc. vergl. Verfuͤgung im Kreisblatt Nr 126 bei uns noch nicht haben abholen lassen,

verden hierzu bei Meidung unangenehmer Verfügung aufgefordert. J. V.: Dr. Wallau. betreffend: Ermittlung der landwirthschaftlichen Bodenbenutzung und des Ernteertrags im Jahre 1890. Friedberg den 5. November 1890. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises und das Großh. Polizeicommissariat Wickstadt. ö Soweit Sie die in obigem Betreff vorzulegenden Tabellen vergl. Verfügung vom 7. August l. J. uns noch nicht eingesandt aben, erinnern wir Sie an Erledigung binnen 8 Tagen bei Meidung unangenehmer Verfügung. J. V.: Dr. Wallau.

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betreffend: Einsendung der Todeszeugnisse und Sterbefallszählkarten von den 8 0 a Monaten September und Oktober 1890. Friedberg den 6. November 1890.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

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. Diejenigen von Ihnen, welche mit der Einsendung der Todeszeugnisse und Sterbefallszählkarten für die Monate September und Oktober

J noch im Rückstande sind, wollen dieselben binnen 24 Stunden bei Meidung der Zusendung eines Wartboten dem Großherzoglichen Kreis esundheitsamt Friedberg vorlegen. J. V.: Dr. Wal lau.

Letreffend: Den Schutz der Telegraphenleitungen. Friedberg den 5. November 1890. N Die Großberzogliche Kreis-Schulcommission Friedberg an sämmtlichen Schulvorstände des Kreises.

Nach Mittheilung der Kaiserlichen Ober-Postdirektion Darmstadt an die oberste Schulbehörde ist es wiederholt vorgekommen, daß noch hulpflichtige Knaben die Isolatoren der Telegraphenleitungen(Porzellandoppelglocken) durch Steinwürfe muthwillig zertrümmert und dadurch die

leitung ihres Isolationsmittels beraubt haben.

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Andererseits sind mehrfach schulpflichtige Knaben dabei betroffen worden, daß sie sich bemühten Papierdrachen ꝛc., welche sich in den kelegraphenleitungen verfangen hatten, durch lange Stangen aus den Leitungen auszulösen, hierbei aber die Leitungsdrähte derart ineinander ver kirrten, daß der Telegraphenbetrieb längere Zeit unterbrochen wurde, weil an den Berührungsstellen der einzelnen Leitungsdrähte Stromüber Hagungen stattfanden. J a

In den meisten Fällen ist es zwar gelungen, die Thaͤter zu ermitteln und sofern sie das zur Erkennung der Strafthat erforderliche lter erreicht hatten, ihre Bestrafung durch die Staatsanwaltschaft herbeizuführen, andererseits mußte aber in vielen Fällen wegen Minderjährig

kit der Thäter von der Strafverfolgung Abstand genommen werden.

Dem an die betreffenden Schulvorstände gerichteten Ersuchen, die jugendlichen Thaͤter verwarnen bezw. disciplinarisch bestrafen zu lasseu,

nur in vereinzelten Fällen stattgegeben worden.

und zur Begegnung der immer weiter greifenden Unzutraͤglichkeiten durch allgemeines Ausschreiben zu Nr. M. J. 26809 vom 28. Oktober 1890

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1 Da sich der beregte Unfug fortdauernd wiederholt, hat sich die oberste Schulbehörde im Interesse des öffentlichen Telegraphenverkehrs ö

Mranlaßt gesehen, die Schulvorstände durch uns auffordern zu lassen, daß Sie unter Hinweisung auf die§§ 317 und 318 des Reichsstrafgesetz luchs durch öffentliche Verwarnung in den Schulen ꝛc., die Schüler von der Gefährdung der Telegraphenleitungen zurückhalten und gegebenen Falls

urch Disciplinarstrafen dem Unfuge thunlichst zu steuern suchen, zu welchem Zwecke Sie den Lehrern entsprechende Weisung geben wollen.

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Dabei ist noch besonders die Erwartung ausgesprochen, daß Sie, die Schulvorstände, den Ihnen von Seiten der Post- und Telegraphen

N hörden zugehenden Ersuchen Folge geben oder im Anstandsfalle diesen Behörden Ihre Bedenken mittheilen werden.

Ueber Befolgung dieses Auftrags werden wir uns Gewißheit verschaffen. J. V.: Dr. Wallau.

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Bekanntmachung.

1 Die Maul- und Klauenseuche in Groß-Karben ist erloschen und die Gemarkungssperre aufgehoben worden.

Friedberg den 6. November 1890. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. J. V. Dr. Wallau.