Ausgabe 
8.7.1890
 
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5 Dienstag den 8. Juli. 79.

berhessischer Anzeiger.

ird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch

2 1* E 1 t drei 1 4 tli 2 und Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. hein eme unh ee Dienstag,

Satis I oncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von f 9 auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets durch die Post nachgenommen. Amtlicher Theil.

10 a beffend: Die Einsendung der Todes. d St Geffen 3 3 8 odeszeugnisse und Sterbefallszählkarten von den Monaten Friedberg den 4. Juli 1850.

Das Großberzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. 1 Diejenigen von Ihnen, welche mit der Einsendung der Todeszeugnisse und Sterbfallszaͤhlkarten für die Monate Mai und Juni l. 3 c im Rückstande sind, wollen dieselben binnen 24 Stunden bei Meidung der Zusendung eines Wartboten dem Großherzoglichen Kreis

ung. geandheitsamt Friedberg vorlegen. Dr. Braden. on geffend: Das Landgestut, ins besondere die Bedeckung der Bente durch dle Landgestüts beschäler in 48005 5 g Friedberg den 4. Juli 1890. r Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. 5 Wir erwarten umgehende Einsendung der Verzeichnisse der bedeckten Stuten oder Bericht, daß keine bedeckt worden sind. Il. Su Dr. Braden. Bekanntmachung. 1 In Gemaͤßheit der Instruction vom 30. August 1887 zur Ausführung des Reichsgesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete

Nacht im Frieden wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Durchschnittspreise der nachbemerkten Artikel für den Monat Juni 1570 sich mit einem Aufschlage von fünf vom Hundert für den Centner berechnen wie folgt: Hafer M. 9.55, Heu M. 3.40, Stroh M. 3.95. ö Friedberg den 7. Juli 1890. Großherzogliches Kreisamt Friedberg.

Dr. Braden.

Bekanntmachung. Nas* Die Maul⸗ und Klauenseuche im Gehöfte des A. Böckel in Massenheim ist erloschen. 0 eff ö Friedberg den 5. Juli 1890. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. e 1 42.1 Dr. Braden. mie rell Bekanntmachung. n ig be Nach Mittheilung des Großherzoglichen Kreisamts Büdingen ist in Buͤdingen bei 1 Stück Rindvieh die Maul- und Klauenseuche festge 8 t und Stallsperre angeordnet worden. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. f Friedberg den 5. Juli 1890. 8 Dr. Braden. RN Bekanntmachung. : Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß nach§ 12 des Regulativs vom 26. Februar 1875 der Provinzialausschuß wahrend ene er Zeit vom 21. Juli bis 1. September Ferien hält. 5 Während dieser Ferien können in öffentlicher Sitzung nur schleunige Sachen zur Verhandlung gelangen. a Auf den Lauf der gesetzlichen Fristen sind dieselben ohne Einfluß. Der Provinzial-Ausschuß der Provinz Oberhessen. . Gießen den 3. Juli 1890. 2 v. Gagern, Provinzial-Direktor. bciffend: Feldbereinigung in der Gemarkung Ober-Wöllstadt. Bekanntmachung.

Nachdem sich mehr wie ein Fünftheil der betheiligten Grundbesitzer, grundstücken, ferner, ob die Beiträge nach Bedürfniß erhoben, oder ob * n de, uche 60 1 ie der bethelligten Fläche besitzen, unterschriftlich[die Kosten durch Kapitalaufnahme aufgebracht werden sollen.

nal die; int f Gemarkung Ober-Wöllstadt erklart haben, 3. die zur Vollzugscommission zu berufenden Sachverständigen und

Autres. 3 ee de uassgen oder Rechtsbeständigkeit des[deren Stellvertreter, sowie ein Mitglied des Schiedsgerichts und dessen ont 1 dungen erledigt sind, hat die Großherzog- Stellvertreter zu wählen.. 5 i 8

en. ö 5 che Behörde den Beginn der Feldbereinigungs Außerdem können Wünsche und Anträge seitens der Betheiligten

b ü ür di fWöllstadt verordnet und den Unter- vorgebracht und berathen werden. 8 5 5 ane, ar ernannt In dieser Versammlung hat jeder anwesende betheiligte Grund J f f ollzug zgrentlichen Kenntniß bringe, lade ich gleich: Eigenthümer eine Stimme; die Beschlüsse erfordern zu ihrer Guͤltigkeit 0 3* 8 Gn gmihümer zu der in Gemäßheit des eine Mehrheit von Zweidritttheilen der Anwesenden und sind unter dieser f e beth 6

f 8 87 Voraussetzung auch für die nicht erschienenen Betheiligten verbindlich. Aekel 16 des Gesetzes vom 28. September b e Kommen gültige Beschlüsse nicht zu Stande, so hat

9 Montag den 21. Juli l. J., Vormittags 9 ein zu 1. durch Vermessung der Grundstücke die Ermittelung des dem Rathhause zu Ober⸗Wöllstadt stattfindenden Versammlung ein. Flachengehalts derselben zu erfolgen, Diese Versammlung hat: zu 2. die Vollzugs-Commission die erforderlichen Beschlüsse zu 1. darüber zu beschließen, ob die im Grund- und Flurbuch ent- fassen und 5 ö e nen Größenangaben, oder ob die durch Vermessung zu ermittelnden zu 3. die Großherzogliche Obere landwirthschaftliche Behörde die 1 schengehalte der Bereinigung zu Grunde zu legen sind, Sachverständigen und Schiedsrichter zu ernennen. 2. zu bestimmen, wie die Bereinigungskosten aufgebracht werden Friedberg den 30. Juni 1 W 1280 len, ob durch Ausschlag auf den Flächengehalt, oder den Abschaͤtzungs⸗ N er Vo ugs ommissär. * wet) der Grundstücke, oder durch Bildung und Verkauf von Masse- 2717 Dr. Wallau. delle. Fend: 5 kung Harheim. Bekanntmachung. l. 1 e 905 Verfahrens beantragt, solches 55 der Großherzoglichen Oberen landwirthschaftlichen Behoͤrde als ueber I isig. 2 zum Commissär zur Leitung der Abstimmung ernannt worden ist, so wird hiermit Tagfahrt zur Abstimmung

i i i i is 12 Uhr, in das Rathhaus zu Harheim anberaumt. . i Mittwoch den 23. Juli l. J., Vormittags von 10 bis N 5 Rathhaus zu H 0 e welche in der anberaumten Abstimmungstagfahrt, weder persönlich noch durch gehörig Bevoll den als für die Bereinigung stimmend angesehen. 5 N E 1 ich 215 die außerhalb des Bereinigungs-Bezirkes wohnenden Ausmärker auf, zur Wahrung ihrer Interessen einen Hereinigsbezirk wohnenden Bevollmächtigten zu bestellen, da eine weitere besondere Zuschrift im Laufe des Verfahrens nicht mehr erfolgt.

f 2 f 2 Der Vollzugs Commissaͤr. Friedberg den 30. Juni 1890. 719 Dr. Wallau. 0

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