Ausgabe 
7.10.1890
 
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Bekanntmachung.

Betreffend: Errichtung eines neuen Haftlokals in Vilbel, hier Enteignung von Grundstücken hierzu

Seitens des Staats, vertreten durch den von Großh. Minksterlum des Innern a und der Justiz beauftragten Großh. Kreisbaumelster Kranz zu Friedberg ist der Antrag gestellt worden, das Enteignungsverfahren bezüglich der nachbenannten Grundstück theile, welche zur Errichtung eines neuen Haftlokals in Vilbel nothwendig sind, nämlich: 1905 [Im, Acker an der alten Straße, Ge

markung Vilbel, den Johann Karl Mohr Eheleuten daselbst gehörtg; 0.

b. 115 Om, aus Flur III Nr. 2, 425[Im, Acker an der alten Straße, Ge

markung Vilbel, den Johann Konrad Ochs Eheleuten daselbst gehörig; d.

einzuleiten. Der Antrag sowie der Plan des Unternehmens liegt während 14 Tagen auf dem Rathhaus zu Vilbel zu Jedermanns Einsicht offen.

Zur Verhandlung über den Plan und die Entschädigung wird Tagfahrt vor

a. 217[UIm, aus Flur III Nr. 4,3, 828

der Lokalcommission auf

Mittwoch den 5. November l. J., Vormittags 10 Uhr,

auf dem Rathhaus zu Vilbel anberaumt. Zugleich werden die Betheiligten aufgefordert:

schränkung;

mit solchen;

Ausschlusses

Bekanntmachung.

Einwendungen gegen den Plan bei Meldung des Ausschlusses und Annahme der Einwilligung in die beanspruchte Abtretung oder Be

Erklärung auf die angebotene Enschädigungssumme bel Meldung der Unterstellung der Annahme des Angebotes; Anträge auf Aus dehnung der Enteignung bel Meidung des Ausschlusses

Anträge auf Aufrechterhaltung bestehender Lasten bei Meldung des

e. Anträge auf Einrichtung und Unterhaltung von Anlagen im Sinn des Art. 14 des Enteignungsgesetzes;

f. etwaige noch unbekannte Ansprüche und Rechte an das zu enteignende Grundstück in diesem Termin vorzubringen. Friedberg den 4. Oktober 1890.

mit solchen;

Großh. Kreisamt Frledberg. Dr. Braden.

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Auf Grund der§§ 1922 des Reichsgesetzes betr. die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen und des§ 64 der hierzu erlassenen

Reichsinstrukton wird hierdurch verordnet:

1. Die Gemeinden Okarben und Rendel und deren Gemarkungen werden gegen das Durchtreiben von Wiederkäuern und Schweinen gesperrt und ist auch die Verwendung von Rindvieh zum Fahren durch diese Gemarkungen untersagt.

2. Aus den genannten Orten und deren Gemarkungen dürfen Wiederkäuer und Schweine nur mit schriftlicher Erlaubniß unterzeichneter Behörde

ausgeführt werden. Diese Erlaubniß wird nur für nachweislich gesunde Thiere, die zum Zwecke sofortiger Abschlachtung ausgeführt werden,

ertheilt werden.

Diesbezügliche Gesuche sind bei der betr. Großh. Bürgermeisterei anzubringen.

3. Jede Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Anordnungen wird nach§ 66 des cit. Gesetzes mit Geldstrafe bis 150 M. oder mit Haft bestraft. Die vorstehenden Bestimmungen treten sofort in Kraft. ö

Friedberg den 4. Oktober 1890.

Großherzogliches Kreisamt Friedberg.

Dr. Braden.

Hauptversammlung des landw. Vereins von Oberhessen.

Die diesjährige ordentliche Hauptversammlung des landw. Vereins von Oberhessen soll am Montag den 20. Oktober d. J., des Vormittags 11 Uhr, in Stein's Garten zu Gießen abgehalten werden.

Gegenstände der Verhandlungen werden sein:

1. Die Frage der Organisation des Viehversicherungswesens(vergl. die in Nr. 9, 10, 11, 12 und 13 der landw. Zeitschrift d. J.

abgedruckten Gutachten.)

2. Die Fragen wegen Maßregeln zum Schutz gegen Verlust durch

Die Ende September l. J., fälliggewesenen Holz- und Grasgelder, Dienstags und Donnerstags von 812 Uhr Vormittags und von 25 U von 9 12 Uhr längstens bis zum 25. d. Mts. zu entrichten,

Die Großerzoglichen Bürgermeistereien Friedberg den 1. Oktober 1890.

Bekanntmachung.

werden ersucht,

Perlsucht beim Rindvieh, sowie wegen Einführung von Schlacht- häusern und Erlasses von Schlachthausordnungen. g 3. Die Gründung von Viezuchtvereinen und Genossenschaften. ö Der Unterzeichnete ladet die Vereinsmitglieder sowohl, wie alle Freunde der Landwirthschaft zu dieser Versammlung hiermit ergebenst ein. Laubach am 28 September 1890. Der Prasident des landw. Vereins von Oberhessen. Friedrich, Graf zu Solms-Laubach.

sind an das unterzeichnete Rentamt an den bestimmten Zahltagen hr Nachmittags, sowie Mittwochs, Freitags und Samstags Vormittags gegenfalls das Beitreibungsverfahren eintritt.

dieses im Interesse ihrer Ortsangehörigen öffentlich bekannt machen zu lassen.

Großherzogliches Rentamt Frtedberg. Stoltz.

Der Aufenthalt des Heinrich Dahmer von Maar ist unbekannt und zu ermitteln.

Steckbrief. Gegen den Wilhelm Gottfried Florus, Schirmflicker von Ditzingen ist von Großh. Amtsgericht Butzbach unterm 16. September 1890, wegen der

Anschuldigung im August l. J., eine Quantstät Holz gestohlen zu haben, Haftbefehl erlassen worden. Es wird ersucht, den ꝛc. Florus zu verhaften, Großh. Amtsgericht Butzbach vorfübren und sofort Nachricht anher gelangen zu lassen.

Steckbrief. Gegen den Karl Jung von Sachsenhausen, zuletzt Dienstknecht in Kloppenheim ist von

wegen der Anschuldigung am 19. August d. J zu Okarben ein Paar Hof

erlassen worden

Unerledigte frühere Ausschreiben.

von Schlechtenwegen, bringe ich hiermit wiederholt in Erinnerung.

Friedberg den 27. September 1890.

: Anton Groll von Bockenheim;

Großh. Amtsgericht Vilbel unterm 23. September 1890,

en, ein weiß und rothgestreiftes Hemd und einen schwarzen Hut gestohlen zu haben, Haftbefehl Es wird ersucht, den ze. Jung zu verbaften, Großh Amtsgericht Vilbel vorführen und sofort Nachricht anher gelangen zu lassen.

Personen, bezüglich deren Aufenthalts Auskunft begehrt wird Thörlingen, Felleitas Bragdenburger aus Abentheuer; Susanne Droll aus Dittenbrunn;

August Weingärtner von Framershelm; Peter Juber von

Peter Roth, zuletzt Dienstknecht in Klein-Karhen. Meinen Steckbrief gegen Christine Pault von Brandoberndorf, das Ausschreiben vom 7. Januar 1890, gegen Karl Ruhl

Der Großherzogliche Amtsanwalt: Lebrecht.

Aus Stadt und Land.

Friedberg. Obstausstellung. Nachstehende Ehrenurkunden wurden seitens der Preisrichter erkannt: I. Für Wirthschaftsobst resp. an Hochstämmen gezogenen Früchte erhielten Ehrenurkunden J. Klasse: Nr. 22 Fürstl. Obstbaumschule Lich; Nr. 69 Ph. Wehrheim XI., Rod heim v. d H.; Nr. 87 Lehrer Metzler, Nieder Erlenbach; Nr. 98 Gemeinde Kloppenheim; Nr. 102 Gemeinde Ost heim; Nr. 114 Gemeinde Oppershofen. Ehrenurkunden II. Klasse: Nr. 70 M. Hofmann, Nieder-Mörlen; Nr. 72 J. Hensel, Rodheim v. d. H; Nr. 88 Gemeinde Okarben; Nr. 99 Gemeinde Ober-Wöllstadt; Nr. 113 Gemeinde Gambach; Nr. 124 H. Forbach, Butzbach; Nr. 188 Bürgerm. Jäger, Münzenberg; Nr. 142 Hofgut Wick stadt; Nr. 146 A. Breidenbach, Dorheim. Ehrenurkunden III. Klasse: Nr. 3 W. H. Bechtold, Nieder- Wöllstadt; Nr. 18 H. Ziegler, Griedel; Nr. 57 W. Kreutz, Nieder- Erlenbach; Nr. 71 H. Reitschmidt, Eberstadt; Nr. 121 H. Keppler, Butzbach; Nr. 129 Obstbauverein Langs dorf; Nr. 145 J. Huber, Nieder-Wetsel. Lobende Erwähnung erhielten: Nr. 2 H. Fatum, Lindenstruth; Nr. 12 H. J Hahn, Dorheimer Bergwerk; Nr. 15 Lehrer Jeckel, Ockstadt; Nr. 90 Bürgerm. Veith, Ilbenstadt; Nr. 115 Pfarr⸗ garten Oppersbofen; Nr. 123 A. Düringer, Butzbach; Nr. 135 M. Jung, Ockstadt; Nr. 139 Konr. Schmidt, Fauerbach v. d H.; Nr. 141 Schimpf Nleder Weisel; Nr. 144 Haub VIII., Nieder-Welsel; Nr. 149 A. Damm, Friedberg; Nr. 161 Kalbfleisch, Butzbach. II. Für Tafel obst resp. an Zwergstämmen gezogenen Früchte erhielten Ehrenurkunden J. Klasse: Nr. 10 Gemeinde Groß Karben; Nr. 17 Freih. v. Rabenau; Großen Buseck; Nr. 25 Gebr. Stesmayer, Vilbel; Nr. 2847 Obstbau verein Bad⸗Nauheim; Nr. 63 Pomol. Garten Friedberg; Nr. 67 Gräfl. Hofgärtnerel Assenheim; Nr. 68 W. Grau lich, Friedberg; Nr. 104 Inspektor Gabriel, Gießen.

Ehrenurkunden II. Klasse: Nr. 9 Fretherrl. v. Leonhardi'sche Gärtnerel Groß Karben; Nr. 23 Reall. Lang, Friedberg; Nr. 60 Gemeinde Södel; Nr. 77 H. Dickert, Nieder Eschbach; Nr. 95 Gräfl. v. Oriola'sche Gärtnerei Büdes heim; Nr. 152 W. Lamp, Vilbel; Nr. 160 Bürgerm. Feldmann, Lauter. Ehrenurkunden III. Klasse: Nr. 66 Schlenke, Hardthof b. Gießen; Nr. 84 Th. Breidenbach, Bad Nauhelm; Nr. 97 Dr. Gebb, Friedberg; Nr. 156 K. Martin, Vilbel. Lobende Erwähnungen erhielten: Nr. 24 H Geibel jun., Klein-Karben; Nr. 58 M. Scheibel, Friedberg; Nr. 126 Gemeinde Hausen. Für Oostbäume erhielten Diplome J. Kl.: 1) Für Formbäume: Gebr. Stesmayer, Vilbel; Ernst Lüttich, Oberursel; 2) für Hoch⸗ stämme: Goos& Könemann, Nieder-Walluf(in Anbetracht dieser ganz hervorragenden Lelstung dedauern die Preis richter keinen höheren Preis zur Verfügung zu haben); Ernst Lüttich, Oberursel. Diplome 11. Klasse: 1) Für Form⸗ bäume: Goos und Könemann, Nieder-Walluf; 2) für Hoch stämme: Gebr. Siesmayer, Vilbel. Diplome II I. Kl.: Walter und Lehmann, Steinfurth, für Hochstämme; Rei nermer in Cronberg für Hochstämme; Geräthe: Diplome II. Klasse: Wagner Wirth in Langsdorf für eine fahrbare Baumleiter. Diplome J. Klasse: Val. Waas, Gelsenheim, für Dörren zum Kleinbetrieb; Phil. Mayfarth& Co., Frankfurt a. M., für Dörren zum Großbetrieb; Obstpro dukte: W. Geh, Vilbel, für Obst⸗ und Beerenwelne; E. Engel, Friedberg, für Apfelwein; Pomol. Garten, Friedberg, für Beerenweine;(Haustrunk): Wirth Baß mann, Okarben, für Apfelhefenbranntwein; W. Hensel, Okarben, für Johannisbeerwein.

x. Friedberg. Von der Rasch'schenBeschreibung der Friedberger Stadtkirche(zu haben in beiden Buch handlungen, bel Buchdrucker Lang und bet Professor Weiffenbach) ist immer noch ein großer Vorrath von Exem plaren vorhanden, und stär ere Abnahme erwünscht. Würde

es sich empfehlen, wenn bemittelte Friedberger, die zahl⸗ reiche Verwandten auswärts haben, eine größere Parthie der Schriftchen kaufen und an ihre äuswärtigen Familien⸗ angehörigen schicken wollten? Auch das Interesse der Sache selbst würde dadurch auswärts wachsen.

Darmstadt. Die königlich italienische Regierung hat sich bereit erklärt, unter Abänderung des seit dem Jahre 1879 bestehenden Verbots, in Zukunft die Einfuhr von gesalzenem, geräuchertem oder in andererweise zube⸗ reitetem Schwetnefleisch aus Deutschland nach Itallen zu gestatten, sofern die Sendungen von einem, seitens der deutschen Fleischbeschau Behörde ausgestellten Attest über die Trichinenfreihelt des Fleisches begleitet sind. Inte⸗ ressenten mögen hiervon Kenntniß nehmen.

Alzey. Gelegentlich der am Sonntag in Bergen stattgehabten Kirchweih, genoß ein fünfjähriges Kind zu viel gefärbtes Zuckerzeug, so daß es an den Folgen einer Vergiftung unter fürchterlichen Schmerzen nach drei Tagen verstarb.

Groß⸗Gerau. Einen schönen Akt der Wohlthätig⸗ keit können wir aus dem Kreise Groß Gerau berichten: Der Großh. Kreisarzt Dr. Pfannmüller widmete dem Vernehmen nach das ihm von der Groß Gerauer Spar kasse für die Einrichtung des dortigen Krankenhauses ge währte Honorar von 1000 Mark dem Kinderhosplkal Bad Nauheim. Es soll dafür jährlich eine Anzahl armer sprophulöser Kinder unentgeltlich verpflegt werden.

Eich. Drei Handwerksburschen wurden von dem über unseren Ort hinztehenden Gewitter überrascht und wollten dieserhalb Schutz in einer, im Hoffmann'schen Park auf der Sandwoogbrücke stehenden Hütte suchen. Kaum waren dleselben durch den, den Park umziebenden Drahtzaun hindurchgekrochen, als sie von einem Hirsch angegriffen wurden. Während zwei das Wette suchten und auch fanden, wurde der dritte von dem Hirsch so jämmerlich

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