stadt; Konrad Becht zu Stammheim wurde wegen Friedberg den 3. November 1890.
Bekanntmachung. Bei Reinhardt Lang, Josef Schaaf III., Peter Mäuser II. zu Ockstadt; Gottfried Dickenberger IV., Augustin Reinschütz II. zu Ilben— Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche Gehöftsperre angeordnet.
Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.
Bekanntmachung.
Betreffend: Feldbereinigung in den Gemarkungen Jauerbach b.
Auf Grund des Artikel 19 des Feldbereinigungsgesetzes vom 28. September 1887 fordere ich hiermit die betheiligten Grundbesitzer auf, die Einträge der Eigenthums- und sonstigen Rechtsverhältnisse in den öffentlichen Büchern, insoweit dieselben den bestehenden Verhält⸗ nissen nicht mehr entsprechen, innerhalb einer Frist von drei Monaten bei dem zuständigen Amtsgericht berichtigen oder ergänzen zu lassen, damit die bestehenden Rechtsverhältnisse beim Bereinigungsverfahren be— rücksichtigt werden können.
Diese Aufforderung ergeht:
1. an Diejenigen, welche Grundstücke im Bereinigungsbezirk er— worben, aber ihren Eintrag im Grund- oder Flurbuch, bezw. im Muta⸗ tionsverzeichniß noch nicht erwirkt haben, um die Errichtung und In— grossation ihrer Erwerbtitel oder die Berichtigung irriger Einträge zu erwirken;
2. an Diejenigen, welche zwar im Grundbuche stehen, aber weil sie schon vor Einfuͤhrung des Gesetzes vom 21. Februar 1852 einge— tragen waren ohne Beifügung des Erwerbtitels, um Letzteren nach Maßgabe des Artikel 28 des Gesetzes vom 21. Februar 1852 eintragen zu lassen, indem sonst abgesehen von dem Hindernisse bei der Feldbe— reinigung, demnächst nur eine Bescheinigung des Besitzstandes statt einer Eigenthumsurkunde ausgestellt werden wird;
3. an Diejenigen, welche an ein auf fremden Namen im Grund— buch eingetragenes Grundstück einen Vindications- oder einen unter ge— wissen Umständen zu realisirenden An- und Rückfalls⸗Anspruch wegen eines vor Einführung des Gesetzes vom 21. Februar 1852 vertrags— mäßig gemachten Eigentbumsvorbehalts oder wegen einer bei der Ver— dußerung beigefügten auflösenden Bedingung eines Endtermins oder einer Zweckbestimmung zu bilden haben, ohne diesen Auspruch durch den Ver— merk„streitig“ oder„beschränkt“ im Grundbuch gesichert zu haben, sowie an Diejenigen, welche unter Nachweis der gesetzlichen Voraus— setzungen die Vermerkung„gehemmt“ wollen eintragen lassen;
4. an die Ober⸗Eigenthümer und Fideicommiß-Berechtigten, welche ihre Heimfalls und Successions Rechte nicht durch Eintrag der Lehens-, Erb⸗ oder Landsiedel-, Leih- oder Fideicommiß Qualität eines Grund—
Fr., Bauernheim, Ober⸗Wöllstadt, Okarben, Bönstadt und Harheim. stücks im Grundbuch haben eintragen lassen, um ihre Rechte, soweit dies nach Artikel 37 und 38 des Gesetzes vom 21. Februar 1852 noch
zulässig ist, im Grundbuch eintragen zu lassen; 5. an Diejenigen, welche Pfandrechte, Eigenthumsvorbehalte, Re⸗
vocations-, Resolutions- oder Nichtigkeits-, Separations- oder andere
Sicherheitsrechte, die weder im Hypotheken- noch im Grundbuch gewahrt sind, an zur Bereinigung bestimmten Grundstücken geltend machen können, um unter Vorlage der betreffenden Urkunden und genauer Bezeichnung
der Forderung und derjenigen Grundstücke, welche zur Sicherheit dienen,“
die Einträge in die öffentlichen Bücher zu erwirken;
6. an Diejenigen, welche Realservituten, die nicht durch die bei 13
der Bereinigung vorzunehmende neue Weg- und Wässerungs-Regulirung erlöschen, sondern noch nach derselben geltend zu machen sind, z. B. Weg- und Wasserleitungs-Gerechtigkeiten zu Gunsten von Grundstuͤcken, die nicht in die Bereinigung fallen, Lehm-, Thon, Sandgrube- oder Kellerberechtigungen auf zur Bereinigung gehörigem Gelände anzusprechen haben, ferner an die, welche solche Grundstücke zu lebenslänglicher Nutz— nießung, zur Benutzung als Brautgabe bis zur geschwisterlichen Thei— lung, zur Sicherung einer lebenslänglichen Leibzuchts- oder Auszugs— Berechtigung anzusprechen haben;
7. an Diejenigen, auf deren Grundstuͤcken in den öffentlichen Büchern solche Rechte eingetragen sind, welche sie für erloschen halten, aber noch nicht haben löschen lassen, um diese Löschung unter Vorlage der nöthigen Beweise hierzu zu erwirken.—
Rechte der unter pos. 1—7 genannten Art, welche nach Ablauf von drei Monaten weder in den öffentlichen Grund- und Hypotheken⸗ Büchern, bezw. den zu den Flurbüchern gehörigen Mutationsverzeich— nissen, noch in den in Gemäßheit der Anmeldungen aufzustellenden Ver⸗ zeichnissen gewahrt sind, bleiben bei der stattfindenden Feldbereinigung unberüͤcksichtigt, ebenso werden erloschene, aber in den öffentlichen Büchern noch nicht gelöschte Rechte als fortbestehend behandelt.
Friedberg den 4. November 1890.
Der Vollzugscommissär:
4324 Dr. Wallau.
Betreffend: Feldbereinigung in der Gemarkung Kloppenheim.
Bekanntmachung.
Dienstag den 11. l. Mts., Nachmittags von 3 bis 4 Uhr, findet die Entgegennahme der Wünsche bezüglich der Zutheilung der neuen
Grundstücke östlich der Main Weser Bahn statt. Parzellen enthalten und vom Eigenthümer unterschrieben sein.
Die Wünsche sind schriftlich einzureichen, müssen Flur und Nummer der zusammenzulegenden Ausdrücklich hervorgehoben wird, daß diejenigen Wünsche in erster Linie Berück—
sichtigung finden können, welche auch ein thatsächliches Zusammenlegen der Grundstücke eines Besitzers bezwecken.
Friedberg den 4. November 1890. 4323
Der Vollzugscommissär: Dr. Wallau.
Betreffend: Feldbereinsgung in der Gemarkung Ossenheim.
anschlagt zu 1100 Mark öffentlich versteigert werden. Friedberg den 3. November 1890.
Erdarbeiten. Nächsten Samstag den 8. November, Vormittags 10 Uhr, sollen auf dem Rathhaus zu Ossenheim, Graben- und Planirarbeiten, ver, 4336
Im Auftrag des Vollzugs Commissärs: Bauer, Kulturtechniker.
Betreffend: Feldbereinigung in der Gemarkung Kloppenheim.
Drainage.
Die Lief nung von ca 10700 Stück Drainröhren von 37 bis 125 mm L. Weite, sowie die Anfertigung von 3100 lfd. m Draingräben sollen Montag den 10. November, Nachmittags 2 Uhr, auf dem Gemeindehaus zu Kloppenheim öffentlich vergeben werden.
Friedberg den 2. November 1890. 4337
Im Auftrag des Vollzugs-Commissaͤrs: Bauer, Kulturtechniker.
Steckbrief. Der unten näher bezeichnete Rekrut Johannes Wenzel des Landwehr Bezirks Friedberg hat sich der Gestellung entzogen. Sämmtliche Civil⸗ und Militärbehörden
werden dienstergebenst ersucht, gefälligst auf denselben ein wachsames Auge zu haben, ihn im Ergrelfungsfalle zu arretiren und an die nächste Militärbehörde abliefern zu lassen, Signalement:) Nam“: Johannes Wenzel, 2) Geburtsort: Ilbenstadt, 3) Kreis: Frledberg, 4) Geboren: 23. Oktober 1868, 5) Größe: 1 m 68 om, 6) Re. ligton: katholisch, 7) Stand oder Gewerbe: Zimmermann, 8) Besondere Keinzeichen: Keine.
Frtedberg den 4 November 1890.
Winter,
Oberstlieutenant z. D. und Kommandeur des Landwehr-Bezirks Friedberg.
Personen, bezüglich deren Aufenthalts Auskunft begehrt wird: Karl Schüngel von Herbsen, Eva Klein von Battenberg, Elise Maus von Burg,
Gemünden, Henrich Jakob von Erda. Unerledigte frühere Ausschreiben.
U Paul Schenk von Kalbowitz. Frted berg den 4 November 1890
Der Großherzogliche Amtsanwalt: Lebrecht.
Ausland.— 9
ernstem Streit.
8 Au Bei einer Conferenz berichtete Belgien. Brüssel, 4 Nov. In Uccle kam heute der Deputirte Ferroul über den Socia— es zwischen belgischen und fremden Arbeitern zu listencongreß zu Halle und pries die Fortschritte, Die Polizei gebrauchte die welche der Socialismus in Deutschland„dank Waffen und verwundete mehrere Arbeiter, auch der organisatorischen Thätigkeit Liebknecht's und
Bulgarien. Sofia. Eine Ergänzung des Cabinets ist bevorstehend. Natschewitsch soll Finanzminister werden; auch Stoiloff soll ins Cabinet eintreten.
Rußland. Petersburg, 4. Nov. Der Zare—
von den Polizeibeamten wurden mehrere leicht verletzt.
Frankreich. Paris, 4. Nov. Die Kammer nahm das Handelsbudget an, genehmigte den Antrag betr. die Bildung eines höheren Arbeits— rathes und begann dann die Berathung des Budgets des Auswärtigen. Déroulède frug an bezüglich der Gerüchte von Absichten Frankreichs auf Tripolis. Ribot erklärte hierauf, Tripolis sei eine türkische Provinz; nichts würde einen Angriff auf dieselbe rechtfertigen.
Bebel's und der Eintracht, welche alle Socialisten Deutschlands verbinde, gemacht habe.“ Er wünsche den Socialisten Frankreichs gleiche Erfolge.
Lyon, 4. Nov. Infolge der Insultirung eines Polizeicommissärs in einer am Samstag von dem boulangistischen Deputirten Roche ab— gehaltenen Versammlung leitete der Gerichtshof eine Untersuchung ein und stellte eine ausgedehnte anarchistische Bewegung fest. Fünf Anarchisten 1 verhaftet; weitere Verhaftungen stehen evor.
witsch trat heute von Gatschina aus seine Reise
ins Ausland an.
— Nachdem sich die Unschuld dreier in Warschau erschossener Einjährigen an der angeb⸗
lichen Ermordung eines Wachtmeisters heraus gestellt, herrscht in ganz Rußland die hochgradigste Bewegung. Der Minister des Innern berichtete
dem Kaiser, welcher ein eigenhändiges Beileids—
schreiben an die Eltern richten will, es wird aber bezweifelt, daß sich dadurch der Sturm beschwichtigen lasse.
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