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1690. Donnerstag den 6. Februar. M 16.
Oberhessischer Anzeiger.
Can Vird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch 3 58 Dei Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, ö N und Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. Donnerstag— Samstag. 1
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eee Ationcen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von aauswartigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
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Amtlicher Theil.
Friedberg den 4. Februar 1890.
derten Sz reffend: Reichstagswahlen. l f f l 3 1 r. 8 Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereten des Kreises. 0 Bei Prüfung der Akten über die im Jahre 1887 stattgehabte damit bei etwaiger engerer oder Nachwahl die Rubriken 8, 9 und 10 ichstags wahl hat sich ergeben, daß gegen verschiedene Paragraphen noch zur Benußung frei sind.(§ 16 des Reglements.) Ert Reglements gefehlt wurde, weshalb wir zur Nachachtung bei der 4. Jede einem Caudidaten zugefallene Stimme ist in das Pro⸗ 1 orstehenden Wabl speciell auf folgende Punkte aufmerksam machen:[tokoll, Seite 4, einzeln aufzunehmen und nicht die Stimmenzahl nur % 1. Der Abschluß der Wählerliste ist vom 13. Februar 1890 summarisch anzugeben. Der Eintrag auf Seite 4 muß erfolgen: Nr datiren und auf dem zweiten Egemplar der Wähylerliste die Ueber— Es haben erhalten: N einmung dieses mit dem Hauptezemplar zu bescheinigen.(§ 4 des 1. N. N. zu A. 1, 2, 3, 4, 5, 6 u. s. w., zusammen... Stimmen. olements.) 2. X. N. zu R. 1, 2, 3, 4, 5, 6 u. s. w., zusammen.... Stimmen. t Das Haupt zemplar der Wählerliste ist bei der Abstimmung u. N ‚ t zu beuutzen, sondern das zweite Exemplar derselben.(§ 5 des In gleicher Weise ist die Gegenliste zu führen.
glements.) 1 Auf Seue 3 des Protokolls ist der Name des die Gegenliste ge— 2. Em Protokollführer ist unter allen Umständen aus der führt babenden Beisitzers ausdrücklich anzugeben ol der Wäbler zuzuziehen und weiter darauf zu achten, daß als Wahl-Protokoll, Wählerliste und Gegenliste sind von dem
iger wenigstens drei Wähler zugezogen werden.(§ 10 pos. 1 Wahlvorsteher, den Beisitzern und dem Protokollführer Reglements.) am Schlusse des Geschaͤftes zu unterschreiben.(§ 18 pos. 3 des
Protokollführer und Beisitzer sind vor Beginn der Wahlhand-] Reglements.) W ig von dem Vorsitzenden der Wahlcommisston mittelst Handschlags an Wir sprechen die Erwartung aus, daß Seitens der Wahlvorsteher N desstatt zu verpflichten. bei der bevorstehenden Wahl möglichst darauf Bedacht genommen wird, f 3. Der Vermerk() über die erfolgte Stimmabgabe ist bei der] daß Anstande, wie die oben angeführten, nicht wieder vorkommen werden. De en ordentlichen Wahl in Rubrik 7 der Wählerliste einzutragen, Dr. Braden. 9 teffend: Reichstags wablen. Friedberg den 4. Februar 1890. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. nd Einige von Ihnen sind noch mit Erledigung unseres Ausschreibens vom 30 v. Mts.(Kreisblatt Nr. 14) im Rückstande. 1 Wit sehen seitens der Rückständigen umgehender Berichterstattung und zwar binnen 24 Stunden darüber entgegen, daß die Waͤhler⸗ 1 len nach vorausgegangener vorschriftsmäßiger Bekanntmachung von Donnerstag den 23. bis Donnerstag den 30 Januar l. J., beide Tage ein⸗ n ießlich, offen gelegen haben, und daß Erinnerungen gegen die Kichtigkett und Vollstandigkeit der Listen nicht erhoben bezw. von Ihnen erledigt f rden sind. 81 Soweit jedoch etwaige Erinnerungen gegen den Juhalt der Waͤhlerlisten von Ihnen nicht erledigt werden konnten, sind die gesammten ten mit Begleitbericht, welcher außer dem auf die Reklamationen bezüglichen Inhalt den Nachweis der ordnungsmaͤßig erfolgten Offenlegung 2 enthalten hat, umgehend an uns einzusenden. veies Wird der vorgeschriebene Termin nicht eingehalten, so erfolgt Abholung durch Wartboten. Dr. Braden. 5 creffend: Der Rundgang der Feldgeschworenen. f n N Friedberg den 3. Februar 1890. 1 Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. a 1 Sie wollen die Herstellung der bei dem letzten Rundgang der Feldgeschworenen vorgefundenen Mängel alsbald in Angriff nehmen und K um Befolg anzeigen. Dr. Braden. tit: mig Bereffend: Die Ausführung der Reblaus Convention. Bekanntmachung. olle Nach Art. 3. der Reblaus Convention vom 3. November 1881 zu erheben; vgl. die in Nr. 27 des Reichsgesetzblatts vom 24. Dezember dal 6 eichsgesetz- Blatt von 1882, S. 125) ist die Zulassung von nicht zur[1889 veroffentlichte Declaration zur internationalen Reblaus-Convention Fiegorie der Rebe gehörigen Pflänzlingen, Sträuchern und sonstigen] vom 15. April v. J. getabilien, welche aus Pflanzschulen, Gaͤrten oder Gewächshausern Hierdurch gewinnen die nach Art. 9, Ziffer 6 der Convention 2 ummen, zum internationalen Verkehr unter Anderem davon abhängig aufzustellenden amtlichen Verzeichnisse derjenigen Gartenbau- ꝛc. Anlagen, —— macht, daß die Unverdächtigkeit der einzelnen Pflanzensendungen durch welche regelmaͤßigen Untersuchungen in angemessener Jahreszeit unter⸗ — behördliches Zeugniß dargethan wird, aus welchem hervorgeht, daß liegen und amtlich(von der betreffenden Polizeibehoͤrde: Polizeiamt **„ Ursprungsanlage nebst der dieselbe in einem Umkreise von 20 Meter oder Kreisamt) als den Anforderungen der Convention entsprechend er— Nas schließenden Bodenfläche keine Rebe enhält und— im Falle früherer klärt worden sind, eine erhohte Bedeutung. 5 116 l umsuchung durch die Reblauskrankheit— während eines dreijährigen Es besteht daher die Absicht, alljahrlich ein nach Ortschaften und
itraums desinficirt worden ist. innerhalb derselben nach dem Namen der Besitzer alphabetisch geordnetes
1 gubtil IJVn Artikel 9, Ziffer 6 der Convention haben die Vertragsstaaten[ Verzeichniß der im Reichsgebiet belegenen Anlagen der gedachten Art 3 f verpflichtet, Verzeichnisse derjenigen Gaͤrtnereien ꝛc., welche regel, aufzustellen und den Vertragsstaaten behufs Mittheilung an die Ein⸗ wüßigen Untersuchungen unterliegen und amtlich als den Anforderungen gangs⸗Controläͤmter zu übersenden. (hen de Gonvention entsprechend erklart worden sind, herzustellen und sich Für die Besitzer von Eingangs erwahnten Anlagen, hinsichtlich 1 gtzenseltig mitzuthellen. welcher den gestellten Erfordernissen Genüge geleistet wird, ist daher, beck Diese Bestimmungen sind deutscherseits von Anfang an in dem insofern dieselben Bodenerzeugnisse in das Ausland befördern, die Auf.
nen Sinne gedeutet worden, daß die Aufnahme einer gärtnerischen Anlage] nahme in das Verzeichniß von Interesse. Hierbei wird jedoch darauf 0 u jene amtlichen Verzeichnisse den Besitzer solcher Anlagen von der mite hingewiesen, daß die in Art. 3 der Convention vorgeschriebene Erklärung
Umständlichkeiten und Kosten verknüpften Beibringung behoͤrdlicher Un- des Absenders— vergl. Amtsblatt Nr. 7 Großh. Kreisamts Friedberg
tech l* 2 berdächtigkeitszeugnisse für die einzelnen zur Ausfuhr bestimmten Pflanzen-] vom 3. September 1883;— nach wie vor jeder Sendung beigefügt en dungen befreien sollte. 5 8 werden muß
„ gel dem Widerspruche jedoch, welcher dieser Anschauung seitens Antrüge auf Einreihung in das erwähnte Berzeichniß
4 A5 26 Angerter Vertragsstaaten entgegen gesetzt wurde, waren die beihelligten[find für dieses Jahr alsbald, für die Folge jeweilig bis zum F pon dutschen Handelsgartnerelen bisher gengthigt, für jede in das Gebiet] Schlusse des Kalenderjahres bei den Gr. Bürgermeistereien ches jener Staaten auszuführende Pflanzensendung ein behoͤrdliches[bezw. Localpolizeibeamten anzubringen.
1 Uwe dächtigkeitszeugniß zu beschaffen. f an Ae
e. Erst neuerdings haben sich die vertragschließenden Staaten dahin Friedberg am 31. Januar 1890.
n rinigt, die oben erwaͤhnte, deutscherseits vertretene Auffassuug in einem Großherzogliches Kreisamt Friedberg. —— Zusatze zu Art. 3 der Convention zu allgemeiner Geltung Dr. Braden.
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