Ausgabe 
5.4.1890
 
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Betreffend: Das Militärersatz-Geschaft pro 1890.

Bekanntmachung.

Das diesjaͤhrige Musterungsgeschaͤft wird für den Kreis Friedberg zu Friedberg im Rathhaus saale in folgender Weise vorgenommen:

Montag den 14. April l. J., Vormittags 9 Uhr, Muste⸗ rung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Assenheim, Bad⸗Nau⸗ heim und Bauernheim.

Dienstag den 15. April l. J., Vormittags 8 Uhr, Muste⸗ rung der Militaͤrpflichtigen aus den Gemeinden: Beienheim, Bodenrod, Boönstadt, Bruchenbrücken, Buͤdesheim, Burg-Graͤfenrode und Butzbach.

Mittwoch den 16. April l. J., Vormittags 8 Uhr, Muste⸗ rung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Dorheim, Dorn, Assen⸗ heim, Dortelweil, Fauerbach b. Fr., Fauerbach v. d. H., und Friedberg, aus der Gemeinde Friedberg jedoch nur die im Jahre 1868 und 1869 geborenen Miliarpflichtigen.

Donnerstag den 17. April l. J., Vormittags 8 Uhr, Muste⸗ rung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Friedberg und zwar die im Jabre 1870 in dieser Gemeinde geborenen Militaͤrpflichtigen ferner sämmtliche Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Gambach, Griedel und Groß Karben.

Freitag den 18. April ll. J., Vormittags 8 Uhr, Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Harheim, Hausen mit Oes, Heldenbergen, Hoch-Weisel, Holzhausen, Ilbenstadt, Kaichen, Kirch-Göns und Klein-Karben.

Samstag den 19. April l. J., Vormittags 8 Uhr, Muste⸗ rung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Kloppenheim, Langen hain mit Ziegenberg, Maibach, Massenheim, Melbach, Muͤnster, Münzen berg, Nieder-Erlenbach, Nieder⸗Eschbach und Nieder-Florstadt.

Montag den 21. April l. J., Vormittags 8 Uhr, Muste⸗ rung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Nieder-Mörlen, Nieder Rosbach, Nieder Weisel, Nieder-Woͤllstadt, Ober- Erlenbach, Ober-Esch⸗ bach und Ober⸗Florstadt.

Dienstag den 22. April l. J., Vormittags 8 Uhr, Muste⸗ rung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Ober-Mörlen, Ober Rosbach, Ober⸗Wöllstadt, Ockstadt, Okarben, Oppershofen und Ossenheim.

Mittwoch den 23. April l. J., Vormittags 8 Uhr, Muste⸗ rung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Ostheim, Petterweil, Pohl⸗Göns, Reichelsheim, Rendel, Rockenberg und Rodheim.

Donnerstag den 24. Aprih l. J., Vormittags 8 Uhr, Muste⸗ rung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Rödgen, Schwalheim, Södel, Staden, Stammheim, Steinfurth, Trais-Münzenberg und Vilbel, aus der Gemeinde Vilbel jedoch nur die im Jahre 1868 und 1869 geborenen Militärpflichtigen.

Freitag den 25. April l. J., Vormittags 8 Uhr, Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Vilbel und zwar die im Jahre 1870 in dieser Gemeinde geborenen Militärpflichtigen ferner sämmtliche Militärpflichtigen aus den Gemeinden Weckesheim, Wick stadt, Wissersheim, Wölfersbeim und Wohnbach.

Samstag den 26. April l. J., Bormittags Uhr, im Rathhaussaale zu Friedberg Loosziehung sämmtlicher Militär⸗ pflichtigen des Kreises Friedberg aus dem Jahrgang 1870.

In den genannten Musterungs-Terminen haben sich sämmtliche Militärpflichtigen des Jahrgangs 1870 mit Ausnahme der zum einjährig⸗freiwilligen Dienst Berechtigten, falls nicht Reclamation erhoben wird sowie diejenigen Militärpflichtigen der früheren Jahrgänge, welche bis jetzt eine definitive Entscheldung noch uicht erhalten haben, pünktlich, nüchtern und reinlich gekleidet einzufinden. Diejenigen Militärpflichtigen, welche zum zweiten oder dritten Male er scheinen, haben ihre Loosungsscheine mitzubringen. Für Militaärpflichtige, welche durch Krankheit am Erscheinen verhindert sind, ist im Termin ein

Der Civil-⸗Vorsitzende der Großherzoglichen Ersatz-Commission Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises und das Großherzogliche Polizei- Commissariat Wickstadt.

Die vorstehende Bekanntmachung wollen Sie alsbald in Ihren Gemeinden auf ortsübliche Weise veröffentlichen, die Militaͤrpflichtigeh welche gestellungspflichtig sind, speziell darnach bedeuten und sich selbst darnach bemessen, auch dafür sorgen, daß die gegebenen Bestimmun l Da es vorgekommen ist, daß Militärpflichtige, welche im Kreise Friedberg geboren sind, aber in Or eines anderen Musteruugsbezirkes sich aufhalten(als Gesellen, Commis, Dienstboten ꝛc.), sonach in der Gemeinde ihres Aufenthalt orts aumelde- und gestellungspflichtig sind, von Ihnen aber dennoch zur hiesigen Musterung und bezw. Aushebung vorgeladen wurden, wel

pünktlich zur Ausführung kommen.

ch Sie hierdurch wiederholt an, nur diejenigen Militärpflichtigen zur diesseitigen Musterung vorzuladen, welche sich in Ihren ref Gemeinden thatsächlich und nicht etwa nur vorübergehend aufhalten, 0 Ebenso wollen Sie diejenigen Leute, welche in Orten anderer Musterungsbezirke geboren sind, sich aber in Gemeinden des Kreif

ö 1 ner U 5 5 10 chen ärztliches Attest zu übergeben. Nach§ 66 der Wehrordnung ist dae! Erscheinen der Loosungsberechtigten zum Loosen nicht erforderlich, c bie wird vielmehr in diesem Falle durch ein Mitglied der Ersatzcommisstonig.

die Loosungsnummer für den einzelnen Militärpflichtigen gezogen. Die nme jenigen dagegen, welche bei der Musterung unentschuldigt ausbleiben en

Friedberg den 28. März 1890.

verlieren das Recht, an der Loosung theilzunehmen und köunen keine kamen Anspruch auf Berücksichtigung aus Reclamationsgründen erheben. Außeh Münch dem wird gegen dieselben das im§ 49 der Wehrordnung angedeute Uke D

Strafverfahren eingeleitet. Die Großherzogl. Bürgermeistereien habe ener sämmtliche ihrer Gemeinde angehörigen, oder in ihrer Gemeinde gimauage stellungspflichtigen Militärpflichtigen auf Grund der ihnen kurzer Hau wieder zugehenden Stammrollen zu der Musterung vorzuladen und ein Bescheinigung über die erfolgte Vorladung der Stammrolle beizufüge

rankt Körperliche Gebrechen der Militärpflichtigen, welche durch die vorzi

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nehmende ärztliche Untersuchung nicht unbedingt constatirt werden können sewe wie Harthörigkeit, Schwachsinnigkeit ꝛc., sind durch amtlich ausgestellf guten Zeugnisse des Geistlichen, Lehrers, Bürgermeisters ꝛc. nachzuweisen aon Wer an Epilepsie(Fallsucht) zu leiden behauptet, hat auf eigene Koste n den drei Zeugen vor Gericht zu stellen, welche das Vorhandensein eidlic J k zu erhärten haben. Wenn ein Militärpflichtiger wegen Gebrechen ode I polle Krankheit persönlich zu erscheinen nicht im Stande ist, oder wenn abunge

sich in gerichtlicher Haft befindet, so ist darüber ein auf persönlich e Aiürk: Anschauung beruhendes Zeugniß des Arztes und der Bürgermeistert 1 st bezw. eine Bescheinigung des Gerichts zu erbringen. Ist ein Militaßf un G. pflichtiger wegen gerichtlicher Bestrafung des Militärdienstes unwürdiz n let so haben die Großherzogl. Bürgermeistereien hierauf aufmerksam hdg machen und hierüber die erforderlichen Nachweise amtlich zu erwirkte und vorzulegen. Die Verhandlungen über die Zurückstellungsgesuch ett sind, insoweit es noch nicht geschehen, sofort und längstens im Terme

vorzulegen. Wenn die Zurückstellung auf die Arbeitsunfähigkeit eing

Familienangehörigen gegründet wird, so hat der betreffende Familseß Ind, angehörige sich selbst persönlich im Termine vor der Ersatzcommissson] Ihn g, einzufinden. Reclamationen, welche der Ersatzcommission nicht volgen legen baben, werden von der Großherzogl. Ober-Ersatzcommission um

trüthsch nachsichtlich zurückgewiesen und nur dann berücksichtigt, wenn die Veß 5

anlassung zu der Reclamation erst nach dem Ersatzgeschäft entstanden ist⸗ g dic, Mit dem Ersaggeschäft ist die Classification der Reserve- und Landwehr tuch

mannschaften, der Ersatzreservisten, sowie der ausgebildeten Mann unge schaften des Landsturms zweiten Aufgebots(siehe Anmerkung) verbundeh 1 Nach Erledigung der Zurückstellungsgesuche findet an den obenzeich neten, Nachmtta Tagen die Classificirung derselben rücksichtlich ihrer häuslichen und gewerbe lichen Verhaltnisse statt. Es haben daher Diejenigen derselben, welche inn Falle einer Einberufung auf Zurückstellung Anspruch machen zu können 6

glauben, an den bezeichneten Tagen, Vormittags ½4 1 Uhr, zu

erscheinen und ihre Gesuche, welche sofort bei dem Unterzeichneten 2 einzureichen sind, näher zu begründen. Die Großherzogl. Bürgermeister b

oder Beigeordneten haben mit den Militärpflichtigen ihrer Gemeinden

anwesend zu sein und dafür zu sorgen, daß die Letzteren zur bestimmten 2

Zeit zur Stelle sind, nüchtern und reinlsch gekleidet erscheinen und

während des Musterungsgeschäfts ein anständiges und ruhiges Ves

halten beobachten.

Der Civilvorsitzende der Großh. Ersatzcommission des Kreises Friedberg Dr. Braden.

Anmerkung: Als ausgebildete Mannschaften sind zu betrachten? 1 Ber 1) Alle Ersatz Reservisten, welche geübt haben, Alco 2) Ersatz⸗Rekruten, welche mindestens 1 Jahr activ gedient haben un eteichn 3) Einjährig⸗Freiwillige, welche mindestens neun Monate activ g kaltun

i etläss dient haben. inbig a

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Friedberg aufhalten und bis jetzt sich etwa zur Stammrolle Ihrer Gemeinde nicht gemeldet haben, da sie beabsichtigen, sich in ihrem Heimathif P de

kreise zu stellen, auhalten, die Anmeldung noch nachträglich zu bewirken und dafür sorgen, daß dieselben auch hier zur Vorstellung komme Treten derartige Fälle ein, wollen Sie Nachtraas Stammrolle aufstellen und diese mit den betreffenden Geburts- oder Loosungsscheinen sofo

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anber einsenden. Die Geburtslisten zu den Stammrollen der drei letzten Jahre(1888, 1889 und 1890) find zum Ersatzgeschäf

mitzubringen.

Betreffend: Die Wahl der Vertreter der Forensen.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien Butzbach, Münzenberg, Nieder-Eschbach, Ober-Mörlen, Rockenberg, Rodheim Vilbel.

Dr. Braden. D Friedberg den 29. März 1890. acht

Da Sie allein mit Einsendung der Wahlprotokolle noch im Rückstande sind, so empfehlen wir Ihnen die umgehende Erledigung unsre

Verfügung v. 16. Januar l. J. bei Meidung eines Wartboten.

Dr. Braden.

Deutsches Reich. Darmstadt. Der Ladnerin Rosier in

Darmstadt wurde die silberne Medaille des Lud-[Seiten angerechten Errichtung eines Nation bn se wigs Ordens verliehen.

Berlin. Behufs Ausführung der von vielen! hauptstadt traten eine Anzahl angesehener, d

Alliche

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denkmals für den Fürsten Bismarck in der Reichl