Ausgabe 
4.10.1890
 
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8 e, 88 riedberg. Butzbach. usammen. Gesaumt⸗ 2 B. Passtvstand. e e e betrag. 2 80 M. P! M. Pf. e. 1 Der Stand der Einlagen betrug am Ende 1887. 1757150 941374448 023131598 96 Während 1888 wurden: 2 a. neu eingelegt. 418462 17] 265715 68 b. zurüctbezahst. e 307017 212515 48 folglich mehr eingelegnl e. 111445 17 53200 20] 164645 37 daher Ende 1888 Stand der Einlagen. 3296244 33 2 Die noch nicht bezahlten Zinsen von Einlagen betragen 1612 90 618 50 2231 40 Summe des Passivstandes 3 3298475 73 Vergleichung. Das Vermögen beträgnie. J 3432130 64 Die Schulden betragen. J)) 32898475 73 Verglichen ist Reservefonds 133654 91 Hiervon kommen: auf die vorhergehenden Jahre. 124211 81 auf das Rechnungsjahr 1888.. 5 0 Zusammen wie oben 133654 91 Ende 1887 betrug der Reservefonds. e 5 124211 81 Und hat sich im Jahr 1888 erhöht um. 9443 10

Betreffend: Beitreibung der Communalintraden.

Friedberg den 1. Oktober 1890.

5 0 1 10

Das Großberzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Der Einsendung der Mahn und Pfandbefeble über das 1. und 2. Ziel Umlagen für 1890/1, sowie über die sonstigen fällig gewesenen

und noch rückständigen Communalgefälle sehen wir binnen 10 Tagen entgegen. Dr.

Braden.

Betreffend: Einquartierung in 1890; hier Liquidation der Vergütung für Lieferungen und Leistungen für das Militär.

Friedberg den 1. Oktober 1890.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Die Erledigung unserer Verfügung vom 18. v. Mts. Oberhessischer Anzeiger Nr. 111 bringen wir andurch für diejenigen von

Ihnen, welche noch damit rückständig sind, in Erinnerung.

Dr. Braden.

Betreffend: Der Termin zur Einsendung der Gemeinde⸗Rechnungen und Boranschläge.

Friedberg den 1. Oktober 1890.

Das Großberzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Wir bringen unsere Verfügung obigen Betreffs vom 18. Juni d. I. Oberhessischer Anzeiger Nr. 73 und unsere Verfügung vom 30. August d. J., die Voranschläge der Gemeinden des Kreises Friedberg für 1891/92 betr. Oberh. Anzeiger Nr. 105 andurch in Erinnerung, beauftragen Sie, die Gemeinde-Einnehmer nach der erstgenannten Verfügung nochmals zu bedeuten und erwarten, daß die Aufstellung der Vor⸗ anschläge nunmehr ungesäumt erfolgt. Verzögerungen Seitens der Gemeinde-Einnehmer sind zur Anzeige zu bringen.

Dr. Braden.

Betreffend: Errichtung eines Provinzial⸗Siechenhauses für die Provinz Oberhessen.

Friedberg den 1. Oktober 1890.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien Bauernheim, Bruchenbrücken, Butzbach, Dortelweil, Fauerbach b. Fr., Friedberg, Groß-Karben, Hausen mit Oes, Heldenbergen, Klein-Karben, Münzenberg, Nieder Eschbach, Nieder Florstadt, Ober-Mörlen, Ober⸗Wöllstadt und Weckesheim.

Wir erinnern Sie wiederholt an die umgehende Erledigung unserer Verfügung vom 11. v. Mis. Oberhess. Anzeiger Nr. 108

bei Meidung eines Wartboten.

Dr. Braden.

Betreffend: Feldbereinigung in der Gemarkung Harheim.

Nachdem sich mehr wie ein Fünftheil der betheiligten Grundbe sitzer, welche mehr als die Hälfte der betheiligten Fläche besitzen, für die Feldbereinigung in der Gemarkung Harheim erklärt haben und nach dem innerhalb der gesetzlichen Frist keine Einwendungen gegen die Zu lässigkeit oder Rechtsbeständigkeit des Ergebnisses erhoben worden sind, hat die Großh. Obere landwirthschaftliche Behörde den Beginn der Feldbereinigungs Arbeiten in der Gemarkung Harheim verordnet und den Unterzeichneten zum Vollzugs Commissär ernannt.

Indem ich dies zur öffentlichen Kenntniß bringe, lade ich gleich zeitig sämmtliche betheiligte Grund-Eigenthümer zu der in Gemäßheit des Artikel 16 des Gesetzes vom 28. September 1887 Montag den 20. Oktober l. J., Vormittags von 10-12 Uhr, in dem Rathhause zu Harheim stattfindenden Versammlung ein.

Die Versammlung hat:

1. darüber zu beschließen, ob die im Grund- und Flurbuch ent haltenen Größenangaben, oder ob die durch Vermessung zu ermittelnden Flächeninhalte der Bereinigung zu Grunde zu legen sind;

2. zu bestimmen, wie die Bereinigungskosteu aufgebracht werden sollen, ob durch Ausschlag auf den Flächeninhalt oder den Abschätzungs werth der Grundstücke, oder durch Bildung und Verkauf von Masse

Bekanntmachung.

grundstücken, ferner, ob die Beiträge nach Bedürfniß erhoben, oder ob die Kosten durch Kapitalaufnahme aufgebracht werden sollen;

3. die zur Vollzugs Commission zu berufenden Sachverständigen und deren Stellvertreter, sowie ein Mitglied des Schiedsgerichts und dessen Stellvertreter zu wählen. a

Außerdem können Wünsche und Anträge seitens der Betheiligten vorgebracht und berathen werden.

In dieser Versammlung hat jeder anwesende betheiligte Grund⸗ Eigenthümer eine Stimme; die Beschluͤsse erfordern zu ihrer Guͤltig⸗ keit eine Mebrheit von Zweidritttheilen der Anwesenden und sind unter dieser Voraussetzung auch für die nicht erschienenen Betbeiligten verbindlich,

Kommen gültige Beschlüsse nicht zu Stande, so hat

zu 1) durch Vermessung der Grundstücke die Ermittelung det Flächengehaltes derselben zu erfolgen;

zu 2) die Vollzugs-Commission die erforderlichen Beschlüͤsse zu fassen und f zu 3) die Großh. Obere landwirthschaftliche Behörde die Suh, verständigen und Schiedsrichter zu ernennen. ö

Friedberg den 26. September 1890.

Der Vollzugs⸗Commissaͤr:

3780 Dr. Wallau.

Bekanntmachung.

Betreffend: Feldbereinigung in der Gemarkung Fauerbach b. Fr. II. Sache.

Nachdem die Einleitung des rubre. Verfahrens beantragt, solches von der Großh. Oberen landw. Behörde als zulässig erachtet und der Unterzeichnete zum Commissär zur Leitung der Abstimmung ernannt worden ist, so wird hiermit Tagfahrt zur Abstimmung der betheiligten Grund besitzer auf Freitag den 17. Oktober l. Js., Vormittags von 10 bis 12 Uhr, in das Rathhaus zu Fauerbach anberaumt.

Diejenigen bethelligten Grundbesitzer, welche in der anberaumten Abstimmungstagfahrt, weder persönlich noch durch gehoͤrig Bevoll mächtigte al stimmen, werden als für die Bereinigung stimmend angesehen.

Gleichzeitig fordere ich hiermit die außerhalb des Bereinigungsbezirks wohnenden Ausmärker auf zur Wahrung ihrer Interessen einem

im Bereinigungsbezirk wohnenden Bevollmächtigten zu bestellen, da eine weitere besondere Zuschrift im Laufe des Verfahrens nicht mehr erfolgt

Friedberg den 26. September 1890. 3779

Der Vollzugs Commissär: Dr. Wallau.

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