Ausgabe 
4.1.1890
 
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1890. Samstag den 4. Januar. 2.

Oberhessischer Anzeiger.

Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch

88 28 8 2 1 Erscheint dreimal wöchentlich 1d zwar Diensta und Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. f* 99*

Donnerstag und Samstag.

Annoncen von

Annoncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf. werden stets per Post nachgenommen.

auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist,

Mit dem 1. Januar 1890 beginnt ein neues Quartals-Abonnement auf denOberhessischen Anzeiger, welcher auch ferner wöchentlich dreimal, Dienstag, Donnerstag und Samstag, erscheinen wird. Derselbe bringt in seiner Eigenschaft als Kreisblatt die kreisamtlichen Erlasse, sodann eine kurze Uebersicht der interessantesten und bemerkenswerthesten Tagesbegebenheiten, besonders wichtige Neuigkeiten durch Extrablätter, allgemein belehrende und unterhaltende Aufsätze, landwirthschaftliche und gewerbliche Mitthellungen, geschaͤftliche Nachrichten, Marktberiche, Ver⸗ loosungen von Staatspapieren und lokale Notizen, außerdem woͤchentlich einmal in dem gratis beigegebenen Unterhaltungsblatt interessante Novellen und Erzaͤhlungen, Gedichte, Anekdoten, Rätbsel; sodann monatlich ebenfalls gratis in dem praktischen Rathgeber für Landwirthe Aufsätze und Notizen für die Landwirthschaft, in dem praktischen Rathgeber für's Haus interessante und belehrende Notizen für's Haus und die Familie.

Das Abonnement beträgt bei der Verlags expedition ohne Bringerlohn vierteljährlich 1 Mark, durch die Post bezogen jedoch viertel⸗ jährlich 1 Mark 50 Pfennig. In Bad⸗Nauheim kann der Anzeiger auch bei Herr Peter Sprengel(Hauptstraße) bestellt werden, der denselben für eigene Rechnung, per Quartal 1 Mark 40 Pfennig, vertreibt.

DerOberhessische Anzeiger kann nach auswärts auch durch Privatboten direct von uns bezogen werden.

Bestellungen beliebe man baldigst zu machen, damit in der Zusendung des Blattes keine Unterbrechung eintritt.

Den verehrlichen Abonnenten in hiesiger Stadt werden wir das Blatt auch für das kommende Halbjahr zusenden, wenn nicht aus⸗ drücklich Abbestellung erfolgt. Die Expedition.

Amtlicher Theil.

Betreffend: Das Militär⸗Ersaßgeschäft pro 1890. Friedberg den 2. Januar 1890. Der Civil-Vorsitzende der Großherzoglichen Ersatz-Commission Friedberg an die Großherzoglichen Burgermeistereien des Kreises und das Großherzogliche Polizeicommissariat Wickstadt.

Mit Aufstellung der Rekrutirungs⸗Stammrollen pro 1890 wollen Sie nunmehr alsbald beginnen und dafür besorgt sein, daß dieselben unfehlbar bis zum 18. Februar l. J. dabier eintreffen. Ich empfehle Ihnen dabei die genaueste Beachtung der ergangenen Be stimmungen, namentlich des§ 46 der Wehrordnung vom 22. November 1888, Regierungsblatt Nr. 5 von 1889.

Jusbesondere wollen Ste für rechtzeitige ortsübliche Bekanntmachung der Aufforderung Sorge tragen, daß in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar nicht allein die Militärpflichtigen des Jahrgangs 1890, sondern auch diejenigen der Jahrgänge 1889 und 1888, sowie überhaupt alle Militärpflichtige, welche eine endgültige Entscheidung über ihre Dienstpflicht durch die Ersatzbehörden noch nicht erhalten haben, sich bei der Bürgermeisteret dessenigen Orts zur Stammrolle anmelden müssen, an welchem sie ihren dauernden Aufenthalt haben. Auf diese letztere Be stimmung des F. 25, 2 d. O., wird um so nachdrücklicher hingewiesen, als in den vorderen Jahren vielfach dagegen insofern gefehlt worden ist, daß Militärpflichtige aus anderen Kreisen des Großherzogthums, obgleich sie im diesseitigen Bezirk ihren dauernden Aufenthalt nicht hatten, nur aus dem Grunde in die Stammrollen des Kreises eingetragen worden waren, weil sie sich bier zu stellen wünschten. Sie wollen daher Anträgen, welche in dieser Beziehung an Sie gestellt werden sollten, unter keiner Bedingung stattgeben, die betreffenden Militärpflichtigen bezw. deren Angehörige vielmehr auf die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen verweisen, sowie darauf aufmerksam machen, daß Leute, welche im dies⸗ seitigen Kreise nach den geltenden Bestimmungen nicht gestellungspflichtig sind und sich dennoch hier zur Musterung stellen wollen, zu derselben event. nicht zugelassen werden würden und sich die daraus dann eutstehenden Nachtheile selbst zuzuschreiben hätten.

Ebenso ist es unter keinen Umständen statthaft, daß umgekehrt Militärpflichtige, welche in Ihren Gemeinden dauernden Aufenthalt haben, die Anmeldung deshalb unterlassen, weil sie sich in ihren resp. Heimathgemeinden melden wollen oder gemeldet haben, um sich demnächst in ihrem Heimathbezirk zur Musterung stellen zu können. In Faͤllen dieser Art, welche Ihnen bekannt werden, sind die Betreffenden von Ihnen zur Meldung anzuhalten. Außerdem ist eine von solchen Militärpflichtigen spaterhin, vor Beginn der Musterung, beabsichtigte Abmeldung nur dann entgegenzunehmen, wenn sie sich die Ueberzeugung verschafft haben, daß dieselben thatsächlich außer Arbeit getreten sind und den Ort verlassen werden.

Ferner wollen Sie a. bel den Namen derjenigen Militärpflichtigen, von welchen sich ein Bruder im aktiven Dienst befindet oder ein solcher gleichfalls bei der Musterung hier oder auswärts zu gestellen hat, einen entsprechenden Vermerk machen. Die Militärpflichtigen würden daher bet Anmeldung der Stammrolle in dieser Hinsicht zu befragen sein; b. bei den Namen derjenigen Militärpflichtigen, welche schon gerichtliche Strafen erhalten haben, diese unter Angabe des verurtheilenden Gerichts und Datums des Urtheils eintragen, auch angeben, ob die Strafe verbüßt ist. 0

Indem ich Ihnen schließlich noch empfehle, bei der von Ihnen zu erlassenden Aufforderung wegen Anmeldung zur Stammrolle zugleich auf die Strafen aufmerksam zu machen, welche nach F. 25, 11 d. W. O. denjenigen treffen, welcher die vorgeschriebene Meldung zur Stammrolle oder zur Berichtigung derselben unterläßt, beauftrage ich Sie, am Schlusse der Stammrolle noch ausdrücklich zu bescheinigen:

1. daß, bezw. wann die Aufforderung sich zur Stammrolle anzumelden erfolgt ist,

2. daß die in derselben eingetragenen, nicht im Orte geborenen Militärpflichtigen dort ihren dauernden Aufenthalt haben, bezw. in Arbeit stehen,

3. daß die in Ihren Gemeinden zustaͤndigen, sich jedoch daselbst nicht aufhaltenden Militärpflichtigen angewiesen worden sind, sich bei

der Bürgermeisterei ihres Aufenthaltsortes zur Stammrolle anzumelden. Dr. Braden.

Betreffend: Das Militär Ersatzgeschäft pro 1890. Friedberg den 2. Januar 1890. Der Cwwil-Vorsitzende der Großherzoglichen Ersatz-Commission Friedberg an die Großberzoglichen Burgermeisteteien des Kreises und das Großherzogliche Polizei- Commissariat Wickstadt. Unter Bezugnahme auf§. 32 der Wehrordnung bemerke ich Ihnen, daß Gesuche um Zurückstellung Militärpflichtiger genau zu proto⸗ kolltren und die Protokolle mit Beilagen bis längstens zum 18. Februar 1890 anher einzusenden find.

Frühere Reklamationen, welche pro 1890 erneuert werden sollen, wollen Sie durch Bericht einfordern und, wenn keine Ver änderungen in den Verhäͤltnissen eingetreten sind, dies auf Seite 4 des Protokolls bescheinigen, andernfalls die etwaigen Aenderungen genau

angeben. Dr. Braden Deutsches Reich. Jahres in der Aufrechterhaltung des Friedens an zustaͤndiger Stelle derNat. Itg. zufolge Darmstadt. Der Hofkutscher Schneider I. und der Alters- und Invallditätsversicherung. Der nach wie vor nichts bekannt 8 wurde zum Leibkutscher, der prov. Hofkutscher Kalser bittet Gott, ihm den treuen und erprobten Leipzig, 1. Jan. Die in Pegau erfolgte Kissel zum Hofkutscher und Hofstallbeiknecht Rath des Reichskanzlers noch viele Jahre zu] Verhaftung des Schriftsetzers Bruno Reinsdorf, Christ I. zum Hofreitknecht ernannt. erhalten. des Bruders des hingerichteten August Reinsdorf, Berlin. Der Kaiser sandte dem Reichs⸗ Ueber die einem hiesigen Blatte aussist darum angeordnet worden, weil Reinsdorf kanzler anläßlich des Jahreswechsels die waͤrmsten Sansibar vom 30. v. M. zugegangene telegra⸗sich von Amerika aus der Verbreuung verbotener Glückwünsche mit dem Dank für die aufopferade phische Meldung, daß Dr. Peters lebe und daß soctalistischer und anarchistischer Schriften schuldig Mitwirkung an den Erfolgen des abgelaufenen seine Expeditlon nicht niedergemetzelt sei, ist hier gemacht hat,