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1890. Donnerstag den 3. Juli. 2 77.
euer auf Grund einer Erklärung, welche jeder nach den einschlägigen Bestimmungen Steuerpflichtige über den Jahresbetrag seiner Zinsen, sowie de etwa zum Abzug geeigneten L
hen Fall besondere Aufforderung der
Oberhessischer Anzeiger.
ird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwo; 73; a Erscheint drei genen. und Freitag Abend W 0 Kreisblatt für den Kreis Friedberg. en eg aun See 1
neen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets durch die Post nachgenommen.
Amtlicher Theil. reffend: 1 e Holzsamen-Magazins zu Darmstadt, hier die Ersätze für Friedberg am 1. Juli 1890. l Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg 1 an die Großherzoglichen Bürgermeistereien der Wald besitzenden Gemeinden und die Markvorstände.. Mit Bezug auf das nachstehend abgedruckte Verzeichniß ꝛc. beauftragen wir Sie, die zur Auszahlung der Kostenantheile Ihrer Ge— 7 4 inden ꝛc. erforderliche Ausgabedecretur auf die Gemeindekasse ꝛc. zu ertheilen. Dr. Braden. 1 b Verzeichniß
enigen Beiträge, welche die nachstehenden Communalwaldbesitzer für den aus dem Großherzoglichen Holzsamen-Magazin bezogenen Holzsamen an das betreffende Großherzogliche Rentamt zu vergüten haben.
dn. Namen Geldbetrag. Ordn. Namen Geldbetrag. Ordn. Namen Geldbetrag. r. der Gemeinden zc. M. Pf. Rentamt. Nr. der Gemeinden z. M. Pf. Rentamt. Nr.[ der Gemeinden ꝛc. M. Pf. Rentamt. 1[Bodenrod 3 30 Friedberg. 11[Nieder-⸗Eschbach 57 50 Friedberg. 21[Bönstadt 15 60 Friedberg. 2[Fauerbach v. d. H. 63 50 0 12[Vilbel 6— 5 22[Büdes heim 39 60 5 3[Hausen 18 40 5 13[Bad Nauheim 2 30 5 23[Groß ⸗Karben 7 60* 4[Hoch Weisel 174 90 1 14[Butzbach 21 50 5 24[Heldenbergen 130 60 5 1 5[Langenbain 13 20 5 15[Mark Rockenberg 11 50 5 25[Klein⸗Karben 11 60 5 4 6 Maibach 28 60 5 16[Gambach 11 1 30 1 26[Nieder⸗Florstadt 13 60 5 4 7[Münster 65 80 5 17[Pobl⸗Göns 23 60* 27[ Ober⸗Florstadt 11 60 4 8 Nieder⸗Weisel 28 10 5 18[Wölfers beim 110— 2 28[Stammheim 126 80 1 9 Ostheim N 85 1 19 Beienheim 2— 5 Summe[000 75 I Ober⸗Eschbach 34 50 5 20 Reichelsheim 6 60 1 Bekanntmachung. Nach Mittheilungen des Großherzoglichen Kreisamts Gießen ist in Langsdorf in den Stallungen des Polizeidieners Hofmann, der S bastian Köhler Wittwe und des Jakob Sames die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. 2 Friedberg den 29. Juni 1890. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden. Bekanntmachung.
Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Ferien des Kreisausschusses nach§ 10 des Regulativs vom 26. Februar 1875, n Geschäftsgang bei den Kreis⸗Ausschüssen betreffend, am 21. l. Mis. beginnen und mit dem 1. September enden.
Während derselben können in öffentlicher Sitzung nur schleunige Sachen zur Verhandlung kommen. f 5
Auf den Lauf der gesetzlichen Fristen sind die Ferien ohne Einfluß. Der Kreis-Ausschuß des Kreises Friedberg.
Friedberg den 1. Juli 1890. Namens desselben: Dr. Braden.
Bekanntmachung. Die Abgabe der Kapitalrentesteuer⸗Erklärungen behufs der Veranlagung für das Steuerjahr 1891/92. Nach Art. 14 des Gesetzes, die Einführung einer Kapitalrentesteuer betreffend, vom 8. Juli 1884 erfolgt die Heranziehung zu dieser
asten bei der hierzu berufenen Einschätzungscommission schriftlich abzugeben hat. Zu diesen Erklärungen ist das e Großherzoglichem Ministerium der Finanzen festgesetzte Formular zu verwenden und sind dieselben, je nach der Wahl des Steuerpflichtigen n— 67 jährlich spätestens bis zum 1. Juli, ohne daß der Pflichtige deßhalb eine besondere Aufforderung abzuwarten hat, bei der N urgermeisterei des Wohnorts abzuliefern. Von der Verpflichtung zur Steuererklärung sind nach Art. 15 des Gesetzes, insofern nicht im ein— a Einschätzungscommission ergeht, diejenigen Steuerpflichtigen entbunden, welche im unmittelbar voraus— 1 s zur Kapitalrentesteuer zugezogen waren, auch inzwischen ihren Wohnsitz nicht gewechselt und keine den Betrag von
5 S t 5 e ende Inhaltlich des Art. 16 des genannten Gesetzes haben
M. jährlich erreichende Einkommensverbesserung aus Kapitalzinsen erlangt haben.
i ft är bzugeben:. re eite Vormundschaft gestellte Personen deren gesetzliche Vertreter;
1. für minderjährige, vermißte, oder unter 0 gest a f 2 22 i een, between, Körperschaften, Stiftungen, Anstalten), ferner für Gesellschaften, Genossenschaften, Gantmassen, 1 l Erbmassen, soweit eine Steuerpflicht hier überhaupt in Betracht kommt, die bestellten Vorstände oder Verwalter; 110
3. in allen anderen Fällen der Steuerpflichtige selbst und zwar hinsichtlich des gesammten Zinsenbezugs, welcher, sei es aus eigenem Ver— mögen oder aus dem Vermögen seiner uicht selbstständig zur Kapitalrentesteuer gezogenen Angehörigen, ihm in Steueransatz zu kommen hat. Unter Bezugnahme auf die obigen Bestimmungen richten wir an die hiernach zur Einreichung von Kapitalrentesteuererklärungen ver⸗
chteten Bewohner unserer Bezirke hiermit die Aufforderung, ihre Erklärungen unfehlbar bis zum dee 1. Jul d. J an dis betreffenden rgermeistereien gelangen zu lassen, von wo sie, und zwar insoweit verschlossen uneröffnet, an die Vorsitzenden der betreffenden Einschätzungs—
missionen übersendet werden. Das Formular zu den Kapitalrentesteuererklärungen, welchem ein Auszug aus dem Gesetz und eine bezügliche
5 ere Anweisung beigefügt ist, hat der Steuerpflichtige von der Bürgermeisterei des Wohnorts zu beziehen.
Die Großherzoglichen Steuercommissariate. Büdingen: Hoos. Butzbach: Hechler. Friedberg: Schober. Hungen: Snell.
Friedberg am 1. Juli 1890.
Einladung.
4 Amtliche Bezirksconferenzen für die Lehrer des Kreises Friedberg sollen stattfinden:
1. für den Conferenzbezirk Butzbach Samstag den 5. Juli 1890, 2 Friedberg Dienstag den 8. Juli 1890, B 5 Vilbel Mittwoch den 9. Juli 1890, 8 rall Morgens um 8 Uhr, mit Probeunterricht in einer Schulklasse(für Vilbel zu Groß-Karben) beginnend. N. Tagesordnung wie festgestellt. In Friedberg Besprechung und Essen im Saalbau. Es e eee f 2 ˖ e erzogliche K 0 Friedberg den 2. Juli 1890. e, Sag c
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