Ausgabe 
2.10.1890
 
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Is auf Weiteres Gemarkungssperre an.

2 1 Feldbereinigung in der Gemarkung Harheim.

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Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Unnoncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf 1 5 n 5 f a* 5 stet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets N die Post 1

Friedberg den 29. September 1890.

0 Klauenseuche ausgebrochen. Friedberg den 29. September 1890.

Amtlicher Theil.

Bekanntmachung.

betreffend: Den Ausbruch der Maul- und Klauenseuche in den Gemeinden Groß⸗Karben und Ossenheim. Da die Maul- und Klauenseuche in den Gemeinden Groß⸗Karben und Ossenheim eine größere Verbreitung genommen hat, ordnen wir Hiernach ist das Durchtreiben von Wiederkäuern und Schweinen durch Groß-Karben und Ossenheim und deren Gemarkungen untersagt und die Ausfuhrung von Thieren dieser Arten aus den genannten Olten nur mit spezieller kreisamtlicher Er kubniß gestattet. Zuwiderhandlungen werden gemäß§§ 66 und 67 des Reichsgesetzes vom 23. Juni 18800 bestraft.

Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.

8 5 Bekanntmachung. Nach Mittheilung des Königlichen Landrathsamts Hanau ist in 31 Gehoͤften der Gemeinde Markoebel unter dem Viehbestand die Maul⸗

Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.

Nachdem sich mehr wie ein Fünftheil der betheiligten Grundbe

Ber, welche mehr als die Hälfte der betheiligten Fläche besitzen, für . Feldbereinigung in der Gemarkung Harheim erklärt haben und nach

m innerhalb der gesetzlichen Frist keine Einwendungen gegen die Zu sigkeit oder Rechtsbeständigkeit des Ergebnisses erhoben worden sind, bt die Großh. Obere landwirthschaftliche Behörde den Beginn der eldbereinigungs-Arbeiten in der Gemarkung Harheim verordnet und den Uaterzeichneten zum Vollzugs Commissär ernannt.

Indem ich dies zur öffentlichen Kenntniß bringe, lade ich gleich gütig sämmtliche betheiligte Grund-Eigenthümer zu der in Gemäßheit des Artikel 16 des Gesetzes vom 28. September 1887 Montag den 20. Oktober l. J., Vormittags von 1012 Uhr, in dem Rathhause zu Harheim stattfindenden Versammlung ein.

Die Versammlung hat:

1 1. darüber zu beschließen, ob die im Grund- und Flurbuch eut Haben Größenangaben, oder ob die durch Vermessung zu ermittelnden Jächeninhalte der Bereinigung zu Grunde zu legen sind;

1 2. zu bestimmen, wie die Bereinigungskosteu aufgebracht werden selen, ob durch Ausschlag auf den Flächeninhalt oder den Abschätzungs birth der Grundstücke, oder durch Bildung und Verkauf von Masse

Bekanntmachung.

grundstücken, ferner, ob die Beiträge nach Bedürfuniß erhoben, oder ob die Kosten durch Kapitalaufnahme aufgebracht werden sollen;

3. die zur Vollzugs-Commission zu berufenden Sachverständigen und deren Stellvertreter, sowie ein Mitglied des Schiedsgerichts und dessen Stellvertreter zu wählen.

Außerdem können Wünsche und Anträge seitens der Betheiligten vorgebracht und berathen werden.

In dieser Versammlung hat jeder anwesende betheiligte Grund Eigenthümer eine Stimme; die Beschlüsse erfordern zu ihrer Gültig keit eine Mehrheit von Zweidritttheilen der Anwesenden und sind unter dieser Voraussetzung auch für die nicht erschienenen Betbeiligten verbindlich.

Kommen gültige Beschlüsse nicht zu Stande, so hat

zu 1) durch Vermessung der Grundstücke die Ermittelung des Flächengehaltes derselben zu erfolgen;

zu 2) die Vollzugs-Commission die erforderlichen Beschlüsse zu fassen und

zu 3) die Großh. Obere landwirthschaftliche Behörde die Sach

verständigen und Schiedsrichter zu ernennen.

Friedberg den 26. September 1890. Der Vollzugs-Commissär:

3780 Dr. Wallau.

Boreffend: Feldbereinigung in der Gemarkung Fauerbach b. Fr. II. Sache.

Friedberg den 26. September 1890. 1

Bekanntmachung.

Nachdem die Einleitung des rubre. Verfahrens beantragt, solches von der Großh. Oberen landw. Behörde als zulässig erachtet und der Mterzeichnete zum Commissär zur Leitung der Abstimmung ernannt worden ist, so wird hiermit Tagfahrt zur Abstimmung der betheiligten Grund käger auf Freitag den 17. Oktober l. Is., Vormittags von 10 bis 12 Uhr, in das Rathhaus zu Fauerbach anberaumt.

Diejenigen betheiligten Grundbesitzer, welche in der anberaumten Abstimmungstagfahrt, weder persönlich noch durch gehoͤrig Bevoll michtigte abstimmen, werden als für die Bereinigung stimmend angesehen.

Gleichzeitig fordere ich hiermit die außerhalb des Bereinigungsbezirks wohnenden Ausmärker auf zur Wahrung ihrer Interessen einem u Bereinigungsbezirk wohnenden Bevollmächtigten zu bestellen, da eine weitere besondere Zuschrift im Laufe des Verfahrens nicht mehr erfolgt.

Der Vollzugs⸗Commissär: Dr. Wallau.

beichs muthig durchgeführt habe.

Deutsches Reich.

Berlin, 27. Sept. Die Abtheilung Berlin der zütschen Colonialgesellschaft feierte heute Abend Uhr einen Commers zu Ehren Dr. Peters', velchem derselbe mit seinen Begleitern Borchert Rust theilnahmen. Nach der Begrüßung des eierteu brachte Minister a. D. Hofmann einen zust auf den Kaiser aus, worauf die National- nne stehend gesungen wurde. Hiernach toastete Mofessor v. Cuny auf Peters, der ein natio % Unternehmen ohne die Unterstützung des Dr. Peters nich seinen Dank aus und gelobte seine ganze ift auch ferner der deutschen Colonialpolitik widmen. DerNordd. Allg. Zeitung zufolge delt es sich bei der Aufnahme der Anleihen, über Verhandlungen im Gange sind, um 10 Million Mark für das deutsche Reich und u 50 Million Mark für Preußen, welche von

Reichstage und dem Landtage bereits ge

Der Bundesrath hat im April d. Is., wie man sich erinnern wird, einem Ueberein kommen zwischen Deutschland und den Nieder landen zum Schutze weiblicher Personen die Zu stimmung ertheilt. Ein gleiches Uebereinkommen ist unter dem 4. Sept. d. J. zwischen Deutsch land und Belgien unterzeichnet und nunmehr dem Bundesrathe zur Zustimmung unterbreitet worden.

30. Sept. Die angeblichen Briefe der Kaiserin Augusta sind nach einer Mittheilung derPost wahrscheinlich eine Zusammenfügung von Stellen aus Briefen an eine andere ver storbene fürstliche Frau.

Zu den Vorlagen für Bundesrath und Reichstag wird, wie mehrfach erwähnt, eine No velle zum Krankenkassengesetz gehören. Dieselbe stützt sich auf praktische Erfahrungen und Gut achten aus Interessentenkreisen. Das Gesetz wird eine der ersten Vorlagen fur die fortgesetzte Reichs tagsarbeit bilden.

0 znigt wurden.

Bekanntlich ist die Reichstagscommission,

welcher die Gewerbeordnungs-Vorlage überwiesen ist, in ihren vor der Vertagung gefaßten Be schlͤssen mehrfach in den der Industrie aufzuer⸗ legenden Beschränkungen erheblich über die Vor schläge der Regierung hinausgegangen. Es ist dies infolge einer Art Wettrennens um die Wahl stimmen der Arbeiter seitens der deutschfreisin nigen und klerikalen Mitglieder der Commission mit den socialdemokratischen geschehen. Die von der Regierung eingeforderten Gutachten wirth schaftlicher Körperschaften und Vereine haben sich fast durchweg gegen die Erweiterungsbeschlüsse der Commission erklärt. Wie dieNat.⸗Ztg. erfährt, wird innerhalb der Regierungskreise diese Auffassung durchaus getheilt, so daß ein Hinaus gehen des Bundesraths in der bezeichneten Rich tung über die Vorschläge des Entwurfs ausge schlossen erscheint.

Breslau. Kaiser Wilhelm hat die unlängst im Strandhotel zu Glücksburg gemachten An deutungen über die zweckmäßige Bekämpfung der Socialdemokratie hier bei dem Festmahl für die