Einzelbild herunterladen

Lucht dick, 9 8 2 und

kt Schlü e

ö 1 0

1889.

Famstag den 27. April.

M 50.

Oberhessischer Anzeiger.

ee eee cee in den Arete frbhherg. e eee e . mae bee Amtlicher Theil. 5 ed Nite Ae kenäüt machung* e die Cröffnung der Fohlenweide des landwirthschaftlichen Bezirks-Vereins des Kreises Dieburg betreffend.

0 n.

ltig hergestellte 0 0

en Geschmacks

nabe bei 45

ümmieh.

33 ö

gerung Maj soll im Mede

Hinterster Kopf un meislbletend dase

heid: chen⸗ *

Stock- Holz,

Schelt⸗ Holz,

er Inhalt,

estmeter Inhalt. Kopf:

ngs⸗ Wellen.

nfang ist um 9 Uh auch.

1889.

rei Nleder⸗Wessel.

iualen

belag,

n, Trottoir a- Bauver- Garten- und 0 ö

von(. u 62,

z0ch. ing

inger .

J. uschlägen,

1

Kosten 58

585 0

1

Knüppel⸗ Hol

a

4

11 5 der 25. Kav. Brig. beauftragt.

befördern.

erücksichtigen. Es können aufgetrleben werden:

Hengst Fohlen im Alter von 12 Jahren.

fur Weide gebracht wird.

n Pferden geherrscht hat.

Nachdem als Eröffnungstermin für die Fohlenweide Freitag der 31. Mai l. J8., Vormittags 9 Uhr, stgesetzt worden ist, werden die Großherzoglichen Bürgermeistereten ersucht, dies in hren Gemeinden auf ortsübliche Weise bekannt machen zu lassen, die Anmeldungen tgegen zu nehmen und baldmöglichst an das Großherzogliche Kreisamt Dieburg

Die Besitzer von Fohlen, welche von der Weide Gebrauch zu machen beabsich⸗ gen, wollen sich bei den Bürgermeistereten melden unter Angabe der Anzahl, Ge- lecht, Alter, Farbe und Abzeichen der aufzutreibenden Fohlen.

Im Falle mehr Fohlen zur Anmeldung kommen, als die Weide zu fassen ven ag, entscheidet der Zeitpunkt der Anmeldung für die Priorität der Aufnahme. Mit lieder des landwirthschaftlichen Bezirks Vereins Dieburg sind in erster Linie zu

Wallach⸗ und Stuten Fohlen im Alter von 13 Jahren. Fohlen unter 1 Jahre finden nur dann Aufnahme, wenn das Mutterthier mit

f Für Hengstfohlen ist eine besondere Abtheilung des Weideplatzes hergerichtet

und kann auch das Schneiden der Hengste auf der Weide durch den Anstalts-Arzt

frage werden, jedoch auf Kosten und Gefahr der Eigenthümer.

ö Die Bedingungen für die Benutzung der Welde sind im Wesentlichen folgende: 1. Mit dem Auftrieb der Fohlen ist ein Zeugniß der Bürgermeisteret beizu⸗

be daß an dem letzten Standorte der Fohlen keine ansteckende Krankheit unter

2. Der Gesundheitszustand der Fohlen wird beim Auftrieb durch einen Thier zt untersucht und auf Grund des Befundes entweder die Aufnahme gutgeheißen

Seligenstadt. b. von den übrigen

angerechnet.

werden.

3. Für Weide und Pflege, einschließlich ärztlicher Behandlung der Thiere 0 Krankheitsfällen, ist von dem Besitzer für jedes Fohlen bei dem Auftrieb für da Weidejahr 1889 zu vergüten:

a. von den Angehörigen des

4. Jedes Fohlen erhält pro als Fütterung außer der Weide. Weideperiode erforderliche Quantität Hafer in Natur zu liefern; im andern Falle wird dieselbe durch das Euratortum beschafft und werden dem Fohlenbesitzer die Kosten Ob die eine oder andere Verpflegungsweise gewünscht wird ist bei der Anmeldung der Fohlen zu erklären.

*

Bezirks 25 M. Tag mindestens 3 Pfund Hafer und 5 Pfund Heu Es ist den Fohlenbesitzern gestattet, die für die

Kreises Dieburg und des Sparkasse

Die Kosten für Futtermittel werden angefordert

5. Die zur Weide gebrachten Fohlen werden, soweit dies nicht der Fall, in

vergüten.

der Anstalt mit neuen Halftern versehen; den Preis dafür hat der Elgenthümer zu Ketten werden auf Kosten der Anstalt selbst geliefert. 6. Die Weide endet mit dem 28. September l. Js.

Falls eine genügende Anzahl von Besitzern wünscht und dies bei der Anmel

nehmen.

dung zu erkennen gibt, daß bezüglich ihrer Fohlen eine Versicherung auf Gegenseitigkeit gegründet werde, wird das Curatorium die Einrichtung und Leitung solcher über Außerdem bleibt es ganz allgemein jedem Eigenthümer überlassen, ob und bei welcher Gesellschaft er sein Fohlen versichern will.

Gleichzeitig machen wir darauf aufmerksam, daß jederzeit Pensions⸗Pferde in der Anflalt Aufnahme finden, die Bedingungen theilen wir auf Anfragen mit.

Dieburg, im April 1889.

Das Curatorium der Fohlenweide. Heß.

der verweigert. 0 Deutsches Reich. Darmstadt, 23. April. Der Großherzog, 5 Erbgroßherzog, Prinzessin Alix, sowie Prinz A von Battenberg und Gemahlin statteten im aufe des gestrigen Tages der Kaiserin Friedrich u Homburg einen Besuch ab. Der Großherzog egab sich von da nach Alsfeld und Grebenau ur Auerhahn-Balz, während die übrigen Herr ften hierher zurückkehrten. Bei der Zweiten Kammer ist folgender Antrag eingebracht worden: Die Kammer wolle beschließen, die Großherzogliche Regierung zu er suchen, den Ständen baldigst eine Gesetzesvorlage u machen, welche die Versicherung der Feuer wehrleute gegen Unfall regelt. Der Gerichtsvollzieher Schmitt zu Alten sadt und der Dammwärter Vogel zu Wehrzoll haus wurden beide auf Nachsuchen, unter Aner kennung ihrer Dienste in den Ruhestand versetzt, sowie der Kreisbaumeister Reinhardt zu Worms um Wasserbau⸗Inspector in Worms ernannt. Mllitärdienstnachrichten. v. Massow, Oberst und mm. des 2. Garde⸗Ulan.⸗Regts. wurde mit der Füh⸗ von Brozowskt, auptm. vom 1. Großh. Inf.⸗Regt. Nr. 115, als Komp.

ßährer zur Unteroff.⸗Schule in Weißenfels versetzt. Frhr. , Hövel, Hauptm. im 5. Thüring. Inf.⸗Regt. Nr. 94 als

mp. Chef in das 1. Gr. Inf.⸗Regt. Nr. 115 einrangirt.

Sdaupl, Major, vom 2. Großh. Inf, Regt. Nr. 116, als

Gats.⸗Komm. in das Schles. Füs.⸗Regt. Nr. 38 versetzt. 1 1 116, in d. Reg.

heim, Unteroff, vom Großh. Feld-Art. Regt. Nr. 25 zu Port.⸗Fähnrs. befördert. v. Colomb, Generalmajor und Komm. der 25. Kav.⸗Brig. auf Nachs. zur Disv. gestellt. Frhr. von Reiswitz, Sek.⸗Lieut, vom 1. Großh. Drag. Regt. Nr. 23 der Abschied bewilligt.

Berlin. Ein Antrag Preußens auf Ab änderung des§ 4 des Strafgesetzbuchs ist auf die Tagesordnung der nächsten Bundes rathssitzung gestellt; derselbe wird übrigens wie die Novelle zum Straf- und Preßgesetz geheim behandelt. Der Antrag ist hauptsächlich durch den bedenk lich gewordenen Zustand veranlaßt, daß nach der jetzigen Bestimmung des Gesetzes die Deutschen sowohl in unseren überseeischen Besitzungen, als auch die auf Erpeditionen in das Innere Afrikas befindlichen untereinander selbst des strafrecht lichen Schutzes entbehren.

25. April. Der amerikanische Gesandte Pendleton überreichte heute dem Kaiser sein Ab berufungsschreiben.

Kiel. S. M. KanonenbootWolf, Com mandant Capitän-Lieutenant Credner, ist am 21. April in Thursday in Island eingetroffen und beabsichtigt am 23. d. M. die Reise fortzusetzen.

Ausland.

Oesterreich-Ungarn. Wien. Ein kaiser⸗ liches Patent löst die Landtage in Böhmen, Dalmatien, Galizien, Krain, Tirol, Istrien, Goerz und Gradiska auf und ordnet die Ein leitung der Neuwahlen an.

24. April. Der Tramway⸗ Verkehr ist heute wieder normal. Der Betrieb wird durch etwa 150 Wagen vermittelt. Von den streiken den Kutschern haben einige den Dienst wieder In den späteren

beworfen; mehrere Verhaftungen wurden vorge nommen. Um 10½ Uhr war die Ruhe wieder hergestellt.

Fiume, 23. April. Die Königin von Bel gien und die Prinzessin Clementine sind hier eingetroffen und wurden vom Erzherzog Josef empfangen.

Schweiz. Bern, 25. April. Der Polizei Inspector Wohlgemuth von Mülhausen im Elsaß wurde nach dem Fr. J. von der aargauischen Polizei in Rheinfelden, angeblich wegen Lock spitzelei, verhaftet.

Holland. Haag. Die Generalstaaten sind auf den 30. April einberufen zur Berathung des Gesetzentwurfs, wodurch die Königin zur Regentin während der Krankheit des Königs ernannt wird.

Belgien. Brüssel, 25. April. Die belgische Regierung hat der französischen die offizielle Mit theilung gemacht, daß sie die etwaige Rückkehr des Generals Boulanger nach Belgien nur unter der Bedingung dulden werde, daß derselbe das bündige Versprechen abgebe, sich jeder politischen Thätigkeit enthalten zu wollen. Boulangers Rück kehr hierher gilt also hiernach nahezu als aus geschlossen. Rochefort übersiedelte heute nach London. Boulanger bemerkte mehreren ihn be fragenden Journalisten, er habe sich dem Staats gerichtshofe nicht stellen wollen, da derselbe aus seinen offenkundigen Feinden zusammengesetzt sei; wenn seine Sache dem Appellationsgerichtshofe oder einem Schwurgerichte übergeben würde, werde er schon mit dem nächsten Zuge nach Frankreich zurückkehren. Ein neues Manifest werde er nicht jetzt, sondern wenn er die Zeit für gekommen erachte, erlassen.

Großbritannien. London. Die Königin ernannte Maket zum Botschafter in Berlin, Scott zum Gesandten in Bern, Crowe zum Attachs der Handels angelegenheiten in Paris und Bevoll mächtigten bei der Samoaconferenz.

Italien. Rom. DerOpinione zufolge ist in der Kammer das bestimmte Gerücht ver