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Betreffend: Verzeichniß der Dampfkessel.
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20. Februar l. Js. auf dem Rathhause der Gemeinde Bönstadt zu Jedermann 1 wendungen gegen solche
9 ebendaselbst statt. Ich lade die Betheiligten mit dem Bemerken hierzu ein, daß die
Donnerstag den 7. Februar. M l7.
Oberhessischer Anzeiger.
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch
und Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg.
lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von
auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
8 Amtlicher Theil.
Betreffend: Die Vertilgung der Raupennester. Friedberg den 4. Februar 1889.
Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien des Kreises und das Gr. Polizeicommissariat Wickstadt. Unter Bezugnahme auf§. 368, pos. 2 des Reichsstraf-Gesetzbuchs und Art. 80 des Feldstraf-Gesetzes beauftragen wir Sie, in Ihren Gemeinden zur Vertilgung der Raupennester an Bäumen, Sträuchern und Hecken unter dem Bemerken öffentlich aufzufordern, daß gegen Die— enigen, welche dieser Aufforderung nicht längstens bis zum 1. April entsprochen haben werden, auf Grund der genannten Gesetzesstellen Anzeige erhoben, sowie die Vertilgung auf Kosten der Säumigen angeordnet werden würde. Wir erwarten, daß Sie die Feldschützen bei Erfüllung ihrer Obliegenheiten überwachen und die bezüglich der säumigen Baumbesitzer enzuordnende Reinigung alsbald nach Ablauf des Termins anordnen, so daß die Säuberung bis zum 5. April überall vollständig aus— geführt ist. Außerdem ist gegen die Säumigen Anzeige zur Feldrüge nach§. 368, pos. 2 des Reichsstrafgesetzbuchs zu erheben.
Auf den der Gemeinde gehörigen Grundstücken wollen Sie die Säuberung von den Raupennestern auf Gemeindekosten alsbald veranlassen. Die Ausführung dieser Anordnung wird überwacht werden. Dr. Braden. Friedberg den 5. Februar 1889.
die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. ehlen wir Ihnen nach Maßgabe des folgenden Schemas über die in Ihren Dr. Braden.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an Zwecks Erneuerung unseres Dampfkesselverzeichnisses empf Gemeinden befindlichen unbeweglichen und beweglichen Dampfkessel zu berichten.
Verzeichniß der in der Gemeinde. aufgestellten Dampfkessel.
Ordn.] Namen und Geschäst des Eigen— Nr.
5 Ort der Aufstellung. des Bemerkungen.
b Nr. thümers. Kessels. 1 3
Bekanntmachung. und der Justiz hat dem Vorstande des für eine im IV. Quartal d. Is. in
„Mitteldeutschen Kunstgewerbe⸗Vereins Frankfurt a. M. zu veranstaltende Verloosung von zu vertreiben. Nach dem von dem Königlich Preußischen Ober-Präsidenten der cht über 30,000 Loose, das Stück zu 1 Mark ausgegeben werden. Der Werth m Verkauf der Loose, abzüglich des Betrags der Stempelkosten der Großherzogliches Kreisamt Friedberg
Dr. Braden.
Das Großherzogliche Ministerium des Innern u Frankfurt a. M. die Erlaubniß ertheilt; Loose funstgewerblichen Erzeugnissen der Neuzeit im Großherzogthum Provinz Hessen⸗Nassau genehmigten Ausspielungsplane dürfen ni der zu verloosenden Gegenstände muß mindestens 60% des Erlöses aus de Loose betragen. Friedberg den 5. Februar 1889
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1 Bekanntmachung. Betreffend: Die Feldbereinigung in den Fluren I., II., IV., V., VI. und VII. der Gemarkung Kloppenheim. Nachdem der Gemeinderath zu Kloppenheim das rubr. Verfahren beantragt hat, solches lichen Behörde als zulässig erachtet und der Unterzeichnete zum Commissär zur Leitung der A Tagfahrt zur Abstimmung der betheiligten Grundeigenthümer auf l Samstag den 16. Februar l. Js, Vormittags von 10 bis 12 Uhr zimmer der Großherzoglichen Bürgermeisterei Kloppenheim anberaumt. Diejenigen betheiligten Grundbesitzer, welche in der anberaumten Abstimmungstag abstimmen, werden als für die Bereinigung stimmend angesehen.. b a Gleichzeitig fordere ich hiermit die außerhalb des Bereinigungsbezirkes wohnenden Ausmärker auf, zur Wahrung ihrer Interessen einen im Bereinigungsbezirk wohnenden Bevollmächtigten zu bestellen, da eine weitere besondere Zuschrift im Laufe des Verfahrens nicht mehr erfolgt. ö Friedberg den 28. Januar 1889. Der ends eee 15 Feldbereinigung:
r. Wallau.
von der Großherzoglichen oberen landwirthschaft⸗ bstimmung ernannt worden ist, so wird hiermit
im Amts f 8 fahrt weder persönlich noch durch gehörig Bevoll—
mächtigte
Bekanntmachung.
Betreffend: Die Feldbereinigung in der Gemarkung Bönstadt, insbesondere die Arbeiten des III. Abschnittes.. g f 1 1 Die Arbeiten des III. Abschnittes des rubr. Verfahrens, Zutheilung der neuen Planstücke, liegen in der Zeit vom 7. bis einschließlich s Einsicht offen und findet Tagfahrt zur Entgegennahme von Ein⸗
ar l. Js., Vormittags von 10 bis 12 Uhr Nichterscheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind.
Der Vollzugs⸗Commissär für Feldbereinigung: Dr. Wallau.
Donnerstag den 21. Febru
Friedberg den 4. Februar 1889.
n aus dem Kreise Friedb ichenbeschauer für
erg. die Gemeinden Schwalheim und Rödgen.
Dienstnachrichte
Ernannt und verpflichtet wurde: Wilhelm Bingel in Schwalheim zum Le
Bekanntmachung. Nachmittag ½¼3 Uhr, findet im Saale der Winde
cker'schen Brauerei in Friedberg ein Vortrag des Land⸗ u Peter statt über:„Die Lage des Obstbaues in der Wetterau, Obsthandel und Obstverwerthung und Förderung des
vereine.“ Da der Saal nur bis 5 Uhr zur Verfügung steht, wird um pünktliches Erscheinen gebeten. Zu recht zahl⸗ lle Freunde des Obstbaues eingeladen. Dienst, Vorsitzender der landw. Sektion Friedberg.
Sonntag den 10. Februar, wirthschaftslehrers Dr. vo Obstbaues durch Obstbau reichem Besuch werden a
eck, zuletzt in Okarben, 2. Schieber, Edmund, von Der Großherzogliche Amtsanwalt: Krämer.
1. Wagner, Heinrich, von Groß-Buf
f Personen, bezüglich deren Aufenthaltsort Auskunft begehrt wird: RNeusch, zuletzt in Oka
rben.
Friedberg den 2. Februar 1889.


