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Donnerßag den 10. october.
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Oberhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mitt z 0 und Freitag Abend geg N Areisblatt für den
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag,
Kreis Friedberg. Donnerstag und Samstag.
Unnoncen: die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf.; ein Beleg k 1 2
.. 0 5„ lot g 5 93 g kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen. Amtlicher Theil.
Bekanntmachung.
betreffend: Feldbereinigung in den Gemarkungen Vilbel, Rodheim, Petterweil und Ossenheim.
Auf Grund des Artikel 19 des Feldbereinigungs-Gesetzes vom
8. Seplember 1887 fordere ich hierdurch die betheiligten Grundbesitzer uf, die Einträge der Eigenthums- und sonstigen Rechtsverhaͤltnisse in en öffentlichen Büchern, insoweit dieselben den bestehenden Verhält⸗ issen nicht mehr entsprechen, innerhalb einer Frist von drei Monaten el dem zuständigen Amtsgericht berichtigen oder ergänzen zu lassen, amit die bestehenden Rechtsverhältnisse beim Bereinigungs-Verfahren serücksichtigt werden können. Diese Aufforderung ergeht: 1 1. an Diejenigen, welche Grundstücke im Bereinigungs-Bezirk aworben, aber ihren Eintrag im Grund- oder Flur-Buch, bezw. im Nutations⸗Verzeichniß noch nicht erwirkt haben, um die Errichtung und Jugrossation ihrer Erwerbtitel oder die Berichtigung irriger Einträge u erwirken;
2. an Diejenigen, welche zwar im Grundbuche stehen, aber weil e schon vor Einführung des Gesetzes vom 2. Februar 1852 einge⸗ kagen waren, ohne Beifügung des Erwerb⸗Titels, um Letzteren nach N Maßgabe des Arnkel 28 des Gesetzes vom 21. Februar 1852 eintragen einigung, demnächst nur eine Bescheinigung des Besitzstandes statt einer Eigenthumsurkunde ausgestellt werden wird;
3. an Diejenigen, welche an ein auf fremden Namen im Grund- uch eingetragenes Grundstück einen Vindications⸗ oder einen unter ge— wissen Umständen zu realisirenden An⸗ und Rückfalls⸗Auspruch wegen ines vor Einführung des Gesetzes vom 21. Februar, 1852 vertrags⸗ näßig gemachten Eigenthumsvorbehalts oder wegen einer bei der Ver⸗
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stücks im Grundbuch haben wahren lassen, um ihre Rechte, soweit dies nach Artikel 37 und 38 des Gesetzes vom 21. Februar 1852 noch zulässig ist, im Grundbuch eintragen zu lassen;
5. an Diejenigen, welche Pfand-Rechte, Eigenthums-Vorbehalte, Revocations-, Resolutions- oder Nichtigkeits-, Separations- oder andere Sicherheits-Rechte, die weder im Hypotheken- noch im Grundbuch ge— wahrt sind, an zur Bereinigung bestimmten Grundstücken geltend machen können, um unter Vorlage der betreffenden Urkunden und genauer Be⸗ zeichnung der Forderung und derjenigen Grundstücke, welche zur Sicher heit dienen, die Einträge in die öffentlichen Bücher zu erwirken;
6. an Diejenigen, welche Realservituten, die nicht durch die bei der Bereinigung vorzunehmende neue Weg- und Wässerungs-Regulirung erlöschen, sondern noch nach derselben geltend zu machen sind, z. B. Weg⸗ und Wasserleitungs-Gerechtigkeiten zu Gunsten von Grund-Stücken, die nicht in die Bereinigung fallen, Lehm-, Thon-, Sandgrube- oder Keller⸗Berechtigungen auf zur Bereinigung gehörigem Gelände anzu⸗ sprechen haben, ferner an die, welche solche Grundstücke zu lebensläng— licher Nutznießung, zur Benutzung als Brautgabe bis zur geschwister— lichen Theilung, zur Sicherung einer lebenslänglichen Leibzucht- oder Auszugs⸗Berechtigung anzusprechen haben;
7. an Diejenigen, auf deren Grundstücken in den öffentlichen Büchern solche Rechte eingetragen sind, welche sie für erloschen halten, aber noch nicht haben löschen lassen, um diese Löschung unter Vorlage der nöthigen Beweise hierzu zu erwirken.—
Rechte der unter pos 1——7 genannten Art, welche nach Ablauf von drei Monaten weder in den öffentlichen Grund- und Hypothen⸗
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erk„streitig“ oder owie an Diejenigen,
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tußerung beigefügten auflösenden Bedingung eines Endtermins oder einer Zweckbestimmung zu bilden haben, ohne diesen Anspruch durch den Ver— „beschränkt“ im Grund- Buch gesichert zu haben, welche unter Nachweis der gesetzlichen Voraus⸗ etzungen die Vermerkung„gehemmt“ wollen eintragen lassen;
4. an die Ober-Eigenthümer und Fideicommiß Berechtigte, welche
Erb⸗, oder Landsiedel-, Leih-, oder Fideicommiß⸗Qualität eines Grund—
zeichnissen gewahrt sind
unberücksichtigt, ebenso werden erloschene, aber in den öffentlichen Büchern noch nicht gelöschte Rechte als sortbestehend behandelt. Friedberg den 8. October 1889.
büchern, bezw. den zu den Flurbüchern gehörigen Mutations-Verzeich⸗ nissen, noch in den in Gemäßheit der Anmeldungen aufzustellenden Ver⸗
bleiben bei der stattfindenden Feldbereinigung
Der Vollzugs⸗Commissaͤr: Dr. Wallau.
Deutsches Reich.
Darmstadt, 7. October. Der Erbgroß— verzog und die Prinzessin Alix sind gestern von Eugland hier wieder eingetroffen und im Groß—
gerzoglichen Schlosse abgestiegen. 5 — Dem Oberappellations- und Kassations⸗ zerichtsrath Dr. Kleinschmidt in Darmstadt wurde Das Comthurkreuz II. Klasse des Philippsordens verliehen, der Präsident der Ober-Rechnungs— kammer Heß auf Nachsuchen, unter Anerkennung seiner Dienste, in den Ruhestand versetzt und dem Poltzei-Kommissär II. Kl. Becht in Darm⸗ stadt der Amtstitel„Polizei-Inspektor“ verliehen. Berlin, 7. Oct. Der Kaiser fuhr heute Abend mittelst Dampfers„Alexandria“ nach Spandau und begab sich von dort mit Extrazug nach Kiel, um das morgen dort eintreffende
englische Geschwader zu begrüßen. a — Dem Reichstag soll demnächst eine Vor⸗ lage über Errichtung einer subventionirten Dampferlinie nach Ostafrika zugehen. — Der Chefredacteur der„Kreuzzeitung g 0. Hammerstein, bereitet seinen Rückzug aus dem warlamentarischen Leben vor. Das von demselben geleitete Blatt glaubt kaum, daß Hammerstein geneigt sein werde, unter den jetzigen politischen Verhältnissen sich bei den nächsten Reichstags⸗
wahlen um ein Mandat zu bewerben.
A gel Der Kaiser traf heute a hier ein und
wurde von den Admiralen v. d. Goltz und Knorr,
hre Heimfalls- und Successions-Rechte nicht durch Eintrag der Lehens⸗, N
nen Wagen von der Volksmenge begrüßt, in das Schloß. Das englische Kanalgeschwader kam Nachmittags 4 Uhr hier an. Nach der Besichtigung der Werften umfuhr der Kaiser die englischen Kriegsschiffe sofort nach deren Ein⸗ treffen auf einer Dampfbarkasse. Der Kaiser kehrte um 4½ Uhr ins Schloß zurück und em⸗ pfing die englischen Admirale. Zu Ehren der Offiziere des Kanalgeschwaders, fand sodann im Schlosse Prunktafel statt. Der Kaiser kehrt von Kiel am Donnerstag früh nach Berlin zurück. Während der Anwesenheit des Kaisers Alexander findet nach den bisherigen Dispositionen am Freitag Nachmittag eine Prunktafel im Weißen Saale, Abends eine Festvorstellung im Opern⸗ hause statt und am Samstag ist Jagd in Letz⸗ lingen; Sonntag ist Frühstück bei dem Kaiser Alexander⸗Regiment; am Abend desselben Tages erfolgt die Abreise.
Dresden, 7. Oct. Die Gesandtschaft des Sultans von Sansibar besichtigte Vormittags die Kasernen unter Führung des Kriegsministers.
Am Donnerstag wird die Gesandtschaft vom Könige empfangen werden.
Ausland.
Dänemark. Kopenhagen, 7. Oct. Der Reichstag wurde heute eröffnet; beide Kammern wählten die alten Präsidenten wieder.
— 8. Oct. Heute fand eine große Hofjagd
statt, an welcher der König, der Kronprinz, der
pfangen. Der Kaiser begab sich in einem offe⸗ Zar und der Prinz von Wales Theil nahmen.
— Die im Folkething eingebrachte Budget— vorlage weist Einnahmen in der Höhe von 55 Millon und Ausgaben in der Höhe von 59 Million Kronen auf. Das Defizit von circa 4 Million Kronen ist durch neue Eisen— bahnanlagen veranlaßt.
Belgien. Brüssel, 5. Oct. Der franzö— sische Justizminister Theévenet hat den belgischen Antrag, Frau Adam und Genossen wegen Ent⸗ wendung belgischer Staatsschriften gerichtlich zu vernehmen, als„ein politisches Vergehen betref⸗ fend“ abgelehnt.
Italien. Rom, 8. Oct. Crispi ist heute hier eingetroffen und von den Ministern und befreundeten Deputierten am Bahnhof empfan⸗ gen worden,
Frankreich. Paris, 7. Oct. Die Stich⸗ wahlen haben den Sieg der Republikaner ver⸗ vollständigt; es wurden gewählt 129 Republi⸗ kaner gegen 54 Monarchisten und Boulangisten. Die neue Kammer zählt also 365 Republikaner und 211 Oppositionelle.
Serbien. Belgrad. Die„Agence de Belgrade“ meldet: Der Königin Natalie nahe⸗ stehende Kreise versichern, daß diese entschlossen sei, allen Eventualitäten die Stirne zu bieten, andererseits aber aus der bisherigen Passivität trotz des Drängens der zahlreichen angeblichen Freunde nicht herauszutreten. Der mit Zustim⸗ mung der Regierung bei der Skupschtina einzu⸗
bringende Antrag, die Regelung des Verhältnisses
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