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Detreffend: Abnahme des Verfassungseides vom IV. Quartal 1888.
Bericht, daß Niemand zu laden ist, einsenden.
1888. Samstag den 29. Dezember.
Obberhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag,
Kreisblatt für den Kreis Friedberg. Donnerstag und Samstag.
Annoncen: die einspaltige 0 8 e Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
f Mit dem 1. Januar 1889 beginnt ein neues Quartals-Abonnement auf den„Oberhessischen Anzeiger“, welcher auch ferner wöchentlich dreimal, Dienstag, Donnerstag und Samstag, erscheinen wird. Derselbe bringt in seiner Eigenschaft als Kreisblatt die kreisamtlichen Erlasse, sodann eine kurze Uebersicht der interessantesten und bemerkenswerthesten Tagesbegebenheiten, besonders wichtige Neuigkeiten durch Extrablätter, allgemein belehrende und unterhaltende Aufsätze, landwirthschaftliche und gewerbliche Mittheilungen, geschaͤftliche Nachrichten, Marktberichte, Ver— loosungen von Staatspapieren und lokale Notizen, außerdem wöchentlich einmal in dem gratis beigegebenen Unterhaltungsblatt interessante Novellen und Erzählungen, Gedichte, Anekdoten, Näthsel; sodann monatlich ebenfalls gratis in dem praktischen Rathgeber für Landwirthe Aufsaͤtze und Notizen für die Landwirthschaft, in dem praktischen Rathgeber für's Haus interessante und belehrende Notizen für's Haus und die Familie. Das Abonnement beträgt bei der Verlagsexpedition ohne Bringerlohn vierteljährlich 1 Mark, durch die Post bezogen jedoch viertel⸗ üährlich 1 Mark 50 Pfennig. In Bad⸗Nauheim kann der Anzeiger auch bei Herrn Peter Sprengel(Hauptstraße) bestellt werden, der denselben für eigene Rechnung, per Quartal 1 Mark 40 Pfennig, vertreibt.
Der Oberhessische Anzeiger“ kann nach auswärts auch durch Privatboten direct von uns bezogen werden. Bestellungen beliebe man baldigst zu machen, damit in der Zusendung des Blattes keine Unterbrechung eintritt.
5 Den verehrlichen Abonnenten in hiesiger Stadt werden wir das Blatt auch für das kommende Halbjahr zusenden, wenn nicht aus— drücklich Abbestellung erfolgt. Die Expedition.
Amtlicher Theil. Friedberg den 22. Dezember 1888.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Zur Ableistung des rubricirten Eides haben wir folgende Termine bestimmt:
1. zu Friedberg Dienstag den 8. Januar 1889, Vormittags 11 Uhr, im Rathhause, 2. auf dem Selzerbrunnen bei Groß-Karben Mittwoch den 9. Januar 1889, Vormittags 10 Uhr.
Die seitherige Zutheilung der Gemeinden zu den obengenannten Orten bleibt beibehalten und wollen Sie hiernach die zur Ableistung des rubricirten Eides Verpflichteten vorladen lassen, sowie uns bis zum 5. Januar 1889 unfehlbar die Namen der Geladenen anzeigen, oder Die im Rückstand befindlichen unten Verzeichneten wollen Sie bei 3 M. Strafe vorladen lassen. Zugleich werden wir in dem Termine am 9. Januar 1889 von Angehörigen der betr. Orte Beschwerden oder Wünsche entgegennehmen.
Dr. Braden.
Jacob Münk II. von Ober⸗Wöllstadt, Georg Heinrich Köhler von Ossenheim, Susmann Strauß von Büdesheim, Johann Balthasar
Schaͤfer von Dortelweil, Heinrich Puth von Massenheim, Gottfried Odemer von Nieder-Erlenbach, Johann Adam Bajus von Vilbel.
Betreffend: Die Einsendung der Tage- und Handbuchs Auszüge und der Kassesturzprotokolle, sowie der . Kostenverzeichnisse der Kreis boten.
Friedberg am 27. Dezember 1888. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großh. Bürgermeistereien des Kreises, die Kirchen- und Stiftungsvorstände, die Vorstände der israel. Religions-Gemeinden
und die Rechner der betreffenden Fonds. Unter Bezugnahme auf unser Ausschreiben vom 13. September d. J.— Oberhessischer Anzeiger Nr. 109— erwarten wir, daß die Rechner mit Ende des Jahres ihre Bücher abschließen und ordnungsmäßige Auszüge daraus fertigen. Der Einsendung der Kassesturzprotokolle und der Kostenverzeichnisse der Kreisboten sehen wir bis zum 5. Januar nächsten Jahres entgegen. Dr. Braden. Betreffend: Die Verpachtung von Kirchen- und Pfarrgrundstücken. Friedberg den 24. Dezember 1888.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die evangelischen Kirchenvorstände des Kreises.
Wir machen hiermit auf die Ausschreiben Großherzoglichen Oberconsistoriums Nr. 27 und 28 im Verordnungsblatt für die evangelische
Kirche des Großherzogthums Nr. 17 vom 21. l. Mts. noch besonders aufmerksam und erwarten Beachtung der im Ausschreiben Nr. 27 gegebenen Vorschriften.
Dr. Braden.
Betreffend: Die Ortskrankenkasse zu Bad⸗Nauheim. Bekanntma chung.
Für alle gegen Krankheit versicherungspflichtigen Personen der Gemeinde Bad⸗Nauheim ist eine Ortskrankenkasse mit dem Sitze daselbst errichtet werden. Dieselbe führt den Namen: Ortskrankenkasse zu Bad⸗Nauheim. Das von uns genehmigte Statut derselben kann von Jedermann auf der Bürgermeisterei eingesehen werden. Letztere ist zugleich Meldestelle für die Kasse. Die An⸗ und Abmeldungen geschehen schriftlich auf von der Meldestelle unentgeltlich gestellten Formularen. Der Vorstand der Ortskrankenkasse besteht aus folgenden Herren: 1. Bürgermeister Wörner, Vorsitzender; 2. Conrad Meyer, stellvertretender Vorsitzender; 85 Peter Joseph Pütz, Schriftführer; 4. Christoph Mörler IV.; 5. Wilhelm Schwab, 6. Ludwig Langsdorf, 7. Philipp Peter Stamm, 8. Joseph Schweitzer, 9. Conrad Horn III., alle in Bad— Nauheim wohnhaft. Rechner der Kasse ist Bürgermeisterei-Secretär Carl Brod in Bad-Nauheim. N 8 1
Friedberg den 27. Dezember 1888. eee Friedberg.
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Bekanntmachung. 1 5 Wi 8 efuhrwerken darauf aufmerksam, daß jeder, der innerhalb des Bezirks des Königl. Polizeipräsidiums n E e eee eee 155 Ziehen e 5 1 nur für das Jahr der Ausstellung gültiges Attest nach⸗ 80 muß, welches Gewicht der in dem Attest genau zu bezeichnende Hund zu ziehen geeignet ist. Das Attest ist entweder von dem Kreis— weisen K des Wohnorts des Besitzers oder dem Kreisthierarzt zu Frankfurt auszustellen. In Frankfurt findet die Besichtigung der Hunde— . vom 3. bis 5. Januar und am 8. und 9. Januar 1889, jedesmal Vormittags von 10 bis 1 Uhr, in der dortigen landw. Halle statt. . Hunde sind mit dem Fuhrwerk angeschirrt und angespannt vorzuführen. Großherzogliches Arete Friedberg. Friedberg den 27. Dezember 1888. Dr. Braden.
Bekanntmachung. 90 8 s 3 taillon des Regiments Nr. 80 zu Homburg wird am 4. und 7. Januar 1889, von früh Morgens 9 bis gegen 12 Uhr Mittags a e ge Einzelschießen abhalten und zwar nordwestlich von Kirdorf gegen die vorspringende Waldecke(da wo der Weg
1 in den Wald einmündet). 3 i f 2 Farbenfabrik— Saalburg 5 ird das gefährdete Terrain mit Posten abgestellt werden. Den Weisungen der Sicherheitsposten ist unweigerlich 90 0 der Uebung wir gefah Großherzogliches Kreisamt Friedberg. olge zu leisten.
Friedberg den 27. Dezember 1888. Dr. Braden.


