2 8 Gesammt⸗ *.* usammen. 8 B. Passivstand. fenen Waden Zus betrag. 2 M. Pf. M. Pf.] M. Pf.] M. Pf. . 1 Der Stand der Einlagen betrug am Ende 1885. 1560496 17 1304608 232865104 40 Während 1886 wurden: ff 348107 21 202200 95 b. zurückbezahlt Cf. 281565 64 163356 11 eee, 66541 57 38841 84 105386 41 f daher Ende 1886 Stand der Einlagen..—————— 2970490 81 2 Die noch nicht bezahlten Zinsen von Einlagen betragen. 785 49 1808 26—— 2593 75 Summe des Passivpstandes—————— 2973084 55 Vergleichung. Das Vermögen beträgt—————— 3994690 63 Die Schulden betzage n 1 3—— 2973084 56 Verglichen ist Reservefonds—— 5——[121606 07 Hiervon kommen: auf die vorhergehenden Jahre—————— 123244 13 im Rechnungsjahr 1886 hat sich derselbe vermindert um—————— 1638 06 Gleiche Summe wie oben————— eee Ende 1885 betrug der Reservefonds. N—— 1—— 122 0 Und hat sich im Jahr 1886 vermindert um—————— 1638 06 1 Betreffend: Den Termin zur Einsendung der Gemeinderechnungen und Voranschläge. Friedberg den 26. September 1888.
Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien und die Gr. Gendarmerie des Kreises.
Unter Bezugnahme auf unser nachstehend abgedrucktes Ausschreiben vom 20. Juni 1885, wonach auch diesmal die Gemeinde⸗Einnehmer sofort zu bedeuten sind, beauftragen wir Sie, bis zum 5. October l. J. zu berichten, ob die Abgabe der Rechnung an Sie erfolgt ist. Dr. Braden.
Betreffend: Den Termin zur Einsendung der Gemeinderechnungen und Voranschläge. Friedberg den 20. Juni 1885. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Nach Mittheilung Großberzoglicher Ober-Rechnungskammer an Großherzogliches Ministerium wird der Termin für die Ablieferung der Gemeinderechnungen an die Großherzoglichen Bürgermeistereien, welcher nach unserem Amtsblatt Nr. 3 von 1881 auf den 30. September festgesetzt ist, häufig von den Gemeinde-Einnehmern nicht pünktlich eingehalten. Solche Unregelmäßigkeiten sind nicht nur für den Gemeinde⸗ haushalt, die rechtzeitige Aufstellung und Prüfung der Gemeindebudgets, sondern auch für den geordneten Geschäftsbetrieb der betheiligten Behörden von nachtheiligem Einfluß. Um diesem Uebelstande mit Erfolg zu begegnen, hat Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz durch Verfügung vom 17. März 1885 angeordnet, daß von den Bürgermeistereien der Landgemeinden bis zum 1. October jeden Jahres Bericht über die erfolgte Abgabe der Gemeinderechnung Seitens der Gemeinderechner erstattet und gegen die säumigen Rechner nachdrücklich vorgegangen werden soll. Sie wollen die Gemeinde-Einnehmer von dieser Fristbestimmung ausdrücklich benachrichtigen und die erfolgte Abgabe
der Rechnung an Sie, eventuell den Grund der Verzögerung bis 5. October anzeigen. Dr. Braden. Betreffend: Die Fortbildungsschule im Winter 1888/89. Friedberg den 26. September 1888. Die Großherzogliche Kreis-Schulcommission Friedberg an die Schulvorstände des Kreises.
Diejenigen von Ihnen, welche noch mit der Einsendung der gesetzlich vorgeschriebenen Verzeichnisse im Rückstande sich befinden, werden an deren Vorlage bis spätestens zum 2. Oktober d. J. hiermit erinnert.— Für die Schulen, in welchen wesentliche Veränderungen im Lehrer- personale u. s. w. eingetreten sind, erwarten wir auch die Vorlage neuer Stundenpläne; wie wir auch die Ihnen obliegende Ueberweisung von Fortbildungsschülern, die an andern Orten sich aufhalten, an die betreffenden Schulvorstände, in Erinnerung bringen.
Dr. Braden.
Steckbrief. Der Dienstknecht Konrad Eichenauer, geboren am 17. October 1867 zu Wallenrod, Kreis Lauterbach, ist auf Orund Haftbefehls Großherzoglichen Amtsgerichts Bad⸗Nauheim vom 17. Juni 1887 wegen der Anschuldigung: im November 1886 zu Bad-Nauheim dem Heinrich Schüßler daselbst die folgenden diesen gehörigen Gegenstände: einen Rock, eine Weste und zwei Paar Hosen im Gesammtwerthe von weniger als 10 Mark in der Absicht rechtswidriger Zueignung weggenommen 1 zu haben, festzunehmen und, wenn im Großherzogthum Hessen betroffen, Großherzoglichem Amtsgericht Bad-Nauheim vorzuführen, andernfalls an das nächste Amtsgericht abzuliefern. Um sofortige Nachricht von der Verhaftung und vor Zuführung wird ersucht. Der Großerzogliche Amtsanwalt:
Friedberg den 24. September 1888. Hell.
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