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ehülfe Kreuder dahier erfolgen können.
1 Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
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nntniß gebracht.
1888. Dienstag den 26. Zuni.
Oberhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Bad⸗-Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.
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Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag Donnerstag und Samstag.
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lait für den Kreis Friedberg.
Unnoncen: die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
Amtlicher Theil. Jetreffend: Das Gesetz über die Bäche and die nicht ständig fließenden Gewässer vom 30. Juli 1887. Friedberg den 21. Juli 1888.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Im Verlage der J. Diemer'schen Buchhandlung in Mainz ist ein Werkchen des Großherzoglichen Regierungsraths Dr. W. Zeller zu Darmstadt„das Gesetz über die Bäche und nicht staͤndig fließenden Gewässer im Großherzogthum Hessen vom 30. Juli 1887, sowie die Aus— fihrungs⸗ Verordnung vom 24. September 1887, bearbeitet nach den Vorarbeiten, zum Gesetzesentwurfe, den Motiven, Ausschußberichten und ländständischen Berathungen, unter Berücksichtigung der neueren deutschen Wassergesetzgebung“ erschienen.
ö Der Ladenpreis dieses Werkchens beträgt 3 M. 60 Pf., der Subseriptionspreis 3 M. und ist die Verlagsbuchhandlung erbötig, den Isteren Preis den Großherzoglichen Behörden gegenüber bei Anschaffung bis zum 1. October d. J. aufrecht zu erhalten.
Wir machen Sie auf das Erscheinen des fraglichen Werkchens mit dem Anfügen aufmerksam, daß Bestellungen hierauf bei Kreisamts— Dr. Braden.
Friedberg den 22. Juli 1888.
[Letreffend: Die den Gemeinden zukommenden Forststrafen von der III., IV. und V. Periode 1887/88.
N Nachstehend theilen wir Ihnen das Verzeichniß der Ihren Gemeinden von der III., IV. und y. Periode 1887/88 zukommenden Forst— srafen resp. Antheile an Holzwerth und Schadenersatz unter dem Auftrage mit, Einnahmedecretur zu ertheilen und für ordnungsmäßige Con—
[tolirung zu sorgen. Dr. Braden. ö III. Periode. v. Periode. M. Pf. M. Pf. M. Pf. M. Pf. ö M. Pf. M. Pf. Mark Griedel— 21 Heldenbergen— 56 Holzhausen 2 62 Nieder Erlenbach 1 35 Wohnbach 150 Stammheim— 35 Butzbach 150 Burg ⸗Gräfenrode 5 20 Büdesheim— 21 Vilbel 8 64 IV. Periode Klein⸗Karben— 20 Nieder-Rosbach— 14 Ober ⸗Florstadt 2 98 Groß-Karben 1 05 Wohnbach— 14 Bad⸗Nauheim— 77 Nieder⸗Florstadt 8 30 Rodheim 6 94 Klein-Karben 116
Jetreffend: Remunerirung des Feldschutzpersonals in dem n 1887/88. Friedberg den 22. Juli 1888. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Bezugnehmend auf das Ihnen zugegangene Amtsblatt weisen wir die mit Bericht noch rückständigen Bürgermeistereien an, diesen Bericht
inerhalb 8 Tagen, vom Erscheinen dieser Verfügung an gerechnet, bei Meidung unangenehmer Verfügungen an uns einzusenden. Dr. Braden.
Hetreffend: Die Feldbereinigung in der Gemarkung Bruchenbrücken. Bekanntma ch ung.
Nachdem sich mehr wie ein Fünftheil der betheiligten Grundeigen⸗ Grundstücken, sowie ferner, ob die Beiträge nach Bedürfniß er— shümer, welche mehr als die Hälfte der betheiligten Fläche besitzen, bei hoben, oder ob die Kosten durch Kapital-Aufnahme aufgebracht der am 12. April l. J. stattgehabten Abstimmung für die Feldbereini— werden sollen; gung in der Gemarkung Bruchenbrücken erklärt haben, und nachdem 3. die zur Vollzugs-Commission zu berufenden Sachverständigen und serner keine Einwendungen gegen die Zulässigkeit oder Rechtsbeständig— deren Stellvertreter, sowie ein Mitglied des Schiedsgerichts und keit des Ergebnisses erhoben worden sind, hat die Großherzogl. Landes-.“ dessen Stellvertreter zu wählen.
Commmission für Feldbereinigung den Beginn der Feldbereinigungs— Außerdem können Wünsche und Anträge seitens der Betheiligten Arbeiten für die Gemarkung Bruchenbrücken verordnet und den Unter- vorgebracht und berathen werden. zeichneten zum Vollzugscommissär ernannt. Ju dieser Versammlung hat jeder anwesende betheiligte Grund— Indem ich dies zur öffentlichen Kenntniß bringe, lade ich gleich- Eigenthümer eine Stimme; die Beschlüsse erfordern zu ihrer Gültigkeit sämmtliche betheiligte Grundbesitzer zu der in Gemäßheit des Ar- eine Mehrheit von Zweidritttheilen der Anwesenden und sind unter 16 des Gesetzes vom 28. September 1887 dieser Voraussetzung auch für die nicht erschienenen Betheiligten verbindlich. g Mittwoch den 11. Juli 1888, Nachmittags 3 Uhr, Kommen gültige Beschlüsse nicht zu Stande, so hat 2
in dem Gemeindehause zu Bruchenbrücken stattfindenden Versammlung. zu 1. durch Vermessung der Grundstücke die Ermittlung des Flaͤchen—
Diese Versammlung hat: gehaltes derselben zu erfolgen; 8 5 1. darüber zu beschließen, ob die im Grund- oder Flur-Buch ent— zu 2. die Vollzugs Commission die erforderlichen Beschlüsse zu fassen;
haltenen Größen-Angaben, oder ob die durch Vermessung zu er— zu 3. die Landes Commission die Sachverständigen und Schieds- mittelnden Flächengehalte der Bereinigung zu Grunde zu legen sind; richter zu ernennen.
zu bestimmen, wie die Bereinigungskosten aufgebracht werden sollen, Friedberg den 19. Juni 1888.. 8
ob durch Ausschlag auf den Flächengehalt, oder den Abschätzungs— Der Vollzugs⸗Commissär: werth der Grundstücke, oder durch Bildung und Verkauf von Masse— Dr. Wallau.
Bekanntmachung. getreffend: Die Einsendung der für die Landes Waisenanstalt zu erhebenden Colleeten und Büchsengelder.
Nachstehendes Verzeichniß der im Jahre 1887 im Kreise Friedberg eingegangenen Waisenhausbüchsengelder wird hiermit zur öffentlichen 5 Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.
M. Pf. M. Pf. M. Pf. M. Pf. M. Pf. M. Pf. Freisamt— 20 Dortelweil 1 23 Katchen 1 65 Nieder⸗Florstadt 7 05 Oppershofen— 35 Stammheim 2 49 Assenheim 4 23 Fauerbach b. Fr.— 9) Kirch Göns— 91 Nieder⸗Mörlen 5 32 Ossenheim 5 41 Steinfurth 2 Lad Nauheim 40 09 Fauerbach v. d. H. 7 85 Klein Karben 3 50 Nieder⸗Ros bach 160 Osthelim— 87 Trais Muͤnzenberg 5 87 Dauernheim—— Friedberg 57 37 Kloppenheim—— Nieder Weisel 195 Petterweil— Dübel 26 17 Peilenheim— 30 Gambach 7— Langenhaln mit Nleder⸗Wöllstadt 110 Pohl⸗Göns 50 Weckes heim— 81 Bobenrod— 87 Griedel——] Ziegenberg 1— Ober Erlenbach 5 86 Reichelsheim 64 Geckstadt 4 Lönstadt 175 Groß Karben 475 Malbach— 10 Ober Esch bach 1126 Rendel— 44 Wisselsbeim 187 Pruchenbrücken 2 33 Harheim 269 Massenhelm— 90 Ober ⸗Florstadt 1 79 Rockenberg 1 20 Wölfersheim 1 95 Büdes helm 3— Hausen mit Oes— 66 Melbach 1 10 Ober-Mörlen 10 89 Rodhelm 10 514 Wohnbach— 58 Hurg⸗Gräfenrode 3 40 Heldenbergen 7 05 Muͤnster— 29 Ober Rosbach 2 88 Roͤdgen N. 19 Putzbach 12 40 Hoch Weisel— 47 Münzenberg 1— Ober Wöllstadt 3 60 Schwalheim 2 50 Dothelm 3 52 Holzhausen 710 Nieder Erlenbach 95 Ockstadt 0 69 Södel 82 Dorn Assenheim— 90 Ilbenstadt 19— Nleder Eschbach 2 20 Okarben 275 Staden 4 80
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