Ausgabe 
25.9.1888
 
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Oberhessischer Anzeiger.

Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch ö

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Dienstag den 25. September.

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und Freitag Abend ausgegeben.

Areisblatt für den Kreis Friedberg.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Annoncen: die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(oweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.

Amtlicher Theil.

Betreffend: Abnahme des Verfassungseides vom III. Quartal 1888.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Zur Ableistung des rubrieirten Eides haben wir folgende Termine bestimmt:

1. zu Friedberg Dienstag den 2. October 1888, Vormittags 11 Uhr, im Rathhause, 2. auf dem Selzerbrunnen bei Groß-Karben Mittwoch den 3. October 1888, Vormittags 10 Uhr.

Die seitherige Zutheilung der Gemeinden zu den obengenannten Orten bleibt beibehalten und wollen Sie hiernach die zur Ableistung des rubricirten Eides Verpflichteten vorladen lassen, sowie uns bis zum 1. Oktober 1888 unfehlbar die Namen der Geladenen anzeigen, oder Bericht, daß Niemand zu laden ist, einsenden. Die im Rückstand befindlichen unten Verzeichneten wollen Sie bei 3 M. Strafe vorladen lassen.

Zugleich werden wir in dem Termine am 3. October 1888 von Angehörigen der betr. Orte Beschwerden oder Wüunsche entgegennehmen.

Friedberg den 22. September 1888.

Dr. Braden.

Konrad Haag und Ludwig Vogt von Burg-Gräfenrode, Georg Bingmer von Rendel, Johann Heinrich Löschhorn von Vilbel, Andreas Breitwieser von Assenheim, Hartmann Martin Loth und Heinrich Georg von Fauerbach b. Fr., Wilhelm Bernhard Klein von Nieder-Florstadt.

Betreffend: Die Berichtigung der Forst und Feldstrafen von der IV. Perkode 1888/89.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Wir beauftragen Sie, alsbald und jedenfalls noch vor Ende dieses Monats in Ihren Gemeinden in ortsüblicher Weise bekannt machen zu lassen, daß die Berichtigung der im Monat August 18888 gerichtlich erkannten Forst- und Feldstrafen in den ersten 25 Tagen des Monats October 1888 und zwar mit Ausschluß des 12., 13. und 14. an die betreffenden Distriktseinnehmereien stattzufinden hat und daß nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist gegen die säumigen Schuldner das für sie mit Kosten verbundene Beitreibungsverfahren eingeleitet wird.

Die folgende Bekanntmachung bringen

Bekanntmachung. wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß.

Friedberg den 22. September 1888.

Bekanntmachung.

Friedberg den 21. September 1888.

Dr. Braden.

Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.

Am 14. Juni 1888 ist über das Vermögen des Handelsmannes Simon Maas von Mardorf das Konkursverfahren eröffnet und in

der Folge gegen den Gemeinschuldner wegen betrügerischen Bankerotts, gegen die Schwe wegen Beihülfe zu diesem Verbrechen, unter gleichzeittger Verhängung der Untersuchungshaf

ster desselben, die ledige Regine Maas von Mardorf t über beide die gerichtliche Voruntersuchung eingeleitet

worden. Der Vermögensverfall wird von dem ꝛc. Maas zu erheblichem Theile auf fortgesetzte größere Verluste zurückgeführt, welche er in dem von ihm betriebenen Viehhandel erlitten haben will, ohne daß eine nähere Auskunft, bei welchen einzelnen Geschäften solches der Fall gewesen

sei, von ihm gegeben werden konnte.

Hiernach und nach den sonstigen Ergebnissen der Untersuchung ist der Verdacht unabweisbar, daß die

Angaben des ꝛc. Maas auf Erfindung beruhen und daß in Wirklichkeit sein Aktivvermögen seiner mitangeschuldigten Schwester, mit welcher er allem Anscheine nach den Viehhandel auf gemeinschaftliche Rechnung betrieben hat, zurückgewiesen worden ist oder anderweitig verheimlicht wird. Die genaue Feststellung der Vermögenslage des ꝛc. Maas ist für die Untersuchung aber von größter Wichtigkeit. Wir ersuchen deshalb alle diejenigen, welche nähere Kenntniß von den Geschäfts- und Vermögensverhältnissen des ꝛc. Maas, sowie die jenigen seiner vorgenannten Schwester und seines am 25. Januar 1887 zu Mardorf verstorbenen Vaters, Handelsmanns Moses Maas besitzen

und nicht bereits vernommen sind, sowie insbesondere alle diejenigen,

welche über Viehankäufe und Verkäufe des Maas während der letzten drei

Jahre Auskunft zu geben vermögen, ihre Wissenschaft entweder unmittelbar zu den Untersuchungsakten F. 1/88 bei uns zur Anzeige zu bringen

oder sich bei der nächsten Polizeibehörde darüber vernehmen zu lassen. Von besonderem Werth für die Untersuchung werden diese Mittheilungen

sein, wenn zugleich bei Angaben über Ankäufe von Vieh über

den weiteren Verbleib desselben, bei Angaben über Verkäufe über den Ursprung des verkauften Viehes nähere Auskunft gegeben wird. Amöneburg den 13. September 1888.

Königliches Amtsgericht: Greib.

Friedberg den 22. September 1888.

Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien und die Gr. Gendarmerie des Kreises.

Wir weisen Sie an im Sinne der vorstehenden Bekanntmachung, besonders an Orten, wo Viehhändler verkehren, zu recherchiren und

etwaige Ergebnisse uns baldigst anzuzeigen.

zugehen, wollen dieselben an geeigneten Orten(3. B Um Auskunft über den Aufenthaltsort des Schuhmachers Adam Pfannes von Dettelsbach in Baiern wird ersucht.

Ausschreiben. 5 Friedberg den 21. September 1888.

Diejenigen Großherzoglichen Bürgermeistereien,

Marktplatz, Hauptstraße) anschlagen lassen.

welchen Abdrücke der obigen Bekanntmachung Dr. Braden.

Der Großherzogliche Amtsanwalt. Hel

Deutsches Reich.

Darmstadt. Es wurde: der Ministerial rath Rothe unter Belassung beim Ministerium zum Vorstande des Großherzoglichen Kabinets ernannt, der Provinzial-Direktor Dr. Boekmann in Gießen auf Nachsuchen, unter Anerkennung seiner Dienste, in den Ruhestand versetzt und demselben das Komthurkreuz 2. Kl. des Philipps Ordens verliehen, der Kreisrath Dr. Usinger in Bensheim zum Ministerialrath, der Kreisrath Frhr. v. Gagern in Worms zum Provinzial⸗ Direktor und Kreisrath in Gießen, der Kreis rath Groß in Oppenheim zum Kreisrath in Worms, der Kreisrath von Bechtold in Erbach zum Kreisrath in Bensheim ernannt, dem

Oberst a. D. Anschütz das Komthurkreuz 2. Kl. des Philipps-Ordens verliehen, der Finanz-Aspi rant Ernstberger aus Wimpfen zum Ministertal Kalkulator, der Gymnasial-Lehrer Glaser zu Darmstadt zum Lehrer an dem Gymnasium zu Büdingen, der Reallehrer Dr. Gaul in Alsfeld zum Lehrer an der Realschule zu Wimpfen, der provisorische Gymnasiallehrer Dr. Anthes zu Darmstadt zum definitiven Lehrer daselbst, der provis. Gymnasial-Lehrer Denig zu Bensheim zum Lehrer am Gymnasium zu Mainz, der provis. Gymnasiallehrer Lenhardt zu Worms zum definitiven Lehrer daselbst, der provisorische Gymnasiallehrer Stenner zu Worms zum defi nitiven Lehrer daselbst, der provis. Realgymnasial

lehrer Tasché zu Darmstadt zum definitiven Lehrer daselbst, der provis. Realgymnasiallehrer Gerhard zu Mainz zum definitiven Lehrer daselbst, der provis. Realgymnasial-Lehrer Dr. Vollhard zu Mainz zum definitiven Lehrer daselbst, der pro visorische Realgymnasiallehrer Dr. Schneider zu Mainz zum definitiven Lehrer daselbst, der pro visorische Reallehrer Dr. Muͤller zu Alzey zum definitiven Lehrer daselbst, der provis. Gymnasial lehrer Dr. Willenbücher zu Mainz zum Lehrer an der Realschule und dem Progymnasium zu Friedberg, der provis. Reallehrer Engelmann zu Bingen zum definitiven Lehrer daselbst, der pro visorische Lehrer an der Volksschule zu Pfung stadt Wittich zum Lehrer an der Realschule zu