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Famstag den 26. Februar.

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berhessischer Anzeiger.

Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

3. 771 1 Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Kreisblatt für den Kreis Friedberg. Donnerstag und Samstag. 8

ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von

Annoncen: die einspaltige 1 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf.; werden stets per Post nachgenommen.

auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist,

Amtlicher Theil.

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hat und welche Sie in Ihrer Arbeit erleichtert, in jeder

Betreffend: Erhebung der Beiträge im Bezirk der gemeinschaftlichen Ortskrankenkasse Groß-Karben Friedberg den 22. Februar 1888.

Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien der zum Bezirk rubricirter Kasse gehörigen Orte.

Der Vorstand der Ortskrankenkasse Groß-Kürben hat mit unserer Genehmigung beschlossen, daß die zu zahlenden Kassenbeiträge statt

wie bisher durch die Ortsdiener für die Zukunft durch einen von der Kasse bezahlten Erheber vereinnahmt werden sollen. Als solcher ist Georg Weigand von Groß ⸗Karben bestellt worden. Der Kassenbote wird in der Zeit vom 1. bis 15, eines jeden Monats die einzelnen Orte besuchen und bei jedem einzelnen Arbeitgeber die Beiträge erheben. Zu diesem Zweck wollen Sie dem Boten jedesmal die von Ihnen geführten Anmelderegister, sowie die etwa vorliegenden, noch nicht eingetragenen An- und Abmeldezettel vorlegen. Mit der Zeit wird der Kassenbote an ganz bestimmten Tagen des Monats in die einzelnen Orte kommen, so daß die Zahlungspflichtigen sich hieran gewöhnen und die Beiträge bereit halten werden, für die nächste Zeit ist es jedoch erforderlich, daß Sie die Ankunft des Kassenboten auf Ihnen zugehende Anzeige des Kassenvorstands vorher in ortsüblicher Weise bekannt machen lassen.

Wir erwarten, daß Sie die vom Kassenvorstand getroffene Einrichtung, welche sich in den Bezirken anderer Kassen sehr gut bewährt Beziehung fördern werden. Dr. Braden. Bekanntmachung.

Betreffend: Feldbereinigung und Gemarkungstheilung in der Gemarkung Groß- und Klein-Karben.

In Gemäßheit meiner Bekanntmachung vom 25. Januar l. J. fand am 15. l. Mts. d und ergab dieselbe folgendes Resultat. Es erschienen und stimmten gegen die Ausführung 1. in Klein⸗Karben Niemand,

2. in Groß⸗Karben 86 Grundeigenthümer, welche laut Bescheinigung des Großherzoglichen Steuercom- missariats Friedberg einen Grundbesitz von 91 Hectar 46 Ar und 21,4 ◻J-Meter auf sich vereinigen.

Da der in Betracht kommende Flächeninhalt der ganzen Gemarkung 1315 Hectar 59 Ar und Meter beträgt und 555 Grund eigenthümer bei dem Projekte betheiligt sind, so hat die Abstimmung ergeben, daß mehr wie ein Fünftheil der betheiligten Grundeigenthümer, welche mehr wie die Hälfte der in Betracht kommenden Fläche besitzen, als für das Projekt stimmend anzusehen sind.

Das Abstimmungsprotokoll vom 15. Februar l. J. nebst Zusammenstellung des Nesultates liegt nunmehr in der Zeit von Mittwoch [den 29. Februar bis Dienstag den 6. März l. J. incl. auf dem Amtszimmer der Großherzoglichen Bürgermeisterei Groß-Karben offen und sind Einwendungen gegen die Zulässigkeit oder Rechtsbeständigkeit des Ergebnisses binnen 14 Tagen, von der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an gerechnet, mittelst schriftlicher Beschwerde bei der Landescommission für Feldbereinigung geltend zu machen.

Friedberg den 23. Februar 1888. Der Commissär: Dr. Wallau, Großherzoglicher Amtmann.

ie Abstimmung über rubricirtes Projekt statt

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Betreffend: Die Feldbereinigung in der Gemarkung Rendel. Bekanntma ch u ng.

Ju der Gemarkung Rendel hat eine geometrische Vermessung der Parzellen noch nicht stattgefunden und wird deßhalb eine solche unabhängig von einer vorausgegangenen zustimmenden Erklärung der Gemeinde, auf Grund des Artikeln des Gesetzes, die Gewann und Parzellenvermessung betreffend, vom 14. Juli 1884, verordnet werden

Die Großherzogliche Landescommission für Feldbereinigung hat jedoch auf übereinstimmenden Antrag des Großherzoglichen Kreisamts Friedberg und der Großherzoglichen Landescultur-Inspection in Gemäßheit des Artikel 2 des angeführten Gesetzes verfügt, daß vorher eine Abstummung der betherligten Grundbesitzer darüber herbeigeführt wird, ob mit der Parzellenvermessung nicht eine Feldbereinigung nach Maßgabe des Gesetzes vom 28. September 1887 verbunden werden soll.

Tagfahrt zu dieser Abstimmung wird hiermit festgesetzt auf Montag den 12. März l. J., dem Gemeindehause zu Rendel

Diejenigen betheiligten Grundbesitzer, welche in der anberaumten Tagfahrt stimmen, werden als für die Bereinigung stimmend angesehen.

Friedberg den 17. Februar 1888.

Vormittags von 10 bis 12 Uhr, auf weder persönlich noch durch gehörig Bevollmächtigte ab

Der Vollzugs- Commissär für Feldbereinigung: Dr. Wallau, Großh. Amtmann.

Bekanntmachung. b Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Räude unter den Pferden des Philipp Faist zu Beienheim erloschen ist. Friedberg den 22. Februar 1888. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.

Betreffend: Die Mathildenstiftung für Oberhessen. Bekanntma chung. In dem Voranschlage der Mathildenstiftung fur Qberhessen sind für das Jahr 1887 M. 930. vorgesehen, welche zu wohlthaͤtigen Zwecken verwendet und womit in erster Linie die in der Provinz bestehenden Kleinkinderschulen bedacht werden sollen. 2 2 Es werden hiernach die Vorstände solcher Schulen, für welche eine Subvention gewünscht wird, aufgefordert, ihre deßfallsigen Gesuche, nit welchen eine moͤglichst ausführliche Mittheilung über Ausdehnung, Mittel und Bedürfnisse der betr. Anstalt zu verbinden ist, bis zum 5. März l. J an den Unterzeichneten gelangen zu lassen. 0 5 Gießen am 18. Februar 1888. Der Vorstand der Mathildenstiftung für Oberhessen. Dr. Boekmann.

liche Kreise wichtige Frage wegen Abloͤsung der Grundzinsen, Baulasten, Forst-, Fischerei- und Weide-Gerechtigkeiten kam zur Sprache. Man beschloß ebenfalls die Regierung um eine dies bezügliche Gesetzes-Vorlage zu ersuchen. Die Staatsschulden werden, wenn alle Forderungen der Regierung bewilligt werden, was wohl nicht

Deutsches Reich.

p. Darmstadt. Wie bereits mitgetheilt, ist am 21. Februar die Zweite Kammer wieder zu sammengetreten und hat den Hauptvoranschlag der Staats⸗Einnahmen und-Ausgaben für 1888/91 in Berathung genommen. Die ordentlichen Ein nahmen für 1888/89 betragen 22,000,000 M., die ordentlichen Ausgaben 21,800,000 M., er Abt Ueberschuß 200,000 M. Die außerordent schen Einnahmen ergeben 11,770,000 M., die

außerordentlichen Ausgaben 5,290,000 M., also Mehr-Einnahmen 6,480,000 Mark. Die Be rathung begann mit den ordentlichen Ausgaben, unter Anderem wurden zur gewöhnlichen Unter haltung von 86 Kirchen- Pfarr- und Schul Häusern 31,000 M. bewilligt. Man beschloß ferner die Regierung um Vorlage eines Gesetzes wegen Beseitigung der bestehenden Steuerfrei-( geschehen wird, am(. April 1888 betragen heit der Pfarr- und Schul-Besoldungsgüter zu 44,500,000 M.; nach dem Hauptvoranschlag für ersuchen. Auch die besonders für landwirthschaft- 1885/88 betrugen sie 40,800,000 M., somit ergibt