Bonnerstag den 24. Februar.
Oberhe
sischer
Anzeiger.
Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch
5 f 4 3 8 2 Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Diensta f und Freitag Abend ausgegeben. Areisblatt für den Kreis Friedberg. Donnerstag und Samstag.. ö 15 9 Annoncen: die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. A 27 5 R f N 0 N. 0 9 t f nnoncen von n auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen. 8 2——— iften. Betreffend: Gesetz, Aenderung der Wehrpflicht. Friedberg den 16. Februar 1888.
wens den Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien des Kreises und das Gr. Polizeicommissariat Wickstadt.
Wir beauftragen Sie andurch, die nachfolgend abgedruckte den einzelnen Gemeinden gehörigen, einzelgelegenen zu machen und uns bis zum 1.
te„Aufforderung“ in Ihren resp. Gemeinden und in den Gehöften, Bergwerken, Mühlen u. w.
zu wiederholt bekannt
1 1 5 9 + 1 0 N 111** 17 1 4 a k. Mts. anzuzeigen, an welchen Tagen die Bekanntmachung veröffentlicht wurde und ob dies auch in den genannten Gehöften dc. erfolgte. Dr. Braden. dener Aufforderung „* g. * 9 Nachdem Seine Majfestät der Kaiser und König im Namen des Reichs, r Ersatzr a Fo ils Ausweis K nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes und des Reichstages, ein set f origk 1 betreffend A end erung der Wehrpflicht, am 11. Februar d. J. erlassen g Landsturm t om vollendeten 17 haben, wird das Nachstehende zur Kenntniß der Betheiligten gebracht: 5 len 1 45 g wed d Heere(bei der Fahne Die hisher a gen Bestimmunge N 285 N 4 8 we N 3 1 be er„Fahne, dernagel. 2 Die bisher gültigen Bestimn ungen für Reservisten und Landwehrleute, 1 der L f der M ind Seewehr ange⸗ für Dispositions Urlauber und zur Disposition der Ersatzbehörden ent 0 f lassene Mannschaften bleiben unverändert, nur werden die seither der Landwehr Landsturm t Auf 1 L bis angehörenden Jahrgänge für die die B hnung L vel sten Auf g K cb si r 39 vollen gebots führen. 0 g Auf zeitpunkt bis Die erforderlicher Abänderungen und Zuf n M irpapier verd 1 1 Landsturn icht Der Auf d s erfolgt durch dei Gelegenheit von Meldungen, spätestens aber be i hri Früh K Kr f falle durch die Kontrolversammlung durch die Bezirksfeldwebel vorg i herd g m Festungen. 2. Die Landwehr zweiten Aufgebots wird bestel 0 Landstur f 1 0 5 D 2 s A. aus den Mannschaften, welche ihre Dienstpflich r Landwehr vehr ˖ di m Auf 1 Aufgebots erfüllt haben; a 1 B. denjenigen Ersatzreservisten, welche geübt und ihre Ersatzreserr. g 1 A 0 sie in das Inland zurückzu⸗ pflicht abgeleistet haben. 5 f Jen rücklich bef g N 2 Zur Formirung der Landwehr zweiten Aufgebots haben sich spätestens bis Die A 1 im Fried inerlei militärischen 13. März 1888 unter Vorlage ihrer Militärpapiere wenn solche noch vorhander Very 1 0. Personen d laubtenstandes. sind in die militärische Kontrole zurückzumelden: l u kann a. alle Unteroffiziere, Mannschaften und unteren Militarbeamte, welche im. In tt des l dem Landsturm * 110 Jahre 1850 und späte geboren und na setzl r Dienst Pers di h d ücht verpflichtet Llo d pflicht im stehenden Heere und in de S ehr) L N g zurückzumelden, * b. alle günter Ersatzreservisten, welche 9 gel n re L bezw. zweiten und nach Ablauf der Ersatzreservepflicht, Au Inkrafttretens 1 4 1 bereits zum Landsturm entlassen waren 9 Be ingen Diese Anmeldung hat schriftlich oder mündl t d ni. Wa 5 de 1 in d nicht 1 8 yriedberg der für alle In ise Friedberg bei dem Bezirk 1 U. 7 1 hstehende Bestim 1 für alle übri dem Kr Ir ü ir feldwebel 0 1[dinge 0 J fi lle in Betracht komm ten g ux alle in Betrack 01 4 1 den 8 51 8 on 1 Bezirksfeldwebel S litz. f 1 a Bei Unterlassung der befohlenen? 1 wir 1 2 rd weitiger Bestrafung, die Verlängerung der U Betreff ˖ d ö Civilvorsitzenden derjenigen 1 1 Die vorstehend festgesetzte Meldefrist wird für Mannschaft* 0 0 U Be steller 1 außerhalb Deutschlands bezw. auf Seereisen 0. Septeml 888 2 0 der der ds bezw. wenn dieselben vor diesem Zeitpunkte uts 0 1 der Er 0** bei einem emannsamte d Inlan abgem 6 14 m* 0 erfolgter Rückkehr bezw. Abmusterung verläng b. Der l Land en A in den des zweiten Die erforderlichen Abänderungen und Zusät n M. sor. t März de Kalend in genauere Belehrung der Mannschaften über ihr fe* 2 1 g L Die Landsturmpflicht im der Anfangs erwähnten Anmeldung durch die Bezi v f Bei luf a end. Le 5 ohne sönlichen Anmeldungen erfolgt dieselbe mündlich, b 1 A 1 1 g d Ve zung bedar Zusendung einer gedruckten Justruction, die dem rgeheft ir 3 veit Ofsiziere, Sanitätsoffiziere und oberen Die Neuanfertigung nicht mehr vorhandener? ist k Bezirk Militärbeamten! Beurl tenst Maßgabe des unter 2. Gesagten feldwebeln zu beantragen und erfolgt kostenfrei. ur Wiederanmeldun f Verwendung der La bots n 3. Die Ersatzreserve wird aus den seither der E ter Klass verpflichtet stlick 6 oder ow.— sowohl übungs⸗ wie nichtübungspflichtig angehörigen fi mündlich f n 5 1 Verab 0 1 gp f 0 0 ** Folge gebildet werden. Diese Ersatzreservisten sin b r sch* f ö eld 5 pflichtet, alljährlich den Frühjahrs⸗Kontrolversammlungen a täris Feist und die militärische Diseiplin, zu wohnen und gehören nunmehr zu den Mannschaften des Be Beurlaubtenstandes s. w. im diesseitigen Bezirk stets Adberg, laubtenstandes. ichnet 1 a n 8 Falle dadurch bewiesen wer daß jeder ach, C Die neuen Militärpapiere werden kostenfrei ausgefertigt und bei Gelegenheit Einzelne den u hn rantretenden Verpflichtungen auf das Gewissenhafteste 11 2 95770 2 5 N ö f 8 f bach von Meldungen, spätestens aber bei der diesjährigen Frühjahrs-Kontrolversammluns jachkommt, daf di r Landwel eiten Aufgebots zurücktreten 5 durch die Bezirksfeldwebel ausgehändigt werden. Bei dieser Gelegenheit findet auch den bis 9 Landsturmar* 1 d i erwähnten Anmeldungen zur * die genauere Belehrung der Mannschaften über ihr neues Dienstverhältniß statt Aol f . eim. Die seitherigen Ersatzreservisten zweiter Klasse treten nunmehr ohne Weiter Wi N * 1 als Angehörige zum Landsturm ersten Aufgebots. Die diesen Leuten seiner Zeit Major z. D., Komm N Landwehr Bataillons-Bezirks Friedberg.
Betreffend: Die Feldberelnigung in der Gemarkung Rendel.
Parzellenvermessung betreffend, vom 14. Juli 1884, verordnet werden.
Bekanntmachung. Inu der Gemarkung Rendel hat eine geometrische Vermessung der Parzellen noch nicht stattgefunden und wird deßhalb 2 unabhängig von einer vorausgegangenen zustimmenden Erklärung der Gemeinde, auf Grund des Artikeln 1 des Gesetzes,
solche die Gewann⸗Fund
Die Großherzogliche Landescommission für Feldbereinigung hat jedoch auf übereinstimmenden Antrag des Großherzoglichen Kreisamts
Friedberg und der Großherzoglichen Landescultur-Juspection in Gemaͤßheit des Artikel 2 des angeführten Gesetzes verfügt, daß vorher eine
* Abstimmung der betheiligten Grundbesitzer darüber herbeigeführt wird, ob mit der Parzellenvermessung nicht eine Feldbereinigung nach Maßgabe 14 des Gesetzes vom 28. September 1887 verbunden werden soll. Tagfahrt zu dieser Abstimmung wird hiermit festgesetzt auf Montag den 12. März l. J., Vormittags von 10 bis 12 Uhr, auf 4 dem Gemeindehause zu Rendel. n Diejenigen betheiligten Grundbesitzer, welche in der anberaumten Tagfahrt weder persönlich noch durch gehörig Bevollmächtigte ab
stimmen, werden als für die Bereinigung stimmend angesehen. Friedberg den 17. Februar 1888.
.
4
1 1 1
—
Der Vollzugs Commissaͤr für Feldbereinigung: Dr. Wallau, Großh. Amtmann.
— 2


