Ausgabe 
22.11.1888
 
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Donnerstag den 22. November. M 18.

berhessischer Anzeiger.

bu U CK ing Wird hier und in Bad⸗Nauheim Monta i i i 6 i i . g, Mittwoch 15;; 575 Erscheint dreimal wöchentl d D und Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. 1 Denner un e e m P. Annoncen: die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von ä eric auswärtigen Einsendern(weit Letztere nicht Jahres conto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.

Amtlicher Theil.

Betreffend: Anzeige von Bränden.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen 5 Es ist mehrfach vorgekommen, daß wir aus Ihren Anzeigen über Brandausbrüche den dessen eine Entschließung über die Zuziehung des Großherzoglichen Brandversicherungsinspektors

petbeseht, Ind Bous, nd Zaun

Betreffend: Die Anschaffung des von der Forstverwaltung für die Communalwaldungen zu verwendenden Formularpapiers, insbesondere Ersatz der hierdurch pro 1887'88 entstandenen Kosten.

Das Großh. Kreisamt Friedberg an die Großh. Bürgermeistereien,

1

veranlassen.

M. Pf. M. Pf. 33 Gemeinde Weckes heim 51 Gemeinde Ober-Mörlen 31 Gemeinde Wohnbach 74 Gemeinde Ober-Rosbach 56 Gemeinde Bodenrod 19 Gemeinde Ockstadt 04 Gemeinde Fauerbach v. d. H. 41 Gemeinde Assenheim 60 Gemeinde Hausen 64 Gemeinde Bönstadt 77 Gemeinde Hoch-Weisel Gemeinde Büdesheim Gemeinde Langenhain 57 Gemeinde Burg Gräfenrode 05 Gemeinde Maibach Gemeinde Groß Karben 87 Gemeinde Münster 25 Gemeinde Heldenbergen 85 Gemeinde Ostheim 18 Gemeinde Ilbenstadt 59 Gemeinde Burgvorstadt Friedberg 10 Gemeinde Kalchen 09 Gemeinde Bad⸗Nauheim 52 Gemeinde Klein-Karben 47 Gemeinde Nieder-Mörlen 73 Gemeinde Nieder-Florstadt 06 Gemeinde Nieder-Rosbach 98 Gemeinde Nieder-Wöllstadt

Gemeinde Butzbach

Hospital St. Wendel daselbst Gemeinde Belenheim

Gemeinde Gambach

Gemeinde Griedel

Gemeinde Kirch-Göns Gemeinde Nieder Weisel Gemeinde Oppershofen

Mark Rockenberg und Oppershofen Gemeinde Pohl-Göns Gemeinde Södel

Gemeinde Steinfurth Märkerschaft Trais Münzenberg Gemeinde Wölfersheim

idt, Nasserit tt Auswahl.

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Bekanntmachung. Betreffend: Die Feldbereinigung in Flur XI der Gemarkung Petterweil.

Mittwoch den 28. l. Mts., Vormittags von 10½12 Uhr, auf dem Rathhause zu P gezüglich der Zutheilung der neuen Grundstücke statt. ind in dem Termine dem Unterzeichneten, mit Namensunterschrift versehen, vorzulegen.

Friedberg den 20. November 1888.

Der

Friedberg am 19. November 1888.

Bürgermeistereien des Kreises. Umfang des Brandes nicht ersehen und in Folge nicht treffen konnten.

. Wir empfehlen Ihnen daher in Zukunft diesen Anzeigen entweder einen Auszug aus dem Brandkataster beizulegen oder in Ihrem Bericht die Höhe des Brandversicherungskapitals des betroffenen Gebäudes, sowie den ungefähren Bruchtheil der Beschädigung anzugeben.

Dr. Braden.

Friedberg den 17. November 1888. Markvorstände ꝛc. des Kreises.

Wir empfehlen Ihnen die alsbaldige Auszahlung der nachstehend aufgeführten Beiträge an Großherzogliches Rentamt Friedberg zu

Dr. Braden.

M. Pf. M. Pf. 35 Gemeinde Ober Florstadt 63 91 Gemeinde Reichelsheim 28

2 A

1 Gemeinde Stammheim 2 25 Gemeinde Harheim 1 Gemeinde Holzhausen v. d. H. 1 Gemeinde Massenheim Gemeinde Nieder-Erlenbach 1 80

1 1 1 1 7 1

2 O 1

36 Gemeinde Nleder-Eschbach 65 Gemeinde Ober-Erlenbach Gemeinde Ober-Eschbach

Gemeinde Petterweil Gemeinde Rodheim Gemeinde Vilbel

237 2 0 2

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etterweil findet die Entgegennahme der Wünsche

Die Wunschzettel versehen mit Flur und Nummer der zusammenzulegenden Grundstücke 5 8 3 zuleg

Vollzugs-Commissär für Feldbereinigung: Dr. Wallau.

Deutsches Reich. Darmstadt. Der Wachtmeister Küchler

Der Erzherzog Ferdinand von Oesterreich Este wird, begleitet vom Oberst Graf Wurm zus Darmstadt wurde zum Landsgestüts-Fourage-[brandt, am 22. November auf der Anhaltischen neister ernannt und der Kreisbauaufseher Dingel-[ Bahn in Berlin eintreffen, um einer Einladung bein in Offenbach auf Nachsuchen, unter Aner- des Kaisers folgend, denselben nach Letzlingen Nennung seiner Dienste, in den Ruhestand versetzt. zur Hofjagd zu begleiten.

6 Berlin, 20. Nov. Der Kaiser und die 20. Novbr. In der gestrigen Bundes Faiserin sind mit ihren Kindern heute für die raths-Sitzung wurde beschlossen, den Anträgen Wintermonate in das hiesige Schloß überge- Hitze-Lohren zu dem Gesetzentwurf betreffend Ab

edelt. Der Kaiser begibt sich am 22. d. M. änderung und Erganzung der Gewerbeordnung nit mehreren Fürstlichkeiten zu den Hofjagden[Arbeiterschutzgesetzgebung), sowie den vom Reichs ach Letzlingen. Der Herzog von Aosta trifft tage angenommenen Resolutionen betreffend die morgen mit seiner Frau zum Besuche des hie-TBeschränkung der Kinder-Arbeit außerhalb der gen Hofes ein. Fabriken und die Veranstaltung einer Enquete

Die neue Organisation der Marine- betreffs Einführung eines sogenannten Normal ehörden ist als abgeschlossen zu betrachten. arbeitstages die Zustimmung zu versagen, ebenso Dieselbe hat in ihren Grundzügen, welche auf wie den Anträgen Biehl-Ackermann betreffs Ab die Trennung des Obercommandos und der Ver- änderung des F. 100e der Gewerbe- Ordnung; waltung hinauslaufen, die kaiserliche Bestätigung ferner wurde den Anträgen Lieber-Hitze wegen halten. Die Details dürften in einem Nach- Abänderung der Gewerbe Ordnung(Sonntags nagsetat demnächst dem Bundes rath zugehen. arbeit) ebenfalls die Zustimmung versagt. Der Dem Vernehmen nach wird beabsichtigt, die im Bundesrath eingebrachte Geseßentwurf, be⸗ oͤhnung für die Seecadetten und die Cadetten treffend die Aufnahme einer Anleihe zu Zwecken ber Marine zu erhöhen, um den für die letz- der Heeres⸗, Marine- und en, teren bisher geforderten monatlichen Zuschuß der verlangt einen Betrag von etwas über 62 Mill. Eltern von 60 M. ermäßigen zu können und Mark. Diese Summe soll im Wesentlichen einer ladurch die Seeofsicier-Laufbahn den Söhnen Reihe von Neuanlagen(Kasernen u. s. w.) und der weniger bemittelten Angehörigen der ge- neuen Verkehrsmitteln dienen, wofür mehr, oder bldeten Stande in weiterem Umfange zugäng- weniger hohe einmalige e bekanntlich in lch zu machen. Für die jährlich zur Bedienung jedem Jahre wiederkehren. Weiterem 5 der Festungstelegraphen⸗, Küstenbeobachtungs- und nach wird dem Marine-⸗Etat 500 u snstigen Telegraphenstationen der Marine im beigegeben sein, welche in eingehen 5 zeise die Nobilmachungsfalle im Telegraphiren auszubil-vielbesprochene Nothwendigkeit des aues 8 denden Mannschaften soll eine Marine⸗Tele Schlachtschiffe darlegt. Der hierfür aufzuwendende

theilt werden. Im Etat für 188990 werden nicht ganz 10 Million davon eingestellt sein.

Die Anklage gegen dieFreisinnige Zei tung wegen Nachdrucks von Stellen aus dem Tagebuch Kaiser Friedrichs von 1870/71 ist, wie das genannte Blatt mittheilt, vom Kaiser Wilhelm persönlich veranlaßt.

Wie verlautet, ist von dem Vertheidiger des Professor Dr. Geffcken der Antrag gestellt, den Angeklagten mit Rücksicht auf sein schlechtes körperliches Befinden aus der Haft zu entlassen. Die Rückfragen, die in diesen Tagen bei dem Arzte geschahen, der in diesem Sommer Dr. Geffcken in Bad Laubach behandelte, sollen mit jenem Antrage in Zusammenhang stehen. Nach anderen Darstellungen ist das Gutachten, sowie weitere von Irrenärzten von dem Ham burgischen Amtsgericht eingefordert worden, welches ungeachtet des Protestes des Dr. Geffcken einen Entmündigungs-Prozeß gegen denselben fortführt.

Die französischen Journalisten Dr. La tapteh und d'Oriot sind aus Berlin ausgewiesen worden. Die beiden Genannten gaben hier ge meinschaftlich eine Correspondenz heraus und sandten sie an die franz. Blätter. Die Corre spondenz starrte von Lügen und Unfläthigkeiten.

München, 18. Nov. Um 2 Uhr setzte sich heute der feierliche Leichenzug vom Palais des Herzogs Maximilian nach der Theatinerkirche in Bewegung, woselbst der Erzbischof die feierliche Vigil hielt. Die Ueberfuͤhrung der Leiche nach Tegernsee erfolgt morgen.

Nürnberg, 20. Nov. Grillenberger wurde heute vom Landgericht zu Fürth zu 100 Mark

r dersenigen für die Armee Betrag soll etwa 110 Million ausmachen, je N 2 ien! doch auf eine längere Reihe von Jahren ver

Geldstrafe oder zehn Tagen Gefängniß, der

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