1888. Donnerstag den 21. Zuni. 2
5 Oberhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Bad⸗-Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.
K 77;* Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dien ag, Kreisblatt für den Kreis Friedberg. e ae eee stas
Annoncen: die einspaltige Petit, eile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(oel Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen. 8
Amtlicher Theil. Betreffend: Ermittelung der landwirthschaftlichen Bodenbenutzung und des Ernteerkrags im Jahr 1888. Friedberg den 16. Juui 1888.
Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien des Kreises und das Gr. Polizeicommissariat Wickstadt. 0 Wie in den vorderen Jahren hat auch in diesem Jahre eine Ermittelung der landwirthschaftlichen Bodenbenutzung und des Ernteertrags stattzufinden. Unter Bezugnahme auf unsere gedruckte Verfügung vom 30. Mai 1883, sowie unser Ausschreiben vom gleichen Datum(Kreisblatt at en Nr. 65) beauftragen wir Sie, genau nach Maßgabe der daselbst ertheilten Instruction zu verfahren und die erforderlichen Aufnahmen unter en, Mitwirkung von zu bildenden Commissionen und etwaiger Zuziehung weiterer orts- und sachkundigen Personen vorzunehmen. . Tobisch. Zugleich machen wir Sie darauf aufmerksam, zur Vermeidung unvollständiger Angaben, in Bezug auf die geernteten Futtermengen, wie „ sie namentlich bei den Aufstellungen für das verflossene Jahr vorgekommen sind, daß der Ertrag der Wiesen und der mit Klee angebauten te, Flächen nicht nur die als Heu geernteten, sondern auch die grün verfütterten Futtermengen— letztere in Heu angeschlagen— zu umfassen hat. ataschirnt,
Das zu diesem Zwecke erforderliche Formular werden wir Ihnen in zwei Exemplaren durch die Post zugehen lassen. Das eine
— Exemplar dient als Concept und ist bei Ihren Acten aufzubewahren, das andere aber nach ordnungsmäßiger Ausfüllung bis längstens 5 1. November d. J. an uns einzusenden. D rab
alh elsch.— 2 liner 8 Betreffend: Die Feldbereinigung in der Gemarkung Bruchenbrücken. B ekanntma ch ung.
f 1. Kelm, Nachdem sich mehr wie ein Fünftheil der betheiligten Grundeigen—
a ie eit Grundstücken, sowie ferner, ob die Beiträge nach Bedürfniß er— e thümer, welche mehr als die Halfte der betheiligten Fläche besitzen, bei
hoben, oder ob die Kosten durch Kapital-Aufnahme aufgebracht
der am 12. April l. J. stattgehabten Abstimmung für die Feldbereini— werden sollen; gung in der Gemarkung Bruchenbrücken erklärt haben, und nachdem 3. die zur Vollzugs-Commission zu berufenden Sachverständigen und
ferner keine Einwendungen gegen die Zulässigkeit oder Rechtsbeständig⸗ deren Stellvertreter, sowie ein Mitglied des Schiedsgerichts und 5
1. darüber zu beschließen, ob die im Grund- oder Flur-Buch ent—
zu 2. die Vollzugs ⸗Commission die erforderlichen Beschlüsse zu fassen;
II keit des Ergebnisses erhoben worden sind, hat die Großherzogl. Landes- dessen Stellvertreter zu wählen. 0 1 Commmission für Feldbereinigung den Beginn der Feldbereinigungs- Außerdem können Wünsche und Anträge seitens der Betheiligten Arbeiten für die Gemarkung Bruchenbrücken verordnet und den Unter— vorgebracht und berathen werden. 1 zeichneten zum Vollzugscommissär ernannt. In dieser Versammlung hat jeder anwesende betheiligte Grund— U- Anzüge 15 Indem ich dies zur öffentlichen Kenntniß bringe, lade ich gleich- Eigenthümer eine Stimme; die Beschlüsse erfordern zu ihrer Gultigkeit fall 7 ö gZeitig sämmtliche betheiligte Grundbesitzer zu der in Gemaͤßheit des Ar- eine Mehrheit von Zweidritttheilen der Anwesenden und sind unter* Als nikel 16 des Gesetzes vom 28. September 1887 dieser Voraussetzung auch für die nicht erschienenen Betheiligten verbindlich. 5% gänzlicher Mittwoch den 11. Juli 1888, Nachmittags 3 Uhr, Kommen gültige Beschlüsse nicht zu Stande, so hat 5 in dem Gemeindehause zu Bruchenbrücken stattfindenden Versammlung. zu 1. durch Vermessung der Grundstücke die Ermittlung des Flächen— etscher. Diese Versammlung hat: gehaltes derselben zu erfolgen; ö
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haltenen Größen-Angaben, oder ob die durch Vermessung zu er- mittelnden Flächengehalte der Bereinigung zu Grunde zu legen sind;
zu 3. die Landes
Commission die Sachverständigen und Schieds-
richter zu ernennen. Friedberg den 19. Juni 1888.
Der Vollzugs-Commissaͤr: Dr. Wallau.
Der Großherzogliche Amtsanwalt. Hill
durch dich als den Meister im Helfen für das gnädige Ziel, das du seiner Trübsal gesetzt hast. Vor Allem
Zipfel des Leichentuches tragenden Ritter des
2. zu bestimmen, wie die Bereinigungskosten aufgebracht werden sollen, ob durch Ausschlag auf den Flächengehalt, oder den Abschätzungs— werth der Grundstücke, oder durch Bildung und Verkauf von Masse— Ausschreiben. Um Auskunft über den Aufenthaltsort der Elise Göbel von Butzbach, 16 Jahre alt, wird ersucht. Friedberg den 19. Juli 1888. Deutsches Reich. Darmstadt. Der Gerichtsvollzieher Keil
u Hungen wurde zum Gerichts-Vollzieher zu Wörrstadt, der Gerichtsvollzieher-Aspirant Seipel u Gießen zum Gerichtsvollzieher zu Hungen er— rannt, der Gerichtsschreiber Burger in Groß— Herau wurde auf Nachsuchen, unter Anerken— rung seiner Dienste in den Ruhestand versetzt.
Berlin, 18. Juni. Die Beisetzungsfeier m Schloß Friedrichskron ist heute Morgen 0 Uhr genau nach den getroffenen und publi— irten Bestimmungen verlaufen. Nachdem der setzte Accord des Chorals„Jesus meine Zuver— scht“ verklungen war, sprach Ober-Hofprediger
Fögel folgendes Gebet:„Wir beugen in dieser Stunde und an dieser Stätte uns unter deine gewaltige band, Gott und Vater unseres Herrn Jesus Chrssti. Ote bald hast du über unser Königshaus und über imser Volk neue Trauer verhängt, hast dem jüngst in üe Ewigkeit vorausgegangenen Vater den Sohn folgen lussen, hast abermals dem Land seinen König, dem Reich inen Kaiser genommen! In demselben Schlosse, in dem leser Fürst einst in das Leben trat, hast du ihn seinen Jusgang halten lassen, und an demselben Tage, an dem vor brel Jahren unser Heer einen Feldherrn verlor, hast ta diesen Führer zu dir heimgenommen! An seinem arge sagen wir dir in der Abschledsstunde wehmüthigen Dank für Alles, was du an ihm und fur ihn gethan, för jeden vorbildlichen Zug der Liebe und Leutsellgkelt, nit dem du ihn zum Diener und zum Herrscher schmücktest, for bas Einheitsband zwischen Süd und Nord, das er „ großer Zelt in ritterlichem Kampf mitschaffen half, tar alle die heldenmüthige Geduld, mit der er sein langes schweres Leiden trug, allezeit still zu dir, allezeit stark
dafür Dank, daß du dem Vollendeten das helle Licht deines Evangeltums von Jesu als dem Lamm, das unsere Sünde trägt, hast leuchten lassen, so daß er sein Kreuz zu Füßen des Kreuzes von Golgatha hat nieder— legen konnen mit dem Gebet im Namen Jesu:„Es kann mir nichts geschehen, als was du selbst gesehen und was mir heilig ist.“ Tröste du, Gott alles Trostes, mit dem Gedanken deines Friedens die verwittwete Kaiserin und Königin, die 30 Jahre hindurch dem Heimgegangenen in Liebe und Leid zur Seite stand; die vereinsamte Kaiserin Mutter, tröste sie in ihrem neuen Schmerz; laß' deine Kraft in ihrer Schwachheit mächtig sein über die Groß— herzogin von Baden, die binnen wenigen Monaten den Sohn, den Vater, den Bruder, ins Grab hat sinken sehen; unseren Kaiser, unsere Kaiserin, die du an zwe Sterbebetten vorüber auf ernstem Wege zum Throne führtest; den eben vermählten Prinzen, den der sterbende Vater noch hat segnen können; die Kinder und die Enkel alle, ja unser ganzes Volk, das aus einer Trauer in die andere geht. Ach, möchten wir alle auch bei unserem Gange durch's finstere Thal kämpfen und hoffen, glauben und lieben, beten und bekennen, dulden und überwinden lernen durch deinen Sohn Jesum Christum, unseren Herrn, dem sammt dir und dem heiligen Getst Lob sel und Preis und Ehre und Anbetung von Ewigkeit zu Ewlg— keit. Amen.“ Unter den Klängen des Chorals„Ich weiß, daß mein Erlöser lebt“, wurde der Sarg auf den Wagen gesetzt. Der Zug erfolgte in der vorgeschriebenen Ordnung. Vorau schritt die Leichenparade, dann folgten der Hof und die Hausofficianten, die Geistlichkeit, die Aerzte, Kammerjunker, Kammerherrn, die Minister mit den Reichsinsignien, die oberen und obersten
Schwarzen Adlerordens, die Generale Goltz, Treskow, Obernitz und Pape, die 12 den Bal— dachin tragenden Generalmajore, 61 die Cor— dons tragenden Generallieutenants; neben dem Leichenwagen schritten die 12 Commandeure der preußischen, baierischen und sächsischen Leibregi— menter, hinter dem Leichenwagen der Feldmar— schall Blumenthal mit dem Reichspanier, neben ihm 2 Generaladjutanten. Alsdann folgte der Kaiser, der König von Sachsen, demnächst Prinz Heinrich und die Leidtragenden des Königshauses, hierauf die fremden Fürstlichkeiten, die Abge— sandten fremder Füuͤrsten, die Generaladjutanten, unter welchen der russische Militärbevollmachtigte Kutusow, die nachgeborenen Prinzen aus sou— veränen Häusern, die General-Feldmarschälle, die Ritter des Schwarzen Adlers, landsaͤssige Fürsten, Generale, der Bundes rath, die Präsidenten des Reichstags und des Landtags, weiter Offiziere und Beamte nach der Rangordnung, Deputirte, die Pots— damer Behörden, demnächst Magistrat und Stadt— verordnete von Berlin, Potsdam und Charlotten— burg. Den Zug schlossen zwei Escadrons. In der Friedenskirche wurden die Plätze programmmäßig eingenommen, worauf nur liturgischer Gottesdlenst und Segen durch den Ober-Hofprediger Kögel, keine Predigt stattfand. Infanteriesalven und Kanonenschüsse ertönten, worauf die Leidtragen—
Hofchargen, der Leichenwagen; ferner die die
den die Kirche verließen. Die Kaiserin Victoria
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