Ausgabe 
21.4.1888
 
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1888.

Jamstag den 21. April.

Oberhessischer Anzeiger.

Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Annoncen: die einspaltige 5 95 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von

auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.

Amtlicher Theil.

Betreffend: Die Frühjahrs⸗Controlversammlungen für 1888 im Kreise Frledberg.

Friedberg den 29. März 1888.

Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien des Kreises und das Gr. Polizeicommissariat Wickstadt. Die nachstehende Bekanntmachung Großherzoglichen Landwehrbezirks-Commandos Friedberg wollen Sie in Ihren Gemeinden auf orts

übliche Weise publiciren lassen.

Den Mannschaften des Beurlaubtenstandes, welche auf isolirt gelegenen Gehöften, Forsthäusern, Bergwerken ꝛc. wohnen, ist durch die betreffende Großherzogliche Bürgermeisterei von der nachstehenden Bekanntmachung entweder durch Sie selbst oder durch sonst eine verpflichtete Person(Polizeidiener, Feldschütz ꝛc.) Kenntniß zu geben, damit sich dieselben, wenn sie bei der Controlversammlung fehlen, nicht darauf berufen

können, von der Bekanntmachung keine Kenntniß gehabt zu haben.

Dr. Braden.

Bekanntmachung.

Die Frühjahrs⸗Controlversammlungen fuͤr 1888 im Kreise Fried

berg, 1. und 3. Compagnie des Landwehr-Bataillons-Bezirks Friedberg,

werden in nachstehender Weise abgehalten:

I. In Vilbel, auf der Frankfurter Chaussee, südliches Ende von Vilbel. a. Erster Appell am 25. April 1888, Vormittags 10 ½ Uhr.

Hierbei haben zu erscheinen sämmtliche Reservisten und die zur Dis position der Truppentheile und Ersatzbehörden beurlaubten Mannschaften aller Waffen aus den Orten Büdesheim, Dortelweil, Groß-Karben, Harheim, Heldenbergen, Klein-Karben, Massenheim, Nieder-Erlenbach, Nieder⸗Eschbach, Ober⸗Erlenbach, Ober-Eschbach, Rendel, Vilbel.

b. Zweiter Appell am 25. April 1888, Nachmittags Uhr.

Hierbei haben zu erscheinen sämmtliche Landwehrleute ersten Aufgebots aller Waffen, jedoch ausschließlich derjenigen Mannschaften, welche im Herbst dieses Jahres zur Landwehr zweiten Aufgebots übergeführt werden und daher zur Herbst⸗Controlversammlung erscheinen müssen(das sind solche Wehrleute, welche in der Zeit zwischen dem 1. April bis 30. September 1876 in den activen Militärdienst einge treten sind) aus den unter I. a. genaunten Orten.

e. Dritter Appell am 25. April 1888, Nachmittags 3 ½ Uhr.

Hierbei haben zu erscheinen sämmtliche Ersatzreservisten, geübte und ungeübte, aller Waffen und Jahresklassen aus den unter I. a. genannten Orten.

II. In Nieder⸗Wöllstadt, am Eisenbahn⸗Viaduct über der Friedberger Chaussee. a. Erster Appell am 26. April 1888, Vormittags 8 Uhr.

Hierbei haben zu erscheinen die Mannschaften derselben Kategorie (Reservisten u. s. w.) wie erster Appell Vilbel aus den Orten Assen heim, Bönstadt, Bruchenbrücken, Burg-Gräfenrode, Holzhausen, Ilben stadt, Kaichen, Kloppenheim, Nieder-Wöllstadt, Nieder-Florstadt, Nieder Rosbach, Ober-Rosbach, Okarben, Ober-Florstadt, Ober-Wöͤllstadt, Petterweil, Rodheim, Staden, Stammheim, Wickstadt.

b. Zweiter Appell am 26. April 1888, Vormittags 10 Uhr,

Hierbei haben zu erscheinen die Mannschaften derselben Kategorie (Wehrleute ersten Aufgebots) wie zweiter Appell Vilbel, aus den vor stehend unter II. a. genannten Orten

e, Dritter Appell am 26. April 1888, Nachmittags 1½½ Uhr.

Hierbei haben zu erscheinen sämmtliche Ersatzreservisten, geübte und ungeübte, aller Waffen und Jahresklassen aus den vorstehend unter II. a. genannten Orten.

III. In Friedberg, auf dem Burgplatz. eier Appell am 27. April 1888, Vormittags 8 Uhr,

Hierbei haben zu erscheinen die Mannschaften derselben Kategorie

(Reservisten u. s. w.) wie erster Appell Vilbel, aus den Orten Bad

Nauheim, Dorheim, Fauerbach b. Fr., Friedberg, Ockstadt, Bauern

heim, Beienheim, Dorn-Assenheim, Melbach, Nieder-Mörlen, Ober Mörlen, Ossenheim, Reichelsheim, Rödgen, Schwalheim, Söoͤdel, Stein furth, Weckesheim, Woͤlfersheim, Wisselsheim. b. Zweiter Appell am 27. April Vormittags 10 Uhr,

Hierbei haben zu erscheinen sämmtliche Ersatzreservisten, geübte und ungeübte, aller Waffen und Jahresklassen aus den unter III. a. genannten Orten.

c. Dritter Appell am 27. April 1888, Nachmittags 3 Uhr,

Hierbei haben zu erscheinen die Mannschaften gleicher Kategorie (Wehrleute ersten Aufgebots) wie beim zweiten Appell Vilbel, aus den unter III. a. genannten Orten.

Iv. In Butzbach, auf dem Viehmarktplatz. a. Erster Appell am 28. April 1888, Vormittags 8 Uhr,

Hierbei haben zu erscheinen die Mannschaften gleicher Kategorie (Reservisten u. s. w.) wie beim ersten Appell Vilbel, aus den Orten Bodenrod, Butzbach, Fauerbach v. d. H., Gambach, Griedel, Hausen

1888,

mit Oes, Hoch-Weisel, Kirch-Göns, Langenhain mit Ztlegenberg, Mai⸗

bach, Muͤnster, Muͤnzenberg, Nieder-Weisel, Oppershofen, Ostheim, Pohl⸗Göns, Rockenberg, Trais-Münzenberg, Wohnbach b. Zweiter Appell am 28. April 1888, Vormittags 10 Uhr,

Hierbei haben zu erscheinen die Mannschaften gleicher Kategorie (Wehrleute ersten Aufgebots) wie beim zweiten Appell Vilbel, aus den unter IV. a. genannten Orten.

e. Dritter Appell am 28. April 1888, Nachmittags 3 Uhr.

Hierbei haben zu erscheinen sämmtliche Ersatzreservisten, geübte und ungeübte, aller Waffen und Jahresklassen aus den unter IV. a. genannten Orten.

Es wird noch ausdrücklich bemerkt, daß die Leute puͤnktlich zu erscheinen und die in ihrem Besitz befindlichen Militärpapiere mitzu bringen haben.

Sollten Mannschaften wegen haͤuslicher ꝛc. Verhältnisse Gesuche um Entbindung vom Erscheinen zur Control-Versammlung vorbringen wollen, so sind diese von der Ortsbehoͤrde beglaubigt mindestens 8 Tage vor der Control-Versammlung dem zuständigen Bezirksfeldwebel vorzulegen. Nur für außerordentliche Fälle ist kürzere Frist zuläͤssig.

Wer Befreiung von der Control-Versammlung erhält, hat sich spätestens 14 Tage nach dem Appell beim Bezirksfeldwebel zur Nach contrele zu melden.

Außerdem werden die Großherzoglichen Bürgermeistereien ersucht, die Controlpflichtigen auf vorstehende Bekanntmachung und weiter darauf aufmerksam machen zu wollen, daß besondere Ordres zur Gestellung nicht ausgegeben werden.

Schließlich werden die an den Control-Versammlungen theilnehmen den Mannschaften hiermit noch darauf hingewiesen, daß sie für den ganzen Tag, an welchem sie zur Control-Versammlung einberufen sind, zum activen Heere gehören und den Militärgesetzen unterworfen sind.

Das Großherzoßtliche Bezirks Kommando Friedberg.

Bekanntmachung. Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß der Finanzaspirant Kreuder an Stelle des erkrankten Rechners und Oeconomen Kötter mit der Versehung der Dienstsunctionen des Letzteren in der Anstalt für BloͤdsinnigeAlicestift bis auf Weiteres beauftragt worden ist.

Das Bureau befindet sich wie bisher in der Anstalt. Darmstadt den 16. April 1888.

Großherzogliche Provinzial-Direction Starkenburg von Marquard.