Jamſtag den 7. März.
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Lberheſſiſcher Anzeiger.
a vorzulegen. Wenn die Zurückſtellung auf die Arbeitsunfähigkeit eines Ober⸗Florſtadt. 8 Familienangehoͤrigen gegründet wird, ſo hat der betreffende Familien⸗
. l J Mittwoch den 11. April l. J, Vormittags s Uhr, Muſterung der angehörige ſich ſelbſt perſoͤnlich im Termine vor der Erſatzcommiſſion kſe en Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Ober-Mörlen, Ober-Rosbach, einzufinden. Reclamationen, welche der Erſatzeommiſſion nicht vorge „, Ober⸗Wöllſtadt, Ockſtadt, Okarben und Oppershofen. legen haben, werden von der Großherzogl. Obe Erſatzeommiſſion un— ſel-Seile Donnerſtag den 12. April l. J., Vormittags 8 Uhr, Muſterung nachſichtlich zurückgewieſen und nur dann berückſichtigt, wenn die Ver— N klei- 1 de Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Oſſenheim, Oſtheim, Petter— anlaſſung zu der Reclamation erſt nach dem Erſatzgeſchäft entſtanden iſt. ö
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Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.
Kreisblatt für den Kreis Friedberg. Erſcheint dreimal wöchentlich und zwar Dienſtag U 1 1
Donnerſtag und Samſtag.
Annoncen: die einſpaltige Petitzeile 15 Pf., lokale
f i zeile ö Anzeigen und behördliche aus dem Kreiſe 11 Pf., Reclamen auswärtigen Einſendern(ſoweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der
30 Pf.; ein Beleg koſtet 9 Pf Annoncen non Betrag nicht beigefügt iſt, werden ſtets per Poſt nachgenommen
Betreffend: Das Militär Erſatzgeſchäft pro 1888.
Das diesjährige Muſterungsgeſchäft wird für den diesſeitigen Kreis zu Friedberg im Rathhausfſaale
folgender Weiſe vorgenommen:
Dienſtag den 3. April! J., Vormittags 9 Uhr, Muſterung der
Nilitärpflichtigen aus den Gemeinden: Aſſenheim, Bad-Nauheim und
gauernheim.
Mittwoch den 4. April l J., Vormittags 8 Ubr, Muſterung er Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Beienheim, Bodenrod, Bön— adt, Bruchenbrücken, Büdesheim, Burg Gräfenrode und Butzbach.
Donnerſtag den 5. April l J., Vormuütags 8 Uhr, Muſterung Militär pflichtigen aus den Gemeinden: Dorheim, Dorn-Aſſenheim, Dortelweil, Fauerbach b. Fr., Fauerbach v. d. H. und Friedberg, aus
er Gemeinde Friedberg jedoch nur die im Jahre 1866 geborenen dilitärpflichtigen.
Freitag den 6. April l. J, Vormittags 8 Uhr, Muſterung der ilitärpflichtigen aus den Gemeinden: Friedberg— und zwar die in in Jahren 1867 und 1868 in dieſer Gemeinde geborenen Militär—
ö ene— ferner ſämmtliche Militärpflichtigen aus den Gemeinden:
dambach, Griedel und Groß Karben.
die Looſungsnummer für den einzelnen Militärpflichtigen gezogen. Die— ö
Amtlicher Theil.
Friedberg den 14. März 1888.
Bekanntmachung.
ärztliches Atteſt zu übergeben. Nach§. 65 der Erſatzordnung iſt das Erſcheinen der Looſungsberechtigten zum Looſen nicht erforderlich, es
wird vielmehr in dieſem Falle durch ein Mitglied der Erſatzcommiſſion
jenigen dagegen, welche bei der Muſterung unentſchuldigt ausbleiben, verlieren das Recht, an der Looſung theilzunehmen und können keinen Anſpruch auf Berüͤckſichtigung aus Reclamationsgründen erbeben. Außer⸗ dem wird gegen dieſelben das im F. 48 der Erſatzordnung angedeutete Strafverfahren eingeleitet. Die Großherzogl. Bürgermeiſtereien haben ſämmtliche ihrer Gemeinde angehörigen, oder in ihrer Gemeinde ge⸗ ſtellungspflichtigen Militärpflichtigen auf Grund der ihnen kurzer Hand wieder zugehenden Stammrollen zu der Muſterung vorzuladen und eine Beſcheinigung über die erfolgte Vorladung der Stammrolle beizufügen. Körperliche Gebrechen der Militärpflichtigen, welche durch die vorzu nehmende ärztliche Unterſuchung nicht unbedingt conſtatirt werden können, wie Harthoͤrigkeit, Schwachſinnigkeit ꝛc, ſind durch amtlich ausgeſtellte Zeugniſſe des Geiſtlichen, Lehrers, Bürgermeiſters ꝛc. nachzuweiſen.
Wer an Eplilepſie(Fallſucht) zu leiden behauptet, hat auf eigene Koſten
11 drei Zeugen vor Gericht zu ſtellen, welche das Vorhandenſein eidlich Samſtag den 7. April I. J., Vormittags 8 Uhr, Muſterung der zu erhärten haben. Wenn ein Militärpflichtiger wegen Gebrechen oder ö Nilitärpflichtigen aus den Gemeinden: Harheim, Hauſen mit Oes, Krankheit perſönlich zu erſcheinen nicht im Stande iſt, oder wenn er
N ſeldenbergen, Hoch-⸗Weiſel, Holzhauſer, Ilbenſtadt, Kaichen, Kirch-Göns id Klein Karben. 0 Montag den 9. April l. J., Vormittags 8 Uhr, Muſterung der
eilitärpflichtigen aus den Gemeinden: Kloppenbeim, Langenhain mit
egenberg, Maibach, Maſſenheim, Melbach, Münſter, Münzenberg, leder Erlenbach, Nieder-Eſchbach und Nieder Florſtadt.
Di.icnuſtag den 10. April l. J, Vormittags s Uhr, Muſterung der Mllitärpflichtigen aus den Gemeinden: Nieder-Mörlen, Nieder Rosbach, Jeder ⸗Weiſel, Nieder-Woͤllſtadt, Ober Erlenbach, Ober-Eſchbach und
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til, Pohl⸗Göns, Reichelsheim, Rendel, Rockenberg und Rodheim.
fyreitag den 13 April l. J, Vormittags s Uhr, Muſterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Rödgen, Schwalheim, Södel, Sladen, Stammheim, Steinfurth, Trais-⸗ Münzenberg und Vilbel, aus d Gemeinde Vilbel jedoch nur die im Jahre 1866 und 1867 orenen Militärpflichtigen.
Samſtag den 14. April l. J., Vormittags s Uhr, Muſterung der Mltärpflichtigen aus den Gemeinden: Vilbel— und zwar die im Ihre 1868 in dieſer Gemeinde geborenen Militärpflichtigen— ferner Amtliche Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Weckesheim, Wick— At, Wiſſelsheim, Wölfersheim und Wohnbach.
Montag den 16. April l. J, Vormittags 8 Uhr, in Nathhausſgale zu Friedberg Loosziehung ſämmtlicher Mlitärpflichtigen des Kreiſes Friedberg aus dem Jahrgang 1868. In den genannten Muſterungs-Terminen haben ſich ſammiliche Uſlitärpflichtigen des Jahrgangs 1868— mit Ausnahme der zum ihährig⸗ freiwilligen Dienſt Berechtigten, falls nicht Reclamation er⸗ en wird— ſowie diejenigen Militärpflichtigen der früheren Jahr— ele, welche bis jetzt eine definitive Entſcheidung noch nicht erhalten . pünktlich, nüchtern und reinlich gekleidet einzufinden. Diejenigen Mttärpflichtigen, welche zum zweiten oder dritten Male erſcheinen,
nen ihre Looſungsſcheine mitzubringen. Für Militärpflichtige, welche ih Krankheit am Erſcheinen verhindert ſind, iſt im Termin ein
hultlich zur Ausführung kommen,
ſich in gerichtlicher Haft befindet, ſo iſt darüber ein auf perſönlicher Anſchauung beruhendes Zeugniß des Arztes und der Bürgermeiſterei, bezw. eine Beſcheinigung des Gerichts zu erbringen. Iſt ein Militär⸗ pflichtiger wegen gerichtlicher Beſtrafung des Militärdienſtes unwürdig, ſo haben die Großherzogl. Bürgermeiſtereien hierauf aufmerkſam zu machen und hierüber die erforderlichen Nachweiſe amtlich zu erwirken und vorzulegen. Die Verhandlungen über die Zurückſtellungsgeſuche ſind, inſoweit es noch nicht geſchehen, ſofort und längſtens im Termin
Mit dem Erſatzgeſchäft iſt die Claſſification der Reſerve- und Landwehr— maunſchaften, der Erſatzreſerviſten, ſowie der ausgebildeten Manun— ſchaften des Landſturms zweiten Aufgebots(ſiehe Anmerkung) verbunden. Nach Erledigung der Zurückſtellungsgeſuche findet an den obenbezeichneten Tagen die Claſſificirung derſelben rüͤckſichtlich ihrer häuslichen und gewerb— lichen Verhaͤltniſſe ſtatt. Es haben daher Diejenigen derſelben, welche im Falle einer Einberufung auf Zurückſtellung Anſpruch machen zu können glauben, an den bezeichneten Tagen, Vormittags ½11 Uhr, zu erſcheinen und ihre Geſuche, welche ſofort bei dem Unterzeichneten einzureichen ſind, naher zu begründen. Die Großherzogl. Bürgermeiſter oder Beigeordneten haben mit den Militärpflichtigen ibrer Gemeinden anweſend zu ſein und dafür zu ſorgen, daß die Letzteren zur beſtimmten Zeit zur Stelle ſind, nüchtern und reinlich gekleidet erſcheinen und während des Muſterungsgeſchaͤfts ein anſtändiges und ruhiges Ver— halten beobachten.
Der Civilvorſitzende der Großh. Erſatzcommiſſion des Kreiſes Friedberg
Dr. Braden.
Anmerkung: Als ausgebildete Mannſchaften ſind zu betrachten: 1) Alle Erſatz Reſerviſten, welche geübt haben, 2) Erſatz Rekruten, welche mindeſtens 1 Jahr activ gedient haben und 3) Einjaͤhrig- Freiwillige, welche mindeſtens neun Monate actio ge— dient haben.
Der Civilvorſitzende der Großherzoglichen Erſatz-Commiſſion Friedberg
1 an die Großherzoglichen Bürgermeiſtereien des Kreiſes und das Großherzogliche Polizei-Commiſſariat Wickſtadt. Die vorſtehende Bekanntmachung wollen Sie alsbald in Ihren Gemeinden auf ortsübliche Weiſe veröffentlichen, die Militaͤrpflichtigen, Weiche geſtellungspflichtig ſind, ſpeziell darnach bedeuten und ſich ſelbſt darnach bemeſſen, auch dafür ſorgen, daß die gegebenen Beſtimmungen Da es vorgekommen iſt, daß Militärpflichtige, welche im Kreiſe Friedberg geboren ſind, aber in Orten es anderen Muſterungsbezirkes ſich aufhalten(als Geſellen, Commis, Dienſtboten zc.), ſonach in der Gemeinde ühres Auf⸗
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