Ausgabe 
15.5.1888
 
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20., 2, 30. 20, 30.

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1888.

Bienstag den 15. Mai.

Oberhessischer Anzeig

Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag. 9

Annoncen: die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.

Amtlicher Theil.

Betreffend: Das Gesetz vom 11. Februar 1888, Aenderung der Wehrpflicht betreffend.

Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien des Kreises und das Gr. Polizeicommissarsat Wickstadt. Die unten abgedruckteAufforderung Großherzoglichen Landwehr-Bezirks- Commandos Friedberg wollen Sie in Ihren resp. Gemeinden

einigemale oͤffentlich bekaunt machen lassen.

Friedberg am 12. Mai 1888.

In einzeln gelegenen Gehöften, Bergwerken, Mühlen u. s. w. ist durch die betr. Großherzogliche

Bürgermeisterei die Bekanntgabe der Aufforderung durch eine verpflichtete Person(Polizeidiener, Feldschütze ꝛc.) zu veranlassen.

Aufforderung.

Dr. Braden.

Nach dem Gesetz, betreffend Aenderung der Wehrpflicht vom 11. 2. 88., sind bis zur Frühjahrs-Kontrolversammlung:

1. Saͤmmtliche Ersatzreservisten mit neuen Ersatzreservepaͤssen zu versehen;

2. in saͤmmtlichen Militärpässen der Dispositions-Urlauber, Reservisten, Wehrleute I. und II. Aufgebots, der zur Dispositson der Ersatz Behörden Eutlassenen, sowie der zur Reserve und Landwehr zählenden Halbinvaliden die neuenBestimmungen für die Mannschaften des Beurlaubtenstandes vorzuheften, und die Militärpässe bezuglich der Uebertrittsvermerke zur Landwehr J. und II. Aufgebots und zum Landsturm II. Aufgebots zu berichtigen.

Nachdem die Frühjahrs-Kontrolversammlungen beendet sind, werden sämmtliche Mannschaften hierdurch aufgefordert:

Die unter 1. Genannten, die noch nicht im Besitz neuer Ersatzreservepaͤsse sind, ihre bisherigen Militärpapiere,

die unter 2. Genannten, deren Militärpässe noch nicht vervollständigt sind, die Passe

umgehend dem zuständigen Bezirksfeldwebel einzusenden. Mannschaften, die den vorstehenden Weisungen nicht pünktlich nachkommen, können neben der verwirkten Arreststrafe in die nächst

jüngere Jahresklasse zurückversetzt werden.

Bezirkskommando Friedberg.

Die Provinzial⸗Fohlenweide bei Merlau

beginnt den 1. Juni d. J. und müssen die Fohlen alsdann zwischen 10 und 1 Uhr Mittags daselbst mit einer gezeichneten Kette und Halfter, sowie Gesundheitsschein von Großherzoglicher Bürgermeisterei oder Veterinärarzt abgeliefert und den 29. September d. J. um dieselbe Tageszeit abgeholt werden, wobei der Besitzer beim Einfangen behilflich sein muß. 8 Die Fohlen erhalten neben Behandlung und Weidefutter auf ca. 140 Morgen, bei trockenem Wetter Kleegras oder bei nassem Wetter Heu und außerdem pro Tag und Stück Pfund Hafer aus der Vereinskasse. Jeder Besitzer kann jedoch seinem Fohlen Haferzusatz entweder durch Liefern in Natur oder durch Selbstzahlung geben lassen.

Das Weldegeld für bezeichnete Zeit von 4 Monaten beträgt pro Fohlen 39 Mark 04 Pf. oder pro Tag 32 Pf. und muß zur Halfte beim Eintritt und zur Hälfte vor dem 1. August l. J. an den Großherzoglichen Baurath Dr. Dieffenbach in Grünberg gezahlt werden.

Allenfallsige Kurkosten muß der Eigenthümer der Fohlen bezahlen.

Fohlen zurücknehmen und bezahlt alsdann nur für die benutzte Weidezeit. Kranke und bösartige Thiere, sowie über Jahr alte Hengste, welche die andern Thiere stören, können ausgeschlossen werden. Sonstige Auskunft ertheilt der gedachte Baurath Dr. Dieffenbach.

Der Präsident des landwirthschaftlichen Vereins für Oberhessen:

Adalbert, Freiherr von Nordeck zur Rabenau.

Friedelhausen am 7. Mai 1888.

Betreffend: Die Einsendung der Sterbfallsanzeigen.

Letzterer kann wegen begründeter Verhältnisse zu jeder Zeit sein

Friedberg den 12. Mai 1888.

Das Großherzogliche Amtsgericht Friedberg an sämmtliche Ortsgerichte des Amtsgerichtsbezinks.

Da der F. 27 der Instruction für die Großherzoglichen Ortsgerichte denselben zur Pflicht macht, alle Sterbfälle, welche sich innerhalb ihrer Dienstbezirke ereignen, sofort bei Gericht zur Anzeige zu bringen, dieser Verpflichtung aber Seitens der Ortsgerichte vielfach nicht nach gekommen wird, so bringen wir bei der Wichtigkeit der Sache diese Bestimmung hiermit in Erinnerung und bemerken zugleich, daß wir bei vorkommenden Verfehlungen unnachsichtlich gegen die Säumigen mit Ordnungsstrafen vorgehen werden.

Sellheim.

Weber.

Deutsches Reich. Darmstadt. Dem Oberst a. D. Rüti, seither Commandeur des Gendarmerie-Corps wurde der Charakter als General-Major ver liehen, der Major Beck, Commandeur des Gen darmerie⸗Corps, zum Oberstlieutenant, der Re gierungsassessor Wick aus Dieburg zum Amt mann bei dem Kreisamt Schotten ernannt und der Oberlandesgerichtsrath Dr. von Hesse auf Nachsuchen, unter Verleihung des Charakters alsGeheimer Rath und unter Anerkennung seiner Dienste in den Ruhestand versetzt, der Landgerichtsrath Heß in Darmstadt zum Ober landesgerichts-Rath und der Staats-Anwalt Dr. Rüster in Darmstadt zum Landrichter da selbst, die Militäranwärter Brückner aus Groß Steinheim, Döll aus Villingen, Gimbel aus Alsfeld, Hübner aus Höchst, Klingemeier aus Bad⸗Nauheim, Weise aus Aschersleben, Zimmer mann aus Crainfeld wurden zu Steueraufsehern, der Kanzlei-Gehilfe bei dem Oberlandesgericht Fink zum Kanzlisten, der Kanzleigehilfe bei dem Land⸗Gericht der Provinz Oberhessen Backhaus zum Kanzlisten und der Kanzleigehilfe bei dem

Land-Gericht der Provinz Rheinhessen Großard anhält, so ist die Hoffnung nicht ausgeschlessen,

zum Kanzlisten ernannt.

Berlin, 11. Mai. Bulletin von heute Morgen 9 Uhr. Das Befinden des Kaisers in den letzten Tagen war verhältuißmäßig gut. Das Fieber ist ganz gering, der Schlaf, wenn auch öfters unterbrochen, doch erquickend. Die Kräfte haben sich wieder gehoben. Der Kaiser hatte einen guten Tag und verweilte bis Abends Uhr im Arbeitszimmer. 12. Mai. Seit heute haben die Aerzte dem Kaiser, um dessen Arbeitsdrang nachzugeben, zum ersten Male wieder seit längerer Zeit gestattet, Zeitungen zu lesen. 13. Mai. Der Kaiser hatte eine gute Nacht, auch nehmen die Kräfte sichtlich zu. Derselbe verließ um 10 Uhr das Bett und ging ohne Hilfe in das Arbeitszimmer.

Der Geburtstag der Königin Victoria von England am 24. Mai wird voraussichtlich durch die Hochzeit ihrer beiden Enkelkinder, des Prinzen Heinrich und der Prinzessin Irene be gangen werden. Die Vermaͤhlung findet in der Capelle des Schlosses zu Charlottenburg statt, und wenn die Besserung im Befinden des Kaisers

daß der Kaiser bei der Trauung zugegen sein kann. Von fremden fürstlichen Gästen werden, wie das Fr. J. hört, der König von Sachsen als Haupt des sächsischen Hauses, und der Prinz

von Wales als Vertreter der Königin von Groß

britannien anwesend sein. Wird die Hochzeit unter den obwaltenden Verhaäͤltnissen auch nur als eine stille zu betrachten sein, so wird das Brautpaar doch von einem Kreise von Hochzeits Zeugen umgeben sein, wie sie die hohe Stellung des Bräutigams erfordert, dieser Kreis wird sich auf etwa 300 Personen belaufen. Die Abreise der Neuvermählten findet zunaͤchst nach Schloß Erdmannsdorf in Schlesien statt. Von den sonst ublichen Feierlichkeiten muß in Anbetracht der Verhaͤltnisse und des Ortes der Trauung in diesem Falle abgesehen werden. Seine Residenz wird das junge Paar auf dem früheren herzog lichen Schlosse von Kiel nehmen, das durch die Munificenz des hochseligen Kaisers zu einem Fürstensitze umgewandelt worden ist.

Die Ausschüsse des Bundesraths haben gestern die Berathung über die Alters- und