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Donnerstag den 12. Januar.
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Oberhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.
Alreisblatt für den Kreis Friedberg.
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Annoncen: die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf
auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben),
Annoncen von
welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
*
Amtlicher Theil.
Betreffend: Die Einsendung der für die Landeswaisen Anstalt zu erhebenden Colleeten und Büchsengelder.
Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr.
Friedberg den 29. Dezember 1887.
Bürgermeistereien des Kreises und das Gr. Polizeicommissariat Wickstadt.
Unter Bezugnahme auf unser Amtsblatt Nr. 5 von 1877 weisen wir Sie an, die in Ihren Gemeinden vorhandenen Waisenbüchsen am
31. Januar k. J. unter Zuziehung des Controleurs
durch eine, Kosten nicht veranlassende, Gelegenheit an uns abzuliefern.
Betreffend: Das Feldstrafgesetz und die Instruetion für die Feldschützen.
zu oͤffnen und die hieraus entnommenen Beträge bis längstens zum 31.
März k. J.
Wir erwarten pünktliche Einhaltung des Einsendungstermins.
Dr. Braden
Friedberg den 7. Januar 1888.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Durch Verfügung vom 31. März 1887— Oberhessischer Anzeiger Anweisung zur Auszahlung von 50 Pf. für jedes der Ihnen zugekommenen Exemplare des rubricirten Gesetzes ꝛc. an die Es sind nun dermalen noch viele Gemeinden mit der Zahlung an die Kreiskasse zurück, weßhalb wir dieselben andurch
Betreffend: Das Militär⸗Ersatzgeschäft pro 1888.
Nr. 40— wurden Sie beauftragt, Ihren resp. Rechnern alsbald Kreiskasse zu ertheilen. in Erinnerung bringen. Dr. Braden.
Friedberg den 2.
Januar 1888.
Der Civil-Vorsitzende der Großherzoglichen Ersatz-Commission Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kteises und das Großherzogliche Polizei-Tommissariat Wickstadt.
Bezugnehmend auf mein Ausschreiben vom 26.
5 Dezember die deutsche Wehrordnung vom 28. September
1876,
Kreisblatt Nr. 153, das Reichsmilitärgesetz vom 2. Mai 1874 und
1875(Regierungsblatt Nr. 55) lade ich Sie ein, mit den Vorarbeiten zum Militärersatzgeschäft
zu beginnen und dieselben so zu beschleunigen, daß die Stammrollen und Reclamationsprotokolle nebst dazu gehörigen Belegen bis längstens
zum 15. Februar 1888 bei mir eintreffen.
Bei Aufstellen der Stammrollen wollen Si
öder:= 1 Br. w. vorgest., Jahrg. 188. oder Gewerbe“ entsprechenden Vormerk: m. Pf aufnehmen. Schließlich mache ich Sie noch auf das Ausschreiben vom 31.
Stammrolle betreffend“ zur genauen Befolgung aufmerksam.
Betreffend: Das Militärersatzgeschäft pro 1888.
e sich genau nach der Ersatzordnung richten und Stammrollen vorlegen, namentlich auch die alphabetische Ordnung mit den Zwischenräumen innehalten. zur Zeit noch dient oder gleichzeitig zur Vorstellung kommt, wollen Sie in der Stammrolle einen kurzen Vormerk: machen, ebenso bei Leuten, welche mit Pferden umzugehen Dezember 1879, Kreisblatt Nr. 2 de 1880: Namen unehelicher Söhne in der Stammrolle“ und dasjenige vom 31. Dezember 1883, Kreisblatt 2
Nach F. 23 der Ersatzordnung wollen Sie sofort bekannt machen lassen, daß die Anmeldung zur Stammrolle Seitens der im Jahre 1868 geborenen Militärpflichtigen, sowie derjenigen, welche dieses Alter bereits überschritten, zur Musterung noch nicht gestellt haben, oder bei der 1887er Musterung zurückgestellt worden Entscheidung hinsichtlich der Dienstpflicht noch nicht getroffen worden ist, während der bei Meidung der in F. 23,10 der Ersatzordnung angedrohten Strafe bis zu 30 M. oder
sich jedoch sind, bezw. über welche überhaupt eine endgültige Zeit vom 13. Januar bis 1. Februar 1888 Haft von 3 Tagen zu erfolgen habe.
nur vollständige, deutlich geschriebene Bei Leuten, von welchen ein Bruder Br. dt. seit 188 der Rubrik:
*
„Stand
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1 verstehen, in
„die Führung der Familien— de 1884:„die Anmeldung zur Dr. Braden.
Nr.
Friedberg den 2. Januar 1888.
Der Civil-Vorsitzende der Großherzoglichen Ersatz- Commission Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises und das Großherzogliche Polizei- Commissariat Wickstadt. Unter Bezugnahme auf§. 30 der Ersatzordnung bemerke ich Ihnen, daß Gesuche um Zurückstellung Militärpflichtiger genau zu proto— kolliren und die Protokolle mit Beilagen bis längstens zum 18. Februar 1888 auher einzusenden sind. Frühere Reklamationen, welche pro 1888 erneuert werden sollen, wollen Sie durch Bericht einfordern und, wenn keine Ver—
änderungen in den Verhaͤltnissen eingetreten sind, dies auf Seite 4 des Protokolls bescheinigen, andernfalls die
angeben.
Bekannt
etwaigen Aenderungen genau Dr. Braden
machung.
Betreffend: Die Prüfung der Bewerber um die Berechtigung zum einfährig freiwilligen Militärdienst im Frübjahr 1888. 1 gung 1 1 1
Diejenigen jungen Leute, welche beabsichtigen sich der im Frühjahr 1888 statifindenden rubricirten Prüfung zu unterziehen, werden hier durch aufgefordert, ihre deßfallsigen Gesuche um Zulassung bei Meid ung des Ausschlusses von dieser Prüfung
spätestens bis zum 1. Februar 1888 bei der unterzeichneten Commission einzureichen. Hinsichtlich der An— bringung der Gesuche wird im Speziellen das Folgende bemerkt:
1. Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs-Commission nur dann anzubringen, wenn der sich Meldende im Großherzogthum Hessen seinen dauernden Aufenthaltsort hat.
2. Die Zulassung zur Prüfung kann nicht vor vollendetem 17. Lebensjahr erfolgen.
3. Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein. Auch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Adresse ange geben wird.
4. Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen: a. Geburts zeugniß; b. Einwilligungs⸗Attest des Vaters oder Vormundes, mit der Erklärung über dessen Bereitwilligkeit und Fahigkeit, den Freiwilligen während einer einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten
und zu verpflegen; in diesem Attest darf die Erklärung des Vaters oder
Ausschreiben. Frtebberg den 9. Januar 1888.
Vormundes, daß er in der Lage sei, den Freiwilligen waͤhrend des ein— jaͤhrigen Dienstes unterhalten zu koͤnnen, nicht fehlen, auch muß die Unterschrift des Vaters oder Vormundes beglaubigt sein; c. ein Unbe— scholtenbeitszeugniß, welches von der Polizetobrigkeit oder der vorge— setzten Dienstbehoͤrde auszustellen ist; d. ein selbstgeschriebener Lebenslauf.
5. In dem Gesuche ist außerdem anzugeben, in welchen zwei fremden Sprachen(Franzoͤsisch, Englisch, Lateinisch oder Griechisch) der sich Meldende geprüft sein will.
6. Ist bereits früher ein Gesuch um Zulassung zur Prüfung ein— gereicht worden, so bleibt dem erneuten Gesuche nur ein Unbescholten— heitszeugniß beizulegen.
Ueber die Anforderungen, welche an die zu Prüfenden gestellt werden, gibt die Prüfungsordnung(Anlage 2 zur Ersatzordnung— I. Theil der Wehrordnung vom 28. September 1875— Regierungs- Blatt Nr. 55 von 1875) Aufschluß. Bezüglich des Prüfungstermins, sowie des Locals, in welchem die Prüfung stattfindet, erfolgt eventuell weitere Bekanntmachung; auf spezielle Ladung kann nicht gerechnet werden.
Darmstadt den 29. Dezember 1887.
Großherzogliche Prüfungs-Commission für einjährig Freiwillige.
Der Vorsitzende: Dr. Zeller.
Um Auskunft über den dermaligen Aufenthaltsort des Konrad Heddersch von Zeilbach wird ersucht.
Der Großherzogliche Amtsanwaht Wagner


