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1888.

Jamstag den 9. Juni.

M 67.

2 7 7 2 lung de. 1 ing der se* dankt bete, Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch 731 35041 1 Erscheint dreimal wöchentli d i und Freitag Abend ausgegeben. Areisblatt für den Kreis Friedberg. 1 8 a ene Annoncen: die einspaltige N Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern ssoweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen. Amtlicher Theil. - esl der Polizei⸗Verordnung, e. H.) 2 die Anlage von Sammelplätzen und Lagerräumen für thierische Abfälle sowie von Lumpenmagazinen betreffend.

Auf Grund des Artikel 78 der Kreisordnung wird unter Zustim al. mung des Kreisausschusses mit Genehmigung Großherzogl. Ministeriums

für den Kreis Friedberg verordnet, was folgt: a F. 1. Sammel- und Lagerräume für Knochen, Klauen, Haare Hörner, Häute und sonstige thierische Abfälle müssen mindestens drei

und Leimsiedereien sind hierunter nicht begriffen. a§. 2. Bereits vorhandene derartige, innerhalb der im vorstehen den Paragraphen vorgeschriebenen Entfernung belegene Sammelräume sind als solche fernerhin nicht mehr zu benutzen und muͤssen innerhalb dreier Monate geräumt sein.

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des Innern und der Justiz vom 31. Mai 1888 zu Nr. M. J. 12995

hundert Meter von bewohnten Ortstheilen angelegt werden. Gerbereien

§. 3. Lumpenmagazine dürfen künftig nur in einer Entfernung von mindestens 300 Meter von bewohnten Ortstheilen angelegt werden.

§. 4. Bereits bestehende Magazine fraglicher Art dürfen nicht erweitert werden.

§. 5. Uebertretungen werden mit Geldstrafe bis zu 30 Mark, welche im Unvermögensfall in Haft zu verwandeln ist, neben Entfer nung der Anlagen durch polizeiliche Zwangsmaßregeln, geahndet.

F. 6. Gegenwärtige Verordnung tritt mit dem Erscheinen im Kreis blatt in Kraft.

Friedberg den 5. Juni 1888.

Großherzogliches Kreisamt Friedberg

Dr. Braden.

Reis, men Betreffend: Das Ober⸗Ersatzgeschäft pro 1888. J. K. im. ten Das diesjährige Ober-Ersatzgeschäft für den Kreis Friedberg findet 1 jährig 69 Ttollen nach dem untenstehenden Reiseplan am 19., 20., 21. und 22. Juni l. J. . l

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in dem Rathhaussaale zu Friedberg statt. Freiwilligen;

4 inzwischen in den Kreis Friedberg Verzogenen, Militäpflirchtigen,

Militärpflichtigen sofort zustellen lassen und dafür sorgen, daß die 10 Sollten Militärpflichtige, welche der Großherzoglichen Ober-Ersatz 15 Ihre resp. Gemeinden einziehen, so wollen Sie hiervon sofort ö Deutsche

verwirkt haben, mit Geldstrafe bis zu 30 M. oder Haft bls zu drel Tagen zu be: -Afzügt, holt erfolgt, so können sie als unsichere Dienstpflichtige(§. 65, 3) behandelt werden.

Hierbei haben zu erscheinen: 1. die von den Truppen-(Marine-) Theilen abgewiesenen Einjährig sämmtliche, in diesem Jahre von Großherzoglicher Ersatz Com- mission Friedberg oder von fremden Ersatz⸗Commissionen gemusterten, M daferne dieselben nicht auf ein Jahr zurückgestellt worden sind. 100 hte Die Ihnen unter Couvert zugehenden Ladungen wollen Sie den c 0 1 f 3 11 f 4. selben reinlich und sämmtlich präeis zu der in der Ladung ange enschirme gebenen Stunde erscheinen. 11 5 Commission vorzustellen sind, bis dahin in einen anderen Aushebungs 10bezirk verziehen, oder solche, in anderen Aushebungsbezirken gemusterten anher Anzeige erstatten. Bei Zugängen ist der Loosungsschein des Betreffenden der Anzeige beizulegen. §. 24. 7) Militärpflichtige, welche in den Terminen vor den Ersatzbehörden nicht pünktlich erscheinen, sind, sofern sie nicht dadurch zugleich eine härtere Strafe strafen. Außerdem können ihnen von den Ersatzbehörden die Vorthelle der Loosung (F. 65) entzogen werden. Ist dlese Versäumniß in böslicher Absicht oder wieder Ist die Versäumniß durch Umstände herbeigeführt, deren Beseitigung nicht in dem Willen der Gestellungspflichtigen lag, so treten die vorerwähnten Folgen nicht ein.

Friedberg den 30. Mai 1888.

Der Civilvorsitzende der Großherzoglichen Ersatz-Commission Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises und das Großherzogliche Polizei-Commissariat Wickstadt.

Unter Hinweis auf die nachstehend abgedruckten Bestimmungen der Wehrordnung wollen Sie die betr. Militärpflichtigen bedeuten, daß sie es sich selbst zuzuschreiben haben, wenn sie wegen unterlassenen oder nicht rechtzeitigen Erscheinens in eine der in diesen Bestimmungen be merkten Strafen genommen werden, sowie dieselben weiter darauf auf merksam machen, daß diejenigen unter ihnen, welche der Beorderung zum Ober Ersatzgeschäft keine Folge leisten, sich sofortige zwangsweise Vorführung zu gewärtigen haben. Sie selbst haben sich an den ge nannten Tagen, sofern an denselben Militärpflichtige aus Ihren Ge meinden zu erscheinen haben, pünktlich einzufinden.

Die der Großherzoglichen Ober-Ersatzcommission vorzulegenden Reclamationen werden unmittelbar nach der ärztlichen Untersuchung der Reclamirten in der Reihenfolge der betr. Liste verhandelt. Eltern oder Geschwister von Militärpflichtigen, welche bei Beurtheilung der Recla mationen irgendwie in Frage kommen, wollen sie auf den Tag, an welchem der betr. Militärpflichtige zur Vorstellung kommt, Vormittags präcis zu der Stunde, auf welche der Militärpflichtige geladen ist, auf das Rathhaus dahier vorladen und dieselben zugleich auf die Nachtheile, welche ihr Nichterscheinen im Gefolge hat, hinweisen.

Dr. Braden.

ehrordnung.

deßhalb von den Ober Ersatzeommissionen die Vortheile der Loosung entzogen worden sind. R. M. G. 33. Stehen solchen Militärpflichtigen gesetzliche Ansprüche auf Zurückstellung oder Befreiung von der Aushebung zur Seite, so konnen sie von den verstärkten Ober-Ersatzeommi sionen dieser Verguͤnstigungen nur dann als verluslig erklärt werden, wenn ihre Versäumnisse in boͤslicher Absicht oder wiederholt erfolgt sind. Unter gleicher Voraussetzung können solche Militärpflichtige von den Ersatzde hörden als unsichere Dienpflichtige sofort zur Einstellung gebracht und durch die Land⸗ wehr Bezirks Commandeure dem nächsten Infanterte Truppentheil oder Marinetheill überwiesen werden.(§. 67, 3). R. M. G.§. 30, 4b und 7. Ist die Versöumniß

be!. 3 5 0 4 R. 3 0 Vorweg Einzustellende sind solche Militärpflichtige, welche in einem durch Umstände herbeigeführt, deren Beseitigung nicht in dem Willen 5 betreffenden N ste von den Ersatzbehoͤrden abzuhaltenden Termine nicht pünktlich erschtenen und denen J Militärpflichtigen lag, so treten die vorerwähnten Folgen nicht ein. R. M. G. F. 33. Neste. ain Neiseplan getscher. 3 4 far das Aushebungsgeschält der 49.. eee eee für 1888. 5 schel Datum. Wochentag cäfts bes Fl Reisetour und Angabe der Dienstverrichtungen. 111 a es Geschäfts. 1 1. und Beginn des Geschäft honig, dc. r. ꝛc. 5 2 3 i l Juni 19. Dienstag, Uhr Morgens, Friedberg Liste B b, Ca be, D, Beilagen 13, Felddienstunfäahige, Invaliden. c Kr j ee eee 9 eee 3 5 lönler- 20.] Mittwoch, Uhr Morgens, 5. Liste E. * 7 7 e eee e eee FWA.ů 1 ee Ni 0 . 5 21 Donnerstag, Uhr Morgens, Liste E. E oose, 6100 75 22. Freitag, Uhr Morgens, 55 Liste E. Reise nach Lich. ö 40 0*. 51015 1 den. Die Mulbellung lautet;In S 2 f ˖ 1 wi Die Mittheilung lautet:In San g eich. ieren. Zum Vortrage erschienen von Wilmowskif wiedergeben. Die Mi beilung lautet:, en Herd,. Berlin e Bes hen und die 05 Fusst Radolinski. Ueber das Grundleiden Remo zeigte sich beim Kaiser bei einer der zahl⸗ . 0 Kaiserin machten gestern Nachmittag eine Spazier- des Kaisers geht heute derVoss. 818. wie reichen Untersuchungen des ee 8 . N Fahrt. Der Kaiser, welcher eine gute Nacht hatte, sie hinzufügt,von maßgebender Seite folgende wildes Fleisch, Aan 8 alle 1 es uhr Vormittags im Ponywagen im Parke spa Mittheilung zu, die wir mit allem Vorbehalt, Kaisers zu der Annahme bewog, daß man es