Ausgabe 
6.3.1888
 
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1888. Dienstag den 6. März. 28.

Oberhessischer Anzeiger.

Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Areisblatt für den Kreis Friedberg.

Annoncen: die einspaltige Petitzeile 15 Pf.,

lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere

nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen. Amtlicher Theil. Betreffend: Das Landgestüt, bier den Abgang der Landgestütsbeschäler nach den Landgestütsstatlonen. Friedberg den 2. März 1888.

Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien des Kreises und das Gr. Polizeicommissariat Wickstadt.

Die Großh. Landgestütsbeschäler für die Landgestütsstationen Berstadt, Butzbach, Duͤdelsheim und Nieder-Woͤllstadt sind von Darmstadt abgegangen, was Sie in Ihren Gemeinden bekannt machen lassen wollen. Dr. Braden.

Betreffend: Die Handhabung des F. 127 der Strafprozeßordnung.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien und das Großherzogliche Polizei-Commissariat Wickstadt, sowie die Großherzoglichen Gen darmerie-Stationen des Kreises.

Es wiederholt sich sehr haufig, daß Personen, welche von Ihnen bei Begehung einer strafbaren Handlung betroffen und veranzeigt werden, sich durch Angabe eines falschen Namens der Bestrafung entziehen. Wir weisen Sie deßhalb an, in solchen Faͤllen nicht lediglich nach dem Namen der Betroffenen zu fragen, sondern in jedem einzelnen Falle die Persönlichkeit unzweifelhaft festzustellen, eventuell aber, wenn dies nicht möglich ist, zur vorläufigen Festnahme Derjenigen zu schreiten, welche Sie bei Begehung einer strafbaren Handlung auf frischer That betroffen haben. Der Thäter ist alsdann sofort dem nächsten zuständigen Amtsgerichte vorzuführen. Sie wollen sich hiernach bemessen und

Friedberg den 3. März 1888.

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lichen Frist erhoben worden sind, hat die Großherzogliche

zeitig sämmtliche betheiligte Grundbesitzer zu der in Gemäß

Ferner zur aus nahmsweisen Unterstützung är

Ihre Polizeiorgane entsprechend instruiren. Dr Braden.

Bekanntmachung. Betreffend: Die Feldbereinigung in der Gemarkung Melbach

Nachdem sich mehr wie ein Fünftheil der betheiligten Grundeigen von Massegrundstücken, sowie ferner, ob die Beiträge nach Be thümer, welche mehr als die Hälfte der betheiligten Fläche besitzen, dürfniß erhoben, oder ob die Kosten durch Kapitalaufnahme auf unterschriftlich für die Feldbereinigung der Gemarkung Melbach er gebracht werden sollen;

klärt haben, und nachdem ferner keine Einwendungen gegen die Zu 2. die zur Vollzugs-Commission zu berufenden Sachverständigen lässigkeit oder Rechtsbeständigkeit des Ergebnisses innerhalb der gesetz und deren Stellvertreter, sowie ein Mitglied des Schiedsgerichts

und dessen Stellvertreter zu wählen.

Außerdem können Wünsche und Anträge seitens der Betheiligten vorgebracht und berathen werden.

In dieser Versammlung hat jeder anwesende betheiligte Grund eigenthümer eine Stimme; die Beschlüsse erfordern zu ihrer Gültig keit eine Mehrheit von Zweidritttheilen der Anwesenden und sind unter dieser Voraussetzung auch für die nicht erschienenen Betheiligten verbindlich.

Kommen gültige Beschlüsse nicht zu Stande, so hat

zu 1) die Vollzugs-Commission die erforderlichen Beschlüsse zu fassen und

Landes- commission für Feldbereinigung den Beginn der Feldbereinigungsarbeiten in der Gemarkung Melbach verordnet und den Unterzeichneten zum Vollzugscommissär ernannt.

Indem ich dies zur öffentlichen Kenntniß bringe, lade ich gleich

heit des Art. 16 des Gesetzes vom 28. September 1887

Mittwoch den 21. März l. J., Nachmittags 1 Uhr,

in dem Gemeindehause zu Melbach stattfindenden Versammlung ein. zu 2) die Landes-Commission die Sachverstaͤndigen und Schiedsrichter Diese Versammlung hat: zu ernennen. f 1. zu bestimmen, wie die Bereinigungskosten aufgebracht werden Friedberg den 29. Februar 1888. sollen, ob durch Ausschlag auf den Flächengehalt, oder den Ab Der Vollzugs-Commissär für Feldbereinigung:

schätzungswerth der Grundstücke, oder durch Bildung und Verkauf Dr. Wallau.

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Friedberg am 3. Maͤrz 1888. D** 5. 28 3 Das Großherzogliche Amtsgericht Friedberg 0 an sämmtliche Ortsgerichte des Amtsgerichtsbezirks Friedberg.

Wir benachrichtigen Sie, daß in der Kürze mit der Revision der Hypothekenbücher vom Jahr 1887/88 begonnen werden wird und weisen Sie an, alle seit der letzten Revision stattgehabten Einträge und Loͤschungen nebst dem Register und topographischen Pfandverzeichniß bor dem bestimmten Termine, der Ihnen näher bekannt gegeben wird, einer genauen Prüfung nach Maßgabe Ihrer Instruktion zu unterwerfen, die dabei gefundenen Mängel zu beseitigen, auch die etwa nicht genügend geordneten Akten instruktionsmäßig zu ordnen.

Diese von Ihnen vor dem Revisionstermin vorzunehmende jährliche Prüfung, worüber Sie ein Protokoll aufzunehmen haben, aus welchem ersichtlich ist, daß, wann und in Gegenwart welcher Ortsgerichtsmitglieder, sowie bezüglich welcher Einträge Ihre Revision vorge gommen wurde, hat sich vorzugsweise auf mangelnde Beglaubigungen und fehlende Unterschriften, fehlende oder wesentlich mangelhafte Einträge don Hypotheken oder Löschungen im Register, mangelhafte Abschrift der amtsgerichtlichen Verfügungen, wie Auslassungen von Worten, unrichtige

lngabe des Datums der gerichtlichen Verfügungen und unterlassene Unterstreichung derselben, sowie nicht instruktionsmäßig vollzogene Löschungen u erstrecken. N Dieses von Ihnen aufzunehmende Revisionsprotokoll haben Sie in dem von uns abgehalten werdenden Revisionstermine vorzulegen. Die schuldvoll unterlassene Berichtigung vorbemerkter Mängel unterliegt angemessener Ahndung.(Verweis und selbst n Sellheim. Weber.

Ausschreiben. Mein Ausschrelben gegen Andreas Oestereich von Fechenheim bringe ich in Erinnerung i

Ausschreiben. Gegen den angeblichen Reinhard Kuͤmmel aus Gersfeld, zuletzt Knecht bei Pachter Schaar zu Petterweil, ist wegen eines zum seines Dienst⸗Herrn und des Heinrsch Schleuning zu Petterweil verübten Diebstahls nachverzeichneter Gegenstände: eine buntgestreifte Reise Tasche, ein Paar neue Hosen von fichsischem Stoff, gestreift, ein Paar helle Hosen, auf dem linken Knie gerissen, ein graues baumwollbiebernes Hemd, die Brust mit rothen Blumen verziert, weiß und blau sewirfeltes Hemd mit glatter Brust, mit Bindchen, mit weißen

Porzellanknöpfen, ein Arbeitskittel, hell und dunkelblau gestreift und zwei weiße Umlegkragen, schem Amtsgericht Vilbel Haftbefehl erlassen. Um Fahndung nach dem Thäter und den Ablaten wird ersucht. Friedberg den 1. März 1888

Deutsches Reich.

von Großherzog Der Großherzogliche Amtsanwalt Kolb.

25,000 M., als außerordentliche Ausgabe einen

p. Darmstadt. Am Donnerstag bewilligte Beitrag von 20,000 M. und als weiteren man in der zwelten Kammer zunächst als Dispositlonsfonds 10,000 M., zus. 115,000 M. ö urdeutliche Ausgabe den Beitrag zur Erbauung Den Dispositionsfonds beantragten Arnold, hausbauten wurden 120.000 M., zur Erweite⸗ von Kreisstraßen wie seither mit 60,000 M., Kredel, Pfannstiel, Schönberger u. A. auf rung des Landeshospitals Hofheim 42,000 M. 100,000 M. zu erhohen, während Graf Oriola, bewilligt. Im Justigwesen war man mit der erer Gemeinden einen Dispositionsfonds von Schroder, u. A. eine Abaͤnderung des ganzeu! Regierung einig, daß für das Landgericht in

Wegbaugesetzes in Vorschlag brachten. Beide Anträge wurden an den Ausschuß verwiesen. Zur Unterstützung von Gemeinden bei Schul