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zur Vorbringung von Reclamationen gegen die directen Steuern pro 1888/89 bis Ende Juni erstreckt worden. hierdurch zur Kenntniß der Steuerpflichtigen gebracht.
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1888. Dienstag den 5. Zuni.
Oberhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch ge. 3 und Freitag Abend ausgegeben. Areisblatt für den Kreis Friedberg.
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Annoncen: die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns
Reclamen 30 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
Amtlicher Theil. Bereffend: Die Feuervisikatlon im Jahre 1888. Friedberg den 1. Juni 1888.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Wir übersenden Ihnen die Protokolle über rubricirte Feuervisitationen und beauftragen Sie, sofort die betreffenden Gebäudebesitzer bezw. deren Stellvertreter zur Beseitigung der feuergefährlichen Baugebrechen ꝛc. mit Frist bis zum 1. Oktober l. J. aufzufordern, sowie denselben zu eroͤffnen, daß etwaige Gesuche um Erstreckung dieser Frist bei Meidung der Nichtberücksichtigung so rechtzeitig bei Ihnen vorgebracht werden müssen, daß darüber vor Ablauf jener Frist von uns entschieden werden kann. Nur in besonderen Fällen und bei ausreichender Begründung wird solchen Gesuchen willfahrt werden.
Nach Ablauf der Frist wollen Sie die vorgeschriebene Nachvisitation vornehmen, den Befund in die Protokolle eintragen und diese nebst den gegen die Saͤumigen auf Formularpapier zu erstattenden Polizeianzeigen bis 10. Oktober l. J. unfehlbar an uns einsenden.
Dr. Braden.
Betreffend: Die Feldbereinigung in der Gemarkung Okarben. Bekan ntmachung.
Die Großherzogliche Obere landwirthschaftliche Behörde als Landescommission für Feldbereinigung hat auf Antrag des Unterzeichneten auf Grund vom Artikel 42 des Gesetzes über die Feldbereinigung vom 28. September 1887 die Anwendung des Artikel 32 l. c. betreffend das Schiedsgericht auf das Feldbereinigungsverfahren in der Gemarkung Okarben für zweckmäßig erachtet. Ich lade deßhalb sämmtliche betheiligte Grundbesitzer zu der Samstag den 16. Juni, Vormittags von 11 bis 12 Uhr auf dem Rathhause zu Okarben stattfindenden Wahl eines Schieds— richters und dessen Vertreters mit dem Bemerken ein, daß wählbar nur solche Personen sind, die bei rubricirtem Verfahren nicht betheiligt sind.
Friedberg den 30. Mai 1888. Der Vollzugs-Commissär für Feldbereinigung:
Dr. Wallau.
Betreffend: Die Feldbereinigung in der Gemarkung Kloppenheim. Bekanntma ch ung. Die Großherzogliche Obere landwirthschaͤftliche Behörde als Landescommission für Feldbereinigung hat auf Antrag des Unterzeichneten auf Grund vom Artikel 42 des Gesetzes über die Feldbereinigung vom 28. September 1887 die Anwendung des Artikel 32 J. c. betreffend das
1 Schiedsgericht auf das Feldbereinigungsverfahren in der Gemarkung Kloppenheim für zweckmäßig erachtet. Ich lade deßhalb sämmtliche betheiligte
Grundbesitzer zu der Samstag den 16. Juni, Nachmittags von 1 bis 2 Uhr auf dem Rathhause zu Kloppenheim stattfindenden Wahl eines Schieds— richters und dessen Vertreters mit dem Bemerken ein, daß wählbar nur solche Personen sind, die bei rubricirtem Verfahren nicht betheiligt sind. Friedberg den 30. Mai 1888. Der Vollzugs-Commissär für Feldbereinigung
Dr. Wallau. Bekanntmachung. Nach dem heute eingetroffenen Erlaß Großherzoglichen Ministeriums der Finanzen, Abtheilung für Steuerwesen, ist die allgemeine Frist Diese Frist⸗Verlängerung wird Die Großherzoglichen Steuer-Commissariate
Friedberg am 1. Juni 1888. Butzbach: Hechher. Friedberg: Schober. Deutsches Reich. Secretär Rolshausen, zum Hof-Secretär, der Darmstadt. Der Kreisveterinärarzt Pro- Secretär Drexel zum Kanzleisecretär und der fessor Dr. Winkler in Gießen wurde unter Be— Finanzaspirant Seeling zum Hofmarschall Amts— lassung in diesem Amte, zum zweiten Lehrer ain e, f Veterinärheilkunde an der Landes-Universität, der— Militär-Dienstnachricht. von Perbandt, prov. Assistent an der geologischen Landesanstalt, Major vom Generalstabe des 14. Armee-Corps Dr. Chelius, zum Assistenten, der Sekretär l unter Versetzung zum großen Generalstabe, dem Oberbetriebsinspektor der Main-Neckar⸗Bahn als Generalstabs Offizier zur 3. Armee-Inspek
Stahl zum Eisenbahnbaumeister bei den Ober⸗ tion nach Darmstadt kommandirt Ru n ö dem Flu hessischen Bahnen, der Stationsgehilfe Freimann Berlin, 31. Mai. Fürst Bismarck ver⸗(— 2. Juni. Einer Meldung aus Schloß Fried⸗ aus Nidda zum Stationsassistenten, der Finanz- weilte bis 5 Uhr bei dem Kaiser. Der Kaisersrichskron zufolge war der Nachtschlaf des Kai— aspirant Schäffer aus Darmstadt zum Kalkulator und die Kaiserin fuhren nachher im offenen ssers nicht besonders gut und durch öftere Husten⸗
Prinzessinnen-Töchtern. Der Kaiser stieg ohne Hilfe die Treppe hinauf, begab sich, von der Kaiserin begleitet, nach dem geschlossenen Wagen und fuhr durch die festlich geschmückte Straße nach Friedrichskron. Bei Sonssouci bildeten die Schulen Spalier. Trotzdem der Regierungs— dampfer„Marie“ der„Alexandra“ vorausfuhr, um die Wasserstraße freizuhalten, waren hunderte von Ruder- und Segelbooten auf dem Flusse.
Wagen nach dem Grunewald. Der Kronprinz anfälle unterbrochen; Appetit und Allgemeinbe—
bei den Oberhessischen Bahnen ernannt, dem Ober⸗ 0 wachtmeister Neubauer im Gendarmerie-Corps, bei seiner Versetzung in den Ruhestand, der Cha— rakter als Sekonde-Lieutenant verliehen und der Hilfswagenwärter bei der Main-Neckar-Bahn Gauß aus Heppenheim zum Wagenwärter ernannt,
— ferner wurde: der Gerichts-Schreiber Kehr in
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Nieder-Olm zum Gerichtsschreiber in Worms, der Gerichtsschreiber Ott in Worms zum Ge— richtsschreiber in Nieder-Olm ernannt, der Kreis— baumeister Baurath Schöneck in Groß-Gerau an das Kreisbauamt Mainz versetzt, der Baumeister
Jager aus Darmstadt zum Kreisbaumeister, die — Haumeister Daudt aus Bessungen, Reuting aus 71 Darmstadt, Luctus aus Darmstadt, Klingelhöffer — aus Alsfeld, zu Kreisbauassessoren, der Geometer * Franciscus aus Laubach zum Geometer bei dem 1 Ministerium, die Kreis⸗Bauausseher⸗Aspirauten 74 18 Berkes von Pfeddersheim und Aßmuth von Bes—
— 1 sungen zu Straßen-Meistern ernannt, der Hof— e kammerrath Nau, unter Anerkennung seiner Dienste 1 temporär in den Ruhestand versetzt, der Kanzlei—
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und die Kronprinzessin verweilten längere Zeit im Schlosse zu Charlottenburg. Das Kaiserpaar kehrte um 6 Uhr zurück. Der Kaiser besuchte
dann zum ersten Male das Mausoleum, ließ
sich am Sarge Kaiser Wilhelms nieder und verrichtete ein stilles Gebet.— 1. Juni. Wie
der„Nat.⸗Ztg.“ aus Charlottenburg gemeldet wird, hatte der Kaiser eine weniger gute Nacht. Husten und Eiterabsonderungen traten stärker als sonst auf und in Folge des dadurch beding— ten häufigen Canülenwechsels wurde der Schlaf des hohen Patienten mehrfach unterbrochen.
Bei der heutigen Morgenconsultation der Aerzte
war der Kaiser noch zu Bett. Er äußerte aber den lebhaften Wunsch, die beabsichtigte Fahrt nach Potsdam heute anzutreten. Dieselbe wurde denn auch zur bestimmten Zeit ausgeföhrt. Das Kaiserpaar und der Kronprinz mit Gefolge trafen um 1 Uhr auf dem Dampfer„Alexandra“ auf der Matrosenstation Glienecke ein, empfangen
von der Erbprinzessin von Meiningen und den
finden sind befriedigend. Der Kaiser erholte sich jedoch im Laufe des Tages zusehends von der Müdigkeit. Infolge des starken Windes schlugen die Aerzte dem Kaiser vor, Mittags nicht in den Park zu gehen. Der Kaiser wird nach den bis jetzt getroffenen Dispositionen den Monat Juni hindurch in Schloß Friedrichskron bei Potsdam residiren. Alsdann gedenkt er sich auf 6 bis 7 Wochen nach Homburg zu begeben und von dort etwa um die Mitte des August nach dem Charlottenburger Schloß zurückzukehren.— 3. Juni. Der Kaiser hatte eine bessere Nacht als die vorhergegangene, die Ermüdung ist gänzlich gewichen. Um 10 Uhr fuhr der Kaiser und die Kaiserin in den Wildpark.
— Was den Gesetzentwurf betreffend die Verlängerung der Legislaturperioden anbelangt, so hört die„Kreuzzeitung“, daß der Kaiser that— sächlich das Gesetz vollzogen, die Publication indessen nachträglich untersagt hat.
Straßburg. Das Reichsgericht beschloß,


