Ausgabe 
4.9.1888
 
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Dienstag den 4. September. 4 104.

berhessischer Anzeiger.

Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag,

Areisblatt für den Kreis Friedberg. Donferstag und Samsiag.

Annoncen: die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf.; ein Bele eg. 1 10 8* 5 g kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern doweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post e

An die Bewohner Friedbergs und der Umgegend.

Zur Feier des Geburtstages S. K. Hoheit des Großherzogs

wird

i i Mittwoch den 12. J. Mts., Nachmittags 1 Uhr, ein Festessen im Hötel Trapp dahier stattfinden, zu welchem die Bewohner der Stadt Friedberg und der Umgegend hierdurch freundlichst eingeladen werden. Auswärtige, sowie sonstige hiesige Einwohner, welchen die in Umlauf gesetzte Liste etwa aus Versehen nicht zukommen sollte, werden bis zum 10. l. Mts. ihre Anmeldung im Hötel Trapp zu bethätigen. g f Die Bewohner der Stadt Friedberg werden ersucht, durch Schmücken ihrer Häuser zur Feier des Tags mitzuwirken. Friedberg den 3. September 1888. Im Auftrag des Comité's: Dr. Braden, Kreisrath.

gebeten,

Amtlicher Theil. Der Großherzogliche Kreisrath des Kreises Friedberg

4 beehrt sich die Herren Bürgermeister der Gemeinden des Sparkassebezirks Friedberg-Butzbach mit Bezug auf§. 7 der Statuten des Mathilden

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Jeometer genöthigt, nach dem gegenwärtigen Besitzstande aufzunehmen

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slifts auf Montag den 17. September 1888, Vormittags Uhr, in den Rathhaussaal zu Friedberg zur Erledigung folgenden

Gegenstandes der Tagesordnung einzuladen: Wahl von je drei Mitgliedern des Verwaltungsraths der beiden Kassenbezirke. Im Falle der Großh.

Bürgermeister verhindert sein sollte, ist der Beigeordnete und in dessen Verhinderung ein Gemeinderathsmitglied zum Erscheinen einzuladen. Friedberg den 31. August 1888. Dr. Braden.

Einladun zu der auf Montag den 17. September 1888, Vormittags. auf Grund des F. 9 der Statuten anberaumten General Versammlung des Mathildenstifts Friedberg⸗Butzbach. Die Versammlung findet in dem Rathhaussaale zu Friedberg statt und kommen in derselben, mit Bezug auf F. 8 der Statuten zur Verhandlung:

Rechnungsablage 18861 Rechnung.

Erstattung des Verwaltungsberichts der Mathildenstiftung für verwahrloste Kinder zu Friedberg.

Festsetzung des Voranschlags für 1889; hierbei

Prämiirung von Dienstboten.

Unterstützung für die Ueberschwemmten Norddeutschlands in 1888.

Ergänzung des Vorstandes. Zu recht zahlreichem Besuche ladet ein. Friedberg den 31. August 1888.

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Der Präsident des Mathildenstifts Friedberg-Butzbach. Dr. Braden.

Bekanntmachung. Betreffend: Die Aufnahme des Besitzstandes zur Feldbereinigung in der Gemarkung Bruchenbrücken.

Mittwoch den 5. September l. J. wird mit der Vermessung der einzelnen Grundstücke in der Flur IX. Gewann Haingrund und an der Ilbenstädter und Assenheimer Grenze und deren naͤchsten Umgebung von dem Geometerpersonal begonnen.

Die betreffenden Grundbesitzer werden ersucht, dieser Messung beizuwohnen und zugleich dringend eingeladen, die vorhandenen Par ellengrenzsteine vorschriftsmäßig aufzuräumen und kenntlich zu machen und da, wo Parzellengrenzsteine gänzlich fehlen, die Grenzpunkte mit Lebereinkunft der Nebenläger durch dauerhafte Pfähle von der vorge schriebenen Größe zu bezeichnen.

Werden diese Grenzen nicht auf solche Weise bezeichnet, so ist der

und haben sich alsdann die Grundbesitzer alle dadurch entstehenden Nachtheile zuzuschreiben.

In keinem Falle ist der Geometer verbunden, nachträgliche Ver änderungen unentgeltlich vorzunehmen und die späterhin aus Unter⸗ lassung der genannten Vorschriften entstehenden Reklamationen können ebenfalls nur auf Kosten der betr. Grundbesitzer beseitigt werden.

Eine Wiederholung dieser Bekanntmachung im Kreisblatt erfolgt nicht mehr, dagegen wird durch täglichen Anschlag am Gemeindehaus zu Bruchenbrücken von dem Feldbereinigungsgeometer Müller der Ort des jedesmaligen Vermessungsgeschaͤftes genau angegeben.

Friedberg den 31. August 1888. Der Vollzugscommissär

Dr. Wallau.

Bekanntmachung.

Das nachstehende Polizeireglement bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß.

Friederg den 31. August 1888.

Großherzogliches Kreisamt Friedberg. J. V.: Dr. Wallau.

*

Polizei-Verordnung.

Auf Grund der 88. 5 und 6 litt. 1 der Allerhöchsten Verordnung über die Zolzelverwaltung in den neuerworbenen Landesthellen vom 20. September 1867, owie des§. 142 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 883 wird unter Zustimmung des Krels⸗Ausschusses für den in den Gemarkungen Homburg, Friedrichsdorf und Dornholzhausen gelegenen Ausgrabungs-Bezirk der aömischen Saalburg verordnet, was folgt:

§. 1. Das unbefugte Befahren der Saalburg-Anlagen und Wege mit be pannten Fuhrwerken jeder Art, sowie das Reiten daselbst sist verboten.

§. 2. Es ist ferner verboten: 1. das Betreten umzäunter Räume und das Oeffnen von Schutz- und Schließ

Vorrichtungen;

2. die Beschädigung der Mauern, Gebäulichkelten, Wälle, Schutzbächer, Geländer

Frledberg am 31. August 1888.

und Einfriedigungen, der Tische und Bänke, sowie der Brunnen und der Be⸗ und Entwässerungsanlagen;

3. das Abbrechen von Blumen und Zweigen, Beschädigen von Bäumen, das Um⸗ werfen oder Fortnehmen von Pfählen und Barrierestangen, Wegweisern und Warnungs⸗ oder Merkzeichen oder Steinen;

4. jede Verunreinigung der Wege und Anlagen.

§. 3. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen werden, soweit nicht auf Grund des Strafgesetzbuchs höhere Strafen Platz grelfen, mit Geldbußen bis zu 30 Mark bezw. im Falle des Unvermögens mit entsprechender Haft bestraft. §. 4. Gegenwärtige Polizel- Verordnung tritt mit dem 1. Jult d. Is. in Kraft. Homburg v. d. H. den 23. Juni 1888. Der Königliche Landrath. Frhr. v. d. Heydt.

12Cͤ ² m Ausschreiben.

5 Es wird ersucht, den dermaligen Aufenthaltsort des Konrad Hebdersch aus Zeilbach im Kreis krücken, anher mitzuthellen.

Alsfeld, zuletzt Dienstknecht des Johannes Guth I. in Bruchen Der Stellvertreker der Staatsanwaltschaft. Schulttspahn, Forstmeister.