Ausgabe 
1.12.1888
 
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Betreffend: Die Wahl der Kreistags-Abgeordneten für den Kreis Friedberg, insbesondere Seitens der

vorstehenden Erfordernisse bel dem bis dahin Wahlberechtigten nicht mehr zutrifft. krichtlichen Untersuchung, wenn dieselbe wegen Verbrechen oder wegen solcher Ver konnen, eingeleitet oder wenn die gerichtliche Haft verfügt ist.

Wahlen befähigten Personen können, sofern die im vorhergehenden Artikel unter

der hohen Gäste statt.

Samstag den J. Dezember.

Oberhessischer

Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

M 142.

Anzeiger.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag. Donnerstag und Samstag.

Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

Annoncen: die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzei Frdsi 1 7 i 2 5 5 5 lokal zeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.

Amtlicher Theil.

Höͤchstbesteuerten. Friedberg am 28. November 1888.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

a nn Art. 26 des Gesetzes vom 12. Juni 1874, die innere Verwaltung und die Vertretung der Kreise und Provinzen betreffend, ha en die nachgenannten drei, von den 50 Höchstbesteuerten des Kreises gewählten, Mitglieder des Kreistags auszutreten und sind deßhalb durch Ergänzungswahlen zu ersetzen, nämlich:

Herr Graf Oriola zu Büdesheim, Herr Bierbrauer Melchior zu Butzbach, Herr Bierbrauer Windecker zu Friedberg.

i Mit Verweisung auf die nachstehend abgedruckten Art. 16, 17 und 18 des angezogenen Gesetzes laden wir Sie ein, zwecks Ermittelung der hiernach zur Vornahme der Ersatzwahl stimmberechtigten 50 Höchstbesteuerten uns längstens bis zum 15. Dezember l. J. diejenigen 10 Steuer- pflichtigen mit genauer und vollständiger Angabe der Namen und unterscheidenden Bezeichnungen anzugeben, welchen in Ihrer, resp. Gemeinde die hoͤchsten Communalsteuer-Kapitalien zugeschrieben sind und zwar unter Beifügung dieser Normalsteuer-Kapitalien. Befinden sich unter denselben solche, die in anderen Gemeinden des Kreises Friedberg noch weiter besteuert sind, so wollen Sie vor Einsendung des Verzeichnisses durch Anfrage bei den Bürgermeistereien der betreffenden anderen Gemeinden sich den Betrag dieser weiteren Communalsteuer-Kapitalien mittheilen lassen und in den Verzeichnissen ebenfalls unter Namhaftmachung der Gemeinden, für welche solche bestehen, beisetzen.

Wir erwarten pünktliche Befolgung unserer Verfügung.

5 Art. 16: Zur persönlichen Theilnahme an der den fünfzig, bezw. hundert Höchstbesteuerten zustehenden Wahlen sind, vorbehältlich der nachfolgenden besonderen Bestimmungen dieses Gesetzes, nur solche männliche Personen berechtigt, welche a. in dem Kreise einen Wohnsitz haben, oder Grundeigenthum oder eine Gewerbs anlage in demselben besitzen, b. Angehörige des Deutschen Reichs und selbstständig sind, o. sich im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte befinden. Als selbstständig(b) wird derjenige angesehen, welcher das 25. Lebensjahr vollendet hat, sofern ihm das Recht, über sein Vermögen zu verfügen und dasselbe zu verwalten, nicht durch ge richtliche Anordnung entzogen ist. Das Wahlrecht geht verloren, sobald eines der

Dr. Braden.

mit ihrer Vollmacht durch einen sonstigen Vertreter; 5) die gemeinschaftlichen Besitzer eines Grundeigenthums durch einen der Mitbesitzer, die Theilnehmer eines gewerb⸗ lichen Unternehmens durch einen derselben. Außerdem steht die Theilnahme an der Wahl durch bevollmächtigte Vertreter frei den Mitgliedern regierender oder standes⸗ herrlicher Familien und solchen Wahlberechtigten, welche außerhalb des Kreises wohnen. Die Stellvertreter müssen im Kreise wohnen und im Uebrigen, abgesehen von der Steuerzahlung, den Erfordernissen entsprechen, welche Art. 16 für die Wahlberechtigung vorschreibt.

Art. 18: Bei der Ermittelung der Höchstbesteuerten wird nur die von inner⸗ halb des Kreises gelegenen Immobilien zu entrichtende Grundsteuer, die von inner⸗ halb des Kreises befindlichen Gewerbsanlagen oder wegen Wohnsitzes innerhalb des Kreises veranlagte Gewerbsteuer und die bei den Communalumlagen innerhalb des Kreises in Anrechnung kommende Einkommensteuer angerechnet. Sind unter den zur Wahl quallsieirten Höchstbesteuerten mehrere, welche eine gleich große Steuer ent⸗ richten, so sind dieselben gleichmäßig, auch wenn die Zabl von 50, beziehungsweise 100 dadurch überschritten werden sollte, zur Wahl berechtigt. Steuerzahlungen der Ehefrau werden mit denjenigen des Ehemannes, Steuerzahlungen minderjähriger, beztehungsweise in väterlicher Gewalt befindlicher Kinder werden mit denjenigen des Vaters zusammengerechnet. Steuerzahlungen kommen nur in den Beträgen zur An⸗ rechnung, welche schon in dem, dem Jahr, in welchem die Wahl stattfindet, vorher gehenden Jahr entrichtet worden sind, es sei denn, daß sie auf Objeeten haften, welche im Erbgang erworben sind.

Es ruht während der Dauer eines Concurses, ferner während der Dauer einer ge

gehen, welche den Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte nach sich ziehen müssen oder

Art. 17: Außer den nach Art. 16 zur persönlichen Theilnahme an den a.. bezeichneten Erfordernisse bei ihnen zutreffen, durch Stellvertreter sich bethei ligen: 1) unter Curatel stehende Personen durch ihren Vormund oder Curator; 2) unverheirathete Frauen durch von ihnen bevollmächtigte Vertreter; 3) der Staat durch einen bevollmächtigten Vertreter; 4) Aetiengesellschaften, Commandttgesellschaften auf Actten, juristische Personen, jedoch mit Ausnahme der politischen Gemeinden, Stiftungen durch den nach ihren Statuten oder Verfassungen befugten Vertreter oder

Betreffend: Feldbereinigung in der Gemarkung Ober-Erlenbach. Bekanntma ch ung.

Nachdem die am 7. November l. J. abgehaltene Abstimmung über rubr. Projekt ergeben hat, daß mehr wie ein Fünftheil der bethei

ligten Grundbesitzer, welche mehr als die Hälfte der in Betracht kommenden Fläche besitzen, für die Feldbereinigung in der Gemarkung Ober⸗ Erlenbach gestimmt haben, so wird dieses Resultat unter dem Hinweis bekannt gemacht, daß das Abstimmungsprotokoll nebst Zusammenstellung

des Resultates in der Zeit vom 3. bis 10. Dezember auf dem Amtszimmer der Großherzoglichen Buͤrgermeisterei Ober-Erlenbach offenliegen. Einwendungen gegen die Zulässigkeit oder Rechtsbeständigkeit des Ergebnisses sind binnen 14 Tagen, von dem Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, mittelst schriftlicher Beschwerde bei der Großherzoglichen oberen landwirthschaftlichen Behörde geltend zu machen.

Friedberg den 29. November 1888. Der Vollzugs-Commissär für Feldbereinigung: Dr. Wallau.

Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg. Ernannt und verpflichtet wurde: Konrad Beppler III. von Kirch-Göns als Wiesenvorstandsmitglied.

Ausschreiben. Um Auskunft über den Aufenthaltsort des Johann Scheiner, Schneidergeselle von Kreusenheim, wird ersucht. V. 16/88.

8 88. Der Großherzogliche Amtsanwalt: Friedberg den 28. November 1888.

ferner für internationale Abruͤstung, gegen die gegen Richter's und Liebknecht's Ausführungen Der weben ae und gegen 55 e 1. 1 5. 5 ne e Großfürstin Sergius von Rußland sind nehmungen aus. Staats ekretär v. Bötticher[der Reichsschuld an. v. Bennigsen wi erleg bens eee hier e den Redner, Thatsachen vorzubringen gleichfalls die Ausführungen Liebknecht's und und 6 Neuen Palais abgestiegen. oder sich an den officiellen Theil desReichs wünscht die Socialgeseßgedung in den noch Der Gerichts-Accessist von Starck wurde anzeigers zu halten. Die internationale Ab- übrigen 2 Sessionen 585 h bskazurperiede ab⸗ zum Hofjunker ernannt und der Gerichtsschreiber rüstung sei unausfuͤhrbar, weil deren Aufrecht geschlossen zu sehen. 29. Nov. nen Stork in Nidda auf Nachsuchen, unter Aner- erhaltung Niemand garantiren könne. Fürst tag genehmigte in erster 55 zweiter Lesung die kennung seiner Dienste, in den Ruhestand versetzt. Bismarck habe stets den Frieden zu erhalten Genehmigungspflicht der Anstalten zum Trocknen Berlin, 30. Nov. Großfürst und Groß- gesucht. Daß die Socialgesetzgebung nicht alle und Gan wgre Thierfelle zꝛc. Ferner fürstin Wladimir sind gestern hier eingetroffen. Uebelstaͤnde beseitigt habe, wisse die Regierung. in erster Lesung die Aenderung des Gesetzes be⸗ Abends d bei dem Kaiser ein Diner zu Ehren Die Sozialistenpartei, nicht die Regierung, treibe treffend die Nationalität der Kauffahrteischiffe ac. ends fand bei eine Politik der Verhetzung, die Regierung wolle Kiel. Gegen 9 1 Bene ist An⸗ 98 5 ˖ igen Fortsetzung Versöhnung der Gegensätze und die Förderung klage wegen Abdrucks des kronprinzlichen Tage⸗ der ee ele ale er. Redner fordert die Opposi⸗ buchs von 1866 1 8 2 5 Strafantrag ist Liebknecht gegen dieCartell-Presse und tionsparteien auf, an der Lösung dieser Auf- ist vom Kaiser gestellt worden.

. 1 i V sland 0 Akie der Heeres- gabe mitzuhelfen, wenn nicht, dann dem Volke f Aus 4 en en. 15 Glauben zu lassen, daß die Politik der Belgien. Brüssel, 29. Nov. Aus Chalerot

Armen⸗Gesetzgebung. Der Redner sprach sich! Regierung die rechte sei. Graf Behr polemisirt wird berichtet: Der Streik erstreckte sich heute

Deutsches Reich. Darmstadt, 28. Novbr.

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