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2 Früfung der Verhältnisse von der Dringendheit der beabsichtigten Arbeiten überzeugt hat,
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1888. Famstag den J. September. 103.
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Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch
Annoncen: die einspaltige 8 15 Pf.,
ie vorgängige Einholung einer polizeilichen Erlaubniß hierzu nicht erforderlich. Die Landwirthe,
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.
und Freitag Abend ausgegeben. 15 Kreisblatt für den Kreis Friedberg.
auswärtigen Einsendern 0
Amtlicher Theil.
Veli chung Der Senat der Königlichen Akademie der Künste zu Berlin beabsichtigt, mit der in diesem Jahre daselbst stattfindenden akademischen Funstausstellung eine Lotterie von Kunstwerken, bestehend in Oelgemaͤlden, Skulpturen, Aquarellen ꝛc. zu verbinden. Mit Entschließung vom 17. l. Mis. hat Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz die Erlaubniß zum Vertrieb von dosen im Großherzogthum ertheilt. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Friedberg den 30. August 1888. J. V: Dr. Wallau.
Bekanntmachung.
Zur Beseitigung von Zweifeln, welche unter der landwirthschaftlichen Bevölkerung der Provinz Oberhessen darüber aufgetaucht sind, ob nd unter welchen Umständen und Formen landwirthschaftliche Arbeiten an Sonn- und Festtagen gesetzlich zulässig sind, bringe ich nachstehend as alle Zweifel in dieser Beziehung beseitigende Ausschreiben Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 22. Oktober 1856 zum Abdruck.
Friedelhausen am 17. August 1888. Der Präsident des landwirthschaftlichen Vereins von Oberhessen.
Adalbert Freiherr Nordeck zur Rabenau.
zu Nr. M. d. J. 13,495. 23. Darmstadt am 22. Oktober 1856. betreffend: Die Sonntagsfeier, insbesondere die Vornahme landwirthschaftlicher oder gewerblicher Arbeiten an Sonn- und Festtagen.
Das Großherzogliche Ministerium des Innern an die Großherzoglichen Kreisämter. Nach Art. 224 des Polizeistrafgesetzes sind öffentliche oder geräuschvolle Handtierungen und Arbeiten der Landwirthe, Fabrikanten, handwerker und sonstigen Gewerbsleute, sowie dergleichen Waldarbeiten, dringende Fälle— wie Erndtearbeiten bei ungünstiger Witterung und ei beginnender Weinlese— ausgenommen, an Sonn- und Festtagen gänzlich untersagt.
Zur Vornahme landwirthschaftlicher oder gewerblicher Arbeiten der bezeichneten Art an Sonn- und Festtagen in dringenden Fällen ist Fabrikanten ꝛc., welche solche Arbeiten an Sonn- und Festtagen vornehmen oder vornehmen lassen, haben aber genügend nachzuweisen, daß ein dringender Fall wirklich vorgelegen hat. en deren eigenem Juteresse erscheint es daher als gerathen, daß dieselben in Fällen der fraglichen Art von der beabsichtigten Arbeit der Polizei— lehörde im Voraus die Anzeige machen und deren Zustimmung zur Vornahme der Arbeit erwirken, um sich hierdurch gegen eine polizeigerichtliche Berfolgung zu sichern. Fur diesen Fall wollen wir gestatten, daß von der betreffenden Localpolizeibehörde, wenn sich dieselbe durch sorgfältige
1 Was die Arbeiten anbelangt,
serboten,
eligerichtet. pedigers Dr. Kögel hält die Königin von Sachsen, Lährend der Taufe selbst der König von Schweden
kisers
Tegel nur für einzelne Faͤlle und nicht für einen läugeren Zeitraum, Pe und Festtagen als gerechtfertigt anzusehen ist,
nicht genau bezeichnen.
ertheilt werde.
die Erlaubniß zu deren Vornahme, jedoch in der Die Fälle, lassen sich wegen der Verschiedenartigkeit der hierbei in Betracht kommenden Verhältnisse Wir beschränken uns deßhalb darauf, Ihnen in dieser Beziehung Folgendes zu bemerken:
1. Die Vornahme öffentlicher oder geräuschvoller landwirthschaftlicher oder gewerblicher Arbeiten an Sonn— tikemals als entschuldigt angesehen werden, wenn durch eine passende Geschäftsein richtung die Vornahme dieser Arbeiten an Werktagen möglich gemacht werden kann. 2. Wenn wirklich ein dringendes Bedürfniß der Vornahme einzelner Arbeiten an Sonn- und Festtagen vorliegt, fur diese, nicht aber auch andere Arbeiten, welche einen Aufschub erleiden können, vorgenommen werden.
in welchen die Vornahme von Arbeiten an
und Festtagen kann dann
so dürfen doch immer
3. Wenn Gewerbtreibende mehr Arbeitsbestellungen annehmen, als sie mit ihren Arbeitern an Werktagen innerhalb der bedungenen
an den Kohlenmeilern ꝛc.,
lieferungsfrist vollenden können, so kann dieses die Vornahme von Arbeiten an Sonn- und Festtagen nicht rechtfertigen.
welche ihrer Natur nach nicht unterbrochen werden können, z. B. die Arbeiten auf den Schmelzhütten, so ist— nach Absatz 2 des Art. 224 des Polizeistrafgesetzes— deren Vornahme auch an Sonn- und Jesnagen nicht die Polizeibehörden haben jedoch darüber zu wachen, daß in den Kreis dieser Arbeiten keine solche gezogen werden, welche nicht 135 dahin gehören.
Sie wollen die Ihnen untergebenen Polizeibehörden in diesem Sinne geeignet instrutren, sowie auch sich selbst bei der Beurtheilung der 1 Sie gelangenden Anzeigen von der Vornahme verbotener Arbeiten an Sonn- und Festtagen hiernach bemessen.
v. Dalwigk.
Knorr.
Deutsches Reich. Potsdam. Der Taufact findet am 31. Aug.
in Bibliothekzimmer Friedrichs des Großen im
Stadtschlosse statt. Dasselbe wird zur Kapelle Während der Rede des Oberhof—
den Täufling. Nach der Taufe findet vor der
aiserin eine Defilircour im e Fried⸗ ichs des Großen und sodann Galatafel im Mar—
norsaal statt.
Berlin. Die„Nat.⸗Ztg.“ hält die Nach⸗ icht aufrecht, daß der Kaiser zuerst nach Wien uud dann erst nach Rom reisen werde.
— 28. Aug. Der Kaiser traf Abends von Tresden wieder hier ein und fuhr direkt in's Schloß zum Besuche des Königs von Griechen— end. Es fand sodann in den Gemächern des ein Diner statt, welchem der König d der Kronprinz von Griechenland, der grie— ch sche Gesandte und die beiderseitigen Hofstaaten
lääwohnten. Der König von Griechenland stattete
in gestrigen Nachmittag, wahrend seines Aufent— ultes in⸗Potsdam, der Kaiserin Auzusta auf Schloß Babelsberg, der Kaiserin Augusta Vic—
toria im Marmor-Palais, Friedrich in Schloß Friebrichskron seine Be—
sowie der Kaiserin auf den Abschied des General-Feldmarschalls
Moltke bezüglichen Schriftstücke im Wortlaut.
suche ab und kehrte dann von Potsdam wieder Das Abschiedsgesuch und das in Erwiederung
nach Berlin zurück, worauf derselbe den Abend über mit dem Kronprinzen von Griechenland ver— eint blieb. Der König reist morgen früh via Warnemünde nach Kopenhagen ab.
— 30. Aug. Der Kaiser, welcher am Vor— mittag den Truppenübungen auf dem Tempel— hofer Felde beigewohnt hatte, empfing Mittags das von Wien eingetroffene erzherzogliche Paar
Carl Ludwig und geleitete dasselbe nach dem
königlichen Schlosse. Der König von Schweden ist ebenfalls heute Nachmittag hier eingetroffen und vom Kaiser und dem Prinzen Heinrich empfangen worden. Nach herzlicher Begrüßung begaben sich der Kaiser und der König ins Schloß unter Voranritt und gefolgt von je einer Schwadron Gardes du Corps. Nach der„Kreuz— Zeitung“ konnte für die Reise Kaiser Wähelms ein Besuch am württembergischen Hofe gar nicht in Erwägung kommen, da der König von Wuͤrt— temberg sich seines Gesundheitszustandes wegen nächstens in ein südliches Klima zu begeben gedenkt.
— Der„Reichsanzeiger“ veroffentlicht die
desselben ergangene Allerhoͤchste Handschreiben lauten:„(übliche Anrede). Ew. Kalserlichen und Königlichen Majestät bin ich anzuzeigen ver— pflichtet, daß ich bei meinem hohen Alter nicht mehr ein Pferd zu besteigen vermag. Ew. Majestät brauchen jüngere Kräfte und ist mit einem nicht mehr felddienstfähigen Chef des Generalstabes nicht gedient. Ich werde es als eine Gnade er— kennen, wenn Ew. Majestät mich dieser Stellung entheben und mir huldreichst gestatten wollen, den kurzen Rest meiner Tage in ländlicher Zu⸗ rückgezogenheit zu verleben. Nur mit meinen innigsten Wünschen kann ich die Erfolge be— gleiten, welche Ew. Majestät glorreichen Zukunft vorbehalten sind. In treuester Ergebenheit und aufrichtigster Dankbarkeit für so viele mir zu Theil gewordene Auszeichnungen und Wohlthaten verharre ich ꝛc. 2e.“ Darauf antwortete der Kaiser: „Mein lieber Feldmarschall! Obwohl Ich Mich den in Ihrem Brief an Mich angeführten Grün— den nicht zu verschließen vermag, so hat Mich doch derselbe mit Schmerz bewegt. Es ist ein
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