U
el. Zuilt ** 1 t
her.
Ribpfa b Lentz u*
ust
7 bann u
en Kaffe
1 Den. kiaad
8
Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch
Innoncen: die einspaltige 25 15 Pf.,
ar heim sedenbergen
l n⸗Kar ben ASer⸗Erlenbach Fler⸗Erxlenbach
M anisteriums vom 25. d. Mts. zu Nr. St. M. 2611
Bonnerstag den 30. Zuni.
M 76.
dberhessischer Anzeiger.
und Freitag Abend ausgegeben.
Areisblatt für den Kreis Friedberg.
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.
auswärtigen Einsendern
5 lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise oweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), 1
11 Pf., Reclamen 30 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von
welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
Amtlicher Theil.
Großh. Ministerium des Innern und der Justiz hat dem Comité der Lott
8. 0 1 erle zur Gründung eines Unterstützungsfonds für deutsche Militärmusiker in Berlin die kFtlaubniß ertheilt, die Loose einer zu diesem Zweck zu veranstaltenden Verloosung von Musikinstrumenten und anderen Gegenständen innerhalb des Großherzogthums zu vertreiben.
5 N Jetreffend: Die Wahlen zum XXVI. Landtag.
Friedberg am 27. Juni 1887.
5 Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises, welche dem I., II., IV. und XIII. Wahlbezirk zugetheilt sind.
Nachdem die in unserem Ausschreiben vom 11. Mai d. J. berh. Anzeiger Nr. 57— angeordneten Vorbereitungen zur Wahl er Wahlmänner laut Ihrer Berichtserstattungen beendet sind, verfügen vir zufolge Auftrags Gr. Staats⸗Ministeriums nunmehr das Folgende:
1. Mit der Offenlegung der Wählerlisten ist J
Montag den 4. Juli l. J. beginnen; es hat deßhalb Seitens der Wahl-Commission die er— brderliche Bekanntmachung— Formular F.— alsbald zu erfolgen. Daß, und wann dies geschehen, ist bis längstens 4. k. Mts. an uns berichten.
2. Nach Ablauf der Offenlegungsfrist, also am 7. Juli l. J., ist gescheinigung über die geschehene Offenlegung auf Formular F. auszu— isrtigen. Ueber etwaige Einwendungen hat die Wahl-Commission zu nitscheiden und ist im Falle eines Recurses uns Zwecks Herbeiführung er Entscheidung des Kreisausschusses— darüber alsbald Vorlage zu gachen. Auf Grund der Entscheidung der Wahlcommission oder solcher
8 Kreis⸗Ausschusses sind die Listen zu ergänzen oder zu berichtigen. liernach, oder sofern Einwendungen nicht stattfanden, hat die Fest— sellung in der nach§. 21 Absatz 4 und 5 der Wahlanleitung vor— seschriebenen Weise zu erfolgen.
g 3. Die Wahlmännerwahlen haben am 20. Juli l. J. stattzu⸗ suden. Lokal, Tag und Stunde der Wahl sind spätestens am 16 Juli l. J. kannt zu machen.(Anlage G. zum Wahlprotokoll.) In dieser Be—
N n ist ausdrücklich zu verkündigen, daß Diejenigen, welche
it der Entrichtung ihrer schuldigen direkten Staatssteuer, oder falls zu einer solchen nicht herangezogen sind, sich mit ihrer Communal—
J uer länger als zwei Monate im Rückstande befinden, nur dann zur
Estimmung zugelassen werden können, wenn sie diesen Rückstand noch
is zur Wahl abführen, und daß solches geschehen, der Wahlcommission
urch Vorzeigung ihrer Steuerquittung nachweisen.
N 4. Etwa während der Offenlage der Listen vorgebrachte Re— Umationen müssen bis zu jenem Termin(20. Juli l. J.) zur Er— digung(siehe oben) gebracht worden sein.
5. Auch hat nach Feststellung der Liste der Stimmberechtigten
e Wahlcommission diese Liste der betreffenden Großh. Distrikts-Ein— ihmerei, sowie demnächst dem Gemeinde-Einnehmer, mit dem Ersuchen
zuzustellen, die Namen derjenigen darin aufgeführten Personen, welche mit der Entrichtung ihrer Staatssteuer, oder falls sie zu einer solchen nicht herangezogen sind, ihrer Communalsteuer, länger als zwei Monate sich im Rückstande befinden, in der Spalte„Bemerkungen“ mit„St. R.“ bezw.„C. R.“(Restant) in rother Tinte zu bezeichnen und ihr, nach— dem solches geschehen, die Liste möglichst beschleunigt zurückzugeben. Den Gemeinde-Einnehmern ist dabei zu bemerken, daß sie nur solche communalsteuerpflichtigen Personem als Restanten bezeichnen dürfen, welche eine Staatssteuer überhaupt nicht entrichten.
6. Die Zustellung der Wählerlisten an die bezüglichen Erheber hat Seitens der Wahlcommissionen so zeitig zu geschehen, daß solche vor dem Wahltermin wieder in Ihre Hände gelangt sein können.
7. Bei Abhaltung der Wahl werden die Wahlcommissionen sich genau nach den Vorschriften der Wahlanleitung,§§. 25 und folgende, und der Ihnen mit unserem Ausschreiben vom 20. v. Mts. mitgetheilten „Aenderungen der Anleitung zur Vornahme der Wahlen der Wahl— männer für die Ernennung der Landtagsabgeordneten“ richten.
8. Zur Vermeidung von Irrthümern wollen wir hier noch aus— drücklich hervorheben, daß in Wahlgemeinden, welche aus mehreren Gemeinden zusammengesetzt sind, die Wahl in der am meisten bevöl— kerten Gemeinde vorzunehmen sei, wohin sich die Stimmberechtigten aus der anderen Gemeinde zur Abstimmung zu begeben haben(vergl. §. 24 der Wahlanleitung) und daß auch in diesem Wahlorte die Offenlage der Listen der Stimmberechtigten und Wählbaren der aus mehreren Gemeinden zusammengesetzten Wahlgemeinde stattzufinden habe(vergl.§. 15 der Wahlauleitung).
9. Eine Uebersicht über die Wahlgemeinden, ihre Seelenzahl und die Zahl der zu wählenden Wahlmänner in jeder Wahlgemeinde folgt unten.
10. Schließlich machen wir noch darauf ausmerksam, daß im Falle der Zuziehung eines Protokollführers, solcher vorher zu dieser Handlung von uns besonders verpflichtet und daß dies geschehen, in den Wahlakten beurkundet sein muß. Eintretenden Falles wollen Sie daher rechtzeitig die Sistirung des erwählten Protokollführers zur Verpflichtung(an einem Amtstag) veranlassen.
Dr. Braden.
Ueber sicht über die den I., II., IV. und XIII. Oberhessischen Wahlbezirken angehörenden Gemeinden des Kreises Friedberg, die Seelenzahl der Wahl— Gemeinden und die Zahl der zu wählenden Wahlmänner.
Seelenzahl Zahl der zu
der Wahl⸗ wählenden Gemeinden. Wahlmänner. Rendel Rodheim Vilbel
Wahl⸗Gemeinden. Wahl-Gemeinden.
I. Wahlbezirk. 940 731 Drtelweil 551
1
1
1 II. Wahlbezirk. ioß⸗Karben 964 1202 2
1
2
Assenhelm mit Wickstadt Bad Nauheim Belenheim Bruchenbrücken Dorhelm Dorn-Assenheim Fauerbach b. Fr. Ilbenstadt Melbach Nleder-Florstadt Nieder-Rosbach Nieder Wöllstadt Ober-⸗Florstadt
i Kloppenheim 238 966
1397 809 542 770 270
e ghausen 1 1 809 1 1 1 1 1 1
fachen Hissenhelm 661
918 644
N der-Eschbach
lr Esch bach kerben 605 N Ferweil 592
Mreffend: Die Wahlen zum XXVI. Landtag.
Ober Nos bach mit Balnhards 1288
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises, welche dem I., II., IV. und XIII. Wahlbezük zugetheilt sind. Im Anschluß an unser heutiges Ausschreiben rubricirten Betreffs, benachrichtigen wir Sie, daß durch Erlaß Großherzoglichen Staats⸗
Seelenzahl Zahl der zu der Wahl- wählenden Gemeinden. Wahlmänner. 701 1290 321 1035
609 684 979 383 465
Seelenzahl Zahl der zu der Wahl- wählenden Wahl Gemeinden. Gemeinden. Wahlmänner. 796 Ober⸗Wöllstadt 1527 Ockstadt mit Straßheim 3822 Ossenbeim Reichelsheim 820 mit Bauernheim 215 Schwalheim Södel Steinfurth Weckesheim Wisselsbeim 235 mit Rödgen 230 f IV. Wahlbezirk. Wölfersheim Wohnbach XIII. Wahlbezirk.
2—
943 2614 418 609 785 633 637 936 504 1378 482 1083 2
—— 2—8
872 625
618 376
598 728
Bönstadt Staden Stammheim
2 2 22——8—
Friedberg am 27. Juni 1887.
für die bevorstehenden Landtagswahlen zu Wahlcommissären ernannt worden sind;
1. für den J. Wahlbezirk(Vilbel) Großherzoglicher Amtmann br. Wallau zu Friedberg,


