Ausgabe 
29.3.1887
 
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15 887. Dienstag den 29. März V 38.

an,en en * e 9 7 e mt, UI 383 4 7 Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch a* 6 1 83*. Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Abschnitt und Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. Donnerstag und Samstag.. in 1e ade Annoncen: die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von n auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen. unn, 7! ͤVVVVbVbwb.b.00000b0b0TbGb0bWWWWWTWWGGG be, Amtlicher Theil. G Betreffend: Abnahme des Verfassungseldes vom J. Quartal 1887. Friedberg den 30. Dezember 1886. el Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. e Zur Ableistung des rubricirten Eides haben wir folgende Termine bestimmt: * 1. zu Friedberg Dienstag den 5. April l. J., Vormittags 11 Uhr, im Rathhause, 2 2. auf dem Selzerbrunnen bei Groß⸗Karben Mittwoch den 88. April l. J., Vormittags 10 Uhr.

er Haf Die seitherige Zutheilung der Gemeinden zu den obengenannten Orten bleibt beibehalten und wollen Sie hiernach die zur Ableistung fer, des rubricirten Eides Verpflichteten vorladen lassen, sowie uns bis zum 1. April l. J unfehlbar die Namen der Geladenen anzeigen, oder 405 bone Bericht, daß Niemand zu laden ist, einsenden. Die im Rückstand befindlichen, unten Verzeichneten wollen Sie bei 3 M. Strafe vorladen lassen. 8: Zugleich werden wir in dem Termine am 88. April l. J. anderen Angehörigen der betreffenden Orte, welche Beschwerden oder

* Wuͤnsche vorbringen wollen, Audienz ertheilen. Dr. Braden. . Balthaser Reul und Fruedrich August Geck von Dorn-Assenheim; Johannes Deucker von Dortelweil; Wilhelm Leichner, Johann hüler Philipp Breiter und Heinrich Wolf von Vilbel.

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Bekanntmachung.

Jetreffend: Maßregeln gegen das Vagantenthum, hler die Errichtung von Verpflegungsstationen.

deankrezt 12. Mit dem 1. April J. J. treten an den Orten Groß Karben, Friedberg und Butzbach Naturalverpflegungsstationen zu Lasten des Kreises r us Leben und hat von da die seitherige Einrichtung der Verabfolgung von Naturalverpflegung an unbemittelte Durchreisende von Seiten der

Gemeinden in Wegfall zu kommen. Zur wirksamen Durchführung dieser Anordnung gegen das Vagantenthum ist vor Allem die Mit g hexlen wirkung des Publikums in der Weise erforderlich, daß die Verabreichung von Geld oder Lebensmitteln von Seiten

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der Einwohner und die hierdurch verursachte Unterstützung des Hausbettels gänzlich aufhört. g

Wir ersuchen daher alle Einwohner in den Gemeinden unseres Kreises, sich persönlich der Unterstützung durchreisender Bettler gänzlich in enthalten, dieselben vielmehr in allen Faͤllen an die nächste der obengenannten Verpflegstationen zu verweisen. Zudringliche Bettler wolle 2 alsbald bei den nächsten Polizeibediensteten zur Anzeige bringen oder selbst hinführen oder hinführen lassen, damit dieselben verhaftet und estraft werden. Wir haben Anordnung getroffen, daß dem Publikum der genügende Schutz gegenüber Zudringlichkeit und Drohungen seitens bgewiesener Bettler durch die Polizeiorgane zu Theil wird. Alle Arbeitgeber ersuchen wir, freie Arbeitsstellen, für welche urchreisende Personen gewünscht werden, der betreffenden Großherzoglichen Bürgermeisterei schriftlich oder mündlich mitzutheilen.

Friedberg den 23. März 1887. f Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Mit dem 1. April l. J. treten an den Orten Groß Karben, Friedberg und Butzbach Naturalverpflegungsstationen ins Leben, deren losten aus Mitteln des Kreises bestritten werden und hat deßhalb die seitherige Einrichtung der Verabreichung von Naturalunterstützungen au läbemittelte Durchreisende von Seiten der Gemeinden nunmehr in Wegfall zu kommen. Jeder um Unterstützung nachsuchende mittellose Durchreisende ist vom 1. April l. J. ab an die nächste der obengenannten Verpflegungsstationen zu verweisen. Mit denselben werden Arbeits Aachweisestellen verbunden werden und sind die bei Ihnen erfolgenden Anmeldungen alsbald den Bürgermeistereien der Orte, an welchen Ver Hlegstationen sich befinden, mitzutheilen. 12 a N

Um den getroffenen Maßregeln den gewünschten Erfolg zu sichern, ist es erforderlich, daß Ihre Ortsangehörigen sich persönlich der laterstützung aller Bettler enthalten. Dabei ist es allerdings geboten, daß dem Publikum durch die Polizeiorgane der genügende Schutz gegen zudringlichkeiten, Drohungen u. s. w. seitens der Bettler zu Theil wird und daß die sofortige Festnahme und Vorführung der auf der That egriffenen Bettler und Landstreicher erfolgt. Diejenigen Polizeibediensteten, welche sich durch Thätigkeit und Energie in dieser Beziehung aus⸗ lächnen, werden wir bei Vertheilung der Remunerationen besonders berücksichtigen. Außerdem erhält der Polizeibedienstete für jede Vorführung tes vagirenden Bettlers an das Gericht eine Vergütung von 15 Pf. pro Kilometer des Hinwegs. i n

Vorstehende Bekanntmachung wollen Sie vor dem 1. April l. J. in Ihren Gemeinden veröffentlichen und auch dem Gemeinderath in üchster Sitzung besonders Kenntniß davon geben, wie wir denn auch von demselben thätige Mitwirkung und Unterstützung zur Durchführung

i getroffenen Maßnahmen erwarten. Dr. Braden. 9 21 e Bekanntmachung. 8 treffend: Zusammenlegung der Grundstücke in der Gemarkung Vönstadt. 1. 10, Montag den 4. April l. I. findet die Wahl der sachverständigen[Steuerkapital von 2 fl. 16 kr., das zweite bis zu einem solchen von 1 5 K. 0 mmissionsmitglieder und ihrer Ersatzmaͤnner auf dem Gemeindehause 1 fl. 07 kr. herunter, das letzte Dritttheil umfaßt die Grundbesitzer, 0 u Bönstadt statt. welche mit 1 fl. 06 kr. und weniger Steuerkapital betheiligt sind. Wir bemerken hierzu: 4. Von 1212½ Uhr wählen die Grundbesitzer des 3. Dritt mann 1. Die Abstimmungsliste liegt auf dem Bürger meistereibüreau drei theils, von 12½1 Uhr diejenigen des zweiten Dritttheils, von 1 bie. ige vor dem Abstimmungstermine offen. bis Uhr diejenigen des ersten Dritttheils. 2 2. Die Abstimmung erfolgt in 3 Abtheilungen von Mittags 5. Falls in dem Termine eine Wahl nicht zu Stande kommt, Uhr ab durch je ein Dritttheil der betheiligten Grundbesitzer, in erfolgt die Ernennung der Sachverständigen durch das unterzeichnete l, e Art, daß das höchste, das mittlere und das letzte Drltttheil der Großherzogliche Kreisamt. eee Pundbesitzer, nach betheiligtem Steuerkapltal geordnet, je ein Com Friedberg den 25. März 1887. 8* n ee sionsmitglied und je einen Stellvertreter zu wählen haben. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. 1 3. Das erste Dritttheil der Grundbesitzer geht bis zu einem Dr. Braden 8 5 3 116 0 8 7 55 92 0 5 1 1 Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg. V eselle Heinrich Wilhelm Fahrenbruch von Dortelweil wurde als Polizeidiener dieser Gemeinde ernannt und verpflichtet. 0 11 3 Aus Stadt und Land. Matertalltieferungen für 1887/88 wurde an die Nach- der Halingrabenstraße, hlerzu Lieferung der 8 7 e 2, J. Friedberg. Gemelnderathssitzung vom[genannten gutgeheißen: Straßenkehren und Reinigen der Hch. Möbs X. in Rieder Mörlen, für Chaussir Arbelten

eMärz. Dem vor Eintritt in die Tagesordnung[Slinkkasten Pel. Bachmann, Abfuhr des Straßen-. Abth. H. Görg; 2. Abth. Alex. Gondolf; 3 Abth.

17 1 G. R. Ruths gestellten Antrag, an den deutschen kehrichts Joh. Thomas, zufällige Fuhren Toblas] F. Bräuning; Pflöckelteferung A Gondolf 2 Meuse er ein Glückwunsch⸗ Telegramm Namens der Stadt Arzt Ww., Anfuhr von Steinkohlen zum Gaswerk Arb. Joh. Gerster, Steinhauer F. W. lee 1 einem 90. Geburtstag zu richten, wird zugestimmt.] P. Lebeaudo. zum Wasserwerk H Stein, Ab Zimmerm. H. Fuller, Dachdecker Carl Schneider,

1 Vergebung der laufenden städtischen Arbelten und fuhr von Coke Tob. Arzt Ww., Chaussir Arbeiten] Spengler Frledr. Frick, Glaser Joh. Kreß, Schreiner

netreffend: Maßregeln gegen das Vagantenthum, hier dle Errichtung von Verpflegungsstatlonen. Friedberg den 23. März 1887.