Ausgabe 
28.7.1887
 
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1887. Donnerstag den 28. Juli. M88.

Oberhessischer Anzeiger.

Pd hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch; 1 11 ee; 5 Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, 1 5 und Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. N 8 1 25

se 11 Pf., Reclamen 30 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.

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e A ncen: die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Krei 5 1 auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen

140, 10 5 Fur die Monate August und September kann auf denOberhessischen Anzeiger bei d. 0 der Verlags-Expedition mit 67 Pf., bei den Poststellen mit 1 Mark abonnikt werden.

N Amtlicher Theil. 0 Mheffend: Maßregeln gegen den Coloradokäfer. Friedberg den 24. Juli 1887. 40 Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. n Nach einer Mittheilung des Herrn Reichskanzlers ist am 8. d. Mts. in der Feldmark Mahlitsch bei Dommitzsch(Kreis Torgau, egerungsbezirk Merseburg) das Auftreten des Kartoffelkäfers auf einer Fläche von etwa 3 ba festgestellt worden. N Die nöthigen Vertilgungsmaßregeln sind sofort angeordnet worden. Wir geben Ihnen hiervon unter der Empfehlung Kenntuniß, dem * gen Vorkommen des Coloradokäfers fortwährend besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden. Dr. Braden.

vder nag

effend: Beitreibung rückständiger Communalgefälle. Friedberg den 23. Juli 1887.

s Großh. Kreisamt Friedberg an die Großh. Bürgermeistereien und die Gemeinde-Einnehmer des Kreises.

Aus den uns vorgelegten Mahn- und Pfandlisten ersehen wir, daß viele von Ihnen mit Einleitung des Verfahrens zur Beitreibung kändiger Gefälle noch zurückstehen. Mit Rücksicht auf das Herannahen des Termins zur Stellung der Gemeinderechnungen geben wir Un auf, das Erforderliche alsbald einzuleiten und bemerken, daß wir insbesondere gegen säumige Gemeinderechner mit Disciplinarstrafe vor iht werden. Besonders erwarten wir Einleitung des Beitreibungsverfahrens gegen die Bürgen von Schuldnern, gegen welche ohne Erfolg reckt wurde, sowie gegen die Schuldner von Schulstrafen. Dr. Braden.

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8. Je.

sneffend: Die Einrichtung von Unfallmeldestellen bei den Telegraphenanstalten. Friedberg den 23. Juli 1887. 4% Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg ae Großherzoglichen Bürgermeistereien Friedberg, Wölfersheim, Södel, Melbach, Dorheim, Fauerbach b. Fr., Ossenheim, Nieder-Florstadt, Flossen 19 Ober⸗Florstadt, Staden, Rodheim, Nieder-Woͤllstadt, Assenheim, Boͤnstadt, Bad-Nauheim, Steinfurth, Ober-Mörlen. Wir benachrichtigen Sie, daß das Reichspostamt die Einrichtung von Unfallmeldestellen bei den nachstehend aufgeführten Telegraphen

I. Hutmet

Grundzüge für die Einrichtung von Unfallmeldestellen

nl, aigten genehmigt und hierbei von Erhebung eines Kostenbeitrags seitens der betheiligten Gemeinden abgesehen hat. Der Unfallmeldedienst aten pu nach Maßgabe der unten im Abdruck folgenden Grundzuͤge mit dem 1. August J. J. in's Leben treten. Wir bemerken, daß die nach⸗ aum stihnd in einer Spalte untereinander stehenden Telegraphenanstalten sich gegenseitig zu jeder Zeit anrufen können. Er Braden eng Friedberg 8 Wölfersheim 3 Södel Melbach Rodheim v. d. H. Dorheim Nieder-Wöllstadt 5 ö Berstadt Assenheim Bad Nauheim Fauerbach Bönstadt Steinfurth f Ossenheim Altenstadt Ober-Mörlen *»Nieder⸗Florstadt Lindhelm * oltet Ober⸗Florstadt Dädels heim Staden Büdingen bab!** Nieder-Mockstadt 1 Ober⸗Mockstadt hol. 11 Ranstadt

K Um die Telegraphenanlagen im allgemeinen Interesse kleinerer Landorte, welche bei Unglücksfällen dc. vielfach auf die Mithuͤlfe benach

22 b M Ortschaften angewiesen sind, zu sofortigen Meldungen nach auswärts über Feuers- und Wassersgefahr oder sonstige Unfälle auch N le hall ver Telegraphendienststunden, insbesondere während der Nacht, nutzbar zu machen, werden die Negra peer austalten der e imiggneten Fällen unter Verwendung elektrischer Weckvorrichtungen neben dem Fernsprecher als Unfallmeldestellen eingerichtet. Die Weckvor

Taaben, kehr gen werden u. A. in dem Schlafzimmer des Vorstehers der Anstalten aufgestellt. 1 1 5 2 5 10 14 0 Die Uunfallmeldestellen. nicht nur bei Brandausbrüchen, sondern auch in Krankheitsfällen, bei nächtlichen Diebstählen, bei Wassers den l geßar und sonstigen Unfällen insoweit in Wirksamkeit treten, als die vorhandenen Betriebsmittel zur rechtzeitigen Uebermittelung der betreffenden f arch 80 i tige 8 sich die Mitwirk der Reichstelegraphenanstalten bei Uebermittelung der Unfall f e suchten ausreichend erscheinen. Im Uebrigen erstreckt sich die Mitwirkung der Reichsteleg 3 8 efenden e f denn melhugen, wie bei der telegraphischen Nachrichtenbeförderung überhaupt, nur auf die Uebermittelung und Weste ung der betreffen en Meldungen. 8 5 elbstständigen Abfassung und Absendung von Unfallmeldungen sind die Telegraphenbeamten nicht in der Lage, ebensowenig können die 1 5 3 der an erufenen Anstalten damit beauftragt werden, Ort und Umfang des Feuers ꝛc. am Apparat festzustellen und das Erforderliche ylle lb an eei i. mündlich weiter zu melden. Eine derartige Thätigkeit liegt außerhalb des Wirkungskreises der Verkehrsanstalten, und 0 3180 diesen ee ar chte ict auferlegt werden. Den betheiligten Gemeinden bleibt es vielmehr überlassen, durch lung des Telegraphen gegen Bezahlung der für die betreffenden Telegramme entfallenden tarifmäßigen Gebühr rechtzeitig Huͤlse herbei U fen bezw. soweit es sich um die Orte handelt, an welche die Hülferufe ergehen, die eingegangenen Unfallmeldungen in geeigneter Weise zur

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leriß der Ortsbewohner zu bringen.

eise Ausschreiben. eee 17 14 f ˖ 1 ltsort des Konrad Balser, Dienstknecht von Steinheim, wird ersucht. rkäst ö eee i e Aufenthaltso Der Großherzogliche Amtsanwalt. Friedberg den 25 Juli- Kolb.

1* g 1 8 a 5 Tecklen ichert; in dem Darmstadt. Der ordentl. Prof. Dr. He I von Theobald und Tecklenburg gesich N 2 a eee Nachrichten Wahltresse Büdingen kämpft Rechts Anwalt zu Gießen wurde zum Rektor der W e we ie bevorstehenden Landtagswahlen kritt[ Windecker von Friedberg gegen Pfarrer Ellen⸗ssität vom 1. Oktober 1887 bis dahin 1888,

den Ruhestand versetzt. Berlin. Dem Kaiser leistet auch diesmal

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