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1887. Jamstag den 27. August. M101.

Oberhessischer Anzeiger.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag,

Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch Donnerstag und Samstag.

und Freitag Abend ausgegeben. Areisblatt für den Kreis Friedberg.

Annoncen: die einspaltige 5 5 0 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von

auswärtigen Einsendern

oweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben),

Amtlicher Theil.

Betreffend: Die Instruetion für die Aufstellung der Voranschläge der Gemeinden, auf welche die Landgemeinde Ordnung Anwendung findet, vom 20. Oetober 1874. g 1 4 5 Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises und die Vorstände von Stiftungs-, Schul- und katholischen Kirchenfonds. Das nachstehend abgedruckte Ausschreiben Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom 12. März d. J. zu Nr. M. J. 5519 Nr. 3 des Amtsblatts bringen wir andurch zur genauen Beachtung, namentlich bei Aufstellung der nächsten Voran schläge, zu Ihrer Kenntniß. Dr. Braden. Zu Nr. M. J. 5519. 5 Darmstadt am 12. März 1887. Betreffend: Die Instruction für die Aufstellung der Voranschläge der Gemeinden, auf welche die Landgemeinde Ordnung Anwendung findet, vom 20. Oktober 1874. Das Großherzogliche Ministerium des Innern und der Justiz an die Großherzoglichen Kreisämter. 4 5 2 Die durchlaufende Verrechnung der Geldanschläge der Mieth-, Pacht- und Nutzungswerthe von Objeelen bezw. Naturalien, welche die Gemeinde selbst benutzt

oder verbraucht, oder welche sie an Dritte zur Benutzung ꝛc. abgibt, wie solche die rubrieirte Instruetion vorschreibt hat bei der Revision der Gemeinde-Voranschläge und Rechnungen zu mannichfachen Anständen Veraalassung gegeben. Nachdem nunmehr mit Rücksicht auf die Bestimmungen in Art. 11 des Gesetzes vom 14. Juni 1879,

welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.

Friedberg am 24. August 1887.

die Verwaltung der Einnahmen und Ausgaben des Staats betreffend, der unentgeltliche Genuß von Dienstwohnungen, Besoldungsgrundstücken und anderen Naturalien im

Staatsbudget nur angemerkt wird, und die Instruetton zur Fertigung der Voranschläge über die Vermögensverwaltung der evangelischen Kirchen vom 31. August 1885 in

dieser Beziehung lediglich Erwähnung der Nutznießung im Erläuterungsheft fordert; erscheint es behufs Vereinfachung des Rechnungswesens und der Gleichförmigkeit

wegen angemessen, auch bei den Gemeinden von der durchlaufenden Verrechnung der Geldanschläge der eingangs erwähnten Werthe für die Folge abzusehen und nur im Erläuterungshefte geeigneten Orts innerhalb Linie das Erforderliche zu bemerken. Dementsprechend ist auch in dem Besoldungsverzeichniß Beilage 6 zum Gemeinde⸗ Voranschlag der Geldanschlag der als Gehaltstheil hingegebenen Gemeindegüter ꝛc. nur vor der Geldspalte anzumerken. Dagegen hat die Vorsebung des Holzes, der

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zu Wimpfen wurde auf Nachsuchen in den Ruhe

Früchte und der sonstigen Naturalien in der Beilage 5 nach wie vor gemäß der Vorschriften in§. 42 der rubricirten Instruction zu erfolgen. In ähnlicher Weise ist künftig auch in Bezug auf das Rechnungswesen der Stiftungs-, Schul- und katholischen Kirchenfonds zu verfahren.

Finger. Köhler. Bekanntmachung. Betreffend: Zusammenlegung der Grundstücke in der Gemarkung Okarben. Samstag den 3. September l. J. findet die Wahl der sachver Dritttheil diejenigen von 9 fl. 2 kr. bis herunter zu 3 fl. 6 kr.

und das letzte Dritttheil diejenigen von 3 fl. 5 kr. und weniger.

4) Von 9 bis Uhr wählen die Grundbesitzer des dritten Dritt theils, von bis 10 Uhr diejenigen des zweiten Dritttheils

ständigen Commissionsmitglieder und ihrer Ersatzmänner auf dem Ge meindehause zu Okarben statt. Wir bemerken hierzu: 1) Die Abstimmungsliste liegt auf dem Bürgermeistereibüreau drei Tage vor dem Abstimmungstermine offen. und von 10 bis 10½ Uhr diejenigen des ersten Dritttheils. 2) Die Abstimmung erfolgt in drei Abtheilungen von Morgens 9 Uhr 3 W bl nicht Stande c erfele ab durch je ein Dritttheil der betheiligten Grundbesitzer, in der ani 9 1 0 1 N 9 8* Art, daß das höchste, das mittlere und das letzte Dritttheil der Ernennung e e urch das meren agg Grundbesitzer, nach betheiligtem Steuerkapital geordnet, je ein herzogliche 9 1 Commissionsmitglied und je einen Stellvertreter zu wählen haben. Friedberg den 25. August 1887. 5 275 3) Das erste Dritttheil der Grundbesitzer umfaßt die Steuerkapitalien Großherzogliches Kreisamt Friedberg. von 1611 fl. 49 kr. bis herunter zu 9 fl. 41 kr., das zweite Dr. Baden.

*

Bekanntmachung.

Betreffend: Zusammenlegung der Grundstücke in der Gemarkung Kloppenheim. Samstag den 3. September l. J. findet die Wahl der sachver 2 55 kr. a 8 ständigen Commissionsmitglieder und ihrer Ersatzmänner auf dem Ge 50 kr. und das letzte Dritttheil diejenigen von 3 fl. 36 kr. meindehause zu Kloppenheim statt. Wir bemerken hierzu: f und weniger. l a 25 515 75 1) Die Abstimmungsliste liegt auf dem Bürgermeistereibüreau drei 4) Von 11 bis 11½ Uhr wählen die Grundbesitzer des 3 Dritt⸗ Tage vor dem Abstimmungstermine offen. theils, von 11½ bis 12 Uhr diejenigen des zweiten Dritttheils 2) Die Abstimmung erfolgt in drei Abtheilungen von Morgens 11 Uhr und von, 12 bis 1272 Uhr diejenigen des ersten Dritttheils. ab durch je ein Dritttheil der betheiligten Grundbesitzer, in der 5) Kommt im Termine eine Wahl nicht zu Stande, so erfolgt die Art, daß das höchste, das mittlere und das letzte Dritttheil der Ernennung der Sachverständigen durch das unterzeichnete Groß Grundbesitzer, nach betheiligtem Steuerkapital geordnet, je ein herzogliche Kreisamt. A Commissionsmitglied und je einen Stellvertreter zu wählen haben. Friedberg den 25. August 1887. 99 75 25 3) Das erste Dritttheil der Grundbesitzer umfaßt die Steuerkapitalien Großherzogliche Kreisamt Friedberg. von 1048 fl. 36 kr. bis herunter zu 30 fl. 46 kr., das zweite Dr. Braden. Ausschreiben. a d f P 8 Schö im T s ist w i z N Russenstei hers Heinrich Schmidt zu Harheim de e on desen Ning nt, allen ou das nichl Uniset, for Irn Waden ee

Dritttheil diejenigen von 27 fl. 55 kr. bis herunter zu 3 fl.

verübten Gelddiebstahls Haftbefehl erlassen. 5 f 8 ian Do 2 li 1853 Flensungen, zuletzt in Melbach und Dorheim als Dlenstknecht, gegen welchen vor Großherzoglichem Schöffengericht Ehristian Dörr, geboren am 21. Ju 53 zu Flensangen, zuleß b Grund richterlichen Haftbefehls festizunehmen und in das Amtsgerichts⸗

Friedberg das Hauptverfahren wegen Hausfrledensbruchs und Sachbeschädigung eröffnet ist, ist auf

gefängniß nach Friedberg abzuliefern. 5 5 1 Friedberg den 25. August 1887.

Der Großherzogliche Amtsanwalt Kolb.

Steckbrief.

' i li ö 11856 zu Stammheim, Kreis Friedberg im Großberzogthum Hessen Gegen die verehelichte Lackirer Swoboda, Katharine, geb. v. d. Lehr, geboren den 6. Mai 1856 z mheim, riedberg ogthum Hesse Darmstadt, welche sich T hält, soll eine durch vollstreckbares Urtheil des Königlichen Landgerichts 1 zu Berlin vom 20. Juni 1887 erkannte Gefängnißstrafe von

. wird cht, dieselbe zu verhaften und in das Cenkralgefängniß zu Cottbus abzultefern. i 2 8 n 1887. b 5* g 5 Königliche Staatsanwaltschaft beim Landgericht J.

Deutsches Reich. Darmstadt. Der Reallehrer Landmesser

machte das kaiserliche Paar in Babelsberg eine Spazierfahrt und empfing Abends die auwesen den Mitglieder des königlichen Hauses zum Thee. Heute Nachmittag wohnen der Kaiser und die Kaiserin dem Adlerschießen des Offizierscorps des ersten Garderegiments im Katharinenholze bei.

stadt zum Kalkulator 2. Kl. bei der Hauptstaats kasse, der Expeditions-Gehilfe Birkenstock aus Groß⸗Felda zum Telegraphisten bei der Main Neckar Bahn und der Gerichtsassessor Dr. Fuchs aus Darmstadt zum Regierungsassessor ernannt.

Berlin, 24. August. Gestern Nachmittag

staud versetzt. Der Kalkulator 2. Kl. bei der Hauptstaatskasse Baldauf wurde zum Kalkulator 1. Kl., der Finanzaspirant Mattern aus Darm

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