Samstag den 23. April
48.
Oberhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.
Kreisblatt für den Kreis Friedberg.
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.
N Annoncen: die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale auswärtigen Einsendern(oweit Letztere nicht
„Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
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Ar. 65) beauftragen wir Sie,
e namentlich bei den Aufstellungen für das verflossene Jahr vorge
Amtlicher Theil.
9 Zetreffend: Ermittelung der landwirthschaftlichen Bodenbenutzung und des Ernteertrags im Jahr 1887.
Friedberg den 21. April 1887.
Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien des Kreises und das Gr. Polizeicommissariat Wickstadt. 5 Wie in den vorderen Jahren hat auch in diesem Jahre eine Ermittelun tattzufinden. Unter Bezugnahme auf unsere gedruckte Verfügung vom 30. Mai
J der landwirthschaftlichen Bodenbenutzung und des Ernteertrags 1883, sowie unser Ausschreiben vom gleichen Datum(Kreisblatt
6 genau nach Maßgabe der daselbst ertheilten Instruction zu verfahren und die erforderlichen Aufnahmen unter Mitwirkung von zu bildenden Commissionen und etwaiger Zuziehung weiterer orts- und sachkundigen Personen vorzunehmen.
g Zugleich machen wir Sie darauf aufmerksam, zur Vermeidung unvollständiger Angaben, in Bezug auf die geernteten Futtermengen, wie kommen sind,
daß der Ertrag der Wiesen und der mit Klee angebauten
. 5 Flächen nicht nur die als Heu geernteten, sondern auch die grün verfütterten Futtermengen— letztere in Heu angeschlagen— zu umfassen hat. 0 Das zu diesem Zwecke erforderliche Formular werden wir Ihnen in zwei Exemplaren durch die Post zugehen lassen. Das eine FJemplar dient als Concept und ist bei Ihren Acten aufzubewahren, das andere aber nach ordnungsmäßiger Ausfüllung bis längstens
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k. November d. J. an uns einzusenden.
betreffend: Die Aufstellung einer Viehseuchenstatistik.
Das Großherzogliche Kreisamt
1 Leinewebers Johanes Habermehl von Hopfgarten.
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0 baunen geflickten Hosen und mit brauner Mütze mit Schild bekleidet. 1 Friedberg den 18. April 1887.
zetreffend: Die heimliche Entfernung des geistesschwachen Heinrich Habermehl von Hopfgarten, Sohn des 6 iaturgrauem Rock und dunkler Mütze. Statur: schwacher Körperbau, blonde Haare und stumpfe Nase. e es 1
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U zunächst gelegenen Orte wollen dies noch besonders in der Gemeinde bekannt machen. 0
Steckbrief. Gegen den Ferdinand Römer, 16 Jahre alt, aus Wölfersheim hat das Großh. Amtsgericht in Friedberg Haftbefehl wegen Enten— debstahls erlassen. Derselbe hat graue Augen, schwarze Haare und frische Gesichtsfarbe, ist von kleiner Statur und mit grauem geflicktem Rocke,
Dr. Braden. Friedberg den 22. April 1887.
Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. n Diejenigen von Ihnen, die mit dem in rubricirtem Betreffe vierteljährlich an Großherzogliches och im Rückstande sind, erinnern wir an die Erledigung binnen 8 Tagen bei Meidung von Strafe.
Kreisveterinäramt zu erstattenden Berichte J. V.: Dr. Wallau.
Friedberg den 20. April 1887.
entfernt dunkler Buckskinhose, Dr. Braden.
dem dortigen großen Exerzier— Die Großherzoglichen Bürgermeistereien
Großherzogliches Kreisamt Friedberg. J. V.: Nebel.
Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg. Friedrich Hofmann von Gonzenheim(Preußen) wurde als Wasenmeister für die Gemeinde Ober-Eschbach ernannt und verpflichtet.
Ich bitte um Fahndung und Nachricht vor Zuführung. Der Großherzogliche Amtsan walt J. V.: v. Biegeleben.
Nachdem als Eröffnungstermin für die Fohlenweide Samstag der 21. Mai l. J., Vormittags 9 Uhr,
isgesetzt worden ist, werden die Großherzoglichen Bürgermeistereien ersucht, dies in dien Gemeinden auf ortsübliche Weise bekannt machen zu lassen, die Anmeldungen 0 egen zu nehmen und baldmöglichst an das Großherzogliche Kreisamt Dieburg befördern. Dle Besitzer von Fohlen, welche von der Weide Gebrauch zu machen cbsichtigen, wollen sich bei den Bürgermeistereten melden unter Angabe der Anzahl
beschlecht, Alter, Farbe und Abzeichen der aufzutreibenden Fohlen. Die Anmel—
lungen sind bindend Im Falle mehr Fohlen zur Anmeldung kommen, als
ie Weide zu fassen vermag, entscheldet der Zeitpunkt der Anmeldung für die Frorität der Aufnahme. Mitglieder des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Dieburg iin erster L
inte zu berücksichtigen. Es können aufgetrteben werden: Hengstfohlen
Alter von 1—2 Jahren. Wallach und Stutenfohlen im Alter von 1—3 Jahren. len unter 1 Jahr finden nur dann Aufnahme, wenn das Mutterthier mit zur ebe gebracht wird. Für Hengstfohlen ist eine besondere Abthellung des Weide— ges hergerichtet, und kann auch das Schneiden der Hengste auf der Weide durch Anstaltsarzt vorgenommen werden, jedoch auf Kosten und Gefahr der Eigen— ern. Die Bedingungen für die Benutzung der Weide sind im Wesentlichen (tende: 1. Mit dem Auftrieb der Fohlen ist ein Zeugnis der Bürgermeisteret bei—
bmüngen, daß an dem letzten Standorte der Fohlen keine ansteckende Krankheit, n den Pferden geherrscht hat. 2. Der Gesundheitszustand der Fohlen wird Auftrieb durch einen Thlerarzt untersucht und auf Grund des Befundes ent— rer die Aufnahme gutgehelßen oder verweigert. 3. Für Welde und Pflege, ein—
Bekanntmachung, die Eröffnung der Fohlenweide des landwirthschaftlichen Bezirksvereins des Kreises Dieburg betreffend.
schlleßlich ärztlicher Behandlung der Thiere in Krankheitsfällen, ist von dem Besitzer für jedes Fohlen bei dem Auftrieb für das Weldejahr 1887 zu vergüten: a. von den Angehoͤrigen des Kreises Dieburg und des Sparkassebezirks Seligenstadt 25 M. b. von den übrigen 30 M. 4. Jedes Fohlen erhält pro Tag mindestens 3 Pfund Hafer und 5 Pfund Heu als Fütterung außer der Weide. Es ist den Fohlenbe— sizern gestattet, die für die Weideperiode erforderliche Quantität Hafer in Natur zu liefern; im andern Falle wird dieselbe durch das Curatorium beschafft und werden dem Fohlenbesitzer die Kosten angerechnet.— Ob die eine oder die andere Ver— pflegungsweise gewünscht wird ist bei der Anmeldung der Fohlen zu erklären. Die Kosten für Futtermittel werden angefordert werden. 5. Die zur Weide gebrachten Fohlen werden, sowelt dies nicht der Fall ist, in der Anstalt mit neuen Halftern versehen; den Preis dafür hat der Eigenthümer zu vergüten. Ketten werden auf Kosten der Anstalt selbst geltefert. 6. Die Weide endet mit dem 1. Oktober l. J. Falls eine genügende Anzahl von Besitzern wünscht und dies dei der Anmeldung zu erkennen gibt, daß bezüglich ihrer Fohlen eine Versicherung auf Gegenseitkg— keit gegründet werde, wird das Curatorlum die Einrichtung und Leitung solcher übernehmen. Außerdem bleibt es ganz allgemein jedem Elgenthümer überlassen, ob und bet welcher Gesellschaft er sein Fohlen versichern will. Glelchzeltig machen wir darauf aufmerksam, daß Penstons- und Marodepferde unter den besonders festzusetzenden Bedingungen stets in der Anstalt Auf nahme finden.
Dieburg, im April 1887. Das Curatorium der Fohlenwelde.
Heß.
Deutsches Reich.[Da rmstadt, 20.
In verstorbenen Landtagsabgeordneten Bürger— ster List, Bürgermeister Zinser zu Schlitz zum tagsabgeordneten gewählt.
N April.
f Lauterbach, 18. April. Heute wurde für Art. 26 des Feldbereinlgungsgesetzes entspinnt sich eine sprochen, wird Abs. 1 des Art. 26 noch der Fassung des lebhafte Debatte, ob das von der Regierung vorge- Ausschußantrages einstimmig angenommen. Absatz 2 wird
schlagene Schiedsgericht oder die Landeseommlssion, oder ebenfalls im Sinne der Regterungsvorlage angenommen.
der Provinz Ausschuß die entscheldende Berufsinstanz Zu Art. 27, welcher von der Zuweisung und Ausstet
bilden solle; nachdem sich auch der Regterungsvertreter nung der ErsatzGrundstücke handelt,
Zweite Kammer. Zu Ministerialrath Jaup für die Landes eommission ausge
beantragt der


