Ausgabe 
20.8.1887
 
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Famstag den 20. August. 98.

berhessischer Anzeiger.

g Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwo ö 1 1 3 5 1 3 5 ae 2 Kreisblatt für den Areis Friedberg.(schen 8 e Dienstag, 1

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Fmoncen: die einspaltige 3 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.

Amtlicher Theil.

chtigt gelegentlich der am 12. September l. J. zu Friebberg stattfindenden 26. Wanderversammlung eine Verloosung Großberzogliches Ministerium des Innern und der Justlz hat die nachgesuchte Erlaubniß zur Veranstaltung 2000 Loose à 50 Pf. ausgegeben werden dürfen und mindestens 610 o des Bruttoerlöses aus dem

Zugleich ist der Vertrieb der Loose in der Provinz Oberhessen gestattet.

getreffend: Die Bildung der für das Jahr 1887/88 nöͤthigen Weinsteuer⸗Einschätzungscommissionen. Friedberg den 17. August 1887.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg ao 3 Langenhain-Ziegenberg, Butzbach, Fauerbach v. d. H., Münzenberg, Oppers⸗ a Auen 25 önstadt, Ilbenstadt, Ober-Florstadt, Okarben, Harheim, Kloppenheim, Dez. Nüre M u Unter Hinweis auf unsere Verfügung vom 19. April auptsteueramt Gießen die Namen der gewählten Commissionsmitglieder binnen 10 Ta

nfinsterngh ft 0 5 treffend: Vertilgung von ene 8 Friedberg den 17. August 1887. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

3 Wenn auch nicht zu verkennen ist, daß die Kleeseide im laufenden Jahr weniger häufig vorkommt, als im verflossenen, so haben wir je doch bei unseren Dienstreisen in letzterer Zeit mehrfach beobachtet. Wir erinnern deßhalb wiederholt an die zur Vertilgung der Kleeseide Agen klassenen Vorschriften(ogl. Ausschreiben vom 7. September 1886, Kreisblatt Nr. 106) und beauftragen Sie, die erwählten Commissionen wie die Feldschützen zur strengsten Achtsamkeit anzuhalten. Die Feldschützen müssen, wenn sie aufmerksam sind, die Kleeseide bei ihrem Auf

1 eten immer alsbald entdecken, wir werden deßhalb gegen sie einschreiten, wo wir Kleeseide finden. Dr. Braden.

a 0 tetreffend: Das Reichsgesetz, betreffend die Unfallversicherung der bel Bauten beschäftigten Personen. Friedberg den 17. August 1887. HA Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. den drin u Zufolge Mittheilung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz hat der Großherzogliche Regierungsrath Dr. Zeller idt, gain ine Textausgabe des rubricirten Gesetzes vom 11. v. Mts. mit Einleitung und Erläuterungen, sowie einem Sachregister(im Verlag der n.. Beck'schen Buchhandlung in Nördlingen) herausgegeben. Wir machen Sie mit dem Anfügen hierauf aufmerksam, daß die Anschaffung

betreffend: Aufnahme von Kranken in die Hospitäler. Friedberg den 16. August 1887.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien und an die Vorstände der Bezirkskrankenkassen des Kreises.

Seitens der Vorstände der Hospitäler sind Klagen darüber geführt worden, daß die von Ihnen den daselbst aufzunehmenden Kranken itgegebenen Papiere vielfach ungenügend seien. Das Hospital muß bezüglich eines Kranken folgende Auskunft haben: 1. Vor- und Zunamen, Stand oder Gewerbe, 3. Geburtsjahr und Tag, 4. Religion, 5. Wohyort, 6. Geburtsort, 7. ledig oder verheirathet, 8. Vor- und Zunamen,

Stand oder Gewerbe des Ehegatten, 9. Stand oder Gewerbe, Vor und Zunamen des Vaters, 10. Vor- und Zunamen der Mutter.

Wir beauftragen Sie deßhalb, mit jedem aufzunehmenden Kranken bezüglich der vorstehenden Punkte, soweit möglich, eine Vernehmung intreten zu lassen und das darüber aufzunehmende Protokoll dem Kranken bei seinem Eintritt in das Hospital mitzugeben. Ohne Vorlage ines derartigen Protokolls sind die Hospitäler zur Annahme von Kranken nicht verpflichtet. Zur Vermeidung von Irrthümern bemerken wir,

Vernehmungen, welche zur Ermittelung des Unterstützungswohnsitzes erforderlich sind, durch die vorstehend angeordnete nicht überflüssig Dr. Braden.

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gemacht werden. Jetreffend: Das Beschneiden der Hecken. Friedberg den 17. August 1887. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Nachdem wir wahrgenommen haben, daß Seitens Feldschützen Anzeigen gegen Personen wegen Unterlassung des Schneidens der Hecken in öffentlichen Fahr- und Fußwegen in der Zeit von 1. März bis 1. August eingereicht worden sind, empfehlen wir Ihnen, sämmtliche Schützen darauf aufmerksam zu machen, daß gerade in der bezeichneten Zeit im Interesse der Schonung und Erhaltung der Niststätten und Bruten der

ser Landwirthschaft nützlichen Vögel zum Schneiden der Hecken nicht aufgefordert werden soll und dasselbe vielmehr in der Zeit von 1. August

is 1. März vorzunehmen ist. Sie wollen die Beobachtung dieser Vorschrift strengstens überwachen und das nachstehende Reglement in orts⸗

iblicher Weise Ihren Gemeindeangehörigen in Erinnerung bringen. Gleichzeitig empfehlen wir Ihnen geeignet darauf hinzuwirken, daß die brivatgrundbesitzer aus oben erwaͤhntem Grunde das Beschneiden der Hecken nicht mehr im Frühjahr, sondern in der Zeit vom. August bis . März vornehmen. Dr. Braden. betreffend: Das Beschnelden der Hecken. Bekanntmachung.

N Zufolge Ermächtigung des Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom 16. Dezember. 1881 zu Nr. M. J. 25,744 ind mit Zustimmung des Kreisausschusses wird andurch verfügt: Die Bestimmung des Reglements vom 29. Juni 1865, die Unterhaltung der Hecken an öffentlichen Fahr⸗ und Fußwegen und den Garteneinfriedigungen betreffend, wonach das Beschueiden an diesen Hecken in jedem Früh⸗

ahr vorzunehmen ist, wird aufgehoben und an deren Stelle die Bestimmung gesetzt, daß dieses Beschneiden, in der Zeit vom 1. August bis

Marz jeden Jahres vorzunehmen ist. Großherzogliches, Kreisamt Friedberg.

0 Frledberg den 13. Februar 1882. Dr. Braden.

5 ir Ihre Gemeinden sich empfehlen dürfte. Dr. Braden. 1 * 1

Bekanntmachung. f Is wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz unterm 9. d. Mts. em e ae für FarBethel bei Bielefeld(Pastor v. Bodelschwingh) die Erlaubniß ertheilt hat, waͤhrend der Monate September, Oktober und November l. J. eine Hauscollecte zum Besten genannter Anstalt innerhalb des Großherzogthums zu veranstalten.

f 8. August 1887. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Friedberg den 1 ugust 1

Erledigung. A N 8 b en Heinrich Schneider alsas Adam Lang von Düdelsheim hat durch Wachtmeister Will in Vilbel seine 1 e Ae n N Der Großherzogliche Amtsanwalt. Frlebberg den 16. August 1887. Kolb.