8. *
1887. Bienstag den 18. Januar.*
berhessischer Anzeiger.
er und in Bad⸗Nau Montag, Mittwock 178 r Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag 8 3— 2 f Areisblatt für d den Kreis 1 Fries dberg. a 1 und Samstag. 9 Annoncen: die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen — Amtlicher Theil. Der Ortsvorstand zu Biebesbeim beabsichtigt gelegentlich des daselbst am 1. Marz d. J. stattfindenden Fasel Zuchtvieh⸗ und Schweinemarktes eine Verloosung * Zuchtvieb zu veranstalten. Großberzogliches Ministertum des Innern und der Justlz bat die nachgesuchte Erlaubnif zur Veranstaltung dieser Verloosung unter der edingung ertheilt, daß nicht mehr als 5000 Loose a Mark ausgegeben werden dürfen und mindestens 869% des Bruttoerlöses aus dem Verkauf der Loose zum Ankauf von Gewinngegen standen zu verwenden sind. Zugleich ist der Vertrieb der Loose im Großberzogthum gestattet. Betreffend: Reichstagswahlen. Friedberg den 16. Januar 1887. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Nachdem die Aufloͤsung des Reichstags unterm 14. l. Mts. stattgefunden hat, steht die Anordnung van Neuwahlen in kürzester Frist zu erwarten. Zufolge Verfügung Großh. Staats- Ministertums vom 14. d. Mts. zu Nr. St.⸗M. 205 und 206 laden wir Sie 5 ein, mit Auf⸗ stellung der Waͤhlerlisten zu der demnächst staufindend den Reichstagswahl unverzüglich 1 beginnen und deren Fertigstellu ng ergestalt zu be⸗ g schleunigen, daß die Auslegung der Wählerlisten unfehlbar Montag den 24. l. Mts. erfolgen kann. Bei Aufstellung dieser Listen, . a welche für jeden Wahlbezirk in doppelter Ausfertigung und genau nach dem vorgeschriebenen Formular zu erfolgen hat, sind die Bestimmungen appel. in den§§. as und 8 des Wahlgesetzes für den Reichstag vom 31. Mai 1869(Bundesgesetzblatt von 1869 Seite 145) und in F. 1 12 des Reglements zur Ausführung dieses Wahlgesetzes vom 28. Mai 1870(Bundesgesetzblatt von 1870, Seite 275) zu beachten 29 Bezüglich des Eintrags des Alters in Spalte 4 des Formulars zur Wählerliste genügt es jedoch, wenn dieser Eintrag dahin vollzogen f wird, daß der zum Wahlen Berechtigte das 25. Lebensjahr zurückgelegt hat Auf Grund des F. 7 des Wahlgesetzes für den Reichstag und der§§. 6 und 7 des Ausführungsreglements hierzu werden zugleich für Sürtan. die nächste Reichstagswahl und zwar sowohl für die ersten Wahlen als auch etwaige Ersatzwahlen nachstehende Vorschriften ertheilt, welche Sie, insoweit solche Ihre Gemeinden betreffen, ortsüblich bekannt machen lassen und daß dies geschehen, anher anzeigen wollen. 1. Jede Bürgermeisterei des Kreises Friedberg— mit Ausnahme 70 Friedberg und Vilbel— bildet einen Wahlbezirk; die selbst⸗ ständige Gemarkung Wickstadt wird für die bevorstehende Reichstagswahl der Bürgermeisterei Assenheim, Bainhards der Bürgermeisterei Ober— Rosbach, Straßheim der Bürgermeisterei Ockstadt, Hasselheck der Bürgermeisterei Ober-Mörlen und Oes der Bürgermeisterei Hausen angeschlossen. 2. Die Stadt Friedberg wird in zwei Wahlbezirke getheilt: der erste Wahlbezirk umfaßt die Wahlberechtigten der Hausnummern von Nr. 1 bis 290, der zweite Bezirk die 5 Hausnummern
4
3. Die Stadt Vilbel wird ebenmaßig in zwei Wahlbezirke getheilt: den ersten Wahlbezirk bilden sämmtliche auf der rechten Seite der Nidda gelegenen Hofraithen sowie M arktplag Lohstraße und Hanauerstraße einschließlich der angrenzenden Nebenstraßen, den zweiten Bezirk die sämmtlichen übrigen Straßen und Hofraithen
4. Die Auslegung der Wählerlisten(§ 8 des Wablgesetz vom 31. Mai 1869 und§ 2 des Reglements vom 28. Mai 1870) bat unfehlbar von Montag den 21 Januar l. J Morgens bis Montag den 31 Januar l. J. Abends stattzufiaden und haben Sie deßhalb Freitag den 21m. und Samstag den 22. l. Mts. in ortsüblicher Weise bekannt machen zu lassen, daß die Listen der Waͤhler zum Reichstage von Montag den 24. Januat bis Montag den 31. Januar l. J.— beide Tage einschließlich— auf dem Gemeindehause bezw. dem etwa sonst hierfür bestimmten Locale zu Jedermanns Einsicht ausgelegt seien und daß Einsprachen gegen die Richtigkeit und Voll ständigkeit dieser Listen innerhalb 8 Tagen nach Beginn der Auslegung bei Meidung des Ausschlusses den betreffenden Bürgermeistereien vor—
ein zutragen seien. 5 f f Am 24. l. Mis. sehen wir Ihrer berichtlichen Anzeige darüber entgegen, daß, nachdem Sie am 21. und 22. l. Mis. die Bekannt⸗ 11 Doteis- machung bezüglich der Offenlegung der Wählerlisten erlassen haben, diese Offenlegung von Montag den 24. J. Mts., und zwar von Morgens 1 an, erfolgt ist. 40. Die nothwendigen Formularien zu den Wählerlisten, wozu die erforderlichen Einlagebogen mit der Feder herzustellen sind, sowie die 7 5 Formularien zu den Wahlprotokollen werden Ihnen mit nächster Post zugesendet. Weitere Anweisung in Betreff des Wahlgeschafts folgt in der Kürze. Dr. Brade f Bekanntmachung, 0 2 die landwtrthschaftliche Ausstellung zu Frankfurt a. M. betreffend. Die deutsche Landwirthschafts⸗Gesellschaft veranstaltet in der Zeit vom 9. bis 13. Juni 1887 zu Frankfurt a. M. eine Ausstellung von Pferden, Rindvieh, Schafen, Schweinen, Geräthen, Maschinen und Produkten. An Prämien für Vieh werden ca. 30,000 M. verwendet. Die näheren Bestimmungen sind in Nr. 46 und 49 der Zeitschrift für die ü if landwirthschaftlichen Vereine des Großherzogthums angegeben. Da diese Ausstellung nur mit wirklich Gutem beschickt werden kann, findet eine Vormusterung der zu derselben angemeldeten Thiere Jan. Friedberg, Bürgermeister
8
durch eine von dem Bezirks-Verein erwählte Commission, bestehend aus den Herren: Kreisveterinärarzt Dr. Gebb zu 8 ü 1 ö le von dieser Commission
5 Reitz zu Söodel, Pachter Rullmann zu Stammheim und Burgermeister Schneider zu Ostheim, statt, und werden nur die
als ausstellungsfähig erachteten Thiere von dem Verein zu der Ausstellung angemeldet
Aus Mitteln des landwirthschaftlichen Bezirks-Vereins ist ein Betrag von 1000 M. in Aussicht genommen, von we lchem Betrage die Kosten der Vormusterung bestritten, weiter an die Aussteller die Transportgebühren vergütet und event. ein Theil l der Unterhaltungskosten der Thiere während der Ausstellung bezahlt werden sollen.
Der Anmeldetermin der zur Ausstellung gelangenden iure laͤuft am 28. Februar ab.
* — —
—
40 Diejenigen Landwirthe des Kreises, welche sich bei dieser Ausstellung zu bethetligen wünschen, werden eingeladen, sich unter genauer zoll Bezeichnung der auszustellenden Thiere durch Vermittlung der betreffenden Grostherzoglichen Bürgermeisterei bis zum „5 25. l. Mts. dahier anzumelden. Her.. Bezüglich Versicherung der Thiere waͤhrend der Ausstellung soll ebenmaßig Vorkehrung getroffen werden. 1 Friedberg den 15. Januar 1887. Der Director des landwirthschaftlichen Bezirks⸗Vereins Friedberg. Dr. Braden. bBVetreffend: Die landwirthschaftliche Ausstellung zu Frankfurt a. M. Friedberg den 15. Januar 1887. rat 109 5 2.. 1 7 8 5 Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien des Kreises und das Gr. Polizeicommissariat Wickstadt. 11 1 Obige Bekanntmachung wollen Sie zur Kenntuiß der Bethetligten bringen und etwaige Anmeldungen uns bis zum 28. l. Mts. ischen unfehlbar einsenden. g Dr. Braden. E Bekanntmachung. — 1 f Durch Polizei-Verordnung vom 20. Oktober 1884 ist angeordnet, daß, wer in der Stadt Frankfurt a. M. einen Hund zum Anspannen —— und Ziehen verwenden will, durch ein nur für das laufende Jahr der Ausstellung gültiges Attest des Kreis-Thierarztes des Verwaltungs ö


