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I 87.

Obberhessischer Anzeiger.

Bonnerstag den 12. Mai.

M 36.

1 Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch

Fmoncen: die einspaltige Petit

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und Freitag Abend ausgegeben.

Areisblatt für den Kreis Friedberg.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.

zeile 15 Pf.,

die l. lokale Anzeigen und behördliche aus dem Krei auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Fahresconto bei uns haben),

se 11 Pf., Reclamen 30 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.

Nachstehend theilen wir Ihnen itheile an Holzwerth und Schadenersatz

M. Pf. M. Pf. Fönstadt 31! Ober-Mörlen 52 stamm heim 2 55 Butzbach 1 40 bein-Karben 33 Mark Griedel 8 Lölfersheim 42 Nieder⸗Weisel 178

In Gemäßheit der Instruction vom 2.

Friedberg den 9. Mai 1887.

nen Bezirks⸗Vereins Friedberg bringe. Friedberg den 10. Mai 1887.

Nachstehende Polizei⸗Verordnung Friedberg den 6. Mai 1887.

Auf Grund der 88. 5 und 6 der Allerböchsten V Stadt Homburg verordnet, was folgt:

8. ends 9 bis

leichtes Personenfuhrwerk ist auch der Weg durch Ferdinandsstraße gestattet.

lacht im Frieden wird hiermit zur öffentlichen Keuntniß gebrach ril 1887 sich folgendermaßen für den Centner berechnen: Hafer M. 6.25, Heu M. 3.10, Stroh M. 2.25.

s Vereins für das Jahr 1886 M. 107.80 überwiesen worden,

woltung vom 20. September 1867 wird mit Zustimmung der communalstän dischen Bauinspeetlon und im Einvernehmen mit dem Gemeindevorstande für

1. In der Zeit vom 15. Mai bis 15. September jeden Jabres, von 8 Morgens 6 Uhr, dürfen die Straßen hiesiger Stadt mit Aus- klürne desNeuen Wegs und derStraße vor dem Unterthor mit durch dedendem Fuhrwerk nicht befahren werden; das letztere ist vielmehr über die ie erwähnten Straßen und die Ferdinandsanlage(sog. Verschöncrungsweg) zu leiten.

Amtlicher Theil.

etreffend: Die den Gemeinden zukommenden Forststrafen von der IV. Periode 1886/87.

Das Großherzogliche Kreisamt

M. Pf. M. Pf.

Hausen 22 Ober ⸗Ros bach 2 88

Maibach 33 Heldenbergen 63

Mark Trais Burg⸗Gräfenrode 35

Münzenberg 10 Nteder⸗Florstadt 1u 83 Bekanntmachung.

22

September 1875 zur

Bekanntmachung.

Friedberg den 9. Mai 1887.

Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. das Verzeichniß der Ihren Gemeinden von der IV. Periode 1886/87 zukommenden Forststrafen resp. unter dem Auftrage mit, Einnahmedecretur zu ertheilen und für ordnungsmaßige Controlirung zu sorgen.

Dr. Braden.

M. Pf. M. Pf. Ober⸗Florstadt 52 Klein⸗Karben 3 81 Rodbeim v. d. H. 12 58 Ober-Eschbach 1 08 Büdesheim 3 36 Vilbel 157 Groß Karben 84

Ausführung des Reichsgesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete , daß die Durchschnittspreise der nachbemerkten Artikel für den Monat

Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.

Seitens der Aachener und Münchener Feuerversicherungs-Gesellschaft sind dem landwirthschaftlichen Bezirksverein Friedberg zu Zwecken was ich hiermit zur Kenntniß der verehrlichen Mitglieder des landwirthschaft⸗

Der Director des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Friedberg. Dr. Braden.

Bekanntmachung.

für die Stadt Homburg v. d. H. bringen wir hiermit zur Kenntniß der Bewohner des Kreises.

Großherzogliches Kreisamt Friedberg: Dr. Braden.

Polizei⸗ Verordnung. erordnung über die Polizei⸗ 82

recht erhalten.

§. 4. in Kraft.

Homburg den 7. die Höhestraße, Promenade

. Die Bestimmungen der Polizeiverordnung vom 10. Februar 1875, betreffend das allgemeine Verbot des Befahrens der Promenade, des Schweden⸗ pfads und der Kisseleffstraße mit schwerem und Oceonomie-Fuhrwerk, bleiben auf

Zuwiderhandlungen werden mit Geldbußen von 3 bis 9 Mark, im Falle des Unvermögens mit Haft bis zu drei Tagen geahndet Gegenwärtige Polizeiverordnung tritt einen Tag nach der Publikation

Bürgermeisteramt. 9 Der Beigeordnete Lotz.

Juli 1886.

Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg. org Weckmann, Schuhmacher und Landwirth von Melbach wurde als Polizeidiener dieser Gemeinde ernannt und verpflichtet. ust Hahn, Wilhelm Altvater, Ernst Keil und Otto Keil von Melbach wurden als Feldgeschworene dieser Gemeinde ernannt und verpflichtet.

Friedberg den 30. April 1887.

Ausschreiben.

knrich Schäfer II. von Dortelweil wurde als zweiter Feldschütz dieser Gemeinde ernannt und verpflichtet.

Um Auskunft über den dermaligen Aufenthaltsort des Heinrich Adolph von Unter-Schwarz, des Dienstknechts Christian Gilbert von derskirchen, des Karl Herbst von Zell, Kreis Lauterbach, zuletzt in Friedberg, des Heinrich Köhler, Gaͤrtuer, geboren zu Heidelbach, Kreis icßen, zuletzt in Rockenberg, und des Korbmachers Ludwig Maus von Burg-Gemünden, zuletzt in Nieder-Mörlen, wird ersucht.

Der Großherzogliche Amtsanwalt. J. b iegels ben.

Deutsches Reich.

Jarmstadt. Zweite Kammer. Ueber den Antrag

i Abgg. Schade und v. Rabenau wegen Uebernahme

landw. Winterschulen auf den Staat hat der Abg. as Namens des vierten Ausschusses Bericht erstattet. dugch kommt der Ausschuß zu folgenden Anträgen: a h. Regierung zu ersuchen: 1) zum Zwecke der För

tung des niederen landw. Unterrichtswesens durch elne

hütliche Organtsatton dieses Zweiges, die Bedin nen des Zustandekommens und der Unterhaltung der dw. Winterschulen, sowle der finanetellen Bethelligung Staates regelnde Normattlobestimmungen zu erlassen; Ide landw. Winterschulen, unbeschadet ihres Charakters

emeinsame Anstalten der bet ihrer Begründung und haltung bethelligten Factoren in technischer und mischer Beziehung der verantwortlichen Leltung und scht der für die Verwaltung der landw. Angelegen eu eingesetzten staatlichen Centralbehörde zu unter

redaetionellen Anträge Schaum und Muth, den einen Antrag Jost, und schlägt vor, nur insoweit die Ver pflichtung zur Rückleitung des Wassers auszusprechen, als es nscht gesetzmäßig verbraucht wird. Staatsminister Finger erklärt die Zustimmung der Regierung zu den Ausschußanträgen. Die in Art. 2 vorgesehene polizei liche Regelung des Gebrauchs müsse nach seiner Auf fassung nicht nothwendig durch Polizelreglements erfolgen, sondern auch durch Anordnung des Kreisraths. Der Art. 2 in der Ausschußfassung wird vorbehaltlich des Antrags Muth und des Abs. 5 elnstimmlg angenommen. Den Art. 3 beantragt der Ausschuß zu streichen. Die Kammer tritt diesem Antrag einstimmig bei Der Aus schuß beantragt Einschlebung eines neuen Art. 3 über Benutzungsrechte, welche den gemeinen Gebrauch be schränken. Der Antrag wird elnstimmig angenommen. Zu Art. 4, welcher dlejensgen Gewässer bezeichnet, welche im Privatelgenthum stehen, stellt der Ausschuß zwei Ab inderungsanträge und wird Art. 4 in der Fassung des Aus schußantrags, vorbehaltlich des Amendements und der Fassung der Reglerung, einstimmig, die Reglexungs fassung mit 14 gegen 14 Stimmen angenommen. Zu Art. 6 beantragt der Ausschuß Annahme mlt einer kleinen Abänderung. Der Artikel wird sodann elasttmmig an 8 ebenso Art. 6.

Der Schaffner bei den Oberhessischen

Eisenbahnen Geisel wurde zum Zugführer und der Bremser Schmidt zum Schaffner ernannt.

Mainz. Wie man hört, wird unser kürzlich nach Metz abgegangenes Artillerie- Regiment, welches das dortige an den Schießübungen auf der Wahner Haide bei Köln theilnehmende Ar tillerie-Regiment zeitweilig ersetzen sollte, dauernd in Metz verbleiben, also zur Verstärkung der dortigen Garnison verwandt werden. Nach Mainz soll ein anderes Artillexie-Regiment aus Preußen verlegt werden.

Berlin, 9. Mal. Der Reichstag genehmlgte nach längerer, von Brömel, Kardorff, Varth und Frege über die Getreldezölle geführter Debatte die Nachtragseon vention mit Rumänien in erster und zweiter Lesung un verändert, nahm in zweiter Lesung das Gesetz, betr. den Verkehr mit blei⸗ und zinkhaltigen Gegenständen mit einem Antrag Benda an, wonach das Gesetz am 1. Oetober 1889 in Kraft tritt, desgleichen ohne Dis eussion in zwelter Lesung das Gesetz betr. die Rechts- verhältnisse der kaiserlichen Beamten in den Schutzge⸗ bieten und das Gesetz, betr. die Nachtragsforderung für den Neubau des Botschafts Gebäudes in Parks.

Annoncen von

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