Ausgabe 
10.5.1887
 
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Dienstag den 10. Mai. M 55.

Oberhessischer Anzeiger.

Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch

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f und Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag,

Donnerstag und Samstag.

auswärtigen Einsendern(soweit Letztere ni

Iimnoncen: die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von ht Jahresconto bei uns haben), 1 0

welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.

betreffend: Die Elnsendung der Todeszeugnisse und Sterbfallszählkarten.

Auf Grund des Art. 31 des Feldstrafgesetzes wird mit Zustimmung des Kreis esschusses und mit Ermächtigung Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz m 29. April 1887 zu Nr. M. J. 10541 hiermit für den Kreis Friedberg angeordnet: §. 1. Die Besitzer von Apfelbäumen, gleichviel ob dies Hochstämme, niedere Uimbäume oder veredelte und unveredelte Bäumchen in der Baumschule sind, sind pflichtet, dieselben sobald sich die Blutlaus an ihnen zeigt, gründlich von letzterer reinigen, und außerdem die Bäume, welche im Lauf des vorhergehenden Jahres en der Blutlaus befallen waren, während der Wintermonate durch geeignete, in Anleitung näher angegebene Desinfectionsmaßregeln gegen die Gefahr der Blut Us zu schützen. Inhaber von Baumschulen sind besonders gehalten, auf ihre Panzungen achtsam zu sein.

1§. 2. In jeder Gemeinde ist eine Commission aus einer den Umständen ent Fechenden Anzahl von Sachverständigen auf ein Jahr zu ernennen, welche die Auf⸗ ze hat, zweimal im Jahr, das erste Mal in der Zeit vom 1. bis 15. Mai, das eite Mal in der Zeit vom 20. August bis 10. Sepkember in Begleitung der Feld fbätzen und Baumwärter die Gemarkung zu begehen und unter Zuziehung der be kbäligten Grundbesitzer die Apfelbäume auf dle Blutlaus zu untersuchen, ebenso sind Feldschützen bezw. Baumwärter zu verpflichten, von Frühjahr bis Herbst die Eume der Gemarkung genau zu controliren, um in jedem Fall, wo sie die Blutlaus

4 eee ö uneffen, sosort dem Burgermeister Anzeige zu machen.

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fanden 13 Die Blutlaus oder wollt ragende Apfelbaum-Rindenlaus, Schizoneura(Aphis)

kigera gehört zur Familie der Blattläuse(Aphidina), von welch letzteren sie fich ch sowohl durch andere Färbung als namentlich durch die langen, weißen, oder Th. bläulichen, wollartigen Fäden unterscheidet, mit welchen sie dicht bedeckt ist, poaß die darunter befindlichen, in größeren oder kleineren, dicht bevölkerten Colonien,

2 ammensitzenden Läuse meistens nicht geseben werden. Beim Zerrelben lassen die

. bels dunklen, theils heller gefärbten röthlich braunen oder röthlich gelben Läuse f I hen bluthrothen Saft zurück, von dem sie den vulgären Namen Blutläuse erhalten

4 een. Wie dei allen Blattlausarten gibt es auch bei den Blutläusen geflügelte

n ungeflügelte Thiere, erstere erscheinen aber erst gegen Herbst, während vorher n ungeflügelte Exemplare vorhanden sind. blen 11 Die Vermehrung geschieht wie bei den anderen Aphis Arten durch Gebähren *inder Jungen, die anfangs lebhaft bin- und berlaufen, sich dann an der Rinde * bl billigt augen und unter mehrmaligen Häutungen bald ihre volle Größe erreschen, um Dd f um ebenfalls, ohne vorherlge Befruchtung, lebende Junge zu gebähren. Von * Fi bjahr bis gegen Herbst werden auf diese Weise etwa 8 Generationen erzeugt, 0 Er el znurch die Vermehrung eine ganz eolossale ist und durch eine kleine Colonte in * zt langer Zeit ein großer Baum ganz überzogen werden kann. Die Verbreitung andere benachbarte oder auch entferntere Väume geschieht zum Theil durch die gen Herbst entstehenden geflügelten Exemplare, die auf kurze Entfernungen weiter en und bei windigem Wetter auch auf größere Entfernungen verschlagen werden dann neue Colonien gründen, oder z. Th. durch Vögel, welchen Flocken mit zeken an den Füßen hängen bleiben und in größere Entfernungen getragen eden können, wo sie dann manchmal günstigen Boden finden. Die weiteste Ver ung in ganz entfernte Gegenden und Länder hat aber die Blutlaus wohl durch 1 Bezug von Apfelbäumen oder Edelreisern aus Gegenden, in welchen das Inseet r isch ist, von jeher gefunden. Wahrscheinlich verdanken wir die Blutlaus, wle ihre Verwandte, die Reblaus, ulka. Zuerst zeigte ste sich in Europa zu Anfang dieses Jahrhunderts in Eng kam von da nach Frankreich und später nach Deutschland. Ueberall hat sie sehr rasch verbreitet und ist jetzt in ganz Frankreich, einem großen Theil von AJalschland(namentlich in Südwestdeutschland), in der Schwelz und in Tyrol zu die und bedroht in dlesen Ländern die Existenz der Apfelbäume. Sie lebt, wie Ne ihr Name, Apfelrindenlaus, andeutet, nur an Apfelbäumen; sie soll jedoch i zwar nur sehr selten, auf Birnbäumen und auf Quitten schon gefunden worden An den Apfelbäumen richtet sie dadurch großen Schaden an, daß sie an den eren Zweigen und an Wundrändern mit ihrem Saugrüssel die junge Rinde sticht und aus dem Splint den Saft aussaugt. Hlerdurch entsteht nach diesen 14 en eln vermehrter Saftzudrang, in Folge dessen sich Zellwucherungen unter der Ine bilden, die schlleßlich bersten und grind- oder krebsartige Geschwüre erzeugen, ide den zugeführten Nahrungssaft absorblren und nach und nach das Absterben Iweige und schließlich der ganzen Bäume herbeiführen, wenn nicht rechtzeltig e die Läuse der Vertllgungskrieg geführt wird. Auch am Wurzelhals und den

ae, um während strenger Kälte Schutz zu suchen.

Die Vertresbung der Blutlaus ist nicht so leicht zu bewerkstelligen, sondern er⸗ 0 dat die größte Achtsamkeit und Energle, da, wenn auch nur wenkge Insecten zurück n, dieselben durch ihre starke und rasche Vermehrung bald wleder vlele neue 1 eltungsheerde erzeugen. Das einmalige Anwenden von Zerstörungs mitteln st 1 heb selten von Erfolg, da dle kleinen Läuse zum Theil in den Knospen- und iwinkeln verborgen sitzen oder unter Rindenritzen und halbverdeckten Wundstellen, es oft dem Auge entgehen, oder wo mit den anzuwendenden Mitteln nicht gut ommen ii. Es find daher die von Blattläusen befallenen Bäume wiederholt wichen räumen von 14 Tagen bis 9 Wochen nachzusehen und, sowle sich einzelne

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Hechenden Wurzeln in der Erde kommen sie vor und gehen im Winter selbst tiefer

Local- Reglement, 0 betreffend die Vertilgung der Blutlaus.

Amtlicher Theil.

Friedberg den 7. Mai 1887.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Diejenigen von Ihnen, welche mit Einsendung der Todeszeugnisse und Sterbfallszählkarten für März und April noch im Rückstande ind, wollen dieselben binnen 24 Stunden bei Meidung der Zusendung eines Wartboten dem Großherzoglichen Kreisgesundheitsamte vorlegen.

Dr. Braden.

§. 3. Wird ein Besitzer von Apfelbäumen zur Anzeige gebracht, daß an einem der letzteren Blutläuse vorhanden sind, so wird er vom Bürgermeister aufge⸗ fordert, diese Bäume binnen sechs Tagen gründlich zu reinigen. Wird dieser Auf⸗ forderung nicht entsprochen, wovon sich jedesmal die Commission zu überzeugen hat, so tritt für jeden infieirten Baum eine Strafe von 1 Mark, für jedes Bäumchen in der Baumschule eine solche von 10 Pf. ein, wobei jedoch die Strafe für die Bäume ein und desselben Grundstücks nicht über 20 Mark steigen darf. Die bezüglichen Bäume werden auf Kosten des Besitzers gereinigt.

§. 4. Außerdem werden die Besitzer blutlauskranker Apfelbäume durch den

Bürgermeister aufgefordert, dieselben nach Maßgabe des§. 1 während der Winter⸗ monate zu desinfieiren. Wird dieser Aufforderung bis zum 15. März nicht ent sprochen, wovon sich der Feldschütze zu überzeugen hat, so tritt die in§. 3 bemerkte Strafe und Vornahme der Desinfeetion auf Kosten des Besitzers ein.

§. 5. Jedes Jahr im Monat November ist über das Resultat der von der erwählten Commission vorgenommenen Besichtigungen von Seiten der Bürgermeisterei Bericht an das Großherzogliche Kreisamt zu erstatten.

§. 6. Dieses Reglement und die Anleitung zur Vertreibung der Blutlaus wird in jedem Jahr im Monat April in jeder Gemeinde ortsüblich öffentlich bekannt gemacht.

Friedberg den 6. Mai 1887. Großh. Kreisamt Friedberg.

Dr. Braden.

Anleitung zur Vertreibung der Blutlaus.

neue Colonien zeigen, diese sogleich wieder zu zerstören und mit den geeigneten Mitteln zu behandeln. Wenn auf diese Weise in kurzen Zwischenräumen wiederholt die Baume sorgfältig nachgesehen und gereinigt werden, dann wird es in den meisten Fällen möglich sein, im ersten oder wenigstens im nächsten Jahr dieselben von ihren Plagegeistern vollständig zu befreien.

Die wliksamsten Zerstörungsmittel, die sich bis jetzt am besten bewährt haben, sind:

1) Schmierseife(grüne oder schwarze) ½ Kilo in 8 Liter Wasser aufgelsst,

2) starker Weingeist.

Auch werden Carbolsäure(4 Theile mit 100 Theilen Wasserglas vermischt), Petroleum(1 Pfund mit 25 Pfund Wasser vermischt), sowie kaltflüssiges Baum⸗ wachs und Leinöl empfohlen; doch sind Carbolsäure und Petroleum den grünen Theilen der Bäume zu gefährlich und Baumwachs und Leinöl können überhaupt nur angewendet werden, um etwa in Rindenritzen oder Wundstellen sitzende Blut läuse zu überkleben, damit sie von der Luft abgeschlossen werden und ersttcken müssen, dagegen können die befallenen jungen grünen Zweige nicht damit bedeckt werden. Bei jungen Bäumchen in der Baumschule, Zwergapfelbäumen und jungen Hoch stämmen ist bet der Anwendung der Zerstörungsmittel auf folgende Weise zu ver fahren: Alle kleineren, entbehrlichen von der Blutlaus befallenen Zweige sind sorg fältig wegzuschneiden, zu sammeln und zu verbrennen; die noch verbleibenden be hafteten Stellen sind sorgfältig zu zerreiben und mit einem steifen Pinsel oder einer kleinen Bürste, wie man sie zum Auftragen der Sttefelwichse benutzt, mit den oben empfohlenen Flüssigkeiten einzureiben und dies volle 14 Tage bis 3 Wochen zu wlederholen, bis sich keine neuen Colonien mehr zeigen. Grindige und wunde Stellen sind glatt auszuschneiden und dann, nachdem sie mit den genannten Flüssig keiten ausgewaschen sind, noch mit kaltflüssigem Baumwachs oder Leinöl zu bedecken; die ausgeschnittenen Theile sind zu sammeln und zu verbrennen. Bei befallenen älteren hochstämmigen Apfelbäumen mit schon ausgedehnten Kronen, bei welchen eine gründliche Reinigung der einzelnen Zweige nicht gut möglich ist, muß im Früh jahr die Krone stark zurückgeschnitten werden, damit nur eine geringe Anzahl Zug äste zurückbleibt, deren Zweige dann leichter auf die oben angegebene Weise gereinigt und behandelt werden können; zugleich ist die alte abgestorbene Rinde an den stehen bleibenden Aesten und am Stamm mit dem Rindenkratzer abzukratzen, grindige und wunde Stellen sind sorgfältig auszuschneiden und dann Stamm und Aeste mit Kalk milch zu bestreichen. Ueberhaupt ist rathsam, letzteres bei allen Bäumen vor Winter anzuwenden. Die abgeschnittenen Aeste und Zweige, die abgekratzten Rindentheile und ausgeschnittenen Theile sind natürlich sorgfältig wegzuschaffen und zu verbrennen. Sind die starkbefallenen Bäume zum Verjüngen schon zu alt, so tritt die Noth wendigkelt ein, dieselben umzuhauen und nur zu verbrennen, da sie doch nicht mehr zu retten sind und zur weiteren Verbreitung der Blutlaus beitragen würden. Ferner wird bel Hochstämmen als ein sehr wirksames Mittel gegen die Blutlaus das Kalken der Wurzeln empfohlen. Im Spätherbst oder Winter, wenn die Erde nicht gefroren ist, nimmt man etwa 1,25 1,50 m im Durchmesser um den Stamm herum die Erde bis auf die Wurzeln hinweg und gießt je nach der Große des Baumes I bts 2 Gießkannen voll Kalkwasser auf die Wurzeln(auch Holzaschenlauge soll gut sein), schüttet dann eine etwa 3 em. hohe Schicht gebrannten, zerfallenen Kalk darauf und bedeckt dlesen mit der ausgeworfenen Erde. Die Blutläuse sollen hierauf sicher verschwinden und ist dieses Mittel zugleich für das Wachsthum und Gedelhen der Bäume sehr foͤrderltch.

Da die Blutlaus, wie zu Anfang bemerkt, oft durch den Bezug von jungen Bäumen oder von Edelreisern aus Gegenden, in welchen sie beimtsch ist, verbreltet wird, so empfiehlt es sich, solche immer genau zu untersuchen und wenn sie irgend verdächtig sind, mit den empfohlenen Fluͤssigkeiten zu behandeln