Ausgabe 
9.4.1887
 
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8s.

Jamstag den 9. April.

M A3.

8. S. Num, 9

Oberhessischer Anzeiger.

kkfarheg Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch 5 1 und Freitag Abend ausgegeben.

Rreisblatt für den Kreis Friedberg.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.

zeile 15 Pf.,

die i N lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.

1 Betreffend: Das Milttär Ersatzgeschaͤft pro 1887.

deldregt un Unnoncen: die einspaltige Petit aden. 1 n folgender Weise vorgenommen: Bauernheim, Beienheim und Bodenrod. den⸗Hün Buüdesheim, Burg-Graͤfenrode, Butzbach, Dorheim, Dorn-Assenheim Kooh 1 Donnerstag den 14. April I. J., Vormittags 8 Uhr, Musterung 1 Freitag den 15. April l. J., Vormittags 8 Uhr, Musterung Ine Samstag den 16. April l. J., Vormittags 8 Uhr, Musterung nit Ziegenberg, Maibach, Massenheim, Melbach, Münster und Münzenberg. Sschbach, Nieder-Florstadt, Nieder-Mörlen, Nieder-Rosbach, Nieder ile 4 Dienstag den 19. April l. J., Vormittags 8 Uhr, Musterung 0 und Ockstadt. 4a Bäsche 1 Ossenheim, Ostheim, Petterweil, Pohl-Göus, Reichelsheim, Rendel, Staden, Stammheim, Steinfurth, Trais-Münzenberg und Vilbel aus Freitag den 22. April l. J., Vormittags 8 Uhr, Musterung der Inzüge ner sämmtliche Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Weckesheim, Samstag den 23. April l. J., Vormittags s Uhr, In den genannten Musterungs-Terminen haben sich sämmtliche

Netln 5 ba gabe Das diesjährige Musterungsgeschäft wird für den diesseitigen Kreis legray zu Friedberg im Rathhaussaale * Dienstag den 12. April l. J., Vormittags 9 Uhr, Musterung Sohhi der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Assenheim, Bad-Nauheim, * Mittwoch den 13. April l. J., Vormittags 8 Uhr, Musterung 5 der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Bönstadt, Bruchenhrücken, illigste und Dortelweil. der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Fauerbach b. Fr., Fauer dach v. d. H. und Friedberg. da% er Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Gambach, Griedel, Groß Larben, Harheim, Hausen mit Oes und Heldenbergen. er Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Hoch-Weisel, Holzhausen, Ilbenstadt, Kaichen, Kirch Göns, Klein-Karben, Kloppenheim, Langenhain lelsarhnn Montag den 18. April l. J., Vormittags 8 Uhr, Musterung 45 er Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Nieder-Erlenbach, Nieder W Ide J 1 Such Weisel und Nieder Wollstadt. er Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Ober-Erlenbach, Ober-Esch Iden garten ach, Ober⸗Florstadt, Ober⸗Mörlen, Ober-Rosbach, Ober-Wöllstadt denhüte, Mitiwoch den 20. April l. J., Vormittags 8 Uhr, Musterung er Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Okarben, Oppershofen, Malblleisch fockenberg und Nodheim v. d. H. i 3 Donnerstag den 21. Aptil l. J., Vormittags 8 Uhr, Musterung 4 er Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Rödgen, Schwalheim, Södel, 41 ö 0 Ag er Gemeinde Vilbel jedoch nur die im Jahre 1865 und 1566 seborenen Militärpflichtigen. Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Vilbel und zwar die im Jahre 1867 in dieser Gemeinde geborenen Militärpflichtigen, Herziehle Vickstadt, Wisselsheim, Woͤlfersheim und Wohubach. g im Natbhaussaale zu Friedberg Loosziehung saumtlicher Anzug 1 Militärpflichtigen des Kreises Friedberg aus dem Jahrgang 1867. Militärpflichtigen des Jahrgangs 1867 mit Ausnahme der zum

einjährig⸗ freiwilligen Dienst Berechtigten, falls nicht Reclamation er

den cnpfehla

zwahl hoben wird sowie diejenigen Militär pflichtigen der früheren Jahr get Auswah ginge, welche bis jetzt eine definitive Eutscheidung noch nicht erhalten ben Haben, pünktlich, nüchtern und reinlich gekleidet einzufinden. Diejenigen Er J Militärpflichtigen, welche zum zweiten oder dritten Male erscheinen,

heben ihre Loosungsscheine mitzubringen. Für Militärpflichtige, welche

Bekanntmachung.

Friedberg den 21. März 1887.

durch Krankheit am Erscheinen verhindert sind, ist im Termin ein ärztliches Attest zu übergeben. Nach§. 65 der Ersatzordnung ist das Erscheinen der Loosungsberechtigten zum Loosen nicht erforderlich, es wird vielmehr in diesem Falle durch ein Mitglied der Ersatzcommission die Loosungsnummer für den einzelnen Militärpflichtigen gezogen. Die jenigen dagegen, welche bei der Musterung unentschuldigt ausbleiben, verlieren das Recht, an der Loosung theilzunehmen und können keinen Anspruch auf Berücksichtigung aus Reclamatiousgründen erheben. Außer dem wird gegen dieselben das im F. 48 der Ersatzordnung angedeutete Strafverfahren eingeleitet. Die Großherzogl. Bürgermeistereien haben sämmtliche ihrer Gemeinde angehörigen oder in ihrer Gemeinde ge⸗ stellungspflichtigen Militärpflichtigen auf Grund der ihnen kurzer Hand wieder zugehenden Stammrollen zu der Musterung vorzuladen und eine Bescheinigung über die erfolgte Vorladung der Stammrolle beizufügen. Körperliche Gebrechen der Militärpflichtigen, welche durch die vorzu nehmende ärztliche Untersuchung nicht unbedingt constatirt werden können, wie Harthörigkeit, Schwachsinnigkeit ꝛc., sind durch amtlich ausgestellte Zeugnisse des Geistlichen, Lehrers, Bürgermeisters ꝛc. nachzuweisen. Wer an Epilepsie(Fallsucht) zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten drei Zeugen vor Gericht zu stellen, welche das Vorhandensein eidlich zu erhärten haben. Wenn ein Militärpflichtiger wegen Gebrechen oder Krankheit persönlich zu erscheinen nicht im Stande ist, oder wenn er sich in gerichtlicher Haft befindet, so ist darüber ein auf persönlicher Auschauung beruhendes Zeugniß des Arztes und der Bürgermeisterei, bezw. eine Bescheinigung des Gerichts zu erbringen. Ist ein Militär pflichtiger wegen gerichtlicher Bestrafung des Militärdienstes unwürdig, so haben die Großherzogl. Bürgermeistereien hierauf aufmerksam zu machen und hierüber die erforderlichen Nachweise amtlich zu erwirken und vorzulegen. Die Verhandlungen über die Zurückstellungsgesuche sind, insoweit es noch nicht geschehen, sofort und längstens im Termin vorzulegen. Wenn die Zurückstellung auf die Arbeitsunfähigkeit eines Familienangehörigen gegründet wird, so hat der betreffende Familien angehörige sich selbst persönlich im Termine vor der Ersatzcommission einzufinden. Reclamationen, welche der Ersatzcommission nicht vorge legen haben, werden von der Großherzogl. Ober-Ersatzeommission un nachsichtlich zurückgewiesen und nur dann berücksichtigt, wenn die Ver anlassung zu der Reclamation erst nach dem Kreisersatzgeschäft entstan den ist. Mit dem Kreisersatzgeschäft ist die Classification der Reserve und Landwehrmannschaften, sowie der Ersatzreservisten I. Classe ver bunden. Nach Erledigung der Zurückstellungsgesuche findet an den oben bezeichneten Tagen die Classificirung derselben rücksichtlich ihrer häus lichen und gewerblichen Verhältutsse statt. Es haben daher Diejenigen derselben, welche im Falle einer Einberufung auf Zurückstellung An spruch machen zu können glauben, an den bezeichneten Tagen, Vor mittags 11 Uhr, zu erscheinen und ihre Gesuche, welche sofort bei dem Unterzeichneten einzureichen sind, näher zu begründen. Die Großherzogl. Bürgermeister oder Beigeordneten haben mit den Militär pflichtigen ihrer Gemeinden anwesend zu sein und dafür zu sorgen, daß die Letzteren zur bestimmten Zeit zur Stelle sind, nüchtern und reinlich gekleidet erscheinen und während des Musterungsgeschaͤfts ein anstän diges und ruhiges Verhalten beobachten.

Der Civilvorsitzende der Großh. e des Kreises Friedberg.

Dr. Braden.

Der Ciovil-Vorsitzende der Großherzoglichen Ersatz-Commission Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises und das Großherzogliche Polizei-Commissauiat Wickstadt. 3 Die vorstehende Bekanntmachung wollen Sie alsbald in Ihren Gemeinden auf ortsübliche Weise veröffentlichen, die Milnärpflichtigen, 6 nelche gestellungspflichtig sind, speziell darnach bedeuten und sich selbst darnach bemessen, auch dafür sorgen, daß die gegebenen Bestimmungen 1 ls pänktlich zur Ausfuhrung kommen. Ich mache zur genauen Befolgung wiederholt darauf aufmerksam, daß zum Ersatzgeschaͤft im diesseitigen kreise nur diejenigen Militärpflichtigen zu laden sind, welche im hiesigen Kreise ihren ständigen Aufenthalt haben. Die Geburtslisten

2 10 zu den Stammrollen der drei letzten Jahre(1885, 1886 und 1887) sind zum Ersatzgeschäft enridgen⸗ 19 N r. Braden. 7 Bekanntmachung.

5 Z alu 1 Jakob Giller aus Ober⸗Gleen, zur Zeit im Hospital zu Butzbach untergebracht, za allen Arbeiten, welche im Sitzen ausgeführt werden

Friedberg den 5. April 1887.

lianen und zu welchen keine besondere Geschicklichkeit gehört, tauglich, soll auf Kosten der Kreiskasse in Verpflegung gegeben werden. Reflek eaten wollen sich unter Angabe ihrer Bedingungen bei der Buͤrgermeisterei ihres Wohnortes melden, die betreffende Großherzogliche Bürger melsterei wolle die Offerten mit Aeußerung über die Qualifikation der Bewerber an uns einsenden.

Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.