Ausgabe 
7.5.1887
 
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Famstag den 7. Mai.

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Oberhessischer Anzeige

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rd hier und in Bad⸗ Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

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Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.

tencen: die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokaleAnzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres conto bei uns haben),

Reclamen 30 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf we chen der Betrag nicht beigefügt i ist,

Annoncen von werden stets per Post nachgenommen.

eeffend: Die Erledigung der Reelamationen gegen

In vielen Fallen ist die Wahrnehmung

zur Entscheidung gelangen, so weisen wir ffenden Reclamationsregister in kürzester

Unter Hinweis auf unsere Verfügungen

Gemäß F. 18 pos. Johannes Simon IV.

Friedberg den 4. Mai 1887.

von Nieder- Rosbach, 3.

Amtlicher Theil.

die directen Steuern.

gemacht worden,

Sie an,

Frist,

die Begutachtung der womoͤglich innerhalb drei

teeffend: Ausführung des Krankenversicherungsgesetzes, hier die von den Gemeindekrankenversicherungen und den Krankenkassen zu liefernden Uebersichten und Rechnungsabschlüsse. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg zn die Vorstände der Gemeindekrankenversicherungen, der gemeinsamen Ortskrankenkassen und der eingeschriebenen Hilfskassen des Kreises. 1886 Kreisblätter 8 und 31 geben wir denjenigen von en, welche diesen Verfügungen für das laufende Jahr nicht bereits entsprochen haben, auf, die Uebersichten und N für das uderjabr 1886 unter genauester Einhaltung der gegebenen Vorschriften in doppelter Ausfertigung unfehlbar bis u der Zusendung eines Wartboten einzusenden.

vom 15. Januar und 10. März 1

Bekanntmachung.

b der Controlordnung zurückgestellten Personen zur allgemeinen Kenntniß gebracht: Johann Friedrich Gottfried Cost von Petterweil, 4. Heinrich Gemmecker von Stammheim, 6. Johann Georg Weiß von Wölfersheim.

Friedberg den 5. Mai 1887.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

daß die Erledigung der erhoben werdenden Reclamationen gegen die Grund-, er erbe⸗ ealtenten⸗ und Einkommensteueransätze nicht innerhalb der vorgeschriebenen gesetzlichen wen in größerem oder geringerem Umfange dadurch erleidet,

Frist zu erfolgen pflegt, sondern Verzöge⸗

daß die Ihnen zur Begutachtung urch die örtlichen Commissionen zugehenden lamationen nicht mit der Raschheit erledigt werden, welche im Interesse der Steuerpflichtigen nothwendig und wünschenswerth erscheint. Steuerpflichtigen einen Anspruch darauf haben,

Da

daß die von ihnen erhobenen Beschwerden nach den bestehenden Bestimmungen in kürzester Ihnen zuzehenden Neclamationen stets zu beschleunigen und die Tagen, an die

Steuercommissariate 5 Braden.

Friedberg den 5. Mai 1887.

Mets bei Mei⸗ raden.

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7 der Controlordnung werden nachstehend die 2 7 der beim diesjährigen Ersatzgeschäft gemäß§. 17 la und U.

Philipp Carl Brückmann von Dortelweil,

Adolph Nohl von Reichelsheim,

Der Civilvorsitzende der Großherzoglichen Ersatzeommission Friedberg. 3 8 0

Dr. Wallau.

Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg.

Ludwig Schneider von Bad⸗Nauheim wurde als Nachtwächter dieser Gemeinde ernannt und verpflichtet. Johann Heinrich Weitzel, Laudwirth von Kaichen, wurde als Feldgeschworener dieser Gemeinde ernannt und verpflichtet.

Deutsches Reich.

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Darmstadt. Die Hauptwache war ver ne Samstag der Gegenstand der allge ien Aufmerksamkeit. Der Erbgroßherzog

t nämlich an jenem Tage zum ersten Male vachthabender Offizier mit seiner Compagnie Hauptwache bezogen. 4. Mai. In heutiger Sitzung der zweiten Kam er wurde die Generaldiscussion über das Weinsteuer din geschlossen und sofort in die Einzelberathung ein ien Gegen Artikel!, zu welchem der Ausschuß eine a kung beantragt hat, sprechen die Abgg. Racké und Darmstadt. Für den Artikel Aiun iich die Abgg. Ihn, Wolfskehl, Ellenberger. Die Anträge Schade, Ackerger, Arnold bezwecken die Fessezung einer Scala zer Besteuerung. Artikel 1 wird mit 23 gegen 2 9 euimmen nach der Regierungsvorlage angenommen, 1e der Abschnitt, betr. die Festsetzung des Steuerbe b it, somit das ganze Gesetz mit 24 gegen 23 Stim abgelehnt. Die Frage, ob die Kammer, auf die une Berathung eingehen wolle, wird mit 29 gegen Summen verneint. Somit ist das ganze Gesetz gefallen. Mai. Die Regierung verlangt zur Erbauung Zellenstrafanstalt 1,500, M. Der Ausschuß nige Abstriche vornehmen und nur 1,100,000 M. gen und gestatten, daß d le Mittel, soweit sie nicht en Ueberschüssen der Haup tstaatskasse gedeckt wer nnen, auf dem Wege eines höchstens Aprocentigen 2 ens aufgebracht werden. Nach längerer Debatte u iner kurzen Befürwortung des Ausschußantrags sden Berichterstatter Abg. Theobald wird der Aus se fentrag gegen 8 Stimmen angenommen. Der von gierung vorgelegte 8 Artikel enthaltende Gesetz f die Fürsorge für Beamte und deren Hinter b enen in Folge von Betrlebsunfällen, will im engen Anhuß an die Unfallversicherungsgesetzgebung des Ned den Beamten und den als Beamten 19 8

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908 een Zusagartikeln. Nach bie und Debatte über Art. 1, wird derselbe 4 85 ii mgenommen. Art. 26 werden einstimmig ohne Thhisston angenommen. Zu Art. 7 schlägt der Aus⸗ elne kleine Ergänzung vor, die von der Regierung rt wird. Der Ausschußantrag findet debattenlos

Einvernehmen mit der Reglerung vorgeschlagenen Art. und 7b und der Art. 8. Schließlich Gesetz einstimmig angenommen. Zu dem Antrag Ohly u. Gen.die Kammer wolle an Gr. Staatsregterung das Ersuchen richten, alsbald die erforderlichen Vestim⸗ mungen zu treffen, um die Feuerbestattung im Großher zogthum Hessen zu ermöglichen, hat der Ausschuß ein stimmig beantragt zuzustimmen. Von zuverlässiger Seite erhalten die H. V. nachstehende hochwichtige Mit theilung: Die Großherzogliche Staatsregierung wird in den nächsten Tagen der zwelten Kammer einen Gesetzent⸗ wurf über Beendigung des Culturkampfes zugehen lassen. Derselbe wird im Wesentlichen nach dem Muster des Preußischen Gesetzes über denselben Gegenstand abgefaßt sein. Der Amtsrichter Herrmann in Herbstein]; wurde auf Nachsuchen in den Ruhestand versetzt.

Berlin, 5. Mai. Der Relchstag genehmigte heute die Errichtung des ortentalischen Seminars, ferner den Gesetz entwurf uber den Servistarif und die Klassenelnthetlung der Orte nach unerheblicher Debatte unverändert in dritter Lesung Dem Reichstag ist nunmehr Gesetzes, betreffend die Besteuerung des Branntweins zugegangen. Die Verbrauchsabgabe beträgt von einer Gesammt-Jahresmenge, welche Litern reinen Alkohols auf den Kopf der bei der jedesmaligen letzten Volks zählung ermittelten Bevölkerung des Gebietes der Brannt weinsteuergemeinschaft gleichkommt, 0,50 Mark für das Liter relnen Alkohols, von der darüber hinaus her gestellten Menge 0,70 Mark für das Liter reinen Al⸗ kohols. Von der Verbrauchsabgabe befreit und bei Fest stellung der nach dem Vorstehenden maßgebenden Jahres- menge außer Ansatz bleibt: 1) Branntwein, welcher aus geführt wird, 2) Branntwein, welcher zu gewerblichen Zwecken, einschließlich der Essigbereltung, zu Hell-, zu wissenschaf tlichen oder zu Heizungs- oder Beleuchtungs zwecken verwendet wird, nach näherer Bestimmung des Bundesraths. Um den Schnaps, das eigentlich zum Genuß als Getränk bestimmte Steuerziel, zu tressen und die finanzielle Wirkung ausreichend sicher zu stellen, ist die Verbindung einer Verbrauchsabgabe mit der weiter bestehenden Materlalsteuer ins Auge gefaßt. Einem soclalen Interesse entspringt die Absicht, zunächst inner halb der Branntweinsteuer-Gemeinschaft den Alkoholgenuß auf Liter für den Kopf der Bevölkerung einzu schränken; schlleßen sich 100 süddeutschen Staaten der Steuergemeinschoft an, so soll bei ihnen der Alkohol

der Entwurf eines

mige Annahme, desgl. die von dem Ausschuß im

genuß auf 3 Liter für den Kop der Bevölkerung ein,

7a geschränkt bleiben. wird das ganze setzung

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Es wird dies ungefähr einer Herab⸗ des inländischen Verbrauchs von 270 auf 200 Million Liter im Jahre gleichkommen.

DieNordd. Allg. Ztg. setzt ihre Mit theilungen über den Berliner Congreß fort und thut dar, daß Gortschakoff, nachdem er sich mit Oesterreich verständigt hatte, am 3. März 1878 hier anfrug, ob Berlin als Ort des Congresses angenehm sei. Das hiesige Cabinet erklärte sich bereit, Einladungen zu erlassen, sobald die Zustimmung der 5 Staaten durch Oesterreich festgestellt sei. Rußl and stand um jene Zeit auf freundschaftlichem Fuße mit Oester leich infolge des Vertrages vom 15. Januar 1877. DieNordd. Allg. Ztg. weist nochmals unwiderleglich nach, daß einzig und allein den Fürsten Gortschakeff d die Verantwortung für das Resultat des Congresses trifft.

Die Kapuziner sind die Ersten, von der Erlaubniß Gebrauch machen, zu errichten.

welche Klöster Sie haben in Sigmaringen große

Strecken Landes gekauft um sich dort nieder zulassen. Ausland. Oesterreich-Ungarn. Pest, 3. Mai.

Das Unterhaus genehmigte im Ganzen und im

Einzelnen die Vorlage, betreffend die Anleihe von 32 Million Gulden zur Ergänzung der

Reservebestände der Staatskassen. Frankreich. Paris, 3. Mai. Der Bud getausschuß des Abgeordnetenhauses trat gestern zum ersten Male wieder zusammen. Der Abg. Cavaignae theilte mit, der Kriegsminister glaube, 9 bis 10 Million weniger, als ursprünglich verabredet war, fordern zu konnen, warnte aber zugleich vor Ersparnissen, welche darin bestehen, einen Posten aus dem ordentlichen Budget in das außerordentliche zu versetzen. Mi nisterrath, welcher sich heute gleichfalls mit dem