Ausgabe 
5.4.1887
 
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die Ehrencompagnie aufgestellt.

Füßt. 5 Agünstigt. Kar

. 1e Annen, Elgenthum der Gemeinde bleiben. *

Dienstag den 5. April.

4 41.

887.

Oberhessischer Anzeiger.

Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.

50 0 Annoncen: die einspaltige 0 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf.

Annoncen von

auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.

eldet haben.

Friedberg den J. April 1887.

4 ur während eines Theils des Jahres im Gange ist. agen die Aufforderung, dieselben zur Anmeldung zu veranlassen.

Amtlicher Theil.

N betreffend: Dle Unfallversicherung, hier Versicherungspflicht der Lohn-Dampfdrescherelen.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Wir haben in Erfahrung gebracht, daß eine Anzahl von Dreschmaschinenbesitzern ihre Betriebe zur Unfallversicherung noch nicht ange Versicherungspflichtig sind alle Dampfdreschmaschinenbetriebe, deren Besitzer für Andere um Lohn arbeiten, auch wenn der Betrieb Bezüglich einer Reihe von Dreschmaschinenbesitzern erhalten einige von Ihnen in diesen Sie wollen aber auch die etwa hierunter nicht befindlichen Besitzer von Dampfdreschmaschinen Ihrer Gemeinden zur unverzüglichen Anmeldung bei Meidung einer Strafe von 20 Mark auffordern und die daraufhin ei Ihnen eingehenden Anmeldungen alsbald an uns einsenden. Wir bemerken, daß wir in Zukunft, wenn wir von einem versicherungspflichtigen, och nicht angemeldeten Betrieb Kenntniß erhalten werden, sofort eine hohe Geldstrafe verhängen werden. Dr.

Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg.

Friedrich Schäfer von Dortelweil wurde als Fleischbeschauer dieser Gemeinde ernannt und verpflichtet.

Ausschreiben.

Um Auskunft über den Aufenthallsort des Georg Schulz von Hersfeld, früher in Bad

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Friedberg den 31. März 1887.

Vraden.

Nauheim, wird ersucht. Der Großherzogliche Amtsanwalt. v. Biegeleben.

Deutsches Reich. Friedberg, 2. April. Mit dem Schnell ge heute früh 9 Uhr passirten S. K. H. der

roßherzog, der Erbgroßherzog, Prinzessin Irene id deren Bräutigam Prinz Heinrich von Preußen n hiesigen Bahnhof. So lange der Zug hielt, Frließen die Herrschaften den Wagen und unter elten sich mit dem zum Empfange anwesenden eisrath Dr. Braden. Auch der Veteranen⸗ ind Militärverein hatte auf dem Perron Auf gebung genommen um, die höchsten Herischaften 1 begrüßen. Der Praͤsident desselben brachte * Hoch auf das hohe Brautpaar aus. Unter . Hochs des zahlreich anwesenden fublikums setzte sich der Zug wieder in Bewe ng, von dem aus der Großherzog wiederholt h dankend verneigte. In Darmstadt hatten i die Prinzessinnen Victoria und Alix, die srinzen Heinrich und Wilhelm von Hessen und Lezander und Ludwig von Battenberg, der eußische Gesandte, die Spitzen der Civil- und Nilitärbehörden und die Hofstaaten zum Em pange eingefunden. Auf dem Bahnhofe war ö ö Oberbürger keister Ohly begrüßte das hohe Brautpaar in ner Ansprache, auf welche Prinz Heinrich in barmen Worten dankte. Bei der Fahrt durch ie reichgeschmückte und beflaggte Stadt wurde es Brautpaar mit freudigen Zurufen be Der Einzug war vom schönsten Wetter Der Großherzog sowie das Braut fuhren in vierspänniger Equipage mit borreiter unter dem Jubel einer nach Tausen en zählenden Menge direct ins Palais. Darmstadt, 31. März. Zwelte Kammer. Die tern abgebrochenen Verhandlungen über den Gesetzent gurf über die Anschaffung und Unterhaltung des Faselviehs rden heute fortgesetzt. Art. 2 lautet:Die Fasel nen von der Gemeinde entweder in eigener Verwal ung gehalten oder einem Faselhalter überlassen werden. uch in letzterem Falle müssen die Fasel durch die Ge günde angekauft werden und so lange sie zur Zucht Die mit dem geselhalter abzuschlleßenden Verträge bedürfen der Ge Ahmigung des Kreisamtes. Unter Ablehnung der Ab- irderungsanträge findet Art. 2 nach fast zweistündiger debatte die Annahme des Hauses. Art. 3 lautet:Dle meinden sowohl, als die Personen, welche durch eine setehende Verpflichtung zum Halten von Faseln verbun zen sind, dürfen nur solche Fasel halten, für welche hler u die krelsamtliche Erlaubniß auf Grund vorhergegangener Hegutachtung erthellt worden ist. Das Gleiche gilt für ensgen im Besiß von Prlvatpersonen befindlichen Fasel, dolche, set es ausschlleßlich eder nur theilweise, zur Ve ekung fremder Mutterthtere gehalten werden. Die Be subachtung hat sich darauf zu erstrecken, ob der Fasel

mit Rücksicht auf seine Körperbeschaffenheit und Gesund heitszustand und sein Alter zur Verwendung als Zucht⸗ thler geeignet erscheint und ob er vermöge seiner Abstam mung für die in der Gemeinde herrschende Rindvichrasse paßt. Die Erlaubniß zur Venutzung eines Fasels kann durch das Kreisamt auf Antrag der Sachverständigen zu rückgenommen werden, wenn der Fasel sich später als unbrauchbar erweist. Art. 3 wird angenommen und die Verhandlungen abermals abgebrochen und auf morgen vertagt. 1. April. Die Verhandlungen werden heute fortgesetzt. Vorher findet die Wahl des Abg. Vogt⸗ Butzbach an Stelle des verstorbenen Abg. List in den III.(Petitions-) Ausschuß statt. Ein Antrag auf Ver⸗ tagung der Kammer bis Mal wird abgelehnt und be⸗ schlossen, daß die Verhandlungen am Donnerstag nach Ostern wleder beginnen sollen. Von obigem Gesetz steht Art. 4 zur Berathung. Derselbe lautet:Die sachver ständige Begutachtung der Fasel hat in jedem Kreis durch die vom Kreisausschuß auf die Dauer von drei Jahren zu ernennende KörCommission zu erfolgen, die aus drei Mitgliedern und ebensoviel Stellvertretern für den Fall der Behinderung der ordentlichen Mitglieder zu bestehen hat. Ebenso hat der Kreisveterinärarzt der Commission als Mitglied beizutreten. Der Artikel wird angenommen. Art. 5 lautet:Die Kör⸗Commission hat alljährlich die von der Gemeinde bezw. von Privaten für die Gemeinde gehaltenen Fasel zu besichtigen. Sie kann zur Zeit öffent⸗ liche Faselschau abhalten, um über die Tauglichkeit von noch nicht zur Zucht in den Gemeinden verwendeten Faseln zu entschelden. Die regelmäßige Besichtigung kann auch, aber nicht häufiger als ein um das andere Jahr, durch nur eln Mitglied erfolgen. Derselbe findet nach fast ein stündiger Debatte die Genehmigung der Kammer. Art. 6. Die Kosten, die durch alljährliche Besichtigung der Fasel und durch öffentliche Faselschauen entstehen, hat die Kreis asse zu tragen. Die Kosten für Besichtigung einzelner Fasel hat, wenn dieselbe nicht gelegentlich der Anwesen⸗ heilt der Kör-Commission an dem Ort der Besichtigung erfolgt, derjenige zu tragen, der die Besichtigung verlangt hat. Die den Mitgliedern der Kör⸗Commisston zu leistende Vergütung setzt der Kreisausschuß fest. Dieser Artikel findet ebenfalls Annahme. Art. 7 des Gesetzes wird ge strichen und dem Art. 3 beigefügt. Art. 8 lautet:Ge meindebeamte und Bedienstete, sowie andere Halter ven Faselvieh werden mit einer Geldstrafe bis zu 100 Mark bestraft, wenn sie den Vorschriften des Art. 3 zuwider Fasel zum Sprung zulassen, ohne daß die krelsamtliche Er laubniß hlerzu erthellt worden ist. Dieser Artikel wird eben; falls angenommen. Die Absiimmung uͤber das ganze Gesetz ergab mit 26 gegen 12 Stimmen die Annahme durch die Kammer. Es stand ferner zur Berathung: Der Gesetzent wurf, die Anlegung vormundschaftllcher und pflegzschaftlicher Gelder, sowle die Aufbewahrung der Werthpaplere und die Verhängung von Ordnungsstrafen bel Vormundschaften und Pflegschaften betreffend. Der Ausschuß empfiehlt mit Ausnahme einlger Abänderungsvorschläge die Annahme des Gesetzes. Gegen den im Art. 1 als Strafe festge setzten Verzögerungszinsfuß von 6 pt. bei Anlegung von Vormundschafksgeldern sprachen die Abgeordneten Wasserburg, Schröder und Osann. Der Artikel findet sodann nach dem Antrag Schröders mit 17 gegen 13 Stimmen Annahme. In der heutigen Nachmittagssitzung wird die Berathung über den letzteren Gesetzentwurf mit Art. 2 fortgesetzt. Abg. Wasserburg befürwortet seinen Abänderungs Antrag, welcher dahln geht, daß die Spar

kassen berechtigt seien, Vormundschaftsgelder anzunehm Abg. Lautz spricht sich gegen jede Beschränkung de Anlegung vormundschaftlicher Gelder bestimmten Kaff aus, wie es namentlich schon in der Vormittagssitzung von den Abg. Haas und Hanstein geschehen it. Nach Abstimmung wird der Artikel einstimmig nach den An trägen des Ausschusses und einiger Abänderungsanträge von Schröder und Osann angenom Ebenso finden die Axt. 3, 4 und 5 einstimmige An e, welche die Aufbewahrung pflege- und vormundschaftlicher Gelder be⸗ treffen. Ferner finden die die agung der Ord⸗ nungsstrafen betreffenden Artikel einß ge Annahme. Nachdem der Präsident noch bekannt gegeben, daß beim nächsten Zusammentreten der Kammer das Feldbexeini gungs⸗Gesetz auf die Tagesordnung gesetzt werde, ver tagt sich dieselbe.

Berlin. Wie dasDeutsche Tageblatt

hört, ist das leichte Halsübel, an welchem der Kronprinz leidet, noch nicht völlig gehoben; be bufs Beseitigung desselben wird zur Behandlung durch Electricität geschritten werden, von welcher man guten Grund hat, sich den baldigen besten Erfolg zu versprechen. April. Dem Reichskanzler Fürsten Bismarck wurden anläßlich seines heutigen Ge burtstages im Laufe des Vormittags und Mit tags von den Musikcapellen des zweiten Garde RegimentsKaiser Alexander, des Kaiser Franz Gardegrenadier-Regiments und des Potsdamer Gardehusaren-Regiments Ständchen dargebracht. Die Prinzen Wilhelm, Heinrich, Alexander und Georg brachten persönlich ihre Glückwünsche dar. Nachmittags um 4 Uhr begab sich der Reichs kanzler zum Kaiser, welcher ihm seine Gluͤck wünsche auszusprechen wünschte. Von hier wie aus dem Reiche und dem Auslande gingen von früh ab unausgesetzt Glückwunschschreiben, Telegramme und Geburtstagspenden ein. Die Minister und Staatssckretäre gratulirten persoͤn lich. Mehrere hundert Personen gaben im Palais des Reichskanzlers ihre Karten ab.

Bei den gegenwärtigen Verhandlungen über die bevorstehenden Vorlagen wegen Ver änderungen der legislatorischen und sonstigen Verhältnisse Elsaß-Lothringens ist man nun für die Beibehaltung des Statthalterpostens bereits ziemlich entschieden. Der Staatsseeretänposten wird jedenfalls wegfallen. Wie es heißt, würden demnächst an Stelle der Unterstaatsseeretäre Mayr und Ledderhose, Back und Studt treten.

Metz, 1. April. Der Reichstagsabgeord nete Thierarzt Antoine wurde gestern Abend im Café verhaftet und in Folge eines gegen ihn erlassenen Ausweisungsbefehls über die Grenze trausportirt.

l.