Sindetkt. Aren nbeek
hie
*
raus,
——
1887. Famslag den 5. März N28.
Oberhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.
1 3. 2 7 1 Frs i re 11 7 U Dienstag Areishlatt für den Kreis Friedberg. Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag,
Donnerstag und Samstag.
nnoncen: die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von . paltig 3 5 ö„Anzelg 1 ö* 9 4 auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
Amtlicher Theil.
Inhalt des Reichs⸗Gesetzblatts Nr. 6. Ausgegeben am 23. Februar 1887.(Nr. 1701.) Verordnung, betr. vie Elnberufung des Reichstags. Vom 23. Februar 1887.
Inhalt des Großherzoglich Hessischen Regierungsblatts. Betlage Nr. 4. Ausgegeben am 26. Februar 1887. 1. Vekanntmachung, die Vergütung der Brand— schaͤden zu Rimbach, Kreis Heppenheim, betreffend. 2. Uebersicht der für das Jahr 1887/8888 von Großberzogischem Ministersum des Innern und der Justiz genehmigten Umlagen zur Bestreltung der Communalbedürfnisse in den Landgemeinden des Kreises Gießen. 3. Uebersicht der von Großherzoglichem 1 tersum des Innern und der Justiz genebmigten Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse der israelitischen Religtonsgemeinden des Kreises Erbach für 1887. 4. Ordens verlethungen. 5. Ermäch⸗ tigungen zur Annabme und zum Tragen fremder Orden. 6. Namensveränderung. 7. Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. 8. Aufgabe der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.
9. Militärdienstnochricht. 10. Dienstvachrichten. 11. Conkurrenzeröffnungen
Betreffend: Der Artikel 108 des Pollzeistrafgesetzes. Friedberg den 2. März 1887.
Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien des Kreises und das Gr. Polizeicommissariat Wickstadt.
Vielfach wird seitens der Besitzer ꝛc. der neben den Staats- und Kreisstraßen liegenden Grundstücke den Vorschriften des Artikels 108 des Polizeistrafgesetzes, namentlich bezüglich der Beseitigung von über die Straße hängenden und den Verkehr hemmenden Aesten, nicht nach— gekommen. Sie wollen deßhalb durch ortsübliche Bekanutmachung nachdrücklichst zur Beobachtung der dahingehenden Vorschriften die Mitglieder Ihrer Gemeinden auffordern, da Zuwiderhandlungen unnachsichtlich veranzeigt werden. Dr. Braden.
Betreffend: Die von der trigonometrischen Abtheilung der Könsglich Preußischen Landesaufnahme im Jahr 1887
8 N Friedberg den 24. Februar 1887.
projeetirten Vermessungsarbeiten
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Nachstehende„offene Ordre“ theilen wir Ihnen zur Darnachachtung mit. Dr. Braden.
Die von der trigonometrischen Abtheilung der Königlich Preußi- solcher Gegenden befinden, die das zu vermessende, resp. zu recognos—
schen Landesaufnahme projectirten Vermessungen und Aufnahmen werden cirende Terrain in sich faßt, werden hierdurch angewiesen, dieselben in diesem Jahre sich auch auf das Gebiet des Großherzogthums erstrecken. dem Herrn Oberst Schreiber, sowie den ihm unterstellten Dirigenten, Die bei den trigonometrischen Feldarbeiten fungirenden Dirigenten,[Offizieren, Trigonometern und Hülfstrigonometern auf Erfordern zur Offiziere, Trigonometer und Huͤlfstrigonometer werden unter dem Be- Einsicht und allenfalls nöthigen Copirung mitzutheilen, auch den com— fehle des Chefs der trigonometrischen Abtheilung der Königlich Preußi— mandirten Trigonometern die erforderlichen Notizen zur Anfertigung schen Landesaufnahme, Oberst à la suite des Generalstabs Herrn genauer statistischer Bemerkungen so ausführlich als möglich zu geben. Schreiber stehen. 4. Gegen Vorzeigung dieser offenen Ordre sind sowohl der Herr Die Arbeiten werden etwa Mitte April l. J. ihren Anfang nehmen. Oberst Schreiber, als auch die Dirigenten, Offiziere, Trigonometer Da zur Ausführung dieses gemeinnützigen und wissenschaftlichen und Hülfstrigonometer überall, wo sie es verlangen werden, für sich Unternehmens die Mitwirkung der Grundeigenthümer und Eingesessenen, und ihre Diener resp. Burschen, die rations berechtigten Offiztere auch der Geistlichen, der Verwaltungsbehörden, namentlich auch der Forst g noch für ihre Pferde, mit geeignetem Quartier und entsprechender beamten, in den betreffenden Gebietstheilen erforderlich ist, so werden die! Verpflegung zu versehen. Für diese Leistungen hat von den Betreffen— genannten Behörden und Personen hierdurch aufgefordert, zur Förderung den unmittelbar eine angemessene Bezahlung zu erfolgen. Die Fourage der erwähnten Arbeiten auch ihrerseits kräftig und eifrig mitzuwirken. für die Pferde der rationsberechtigten Offiziere ist gegen die vorschrifts— Die dem Herrn Oberst Schreiber, sowie dem ihm unterstellten Per mäßige Quittung herzugeben.
Haupt für ihr schnelles und sicheres Fortkommen zu sorgen.
Bürgermeistereien, welche sich im Besitze von Karten und Aufnahmen
ür den Chef der trigonometrischen Abtheilung der Königlich Preußischen
sonal zu gewährenden Hülfsleistungen bestehen vorzüglich in Folgendem:“ 1. Bei Besichtigung der Gegenden sind auf Verlangen Führer, velche dieselben genau kennen und sonst wohl unterrichtet sind, gegen ortsübliche Zahlung zu gestellen. 2. Bei Quartierwechseln oder sonstigen dienstlichen Veranlassungen
—
Ueberhaupt wird erwartet, daß dem Herrn Oberst Schreiber und dem gesammten ihm unterstellten Personale alle anderen Hülfe— leistungen, deren sie zur Beförderung und Erleichterung ihres Auf— trages bedürfen werden, gewährt werden und es wird insdesondere zu
r 1 5 a e den Grundbesitzern, Geistlichen und allen Einwohnern überhaupt das haben die Großherzogl. Bürgermeistereien dem Herrn Oberst Schreiber,[Vertrauen gehegt, daß sie mit Bereitwilligkeit deren Wünschen ent— owie dem ihm untergebenen Personal auf Verlangen Miethsfuhrwerke sprechen und dadurch zur Erleichterung des nützlichen Zwecks dieser Zegen eine billige, die ortsüblichen Preise nicht überschreitende Ver— Unternehmung beitragen werden. N 97 zütung, die sofort baar bezahlt werden wird, zu beschaffen und über— 5 215 n 5
Darmstadt den 7. Februar 1887. Großherzoglich Hess. Ministerum Großherzoglich Hess. Ministerium des Innern und der Justiz. der Finanzen.
3. Die Beamten, besonders Forst- und Baubeamte, sowie die
Feldarbeiten beauftragt
Offene Ordre
Daß der 1 von mir mit der Ausfährung
gandes-Aufnahme Herrn Schreiber, Oberst à la suite des General— und ihm zu dem Zwecke obige offene Ordre übergeben ist, bescheinigt. tabes der Armee, sowie die demselben untergebenen Dirigenten, Offi r W rde 3 ere, Trigonometer und Huͤlfstrigonometer an die Großherzoglichen Der Chef der.... Abtheilung der Landes-Aufnahme. Zürgermeistereien, die Grundbesitzer, Geistlichen ꝛc. und die bei der Landesverwaltung angestellten Großherzoglichen Beamten. Oberst. Bekanntmachung,
den Obstbaucursus an der Ackerbauschule zu Friedberg pro 1887 betreffend.
Zur Ausbildung tüchtiger Obstbaumwärter soll auch im laufenden Jahre ein Obstbaucursus hier abgehalten werden. Derselbe wird Wochen in Anspruch nehmen, von welchen fünf auf die Zeit vom 28. Marz bis 4. Mal, drei in den August fallen. Der Unterricht umfaßt: Geschäftsaufsätze und geschaͤftliche Berechnungen, Grundzüge des Pflanzenlebens, Obstbaulehre, Obstkunde und praktische Uebungen. Er wird lurch eine reiche Sammlung der besten Lehrmittel und Werkzeuge unterstützt. Die praktischen Uebungen finden planmaͤßig in dem hierzu be— immten pomologischen Garken hiesiger Ackerbauschule und an anderen Baumpflanzungen statt. Außerdem werden Excursionen nach benachbarten Zaumanlagen und Baumschulen unternommen. Der Unterricht ist unentgeltlich, für Kost und Wohnung haben die Schüler dagegen selbst zu pergen, Anmeldungen sind baldmöglichst, spätestens aber bis zum 27. Maͤrz an den Vorsteher des pomologischen Gartens und Obstbaukursus, Herrn Landwirthschaftslehrer Hannemann hier, einzureichen. Anmeldungen bei den landw. Bezirksvereinen und Großh. Bürgermeistereien bitten ar, uns gefälligst übermitteln zu wollen.
Friedberg den 2. März 1887. Das Curatorium der Ackerbauschule zu Friedberg.
0 f
1 1 9


