Ausgabe 
1.2.1887
 
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1887. Dienstag den 1. Februar. 14.

Oberhessischer Anzeiger.

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1 89 Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch Froig 1 Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Diensta 8 0 und Freitag Abend ausgegeben. Areisblatt sür den Areis Friedberg. ö Donnerstag und Samstag. 8 g 9 3 Annoncen: die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von 8 1 auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen. 1 5 N 2 114 Amtlicher Theil. 8 * 8 Verordnung, 8 betreffend das Verbot der Ausfuhr von Pferden. 8 Vom 25. Januar 1887. 8 Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden, Deutscher Kaiser, Konig von Preußen ꝛc. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zu 15 stimmung des Bundesraths, was folgt: 1. Die Ausfuhr von Pferden ist über sämmtliche Grenzen gegen das Ausland bis auf Weiteres verboten. 8 2. Der Reichskanzler ist ermächtigt, Ausnahmen von diesem Verbote zu gestatten und etwa erforderliche Controlmaßregeln zu treffen. F. 3. Gegenwaͤrtige Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündigung in Kraft. Urkundlich unter Unserer Höͤchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. u 8 ub, Gegeben Berlin den 25. Januar 1887. ider bit(L. 8.) Wilhelm. Fürst von Bismarck. cen te. Betreffend: Die polizeiliche Aufsicht über die Zuzüge und Wegzüge. Friedberg den 29. Januar 1887. 8 5 Das Oroßh erzogliche Krelsamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Il. g Durch das Gesetz vom 4. Dezember 1874 ist bekanntlich verordnet worden, daß Alle, welche nicht nur ganz vorübe rgehend in eine 4 Gemeinde einziehen, sich bei der Polizeibehörde des betreffenden Ortes anzumelden, und daß Diejenigen, welche wegziehen, sich abzumelden haben. bend Die gleiche Verpflichtung haben Diejenigen, welche der betreffenden Person Wohnung und Unterkommen gewährt haben. s 9 95 70 a f ö

1 4 Wir haben die Wahrnehmung gemacht, daß diesen gesetzlichen Bestimmungen vielfach nicht nachgekommen wird, und daß Perso längere Zeit in einem Orte gewohnt haben, ohne daß die Polizeibehörde hiervon Kenntniß hatte. Die genaue Beaussichtigung aller Zu und

a Wegzüge ist aber besonders im Interesse der militärischen Controle dringend geboten. Wir machen Sie deßhalb dafür verantwortlich, daß die

* men An⸗ und Abmeldungen in Ihren Orten immer alsbald erfolgen und geben Ihnen auf, selbst eine Controle darüber auszuüben und durch die 8 f lass b 5 f e g 8 a 4 2 f Polizeidiener ausüben zu lassen, daß dies geschieht. Gegen Diejenigen, welche die An- und Abmeldungen unterlassen, ist Polizeianzeige einzu⸗ 1 treeichen; derartige Uebertretungen unterliegen bekanntlich einer Geldstrafe bis zu 30 M. Dr. Braden. 0 ö Betreffend: Die den Gemeinden zukommenden Forsistrafen von der III. Pertode 1886/87. Friedber g den 29. Janu ar 1887. n, Das Großhetzogliche Kreisamt Friedberg an die Großhe rzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. 4 9 8 Nachstehend theilen wir Ihnen das Bernt chniß der Ihren Gemeinden von der III. Peri ode 1886, 87 zukemmenden Forststrafen resp. old Antheile an Holzwerth und Schadenersatz unter dem Auftrage mit, Eiunahmedecretur zu ertheilen und für ordnungsmäßige Controlirung zu sorgen. 1 Dr. Braden. M. Pf M. Pf M. Pf. M. Pf. M. Pf. M. Pf. Klein Karben 48 Mark Griedel 274 Maibach 3 Nieder⸗Florstadt 20 66 Rodbeim 7 Rodheim 35 83 Södel 82 Butzbach 21 Nieder-Rosbach 12 Nieder Woͤllstadt 14 Groß Karben 7 19 Nieder⸗Erlenbach 1 26 25 Woölfers heim 36 Gambach 56 Heldenbergen 273 Assenbeim 42 Klein 4 5 63 Vilbel 9 75 Langenhain 60 Kirch Göns 2 37 Burg Graͤfenrode 87 Ober Florstadt 177 Güdes Betreffend: Beitreibung der Communalintraden, hier Einsendung der Mahn- und Pfandltsten über das dritte Scbieunng. und vierte Ziel Umlagen, sowie über die im Jahr 1886 fällig gewesenen und noch ruͤckständigen Friedber g den 28. Januar 1887.

sonstigen Communalgefälle.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

4 Diejenigen von Ihnen, welche unserer Verfügung vom 10. l. Mts., Kreisblatt Nr. 6, noch nicht nachgekommen sind, werden an als * baldige Erledigung erinnert. Falls Vorlage der rubricirten Listen nicht innerhalb 8 Tagen erfolgen sollte, erwarten wir Bericht über den Grund der Verzögerung. Dr. Braden. 77* 4 Bekanntmachung, 1 die Bestellung der Wahleommissäre für die Wahlen der Abgeordneten zum Deutschen Reichstage betreffend.

Durch Verfügung Großherzoglichen Staatsministeriums vom 20. bezw. 25. l. Mis. sind zur Leitung der am 21. Februar J. J statt 8 i 5* 2 findenden Wahlen der Abgeordneten zum Deutschen Reichstage folgende Wahlcommissäre bestellt worden:

für den ersten Wahlkreis: der Großherzogliche Provinzial-Direktor Dr. Boekmann in Gießen, dvesten 5 1 5 Kreisrath Dr. Braden in Friedberg, dtiitten*** Kreisrath Schoͤnfeld in Lauterbach, , Nierten 8 N Provinzial-Direktor v. Marquard in Darmstadt, u 5 5 0 Kreisrath Haas in Offenbach, eee 5 15 1 Kreisrath Dr. Usinger in Bensheim, siebenlen 4 5 5 Kreisrath Freiherr v. Gagern in Worms, dshten 5 5 8 Kreisrath Spamer in Bingen, munten* J 5 Regierungsrath v. Zanzzen in Mainz.

Friedberg den 31. Januar 1887. Großherzogliches Kreisamt Friedberg.

Dr. Braden. Ausgewiesen aus dem Großherzogthum: Metzger Ernst Kanuß aus Zoppot. Wegen Bettels bestraft: Metzger Ernst Kanuß aus Zoppot.

An die Großherzoglichen Bürgermeistereien in den Großherzoglichen Districts-Einnehmereien Friedberg und Nieder-Wöͤllstadt. Wir ersuchen Ste, in Ihren Gemeinden durch die Schelle bekannt machen zu lassen, daß die Berichtigung der Forst- und Feldstrafen für die 6. Pertode 1886,87

bom 1. bis 25. Februar dieses Jahres an den Zahltagen Dienstags und Donnerstags ohne Mahnung anher geschehen kann.

115 Friedberg am J. Februar 1887. Großherzogliche Distriets Einnehmereten Friedberg und Nieder Woͤllstadt. f Welgel. Nileß. 1 1 8 N be 1 Deulsches Reich. steht. Am 4. Februar hält der zweite Aus-][ Schankwirthschaften; Protest Ulrich gegen die znedrit Darmstadt. Am 3. Februar findet eine schuß eine Sitzung ab, auf deren Tagesordnung unter Androhung persönlicher Vorführung an l ee Sitzung des ersten Ausschusses[folgende Gegenstaͤnde verzeichnet sind: Gesetz ihn ergangene Aufforderung der koͤnigl, saͤchsischen er fer zweiten Kammer mit Großh. Regierung statt, entwurf, betr. die Feldbereinigung; Gesetzent-]Staatsanwaltschaft in Chemnitz; Antrag Muth 10%. u welcher die Vorlage des Ministertums betreffs wurf, betr. die Anschaffung des Faselviehs; An-sauf Aufhebung oder Abänderung des§. 17 der 4 ö Fbrbauung einer Zellenstrafanstalt zur Berathung trag Ohly und Küchler, betr. die Concession von! Gebührenordnung für Gerichtsvollzieher; Antrag 2