—
ett. 1886.
Ur, zu de f
Dienstag den 29. Zuni.
M 75.
Oberhessischer Anzeiger.
ten l 1 8 f 5 Wird hier und in Bad-Nauheim Montag, Mittwock 3247 4„! Erschei i vö i e Dienst und Freitag Abend W f ö Kreisblatt flir den Kreis Friedberg. 0 8 J eee ie 1 Aesesteg. er 85 re— 3 8 Annoncen: die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von Auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen. an. g Amtlicher Theil. till Betreffend: Ausführung des Unfallversicherungsgesetzes. Friedberg am 25. Juni 1886. * 0 j b F 5. ö 7 f i I pis. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
und empfehlen wir Ihnen pünktlichste Einhaltung des Termins.
* u. gitel. 77 Laut Bekanntmachung vom 27. Mai 1886 im Reichs-Gesetzblatt Arne Nr. 17 Seite 190 hat der Bundes rath auf Grund des F. 1 Abfsatz 8 „dens. kes Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884(Reichs-Gesetzblatt rade Seite 69) beschlossen, Arbeiter und Betriebsbeamte, welche von einem n mhetzeke.
Gewerbetreibenden, dessen Gewerbebetrieb sich auf die Ausführung von
Schreiner-((Tischler-), Einsetzer-, Schlosser- oder Anschlägerarbeiten bei
1 0 Bauten erstreckt, in diesem Betriebe beschäftigt werden, mit der Wirkung * dom 1. Januar 1887 an fur versicherungspflichtig zu erklären.
warme Gemäß F. 11 des Unfallversicherungsgesetzes hat daher jeder
Unternehmer eines der vorgenannten Betriebe denselben unter Angabe
ker. des Gegenstandes und der Art des Betriebes, sowie der Zahl der
zurchschnittlich darin beschäftigten versicherungspflichtigen Personen binnen iner vom Reichs-Versicherungsamt zu bestimmenden Frist bei der unteren lil, Verwaltungsbehörde anzumelden. 3 Diese Frist wird hiermit auf die Zeit bis zum 1. 8 08, ünschließlich festgesetzt. 8 Welche Staats- oder Gemeindebehörden als untere Verwaltungs— 2 behörden im Sinne des Unfallversicherungsgesetzes anzusehen sind, ist zun bon den Centralbehörden der Bundesstaaten in Gemäßheit des§. 109 des genannten Gesetzes seiner Zeit bestimmt und öffentlich bekannt zemacht worden(vergl. Amtliche Nachrichten des R. V. A. eite 19 ff.). Im Uebrigen wird wegen der Anmeldung auf den nachstehend abgedruckten§. 11 des genannten Gesetzes, sowie auf das beigefügte Aunmeldungsformular hingewiesen. a Die Aumeldungspflicht erstreckt sich nicht auf die Unternehmer on Betrieben, welche bereits auf Grund des§. 1 Absatz 3 und 4 g. a. O. als Betriebe mit Motoren oder mit mindestens zehn Arbeitern in das Kataster einer Berufsgenossenschaft aufgenommen worden sind. Berlin den 10. Juni 1886. Das Reichs-Versicherungsamt. Bödiker.
Sept. 1886
1886
N Einfluß.
Ile n Huber
zahmen,
veisten
94 ö Sis, f
bet
Wohin
Betreffend: Die Beiträge zur Kreiskasse für 1886/87.
Indem wir nachstehend eine Bekanntmachung des Reichsversicherungsamtes, betreffend die Anmeldung unfallversicherungspflichtiger Baubetriebe, zur öffentlichen Kenntniß bringen, beauftragen wir Sie, gleichzeitig in Ihren Gemeinden auf ortsübliche Weise durch die, Schelle bekannt zu geben, daß jeder Unternehmer eines der vorgenannten Betriebe, bei Meidung der gesetzlichen Strafe, verpflichtet ist, seinen“e Betrieb, unter Angabe des Gegenstandes und der Art desselben, sowie der Zahl der darin beschäftigten, versicherungspflichtigen Personen bis zum 1. September, unter allen Umständen, bei uns anzumelden.— Sie selbst werden uns bis zum 15. Juli über die Zahl der in Ihren Gemeinden nach untenstehender Bekanntmachung verpflichteten Unternehmer Bericht erstatten, damit wir denselben die Formulare zustellen können!
Dr. Braden.
Bekanntmachung, betreffend die Anmeldung unfallversicherungspflichtiger Baubetriebe. Vom 10. Juni 1886.
§. 11 des Unfallversicherungsgesetzes.
Jeder Unternehmer eines unter den F. 1 fallenden Vetriebes hat den letzteren binnen einer von dem Reichsversicherungsamt zu bestimmenden und öffentlich bekannt zu machenden Frist unter Angabe des Gegenstandes und der Art desselben, sowie der Zahl der durchschnittlich darin beschäftigten versicherungspflichtigen Personen bei der unteren Verwaltungsbehörde anzumelden.
Für die nicht angemeldeten Betriebe hat die untere Verwaltungs behörde die Angaben nach ihrer Kenntniß der Verhältnisse zu ergänzen.
Dieselbe ist befuzt, die Unternehmer nicht angemeldeter Betriebe zu einer Aus— kunft darüber innerhalb einer zu bestimmenden Frist durch Geldstrafen im Betrage bis zu Einhundert Mark anzuhalten.
Die untere Verwaltungsgehörde hat ein nach den Gruppen, Klassen und Ord— nungen der Reichs berufsstatistik geordnetes Verzeichniß sämmtlicher Betriebe ihres Bezirks unter Angabe des Gegenstandes und der Art des Betriebes, sowie der Zahl der darin beschäftigten versicherungspflichtigen Personen aufzustellen. Das Verzeich— niß ist der höheren Verwaltungs behörde einzureicheg und von dieser erforderlichen⸗ falls hipsichtlich der Einreihung der Betriebe in die Gruppen, Klassen und Ord— nungen der Reichs berufsstatistik zu berichtigen.
Die höhere Verwaltungsbehörde hat ein gleiches Verzeichniß sämmtlicher ver— sicherungspflichtiger Betriebe ihres Bezirks dem Reichsversicherungsamt einzureichen. Formular für die Anmeldung. 9 Kreis(Amt)
Gemeinde-(Guts) Anmeldung auf Grund des§. 11 des Unfallxersicherungsgesetzes.
Staat.
Regierungsbezirk Bezirk
Zahl der durch—
Name
be Gegenstand sschnittlich beschäf A8 1 des tigten versicher⸗ Bemerkungen. 8 Betriebes).[ ungspflichtigen (Firma). Personen““).
c (Unterschrift des zur Anmeldung Verpflichteten.)
„) Nur solche Betriebe, welche sich auf die Ausführung von Bauarbeiten er⸗ strecken, sind anzumelden; doch ist nicht erforderlich, daß die Arbeiter ausschließlich bei Bauarbelten beschäftigt werden.
*) Die Anmeldung hat auch dann zu erfolgen, wenn weniger als 10 ver⸗ sicherungspflichtige Personen(Arbeiter und solche Betriebsbeamte, deren Jahres— arbeitsverdienst an Gehalt oder Lohn Zweitausend Mark nicht übersteigt) be— schäftigt werden.
Friedberg den 25. Juni 1886.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Nach der auf Grund des von dem Kreistag des Kreises Friedberg genehmigten, in Nr. 4 des Oberhessischen Anzeigers von 1886 ver—
öffentlichten Vorauschlags für 1886/87 durch Großherzogliches Steuercommissariat Friedberg erfolgten nachstehend abgedruckten Repartition der
Beiträge zur Kreiskasse für 1886/87 haben Ihre Gemeinden die nachstehend genannten Beträge zur Kreiskasse zu bezahlen.
Sie werden Ihren ¼ dieser Beitraͤge alsbald,/ im October l. J.
und ½ im Januar 1887 an den Rechner der Kreiskasse, Kreuder dahier, gezahlt wird. Bei jeder Zahlung sind die nach unserem Ausschreiben
Dr. Braden.
M. Pf. M. Pf. M. Pf. Nieder⸗Florstadt 201 90 Okarben 1743 90 Södel 984 70 Vom Birkensee 40 40 Oppersbofen 1289 20 Staden 983 20 Nleder-Mörlen 1431 10 Ossenhelm 1195 90 Vom bes. Distrikt— 10 Nieder Rosbach 1308 70 Ostheim 1135 80 Stammheim 1509 80 Nieder Weisel 3086 10 Vom Ostheimer Vom besonderen Nleder-Wöllstadt 3506 80 Wald 66 90 Distrikt 17 80 Ober Erlenbach 1486 80 Petterweil 1576 40 Steinfurth 1567 60 Ober-Eschbach 1363 30 Pohl Goͤns 824 50 Straßheim 338 90 Ober⸗Florstadt 459 30 Reichelsheim 2104 70 Trats⸗Müͤnzenberg 545 60 Ober-Mörlen 3136 40 Rendel 2042 10 Vilbel 4540 50 Ober⸗Rosbach 2278— Rockenberg 2082 30 Weckes heim 844 50 Ober-Wöllstadt 1539 30 Rodheim 3726 70 Wlisselsheim 566 50 Ockstadt 2462 50 Rödgen 369 40 Wölfersheim 1981 80 Oes 22 90 Schwalheim 1063 Wohnbach 1384 90
601 usp. Gemeinde Einnehmern alsbald Zahlungsanweisung ertheilen und dafür besorgt sein, daß a e dom 27. Marz 1883, Oberhessischer Anzeiger Nr. 37, vorgelegten Kosten der Unterhaltung der Kreisstraßen aufzurechnen. F: 15 1 M. Pf. M. Pf. M. Pf. 105 Assenheim 2514 50 Dortelweil 1453 20 Kaichen 1302 80 1 Rel b Bad Nauheim 5685 90 Fauerbach b. Fr. 1870 50 Von der Halde 29 20 Bauernheim 822 70 Fauerbach v. d. H. 867 90 Von der Halde 21 20 hen Beienheim 956 60 Friedberg 11099 60 Klein Karben 1302 50 BVodenrod 164 80 Gambach 2047 90 Kloppenheim 1125 50 len. Vönstadt 1440— Griedel 1776 40 Langenhaln mit alen Bruchenbrücken 1443 90 Groß⸗Karben 2320 80 Zlegenberg 740 30 — K Büdes helm 2894 80 Harheim 1249 40 Malbach 174— Kaffe Burg ⸗Gräfenrode 998 40 Hausen 95— Massenheim 728 10 N 4 1 om Self- und Heldenbergen 2685 90 Melbach 2249 10 1 2 Otrtsguldenwald 29— Hoch, Welsel 678 80 Münster 278— 5 f Bußbach 5188 70 Holzhausen 1294 50 Münzenberg 1557 10 14A Dorheim 1688— Ilbenstadt 2779 30 Nieder Erlenbach 2448 30 g Dorn-Assenhelm 1015 20 Kirch Göns 1034 30 Nieder-Eschbach 1716 70


