tg
r n
———
3
Ne.
ckinge. L gert.
amen,
1
*
—
Betreffend: Die Aufbringung der Krankenversicherungsbeiträge für vermögenslose Waisenlehrlinge.
1886. Hamssag den 27. März
M37.
Oberhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch
5 Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, und Freitag Abend ausgegeben. 8 1 g a 1
Kreisblatt für den Kreis Friedberg. Donnerstag und Samstag. Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berech Annoncen
eile w 12 u mit rechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
Amtlicher Theil.
B
etreffend: Abnahme des Verfassungseides vom J. Quartal 1886. Friedberg den 20. März 1886.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Zur Ableistung des rubricirten Eides haben wir folgende Termine bestimmt: 1. zu Friedberg Dienstag den 6. April 1886, Vormittags 11 Uhr, im Rathhause, 2. auf dem Selzerbrunnen bei Groß Karben Mittwoch den 7. April 1886, Vormittags 10 Uhr,
Die seitherige Zutheilung der Gemeinden zu den obengenannten Orten bleibt beibehalten und wollen Sie hiernach die zur Ableistung des rubricirten Eides Verpflichteten vorladen lassen, sowie uns bis zum 31. l. Mts. unfehlbar die Namen der Geladenen anzeigen, oder Bericht daß Niemand zu laden ist, einsenden. Die im Nückstand befindlichen, unten Verzeichneten wollen Sie bei 3 Mark Strafe vorladen lassen.
Zugleich werden wir in dem Termine am 7. April 1886 anderen Angehörigen der betreffenden Orte, welche Beschwerden oder Wunsche vorbringen wollen, Audienz ertheilen.
Dr. Braden. Helurich Reuß von Dorheim, Georg Gottfried Mahl von Ilbenstadt, Johann Heinrich Scharhag von Ilbenstadt, Philipp Krausgrill von Nieder- Weisel, Anton König XXV. von Ober-Mörlen,
Auton Rühl VI. von Ober-Mörlen, Georg Bockenheimer III. von Harheim, Wilhelm Karl Kreiling von Vilbel, Christian Daniel Muth von Vilbel.
Betreffend: Die Aufbringung der Krankenversicherungs beiträge für vermögenslose Walsenlehrlinge. Friedberg den 24. März 1886.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Nachstehenden Erlaß der Großherzoglichen Provinzial-Direction Starkenburg theilen wir Ihnen zur Kenntnißnahme und künftigen Darnachachtung mit. Dr. Braden. Darmstadt den 13. Maͤrz 1886.
Die Großherzogliche Provinzial-Direction Starkenburg an die Großherzoglichen Kreisämter.
Nachdem Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz mittelst Verfügung vom 29. Februar d. J. zu Nr. M. J. 2256 die Uebernahme der auf arme Waisenlehrlinge selbst entfallenden Krankenversicherungsbeiträge auf die Kasse der Großherzoglichen Landeswaisen— Anstalt genehmigt hat, theilen wir Ihnen im hoheren Auftrage das Nachstehende zur gefälligen Bemessung ergebenst mit:
J. Für die Folge ist beim Abschluß von Lehrverträgen für vermögenslose Waisen ein besonderer diesbezüglicher Paragraph in der
nachstehenden Fassung beizufügen.
2. Die Lehrmeister sind anzuweisen, die Nachweise über Bezahlung der Krankenversicherungsbeiträge alljährlich bezw. bei Beendigung
der Lehrzeit bei den Großherzoglichen Bürgermeistereien einzureichen. 3. Die Bürgermeistereien sind aufzusordern, diese Nachweise, aus welchen sich der Name des, al jungen, Name und Wohnort des Lehrmeisters, Betrag der vollen nach§. 51 des Krankenversicherungsgesetzes eingezahlten Versicherungsbeiträge
o 5 Wẽ᷑
aisenlehrling zu bezeichnenden Lehr— und die Zeitabschnitte, für welche diese Beiträge geleistet worden sind, ergeben muß, regelmäßig mit den attestirten Quittungen über die Unter— stützungen für die Lehrlinge der Großherzoglichen Landeswaisenkasse zu übersenden. 3 9 8. 4. Auf vermögenslose Waisenlehrlinge, welche einer eingeschriebenen oder auf Grund landesrechtlicher Vorschrift errichteten Hülfskasse angehören, finden diese Vorschriften keine und auf bereits bestehende Lehrverhältnisse nur dann Anwendung, wenn der Lehrmeister auf Erganzung des mit ihm abgeschlossenen Lehrvertrags in der angedeuteten Richtung ausdrücklich anträgt und die Erganzung des Vertrags unsere Genehmig— ung erhalten hat. v. Marquard. Zusatzbestimmung zu den Lehrverträgen über vermögenslose Waisenlehrlinge. 2 6. Dem Lehrmeister werden zwei Drittel der von ihm nach gesetzlicher oder statutarischer Vorschrift für den Lehrjungen zur Gemeinde-Krankenversicherung oder zu einer Orts-, Betriebs-(Fabrik-), Bau- oder Innungs-Krankenkasse in Gemäßheit des§. 51 des Reichs—
Bekanntmachung.
1 Betreffend: Entwässerung der Fluren VII, IX der Gemarkung Wohnbach, sowie der Fluren V, VI, IX und X der Gemarkung Woͤlfersheim.
Die in rubricirtem Betreffe am 22. October l. J. stattgehabte Abstimmung hat eine Stimmenzahl von 214 Grundbesitzern mit einer Gesammtflaͤche von 715,559[-Meter und einem Steuerkapital von re für das Entwaͤsserungsprojekt und eine solche von 27 Grundbesitzern mit einer Fläche von 97,068[UU Meter mit einem Steuerkapital von 92 fl. 43 kr. gegen dasselbe ergeben. Cs wird dieses Resultat unter dem Hinweise bekannt gegeben, daß eine Anfechtung der Zulaäͤssigkeit, oder der Rechtsbeständigkeit der Abstimmung, oder des heute veröffentlichten Resultates derselben nur binnen einer Frist von 14 Tagen, von der Veröffentlichung der Bekanntmachung angerechnet, bei Meidung des Ausschlusses mittelst Rekurses an den Kreisausschuß stattfindet. Das Protokoll über die Abstimmung wird in der 5 vom 5. bis 18. April incl. auf dem Gemeindehause zu Wohnbach und vom 21. April bis zum 4. Mai incl. auf dem Gemeindehause zu Woͤlfers— heim offen liegen. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Friedberg den 24. März 1886. Dr. Braden.
Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg.
Großherzeglicher Bürgermeister Johann Tobias Rack von Dorn-Assenheim wurde als Feldgeschworener dieser Gemeinde ernannt und verpflichtet.
Wegen Bettels bestraft: Taglöhnerin Elisabetha Katharina Bleier aus Trier. 3 g 5 N Aus gewiesen 92 5 dem Großherzogthum auf Grund des F. 3 Absatz 2 des Freizügigkeitsgesetzes: Tagloͤhnerin Elisabetha Kath. Bleier aus Trier.
Einladung.
9 Betreffend: Die amtlichen Bezirks Conferenzen der Lehrer des Kreises Frledberg.
chsten betreffenden Conferenz werden hiermit die Herren Lehrer eingeladen, und zwar 9
a. aus dem Bezirke Butzbbach auf Samstag den 27. d. Mts. in die Schule zu Nieder-Weisel, 8
b. aus dem Bezirke Friedberg auf Montag den 29. d. Mts. in das neue Schulhaus zu Bad⸗ Nauheim,
aus dem Bezirke Vilbel auf Mittwoch den 31. d. Mts. in die Schule zu Klein-Karben.
e der genannten Versammlungsorte) um 9 Uhr. Schmidt, Schulrath.
Zur na
C. f 5 b. a Jede Conferenz beginnt(mit einem Probeunterricht in einer Schulklass Friedberg den 23. März 1886.


