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1886. Dienstag den 21. Dezember. 150.

Oberhessischer Anzeiger.

Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mitt und Freitag Abend e 1 Kreisblatt für den Kreis Friedberg. ö ö

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.

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Amtlicher Theil

Betreffend: Die C ion S 4

FCC Fried 17. Dezemb 8 iedberg am 17. Dezember 1886.

Das Gr i i i i

e e eee 5 5 Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Innern N Justig vom 19. November l. J. in Abdruc 20 1 eu en VVV 35 ee eee e nachsuchenden Personen sei es, daß es sich um Concessionirung einer neuen oder 3 1 2 3 5 Wirthschaft auf einen anderen Inhaber handelt künftig immer aufzufordern, ihr Gesuch näher zu be

. n 10 e zur Ertheilung der nachgesuchten Concession vorliegt und solche Erklärung Ihrem Berichte See

5 rath vor Vorlage der Gesuche um Ertheilung der Erlaubniß zum Wirthschaftsbetrieb darüber zu hören, ob 5

Bedürfniß zur Errichtun J einer weiteren Wirth ad aft vorliegt oder ch t Das Gu tachte 1 des Gemei deraths st mit en vorge hrlebenen

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Verordnung, den Belrieb von Wirthschaft lei f i 9 Wirth en und den Kleinhandel mit Branntwein und Spiritus b ing, den* ftel etreffend. r IV. von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen und bei Rhein ꝛc. ꝛc. 150 g ee 2. 8 95 33 der Gewerbeordnung haben Wir verordnet und verordnen, wie folgt: Die Erlaubniß a. zum Ausschänken von Branntwein sowie zum Kleinh ö it Br i iri 1. Die Erla a 2 0. ö handel mit Branntwein oder Spiritus, b. zum Betri e sowie zum nicht bloß vorübergehenden Ausschänken von Wein, Bier oder anderen nicht unter a lelenden gegen e 2 8 12 5 58 85 1 1277 75 ae d sowie in solchen Ortschaften mit einer größeren Einwohnerzahl, für welche dies durch Orts . er erbeordnung) festgesetzt wir darf nur dann ertheilt werd i dürfniß hierfü 10450 ae der Oerbeorbung) 0 f 0 0 erden, wenn ein Bedürfniß hierfür vorhanden und nachgewiesen §. 2. Als Kleinhändler mit Branntwein oder Spiritus im Sinne dieser Verordnung si iejeni a. 2. Als K händ it 2 it g sind diejenigen Personen anzusehen, deren Brannt wein⸗ oder Spiritus⸗Verkauf sich auf Quantitäten unter 2 Liter erstreckt, sofern derselbe ni f f irt F en i . 0 2 licht ö F 0sof. nicht in etiquettirten versiegelten Flaschen von mindestens §. 3. Unser Ministerium des Innern und der Justiz ist mit der Vollziehung dieser Verordnung beauftragt. Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedrückten Großherzoglichen Siegels. Darmstadt den 10. November 1886. f

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1886.

Lu D WIG. Finger.

Darmstadt am 19. November 1886.

Das Großherzogliche Ministerium des Innern und der Justiz an die Großherzoglichen Kreisämter.

Durch die in Nummer 29 des Regierungsblattes publicirte Allerhöchste Verordnung vom 10. l. Mts. ist die Ertheilung der Erlaubniß zum Betrieb der darin erwähnten Gewerbe von dem Nachweise des vorhandenen Bedürfnisses abhängig gemacht worden.

Der um eine solche Erlaubniß Nachsuchende hat sein Gesuch zu begründen und darzuthun, daß ein Bedürfniß zur Ertheilung der nach gesuchten Erlaubniß vorliegt. Die Behörde braucht dem Gesuchsteller nicht nachzuweisen, daß das Bedürfniß micht vorhanden sei. 8

Die Entscheidung darüber, ob ein Bedürfniß vorhanden ist oder nicht, steht derjenitzen Behörde zu, welche über die Ertheilung oder Verweigerung der Erlaubniß zum Gewerbetrieb selbst zu entscheiden hat. Es ist dies in erster Instanz der Kreisausschuß nach Artikel 48, III 12 des Gesetzes vom 12. Juni 1874. Vor der Entscheidung ist, dem Absatz 4 des§. 33 der Gewerbeordnung entsprechend, die Großherzogliche Bürgermeisterei, bezw. der staatlich angestellte Großherzogliche Lokalpolizeibeamte und die Gemeindevertretung über die Frage, ob ein Bedürfniß vorliegt oder nicht, gutächtlich zu hören.

Die entscheidenden Behörden werden nicht nur die Bedürfnisse der gesammten Einwohnerschaft und die Art, wie für deren Befriedigung im Ganzen gesorgt ist, sondern auch die besonderen Bedürfnisse einzelner Theile und Kreise derselben, die Anforderungen, welche der Fremden verkehr verursucht und dergleichen in das Auge zu fassen haben.

Beispielsweise würde in der Errichtung einer Wirthschaft für Ansprüche bestimmter Gesellschaftsklassen, einer Wirthschaft in größerer Nähe des Bahnhofs, oder einer Wirthschaft für besondere Speisen und Getränke ein Bedürfniß erkannt werden können.

Wird die Zäpferei am Stand nur vorübergehend(bei Messen oder Jahrmärkten, Volksfesten, s. g. Straußwirthschaften F. 67 der Gewerbeordnung und Art. 196 des Polizeistrafgesezes) betrieben, so ist die Genehmigung in jedem einzelnen Falle bei der Ortspolizei behörde einzuholen. Einer Verhandlung über die Frage des vorliegenden Bedürfnisses bedarf es in solchen Faͤllen nicht.

Finger. Köhler.

c. Gleßen. Nach dem soeben ausgegebenen Personal

und am 23. Juni; Johs. Born III. von Ober-Mörlen

Aus Stadt und Land.

Friedberg, 19. Dez Ein sehr zahlreiches Publikum außer den Lehrern und Schülern des Schullehrerseminars hatte sich gestern Abend zu der in der Turnhalle des Seminars stattgehabten Weberfeier eingefunden, und durch sein Erscheinen bezeugt, daß es dem Andenken des unsterblichen Meisters der Töne sowohl, als auch der An⸗ stalt selbst ein reges Interesse entgegenbrachte. Seminar- lehrer Link gab in einer wohldurchdachten Sklzze ein abgerundetes Lebens bild Carl Marta von Webers und selnes Schaffens, sowle seiner Bedeutung für unsere deutsche Musik. Die Klavlervorträge der Seminaristen zeugten von vielem Fleiß und guter Leitung; die Chöre waren, wie wir dies gewohnt sind, vorzüglich und wurden mit Verständniß und Feuer vorgetragen. Den Veran staltern der Feier aber gebührt der volle und warme Dank der eingeladenen Gäste, dem denn auch Kirchen rath Baur am Schlusse beredten Ausdruck verlieh.

r. Bad Nauheim. Bel der Ausloosung der Reihen folge für die Schöffensitzungen des hleslgen Amtsgerlchts wurde folgendes Resultat erzielt: Als Hauptschöffen fungiren Johs. Jörg von Dorhelm und Adam Burk IV. von Ober Mörlen am 13. und 17. Januar und am 10, Februar 1887; Georg Hock von Dorhelm, und Georg Jörg von Schwalhelm am 40. und 24. März und am 14. April; Caspar Dletz III. von Nieder-Mörlen und Peter König XII. von Ober⸗Moͤrlen am 12. und 26. Mal

und Hch. Brauburger von Nleder-Mörlen am 14. und 28. Jult und am 1. August; Johs. Tönges IV. und Wilh. Philippt von Steinfurth am 8. und 22. Sept. und 6. Okt.; Christoph Hofmann von Steinfurth und Karl Fleischhauer von Schwalhelm am 10. und 24. Nov. und am 1. Dez.

Gießen, 17. Dez. Schwurgericht. Die heutige umfangreiche, nicht öffentliche Verhandlung gegen Johann Reiter von Klein Karben, welcher des Verbrechens der Sittlichkeit angeklagt war, endigte, nachdem die Ge schworenen das Nichtschuldig ausgesprochen, mit Frei sprechung des Angeklagten. Die Kosten des Verfahrens wurden der Staatskasse auferlegt. 18. Dez. Auf der Anklagebank befindet sich heute der Gemeindeeinnehmer Wallbott von Garbenteich, wegen Verbrechens im Amte. Der Angeklagte hatte in seiner Eigenschaft als Einnehmer der Gemeinde Garbenteich im Laufe der letzten 3 Jahre Gelder in großeren und kleineren Beträgen, welche er zur Gemeindekasse vereinnahmt, in seinem Nutzen ver wendet und in den betr. Büchern, zu deren Führung er verpflichtet war, unrichtige Eintragungen vollzogen. Die Geschworenen sprachen den Angeklagten schuldig und er kannte demgemäß der Gerichtshof mit Rücksicht auf die große Zahl der Begangenschaften auf eine Gefängniß strafe von 3 Jahren, unter Verurthetlung des Angeklagten in die Kosten. Der Ankrag der Staatsanwaltschaft auf Aberkennung der bürgerlschen Ehrenrechte wurde abgelehnt.

Verzeichnisse der Universität Gießen beträgt die Zahl der Studirenden in diesem Semester 484. Die Gesammtzahl hat sich um 30 vermindert. Von diesen 484 widmen sich der Theologie 94, Rechts wissenschaft 62, Mediein 94, Thierheilkunde 24, Zahnheilkunde 4, Cameralwissen⸗ schaft 20, Forstwissenschaft 43, Mathematik 22, Phllo logie, elassische 35, neuere 21, Philosophie und Natur⸗ wissenschaften 19, Geschichte 2, Pharmaeie und Chemie 44.

Offenbach, 19. Dez. Man erzählt sich hier von elnem höchst verdächtigen Todesfalle. Am Freitag Abend kehrte in einer hiesigen Herberge eine etwa stebzigjährige Frau mit ihrem 50jährigen(angeblichen) Sohne ein. Der letztere ging gestern früh hinweg; die alte Frau fand man todt im Bette.

h. Darmstadt. Nach Vorberathung im Kreise der Geistlichkeit der 3 Provinzen trat um 15. Dezember in Frankfurt unter dem Vorsitz des Prälaten Or. Habicht eln aus ehemaligen Schülern des Prediger Seminars in Friedberg gebildetes Comits zusammen, um über ein dieser Anstalt zu überreichendes Jubiläums Geschenk zu beschließen. Nach längerer Erwägung aller gemachten Vorschläge wurde der Plan einer Stiftung zu Stipendien⸗ oder Prämlenzwecken abgelehnt, dagegen entschled man sich unter drel in Aussicht genommenen Geschenken ein⸗ stimmig dafür, dem Seminar eine den dortigen Räumen entsprechende Orgel zu schenken, für den Fall aber, daß die Aussührung dleses Gedankens auf unüberwindllche