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Betreffend: Maßregeln zur Unterdrückung des Milzbrandes.
den einzelnen Beschuldigten, die sich mehrerer Frevel schuldig gemacht chronologisch aufgestellt,
1886. Famstag den 20. November.
Oberhes
Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.
M 137.
6 er Anzeiger.
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Kreisblatt für den Kreis Friedberg.
Annoncen: die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzei ördli i e 1 f. be 8 i lo zeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
5 Amtlicher Theil. Betreffend: Den Termin zur Einsendung der Gemeinderechnungen und Voranschläge. Friedberg den 16. November 1886.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Die Erledigung unserer Verfügung vom 5. Juli l. J., Oberhessischer Anzeiger Nr. 80, bringen wir andurch für diejenigen von Ihnen, welche noch damit rückständig sind, wiederholt in Erinnerung. ese
5 N Friedberg den 18. November 1886. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
2 Nach Mittheilung Großherzoglichen Kreisveterinäramts sind die in Gemäßheit unseres Ausschreibens vom 14. v. Mts., Kreisblatt Nr. 123, dieser Behörde einzusendenden Auszüge aus den Viehseuche-Tabellen über die Erkrankungen an Milzbrand höchst unregelmäßig eingelaufen, seitens einiger von Ihnen sogar ganz ausgeblieben. Diesen letzteren geben wir auf, die betreffenden Auszüge dem Großherzoglichen Kreisveterinäramt bei Meidung unangenehmer Verfügung binnen 24 Stunden vorzulegen, wobei wir bemerken, daß wir uns von dem Befolg überzeugen werden. f„Wir erinnern bei dieser Gelegenheit daran, daß für die Zukunft die fraglichen Auszüge spätestens bis zum 15. des ersten Monats eines Vierteljahres an das Kreisveterinäramt einzusenden sind.
Aus den vorgelegten Auszügen geht hervor, daß die Viehseuche-Tabellen selbst vielfach sehr mangelhaft geführt werden. Von den meisten von Ihnen sind Todesfälle von Kleinvieh, besonders Schweinen und Schafen, gar nicht in die Tabellen aufgenommen worden. Dies muß aber schon deßhalb unbedingt geschehen, weil gerade bei Schafen und Schweinen der Milzbrand häufig vorkommt und darum bezüglich dieser Thiere die strengste Durchführung des Milzbrand-Reglements geboten ist. Wir werden den Großherzoglichen Kreisveterinärarzt ersuchen, sich bei gelegentlicher Auwesenheit in Ihren Orten von der Führung der Tabellen zu überzeugen und uns eventuell Anzeige von schlechter Führung zu erstatten.
Daraus, daß Schafe und Schweine vielfach nicht in die Tabellen aufgenommen sind, ist zu schließen, daß mit gefallenen Thieren dieser Art auch nicht vorschriftsmäßig verfahren wird. Insbesondere die gründliche Verscharrung auf dem Wasenplatz ist aber deßhalb geboten, weil mangelhafte Verscharrung häufig die Ursache neuer Milzbrandausbrüche bei anderen Thiergattungen ist. In dieser Hinsicht wollen Sie besonders auf die Schafhirten ein wachsames Auge haben, welche, wie uns bekannt, die gefallenen Schafe fast saͤmmtlich auf dem Felde abledern und das Fleisch an ihre Hunde verfüttern. Wir behalten uns vor, zur Beseitigung dieses Uebelstandes demnächst weitere Bestimmungen zu treffen und geben Ihnen für jetzt auf, jede derartige Zuwiderhandlung eines Schäfers oder anderer Angehörigen Ihrer Gemeinde alsbald hierher zur Anzeige zu bringen. J. V.: Neben Betreffend: Die Einsendung der Rügeregister. Friedberg den 18. November 1886.
Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien des Kreises und das Gr. Polizeicommissarlat Wickstadt.
Nach Mittheilung Großherzoglichen Amtsauwalts zu Friedberg unterlaufen bei Aufstellung und Einsendung der Feldrügeregister eine Reihe von Unregelmäßigkeiten, welche den Geschäftsgaug in ungünstiger Weise beeinflussen. Mißständig sind insbesondere folgende Punkte:—
1. Die vorbereiteten Rügeregister werden meist allein eingesandt, ohne daß die nach§. 2 der Verordnung vom 29. August 1879 durch den Feldschützen in der Regel schriftlich zu machenden Anzeigen angeschlossen werden.
2. Die Aufstellung der Rügeregister wird nicht dem§. 9 der genannten Verordnung entsprechend in alphabetischer Ordnung und bei sondern regelmäßig nur chronologisch, so daß eine
Ueberweisung der erkannten Strafen und Nebenansätze einen unverhältnißmäßigen Mehraufwand von Zeit und Mühe erfordert.
3. Wenn Kinder als Frevler in Betracht kommen, wird sehr häufig das Alter nicht angegeben, so daß eine Unterlage dafür fehlt, um
beurtheilen zu können, ob die Eltern auf Grund des Art. b des F.⸗St. G. für haftbar erklart werden können, oder ob sie nach Maßgabe des
Gesetzes vom 31. August 1874 als Thäter zu bestrafen sind.
Sie wollen bei Meidung disciplinarischen Einschreitens dafür besorgt sein, daß die bezeichneten Uuregelmäßigkeiten für die Zukunft unterbleiben. S N* N e b 1 J. V.: Nebel.
Betreffend: Das Gesetz vom 14. Mat 1879 über den Verkehr mit Nahrungsmitteln und Gebrauchsgegenständen, Ni 8 No 8 886 hier insbesondere Auslegung der Bestimmungen in den§§. 10 u. ff. in der gerichtlichen Praxis. Friedberg den 18. November 1886.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Unser Ausschreiben vom 30 Juni l. I., Kreisblatt Nr. 77, wonach die in Gemäßheit des Nahrungsmittelgesetzes zu führenden Tabellen, soweit darin Einträge stattgefunden haben, oder Ihre Berichte, daß derartige Einträge nicht vollzogen wurden, spätestens bis zum 30. Dezember l. J.
borlulegen sind, bringen wir hierdurch in Erinnerung. IJ: B. Nie bie Deutsches Reich. Vormittag den Besuch des Prinzen, welcher sich[ Vergehens gegen§ 129(Theilnahme an einer Darmstadt. Der Telegraphen-Inspektorsverabschiedete. Verbindung zur Verhinderung von Maßregeln
bei den Oberhessischen Eisenbahnen Samm wurde ö ie Vi a auf Nachsuchen bis zur Wiederherstellung seiner Errichtung eines orientalischen Seminars in Berlin
der Verwaltung, oder der Vollziehung von Ge— setzen durch ungesetzliche Mittel) des Strafge— setzbuches und wegen Verbreitung socialistischer Schriften, zu je einem Jahr, den Angeklagten
— Dem Bundesrath ist die Vorlage betreffs
Gesundheit und der Betriebscontroleur bei den wieder zugegangen. 9 — Die Rädelsführer bei den Spremberger
Oberh. Eisenbahnen 0 suchen in den Ruhestand versetzt. Der Oberförster Hüter wurde von Dieburg nach Bessungen versetzt. l Berlin, 16. Nov. Der Kaiser leidet in Folge einer Erkältung an einer leichten Heiserkeit, wie sie bei dem greisen Monarchen sich bekannt— lich oͤfters zeigt. 1 dessen einige Schonung aufzuerlegen und verblieb während der gestrigen Abendstunden zu Hause. — 18. Nov. Prinz Ludwig von Bayern be⸗— gab sich gestern Vormittag in einer vierspännigen Hofequlpage nach Spandau, um daselbst die Festungswerke, die Militär-Justitute u. s. w. in Augenschein zu nehmen. Nachmittags kehrte derselbe nach Berlin zurück und entsprach dann einer Einladung des hiesigen bayerischen Ge— sandten zum Diner. Der Kaiser empfing heute
Otto zu Gießen auf Nach-
Der Kaiser hat sich in Folge
Wede, wegen der gleichen Vergehen, zu einem
Excessen werden, wie der„B. B. Ztg.“ gemeldet Jahr und einem Monat und den Angeklagten
wird, entsprechend der Unterscheidung, die in den 0 bisherigen Prozessen zwischen den Theilnehmern] Stein wegen Verbreitung socialistischer Schriften der Unruhen des 30. April und denen des! zu zwei Monaten Gefaͤnguiß. Es bestätigt sich 1. Mai gemacht worden ist, ebenfalls in 2 Ab- ferner, daß unlängst 2 Soldaten wegen socia— theilungen, und zwar vor dem hiesigen Schwur- listischer Umtriebe verhaftet wurden, einer in gericht, abgeurtheilt werden. Die Verhandlung Lubeck, einer in Hamburg.. f gegen 18 Angeklagte der ersten Serie wird am München, 17. Nov. Die deutsche Kron— 18. Nov., gegen die übrigen 6am 23. Nov. beginnen. prinzessin, die auf der Rückreise von Italien — Der deutsche Botschafter Prinz Reuß hier verweilt, entsprach gestern Nachmittag mit ist von dem ihm bewilligten Urlaube nach der Prinzessin Victoria einer Einladung des Wien zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Prinzregenten zur Tafel. dortigen Botschaft wieder übernommen. Altona. Die Strafkammer! des hiesigen Land- gerichts verurtheilte die Socialisten Saß, Tho- eich Un mas, Heidrich, Rassow, Knuth und Jensen, wegen! In dem Ausschusse für
Ausland. Oesterreich-Ungarn. Pest, 17. auswärtige Angelegen—
Nov.
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